Wenn Sie als Physiotherapeut selbstständig werden, richten Sie Mietvertrag, Ausstattung und Wochenplan an Ihrem Startangebot aus. Legen Sie zuerst fest, welche Leistungen Sie anbieten, an welchen Orten Sie arbeiten und ob Sie GKV-Verordnungen oder private Leistungen abrechnen möchten.
easymed verbindet Kalender, Patientenakte, Behandlungsdokumentation und Privatabrechnung. Für GKV-Verordnungen kann das separate Abrechnungsmodul Verordnungen bis zur Kassenrechnung führen. So bleiben Termin, Verlauf und Rechnung am selben Praxisvorgang; die Zulassung für GKV-Leistungen beantragen Sie unabhängig davon bei der zuständigen Stelle.
Startangebot und Abrechnungsweg festlegen
Notieren Sie für Ihren Praxisstart, welche Behandlungen Sie anbieten, ob Sie allein oder im Team arbeiten und ob Sie in eigenen Räumen, bei Hausbesuchen oder an beiden Orten tätig sein möchten. Daraus ergibt sich, welche Geräte und Arbeitszeiten Sie tatsächlich brauchen.
Trennen Sie GKV-Verordnungen von privaten Leistungen und Selbstzahlerangeboten. Für Heilmittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Zulassung nach § 124 SGB V erforderlich. Die zuständige Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen entscheidet darüber; die gesetzlichen Anforderungen und die Vertragsunterlagen unterscheiden sich vom privaten Ablauf.
Bei Privatpatienten und Selbstzahlern legen Sie Ihr Honorar, die Leistungsbeschreibung und den Weg von der Behandlung bis zur Rechnung fest. Vereinbaren Sie verständlich, welche Leistung zu welchem Preis erbracht wird. So können Sie Ihren Zeitbedarf und die erwarteten Einnahmen am tatsächlichen Angebot ausrichten.
Ein Beispiel: Sie planen eine Einzelpraxis mit Behandlungen im eigenen Raum und einem festen Hausbesuchtag. Klären Sie zuerst, ob GKV-Verordnungen von Anfang an dazugehören. Danach richten Sie Raum, Ausstattung, Wegzeiten und Verwaltungsfenster an diesem Umfang aus. Später gewünschte Leistungen müssen nicht schon die erste Einrichtung bestimmen.
GKV-Zulassung und Raumplan vor dem Mietvertrag prüfen
Wer GKV-Verordnungen behandeln möchte, braucht eine Zulassung. § 124 SGB V verlangt dafür die erforderliche Ausbildung und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung oder einen vergleichbaren akademischen Abschluss, eine zweckmäßige Praxisausstattung und die Anerkennung der geltenden Versorgungsverträge. Über die Zulassung entscheidet die zuständige Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen.
KI Generiert
Anlage 5 nennt mindestens 23 m² Therapiefläche: ein Behandlungsbereich muss mindestens 15 m² und ein weiterer mindestens 8 m² umfassen. Für jeden zusätzlichen gleichzeitig in der Praxis tätigen Leistungserbringer ist ein weiterer Behandlungsbereich von mindestens 8 m² erforderlich.
Diese Werte beziehen sich auf die Therapiefläche. Anlage 5 enthält außerdem Anforderungen daran, dass Behandlungsbereiche keine Durchgangsräume sind, sowie Vorgaben zu Belüftung, Deckenhöhe und Ausstattung. Prüfen Sie die vollständige Anlage 5 für Physiotherapiepraxen und die aktuelle Übersicht der GKV-Verträge, bevor Sie Räume verbindlich mieten oder umbauen.
Legen Sie für eine konkrete Rückfrage den Grundriss mit Maßen, die geplanten Leistungen und die vorgesehene Ausstattung bereit. So kann die zuständige Arbeitsgemeinschaft Ihr Vorhaben anhand der geltenden Anforderungen einordnen, bevor Sie sich längerfristig binden.
Die Arbeitswoche mit Behandlungen, Wegen und Verwaltung planen
Ein realistischer Wochenplan enthält neben Behandlungen auch Vor- und Nachbereitung, Dokumentation, Rückfragen, Terminänderungen und Rechnungsbearbeitung. Reservieren Sie dafür passende Zeitblöcke, statt die gesamte verfügbare Arbeitszeit als Behandlungszeit zu verplanen.
Bei Hausbesuchen planen Sie die Behandlung mit Fahrtzeit und Ortswechsel. Legen Sie auch fest, welche Unterlagen und Geräte am Termin gebraucht werden und wann Sie Dokumentation oder Rückfragen bearbeiten.
Im Beispiel mit einem Hausbesuchtag stehen nicht nur die Termine im Kalender: Hin- und Rückweg, Material und die anschließende Dokumentation gehören ebenfalls in den Tagesplan. Legen Sie die Route so, dass die Behandlungszeit und die Verwaltungsaufgaben weiterhin Platz haben.
Nach den ersten Wochen gleichen Sie den geplanten mit dem tatsächlichen Zeitbedarf ab. Wenn Vorbereitungen, Nachrichten oder Wege länger dauern als angenommen, passen Sie die Zahl der buchbaren Termine oder die Verwaltungsblöcke an. Der Umfang Ihres Angebots kann mit der Erfahrung wachsen.
Startbudget mit Kapitalbedarf und Zahlungseingängen planen
Für den Start zählen sowohl einmalige Investitionen als auch laufende Kosten. Die KfW empfiehlt für die Finanzplanung einen Liquiditäts- beziehungsweise Finanzplan und eine Rentabilitätsvorschau; als Beispiele für Investitionen nennt sie unter anderem Geräte, Einrichtung und Miete. Übertragen auf Ihre Praxis heißt das: Rechnen Sie den Kapitalbedarf und die monatliche Zahlungsfähigkeit getrennt.
Zu den einmaligen Positionen können Kaution, Umbau, Behandlungsliegen, Geräte und Erstausstattung gehören. Führen Sie laufende Praxisposten separat auf: Miete und Nebenkosten, Material, Versicherungen, Fahrtkosten, Praxisverwaltung und gegebenenfalls zusätzliche Abrechnungs- oder Rechenzentrumsleistungen. Stellen Sie daneben Ihre private monatliche Lebenshaltung, damit Sie sehen, welchen Betrag die Praxis regelmäßig erwirtschaften muss.
Stellen Sie erwartete Rechnungsbeträge und voraussichtliche Zahlungseingänge nicht gleich. Für Ihre Liquidität zählt, wann das Geld auf dem Konto verfügbar ist. Planen Sie außerdem mit den tatsächlich buchbaren Behandlungszeiten: Wege, Vor- und Nachbereitung, Urlaub und Verwaltung beanspruchen Arbeitszeit, in der keine Behandlung stattfindet.
Die KfW-Information zur Gründungsfinanzierung beschreibt, wie Investitionen und Betriebskosten in den Finanz- und Liquiditätsplan einfließen. Mit einer Beispielrechnung für einen vorsichtigen Start und einem zweiten Szenario für steigende Nachfrage sehen Sie, welche Anschaffungen sofort nötig sind und was später hinzukommen kann.
Praxisablauf und Unterstützung im Team planen
Der erste Praxisfall führt von einer Anfrage zum Termin, in die Patientenakte, zur Behandlungsdokumentation und zur Rechnung. In easymed bleiben Kalender, Patienteninformationen, Dokumentation und Privatabrechnung in derselben Praxisverwaltung verbunden. Wenn Sie GKV-Verordnungen abrechnen, kann das separate Modul den Verordnungsweg bis zur Kassenrechnung abbilden und die Abrechnungsdaten für ein Rechenzentrum vorbereiten; die Zulassung selbst kommt von der zuständigen Arbeitsgemeinschaft.
Wenn eine weitere Person bei Terminplanung, Vorbereitung oder Rückfragen unterstützt, legen Sie die dazugehörigen Aufgaben fest. In easymed können Sie Mitarbeitenden passende Rechte zuordnen; der gemeinsame Kalender und die Patientenakte halten Termin- und Patienteninformationen zusammen.
Eine kurze Übergabe nennt den Termin, die offene Frage und den nächsten Schritt. Die berechtigte Person arbeitet am vorhandenen Patientenbezug weiter. Das gibt dem Team einen klaren Anschluss, wenn Sie gerade behandeln oder nicht in der Praxis sind.
Anmeldung und nächste Schritte vorbereiten
Nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit übermitteln Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER innerhalb eines Monats an das zuständige Finanzamt. Die ELSTER-Information zur Unternehmensgründung erläutert Frist und Onlineverfahren. Richten Sie den Zugang rechtzeitig ein, damit die Anmeldung im Startmonat erledigt werden kann.
Ordnen Sie offene Punkte nach der nächsten bindenden Entscheidung: Erstangebot und Abrechnungsweg, erforderliche Zulassung, passende Räume, anschließend Ausstattung und Wochenablauf. Eine einfache Übersicht mit „Entscheidung“, „benötigte Information“ und „nächster Schritt“ hält den Plan handhabbar.
Sie können den digitalen Teil Ihres Starts an einem typischen Vorgang prüfen: Termin anlegen, Patientenakte öffnen, Behandlung dokumentieren und eine Musterrechnung erstellen. Lernen Sie diesen Ablauf in der easymed-Demo kennen und prüfen Sie, welche Funktionen zu Ihrem geplanten Angebot passen.