Kassenabrechnung für Heilmittelerbringer

Praxissoftware mit GKV-Abrechnung

Für die Physiotherapie führt easymed jede Heilmittelverordnung vom Rezept bis zur Kassenrechnung: Positionen aus dem HMV-Katalog, Termine, die gegen die verordnete Menge zählen, die gesetzliche Zuzahlung — und am Ende die Abrechnungsdatei für Ihr Rechenzentrum.

Der Weg einer Verordnung durch easymed

Fünf Stationen, und an keiner muss etwas zweimal eingegeben werden.

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    Verordnung erfassen

    Das Muster-13-Rezept wird am Patienten angelegt: verordnende Praxis, Diagnose mit ICD-10-Code, Heilmittel-Positionen aus dem HMV-Katalog Physiotherapie, Menge und Frequenz. Wer nicht tippen will, fotografiert das Rezept mit dem Rezept-Scanner (Zusatzmodul); die erkannten Angaben werden zur Verordnung.

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    Termine der Verordnung zuordnen

    Jeder Termin hängt an seiner Verordnung. easymed zählt je Heilmittel-Position mit, wie viele Einheiten verordnet und wie viele verbraucht sind. Die Verordnungsübersicht zeigt je Verordnung, ob sie wartet, läuft, bald abläuft, fertig oder abgerechnet ist.

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    Behandlung dokumentieren

    Die Leistungserfassung am Termin kennt die Positionen der Verordnung. Was dokumentiert ist, steht später auf der Kassenrechnung — ohne Übertrag von Hand.

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    Zuzahlung berechnen

    Ob ein Patient zuzahlungspflichtig oder bis zu einem Datum befreit ist, steht in seinen Stammdaten. easymed rechnet die gesetzliche Zuzahlung aus — zehn Euro je Verordnung und zehn Prozent der Behandlungskosten — und stellt sie dem Patienten als eigene Rechnung, getrennt von der Kassenrechnung.

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    Kassenrechnung und Abrechnungsdatei

    Aus der fertigen Verordnung entsteht die Kassenrechnung mit einem Klick. Unter „Kassenabrechnung" wählen Sie Zeitraum und Kasse, markieren die Rechnungen und exportieren sie im Format Ihres Rechenzentrums. Exportierte Rechnungen werden markiert und erscheinen nicht noch einmal — eine doppelte Einreichung ist so ausgeschlossen.

An welches Rechenzentrum die Abrechnung geht

easymed schreibt die Abrechnung in vier Formaten. Welches Sie nutzen, legen Sie je Kasse als bevorzugten Weg fest und können es bei jedem Abrechnungslauf ändern.

RechenzentrumFormat aus easymedWie es weitergeht
DMRZCSV nach der Technischen Anlage des DMRZ, eine Zeile je PositionSie laden die Datei im DMRZ-Portal hoch; das DMRZ leitet sie an die Kassen weiter. Siehe Direktabrechnung über das DMRZ.
OpticaCSV, eine Zeile je RechnungImport im Optica-Portal
azhTextdatei, eine Zeile je Position, mit VersichertenstatusImport bei der azh
RZH und andereXML als Sammelrechnungfür Rechenzentren, die XML annehmen

Das Rechenzentrum ist Ihr Vertragspartner, nicht easymed. Dessen Kosten zahlen Sie direkt dort.

Gesetzlich und privat in derselben Praxis

Die wenigsten Heilmittelpraxen rechnen nur mit Kassen ab. easymed trennt Verordnungen in gesetzlich und privat: Gesetzliche laufen in die Kassenabrechnung, private und Selbstzahler bekommen eine Rechnung nach Ihren Preisen oder nach GOÄ — siehe PKV- und GOÄ-Abrechnung.

Behandeln Sie zusätzlich osteopathisch, kommen GVO-Rechnungen aus demselben System. Wie das in einer gemischten Praxis zusammenläuft, beschreibt Praxissoftware für Physiotherapie und Osteopathie.

Die Kassenabrechnung schalten Sie je Fachrichtung frei. Den HMV-Katalog gibt es heute für die Physiotherapie; Ergotherapie und Logopädie sind als Fachrichtungen angelegt, ihre Kataloge sind in Vorbereitung. In einer reinen Heilpraktiker- oder Osteopathiepraxis bleibt die Kassenabrechnung ausgeblendet und stört nicht.

Häufige Fragen

Kurz und geradeaus — die häufigsten Antworten für Ihre Entscheidung.

Heute für die Physiotherapie, mit dem HMV-Katalog Physiotherapie. Ergotherapie und Logopädie sind als Fachrichtungen angelegt; ihre Kataloge sind in Vorbereitung. Heilpraktiker und Osteopathen rechnen privat ab; für sie bleibt die Kassenabrechnung ausgeblendet.
Nein. easymed erzeugt die Abrechnungsdatei; eingereicht wird sie bei Ihrem Rechenzentrum, zum Beispiel im DMRZ-Portal. Das Rechenzentrum übermittelt nach § 302 SGB V an die Kassen.
Nach der gesetzlichen Regel: zehn Euro je Verordnung und zehn Prozent der Behandlungskosten, sofern der Patient zuzahlungspflichtig ist. Eine Befreiung tragen Sie mit Enddatum in die Stammdaten ein.
Nein, wenn Sie den Rezept-Scanner buchen: Sie fotografieren das Muster-13-Rezept, easymed erkennt die Angaben und macht daraus die Verordnung. Ohne Scanner erfassen Sie sie im Formular.
Ja. Neben dem DMRZ schreibt easymed Dateien für Optica, azh und RZH. Welchen Weg eine Kasse nimmt, stellen Sie je Kasse ein.
Die Kassenabrechnung ist ein Zusatzmodul zu Solo (199 €) oder Team (499 €) im Monat zzgl. MwSt.; die Konditionen nennt Ihnen Ihr Partner. Das Rechenzentrum berechnet seine Leistung selbst — beim DMRZ etwa das Basismodul für 79 € im Monat.

Preisgarantie bis 31.12.2026

Einer der beiden Pläne passt zu Ihrer Praxis.

Beide Versionen enthalten den vollen Funktionsumfang. Ersteinrichtung, WhatsApp-Business und Migration aus Simplimed & etermin sind inklusive.

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/ Monat · unbegrenzt viele Behandler

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