GebüH abrechnen, ohne im Kopf zu rechnen
Mindestsatz, Niedrigsatz, Höchstsatz — welcher gilt, hängt am Vertrag des Patienten. In easymed steht das je Versicherer und Tarif hinterlegt: Sie wählen die Ziffer, der Betrag kommt aus dem passenden Katalog.
Kurzfassung
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker nennt für jede Ziffer eine Spanne, keinen festen Betrag. Was am Ende erstattet wird, entscheidet der Tarif des Patienten — und der ist bei jedem anders. easymed hinterlegt je Versicherer und Tarif den zugehörigen Katalog, dazu Erstattungsquote, Jahresgrenze und Selbstbehalt. Die Rechnung passt damit zum Vertrag, nicht zum Durchschnitt.
Warum GebüH-Rechnungen so oft Rückfragen auslösen
Nicht, weil falsch behandelt wurde — sondern weil die Rechnung nicht zum Vertrag passt.
Ein Satz für alle
Wer immer denselben Satz ansetzt, bekommt bei manchen Tarifen eine Kürzung und lässt bei anderen Geld liegen. Die Spanne im Gebührenverzeichnis ist kein Vorschlag, sondern der Verhandlungsraum.
Unbekannte Grenzen
Viele Tarife erstatten nur bis zu einem Jahresbetrag oder haben einen Selbstbehalt. Wer das erst nach der Behandlung erfährt, führt ein unangenehmes Gespräch — oder schreibt ab.
Beihilfe und Schulmedizin-Tarife
Beihilfeberechtigte rechnen nach eigenen Höchstbeträgen ab, manche Tarife erstatten Heilpraktikerleistungen überhaupt nur nach dem schulmedizinischen Äquivalent. Das sind eigene Kataloge, keine Abweichung im Kopf.
Was easymed dafür mitbringt
Einmal hinterlegt — danach entscheidet die Software, nicht Ihr Gedächtnis.
Kataloge je Satz
Mindestsatz, Niedrigsatz und Höchstsatz liegen als eigene Kataloge vor. Welcher greift, steht am Tarif des Patienten — nicht an einer Notiz im Kopf.
Tarife je Versicherer
Zu jedem privaten Versicherer lassen sich Tarife anlegen: Name, Kennung, hinterlegter Katalog und der Grund, warum gerade dieser gilt.
Erstattungsquote
Erstattet ein Tarif nur einen Teil, steht der Prozentsatz am Tarif. Sie und der Patient wissen vorher, was voraussichtlich zurückkommt.
Jahresgrenze und Zeitraum
Viele Tarife deckeln die Erstattung je Jahr oder Zeitraum. Der Betrag und die Periode sind hinterlegt, statt im Versicherungsschein zu stehen.
Selbstbehalt
Wo ein Selbstbehalt gilt, steht er samt Anmerkung am Tarif — das erklärt die Differenz, bevor der Patient danach fragt.
Hufeland und Ausschlüsse
Ob ein Tarif das Hufelandverzeichnis abdeckt und ob Psychotherapie ausgeschlossen ist, ist am Tarif vermerkt. Zwei Fragen weniger im Erstgespräch.
So läuft eine Rechnung durch
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1
Beim Anlegen des Patienten hinterlegen Sie Versicherer und Tarif. Der passende Katalog hängt damit am Patienten.
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2
Am Ende des Termins erfassen Sie die Ziffern. Der Betrag kommt aus dem Katalog, der zum Tarif gehört.
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3
Wiederkehrende Kombinationen setzen Sie als Gruppe — Anamnese, Behandlung und Material mit einem Klick.
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4
Aus den erfassten Leistungen entsteht die Rechnung, einzeln oder im Stapel für den ganzen Monat.
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5
Der Patient bekommt sie als PDF per E-Mail oder zahlt am Empfangsterminal direkt mit Karte.
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6
Offene Posten, Zahlungseingang und Mahnungen laufen in derselben Software; die Belege gehen an Lexware Office oder DATEV.
Fragen zur GebüH-Abrechnung
Kurz und geradeaus — die häufigsten Antworten für Ihre Entscheidung.
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