Mehrere Praxen, ein Team
Jede Praxis behält ihre eigene Instanz, ihre Daten und ihre datenschutzrechtliche Verantwortung. Wer in mehreren arbeitet, wechselt mit einem Klick hinüber — ohne sich neu anzumelden. Kalender, Patientensuche und Abrechnung lassen sich standortübergreifend zusammenführen.
Warum nicht eine Mandantenfähigkeit?
Weil zwei Praxen zwei Verantwortliche im Sinne der DSGVO sind, auch wenn dieselbe GmbH dahintersteht. In einer gemeinsamen Datenbank wäre die Trennung eine Einstellung — hier ist sie physisch: eigene Instanz, eigene Datenbank, eigene Sicherung. Zusammengeführt wird nur, was ausdrücklich zusammengeführt werden soll.
Was im Verbund zusammenwächst
Praxiswechsel ohne Neuanmeldung
Ein Umschalter in der Kopfzeile führt in die nächste Praxis — mit den Rechten, die dort für diese Person gelten. Kein zweiter Zugang, kein zweites Passwort.
Kalender über alle Standorte
Wahlweise nur die eigene Praxis oder der ganze Verbund. Wer vertritt, sieht sofort, wo noch etwas frei ist.
Abrechnung zentral oder je Praxis
Die Leitpraxis kann für alle abrechnen — Rechnungsnummern, Nummernkreise und Kassendateien bleiben dabei in der jeweiligen Praxis, wo sie hingehören.
Die GmbH als dritter Rechnungssteller
Neben Praxis und Freiberufler:in kann auch die Trägergesellschaft als Aussteller auftreten — mit eigenem Nummernkreis und eigener Anschrift.
Patientensuche im Verbund
Ein Patient, der sonst in der Nachbarpraxis behandelt wird, ist auffindbar. Weitergegeben werden seine Daten aber nur mit dokumentierter Einwilligung.
Berichte über den ganzen Verbund
Auswertungen und Rechnungs-PDFs erzeugen sich selbst und landen in einem Archiv — je Praxis und für den Verbund gesamt.
Was ausdrücklich getrennt bleibt
Ein Verbund ist kein Zusammenschütten. Die Grenzen sind bewusst gesetzt — und sie sind der Grund, warum das Modell auch datenschutzrechtlich trägt.
✓ Wird zusammengeführt
- • Anmeldung und Praxiswechsel
- • Kalenderansicht über die Standorte
- • Suche nach einem Patienten
- • Auswertungen und Berichte
- • Abrechnungslauf durch die Leitpraxis
Bleibt in der einzelnen Praxis
- • Patientenakte und Dokumentation
- • Rechnungsnummern und Nummernkreise
- • Kassendateien und Rechenzentrums-Export
- • Datenschutzrechtliche Verantwortung
- • Datenbank, Sicherung, Instanz
Die Weitergabe eines Patienten ist ein Vorgang, kein Nebeneffekt. Gefunden wird er im Verbund über einen Abgleich, der ohne Klartextdaten auskommt; übertragen wird erst nach einer dokumentierten Einwilligung. Und eine Praxis kann sich jederzeit selbst aus dem Netz nehmen — hineinschalten kann sie sich nicht, das ist Sache des Verbundvertrags.
Eine Instanz je Standort — auch beim Bestellen
Weil jede Praxis ihre eigene Instanz bekommt, wird sie auch einzeln lizenziert. Im Bestellformular geben Sie dafür einfach die Anzahl der Instanzen an: drei Standorte, drei Team-Instanzen — ein Vorgang, ein Vertrag, ein Ansprechpartner.
1×
Einzelpraxis
3×
Verbund mit drei Standorten
n×
MVZ — jede Praxis eine Instanz
Die Verbund-Mitgliedschaft selbst ist ein Vertrag zwischen den beteiligten Gesellschaften und wird von uns eingerichtet — eine Praxis kann sich nicht selbst in einen fremden Verbund schalten.
Häufige Fragen
Kurz und geradeaus — die häufigsten Antworten für Ihre Entscheidung.
Weitere Funktionen
Was easymed sonst noch mitbringt
Alle Zusatzmodule im Überblick: easymed Add-Ons