Praxissoftware für Physiotherapie und Osteopathie
Morgens sechsmal Krankengymnastik auf Rezept, nachmittags eine Stunde Osteopathie für Selbstzahler — oft bei derselben Person. easymed führt beide Abrechnungswelten in einem System: die Heilmittelverordnung bis zur Kassenrechnung und die osteopathische Behandlung bis zur GVO-Rechnung.
Warum zwei Programme in einer Praxis nicht aufgehen
Viele Praxen, die Physiotherapie und Osteopathie anbieten, arbeiten mit zwei Werkzeugen: einer Heilmittelsoftware für die Rezepte und einem Terminplaner oder einer Tabelle für die Selbstzahler. Das Ergebnis sind zwei Kalender, die einander nicht sehen, und Patienten, die in beiden stehen — mit verschiedenen Adressen, verschiedenen Befunden und der Frage, welcher Stand stimmt.
In easymed gibt es einen Kalender und eine Akte je Patient. Ob ein Termin zur Verordnung gehört oder privat abgerechnet wird, entscheidet die Leistung — nicht das Programm, in dem er steht.
Was sich zwischen beiden Welten unterscheidet — und wo easymed es trennt
Die Unterschiede sind real. Deshalb verwischt easymed sie nicht, sondern ordnet jeden Schritt dem richtigen Weg zu.
| Physiotherapie auf Verordnung | Osteopathie für Selbstzahler | |
|---|---|---|
| Grundlage | Muster-13-Verordnung mit Positionen aus dem HMV-Katalog, Menge und Frequenz | Behandlungsvertrag und Einwilligung, digital unterschrieben |
| Termine | Serientermine für die verordneten Einheiten, jeder Termin zählt gegen die Verordnung | Einzeltermine mit eigener Dauer, für Neupatienten auf Wunsch länger |
| Dokumentation | Leistungserfassung mit den Positionen der Verordnung | Befund am 3D-Körpermodell: ein Klick auf die Struktur, ICD-Code und GVO-Ziffer folgen |
| Abrechnung | Kassenrechnung, Zuzahlung als eigene Rechnung, Abrechnungsdatei für das Rechenzentrum — siehe GKV-Abrechnung | Rechnung nach GVO mit Ketten als Vorlage, die der Patient bei Kasse oder Zusatzversicherung einreichen kann — siehe GVO-Abrechnung |
| Übersicht | Verordnungsübersicht: wartet, läuft, läuft bald ab, fertig, abgerechnet | Offene Rechnungen mit Zahlungserinnerung |
Wer darf was: Physiotherapeuten, Osteopathen und beides
In einer gemischten Praxis hat nicht jede Person jede Qualifikation. In easymed ordnen Sie jeder Leistung die Behandler zu, die sie erbringen. Die Online-Buchung bietet einer Patientin, die Osteopathie wählt, deshalb nur die Kolleginnen und Kollegen an, die osteopathisch behandeln — und die Krankengymnastik bei allen, die sie abgeben.
Arbeiten Osteopathen freiberuflich in Ihrer Praxis, schreiben sie ihre Rechnungen im eigenen Namen, mit eigener Nummernfolge und Bankverbindung; die Praxis sieht Auslastung und Provision. Mehr dazu unter Praxisgemeinschaft mit Freiberufler-Abrechnung.
Ein Beispiel aus dem Alltag
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1
Frau K. kommt mit einer Verordnung über sechsmal Krankengymnastik. Das Rezept wird erfasst, die Serie gebucht; jeder Termin zählt eine Einheit herunter.
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2
Nach der dritten Einheit schlägt ihr Physiotherapeut eine osteopathische Behandlung vor. Frau K. bucht sie selbst im Kundenportal — angeboten werden nur die Osteopathen der Praxis.
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3
Vor dem ersten osteopathischen Termin unterschreibt sie Behandlungsvertrag und Einwilligung digital. Der Befund entsteht am 3D-Modell, in derselben Akte wie die Krankengymnastik.
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4
Am Ende stehen zwei getrennte Wege: die Kassenrechnung für die Verordnung mit der Zuzahlung als eigener Rechnung — und eine GVO-Rechnung, die Frau K. bei ihrer Kasse einreichen kann.
Häufige Fragen
Kurz und geradeaus — die häufigsten Antworten für Ihre Entscheidung.
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