Für MVZ, Ketten und Genossenschaften

Mehrere Praxen, ein Team

Jede Praxis behält ihre eigene Instanz, ihre Daten und ihre datenschutzrechtliche Verantwortung. Wer in mehreren arbeitet, wechselt mit einem Klick hinüber — ohne sich neu anzumelden. Kalender, Patientensuche und Abrechnung lassen sich standortübergreifend zusammenführen.

Warum nicht eine Mandantenfähigkeit?

Weil zwei Praxen zwei Verantwortliche im Sinne der DSGVO sind, auch wenn dieselbe GmbH dahintersteht. In einer gemeinsamen Datenbank wäre die Trennung eine Einstellung — hier ist sie physisch: eigene Instanz, eigene Datenbank, eigene Sicherung. Zusammengeführt wird nur, was ausdrücklich zusammengeführt werden soll.

Was im Verbund zusammenwächst

Praxiswechsel ohne Neuanmeldung

Ein Umschalter in der Kopfzeile führt in die nächste Praxis — mit den Rechten, die dort für diese Person gelten. Kein zweiter Zugang, kein zweites Passwort.

Kalender über alle Standorte

Wahlweise nur die eigene Praxis oder der ganze Verbund. Wer vertritt, sieht sofort, wo noch etwas frei ist.

Abrechnung zentral oder je Praxis

Die Leitpraxis kann für alle abrechnen — Rechnungsnummern, Nummernkreise und Kassendateien bleiben dabei in der jeweiligen Praxis, wo sie hingehören.

Die GmbH als dritter Rechnungssteller

Neben Praxis und Freiberufler:in kann auch die Trägergesellschaft als Aussteller auftreten — mit eigenem Nummernkreis und eigener Anschrift.

Patientensuche im Verbund

Ein Patient, der sonst in der Nachbarpraxis behandelt wird, ist auffindbar. Weitergegeben werden seine Daten aber nur mit dokumentierter Einwilligung.

Berichte über den ganzen Verbund

Auswertungen und Rechnungs-PDFs erzeugen sich selbst und landen in einem Archiv — je Praxis und für den Verbund gesamt.

Was ausdrücklich getrennt bleibt

Ein Verbund ist kein Zusammenschütten. Die Grenzen sind bewusst gesetzt — und sie sind der Grund, warum das Modell auch datenschutzrechtlich trägt.

✓ Wird zusammengeführt

  • • Anmeldung und Praxiswechsel
  • • Kalenderansicht über die Standorte
  • • Suche nach einem Patienten
  • • Auswertungen und Berichte
  • • Abrechnungslauf durch die Leitpraxis

Bleibt in der einzelnen Praxis

  • • Patientenakte und Dokumentation
  • • Rechnungsnummern und Nummernkreise
  • • Kassendateien und Rechenzentrums-Export
  • • Datenschutzrechtliche Verantwortung
  • • Datenbank, Sicherung, Instanz

Die Weitergabe eines Patienten ist ein Vorgang, kein Nebeneffekt. Gefunden wird er im Verbund über einen Abgleich, der ohne Klartextdaten auskommt; übertragen wird erst nach einer dokumentierten Einwilligung. Und eine Praxis kann sich jederzeit selbst aus dem Netz nehmen — hineinschalten kann sie sich nicht, das ist Sache des Verbundvertrags.

Eine Instanz je Standort — auch beim Bestellen

Weil jede Praxis ihre eigene Instanz bekommt, wird sie auch einzeln lizenziert. Im Bestellformular geben Sie dafür einfach die Anzahl der Instanzen an: drei Standorte, drei Team-Instanzen — ein Vorgang, ein Vertrag, ein Ansprechpartner.

Einzelpraxis

Verbund mit drei Standorten

MVZ — jede Praxis eine Instanz

Die Verbund-Mitgliedschaft selbst ist ein Vertrag zwischen den beteiligten Gesellschaften und wird von uns eingerichtet — eine Praxis kann sich nicht selbst in einen fremden Verbund schalten.

Häufige Fragen

Kurz und geradeaus — die häufigsten Antworten für Ihre Entscheidung.

Nein. Standardmäßig sieht jede Praxis ihre eigenen Daten. Die verbundweite Suche sagt lediglich, dass eine Person in einer anderen Praxis des Verbunds bekannt ist — die eigentliche Übernahme ihrer Daten geschieht erst mit einer dokumentierten Einwilligung und wird protokolliert.
Jede Praxis für ihre eigene Instanz. Genau deshalb wird nicht auf eine gemeinsame Datenbank gesetzt: Die Trennung ist keine Konfiguration, die jemand versehentlich lösen kann, sondern besteht in getrennten Instanzen mit eigener Datenhaltung und eigener Sicherung.
Ja. Die Leitpraxis kann den Abrechnungslauf für den Verbund anstoßen. Was dabei entsteht — Rechnungsnummern, Nummernkreise, Kassendateien für das Rechenzentrum — bleibt aber der jeweiligen Praxis zugeordnet. Zusätzlich kann die Trägergesellschaft selbst als Rechnungssteller auftreten, mit eigenem Nummernkreis.
Ihre Instanz läuft unverändert weiter — sie war nie Teil einer fremden Datenbank. Es entfallen lediglich Umschalter, verbundweite Ansichten und die gemeinsame Suche. Eine Praxis kann sich auch vorübergehend selbst aus dem Netz nehmen, ohne dass jemand anders eingreifen muss.
Es gibt keine feste Obergrenze. Jeder Standort bekommt eine eigene Instanz; die Zahl geben Sie bei der Bestellung an und sie lässt sich später erweitern. Für sehr große Strukturen stimmen wir den Zuschnitt vorab persönlich ab.
Nein. Wer in mehreren Praxen des Verbunds arbeitet, meldet sich einmal an und wechselt über den Umschalter. In jeder Praxis gelten dabei die Rechte, die dort für diese Person hinterlegt sind — eine Behandlerin ist nicht automatisch überall Verwaltung.

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