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Dokumentation und Therapie

Berührungen in der Therapie: Ankündigen, fragen und Pausen beachten

Berührungen in der Therapie verständlich ankündigen, Grenzen konkret klären und eine Pause beachten. In easymed finden berechtigte Teammitglieder den Verlauf und relevante Hinweise in der Patientenakte.

easymed.digital Redaktion 6 Min. Lesezeit
Eine Therapeutin erläutert einem vollständig bekleideten Patienten auf einem zweiten Stuhl den nächsten Schritt; ihre Hand bleibt mit Abstand vor ihm.

Berührungen in der Therapie kündigen Sie vor dem Kontakt an: Benennen Sie den Körperbereich, die konkrete Handlung und ihren Zweck. Fragen Sie, ob dieser Schritt für die Person in Ordnung ist. Eine genannte Grenze gilt für den beschriebenen Kontakt; eine Pause unterbricht die Berührung, bis der nächste Schritt geklärt ist. Diese Patientenrechte gelten auch im Behandlungsverhältnis mit Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, wie das Bundesgesundheitsministerium erläutert. Im Beispiel geht es um einen erwachsenen, einwilligungsfähigen Patienten. Der Queermed-Leitfaden zum respektvollen Umgang empfiehlt, Berührungen vorher anzukündigen, nachzufragen und ihren Zweck zu erklären.

Bei einer Vertretung hilft der gemeinsame Verlauf: In easymed führt die Patientenakte Verlauf, Dokumente und Hinweise je Patient; die Behandlungsdokumentation ordnet Befund und Verlauf dem Termin zu. Mitarbeiterrechte legen fest, wer welche Bereiche sehen und bearbeiten darf. Die Kollegin kann den bisherigen Stand vor dem Termin lesen und fragt im heutigen Gespräch nach der aktuellen Entscheidung. So funktioniert die Patientenakte in easymed.

Den geplanten Kontakt vor dem Griff erklären

Nennen Sie vor der Berührung den Bereich und die konkrete Handlung: etwa „Ich möchte gleich Ihren rechten Unterarm mit der Hand stützen, während wir die Bewegung ansehen. Ist das für Sie in Ordnung?“ Lassen Sie Zeit für eine Antwort, bevor Sie die Hand bewegen. Die Person kann nachfragen, zustimmen oder einen Bereich ausnehmen.

Im Beispiel möchte eine Physiotherapeutin den rechten Unterarm eines Patienten mit ihrer Hand unterstützen, während sie gemeinsam die zuvor besprochene Bewegung betrachten. Sie erläutert den Schritt und fragt, ob dieser Kontakt für ihn in Ordnung ist. Der Patient antwortet: „Am rechten Unterarm ist es in Ordnung. An der Schulter möchte ich heute nicht berührt werden.“ Die Therapeutin hat damit eine konkrete Antwort zu zwei unterschiedlichen Bereichen erhalten.

Die Ankündigung ergänzt die fachliche Aufklärung, ersetzt sie aber nicht. § 630e BGB verlangt Informationen über die für die Einwilligung wesentlichen Umstände, darunter Art, Umfang und Durchführung der Maßnahme sowie ihre Folgen und Risiken. Die Aufklärung muss mündlich, verständlich und rechtzeitig erfolgen, damit die Person ihre Entscheidung überdenken kann.

Die Antwort auf den genannten Bereich beziehen

Wiederholen Sie die Absprache knapp und konkret. Im Beispiel bestätigt die Therapeutin, dass der besprochene Kontakt am rechten Unterarm möglich ist und die Schulter heute ausgenommen bleibt. Diese Rückmeldung zeigt, was sie aus der Antwort verstanden hat. Der Patient kann eine Ungenauigkeit unmittelbar korrigieren. Auch bei einer eindeutigen Antwort bleibt die Zuordnung zum beschriebenen Schritt erhalten.

Die Absprache unterscheidet zwei Bereiche
Die Absprache unterscheidet zwei Bereiche Im Beispiel wurde dem besprochenen Kontakt am rechten Unterarm zugestimmt. Die Schulter bleibt für diesen Termin ausgespart. Für diesen Termin Rechter Unterarm Besprochener Kontakt Zugestimmt Schulter Heute ausgespart Kein Kontakt
Beispiel für diesen Termin: Der Patient stimmt dem besprochenen Kontakt am rechten Unterarm zu. Die Schulter bleibt ausgespart.

Wenn ein geplanter Schritt den ausgesparten Bereich benötigt, erläutern Sie den fachlichen Grund und mögliche geeignete Wege, bevor Sie ihn berühren. Der Queermed-Leitfaden empfiehlt, Alternativen zu prüfen, wenn eine Person nicht berührt werden möchte. § 630e BGB nennt die Aufklärung über Alternativen insbesondere dann, wenn medizinisch gleich geeignete und übliche Methoden sich wesentlich bei Belastung, Risiken oder Erfolgsaussichten unterscheiden. Die Person entscheidet über den erläuterten Schritt.

Erfragen Sie die Grenze, ohne eine persönliche Begründung einzufordern. Aus einem ausgesparten Bereich folgt keine Aussage über frühere Erlebnisse, eine Diagnose oder die Identität der Person. Bleiben Sie bei der konkreten Frage, welcher Kontakt heute gewünscht oder ausgeschlossen ist.

Eine Pause als Handlung im Ablauf vereinbaren

Ein vorher vereinbartes Wort oder Zeichen kann eine Pause erleichtern. Es ist keine Voraussetzung: Wenn die Person sich anders äußert oder Sie nicht sicher sind, ob sie fortfahren möchte, unterbrechen Sie zuerst und klären den nächsten Schritt.

Nach § 630d BGB ist die Einwilligung vor der medizinischen Maßnahme einzuholen und kann jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Verlangt die Person während einer Berührung eine Pause, beenden Sie den Kontakt und fragen, wie es weitergehen soll. Eine frühere Zustimmung führt den unterbrochenen Schritt nicht automatisch fort.

Im Beispiel sagt der Patient während des Kontakts „Pause“. Die Therapeutin nimmt ihre Hand zurück. Sie fragt anschließend, ob er eine Unterbrechung braucht, etwas zum Vorgehen wissen möchte oder den Schritt beenden will. Die Handlung folgt damit dem vereinbarten Zeichen. Eine anschließende Erklärung erfolgt im unterbrochenen Zustand, während der Patient seine nächste Entscheidung treffen kann.

Nach der Pause den nächsten Schritt neu besprechen

Eine Pause kann verschiedene Fortsetzungen haben. Vielleicht möchte die Person nach einer Frage denselben Schritt weiterführen. Vielleicht wird ein anderes fachlich passendes Vorgehen besprochen. Vielleicht endet der vorgesehene Kontakt für diesen Termin. Erfragen Sie, was für die Person gerade ansteht, und erläutern Sie anschließend den tatsächlich möglichen nächsten Schritt.

Der Patient im Beispiel fragt, ob beim weiteren Vorgehen auch seine Schulter berührt wird. Die Therapeutin erklärt den konkret vorgesehenen Kontakt am rechten Unterarm. Sie bestätigt zugleich, dass die zuvor genannte Grenze für die Schulter erhalten bleibt. Nach dieser Klärung sagt der Patient, dass der besprochene Schritt am Unterarm fortgesetzt werden kann. Erst danach beginnt dieser Kontakt erneut.

Eine Pause braucht eine geklärte Fortsetzung
Kontakt am
rechten Unterarm
„Pause“
Patient äußert sich
Hand zurück
Kontakt beendet

Den nächsten Schritt besprechen

Besprochener Unterarmkontakt

Nach erneuter Zustimmung fortsetzen

Person möchte aufhören

Kontakt für diesen Termin beenden
Im Beispiel wird die Hand beim Wort „Pause“ zurückgenommen. Erst nach der Klärung beginnt der besprochene Unterarmkontakt erneut. Die Person kann auch den Kontakt für diesen Termin beenden.

Bezieht sich die Fortsetzung auf einen anderen Bereich oder ein verändertes Vorgehen, erklären Sie diesen Schritt neu. Die Zustimmung zum Unterarmkontakt gilt im Beispiel weder für eine Berührung an der Schulter noch rückwirkend für die Pause.

Die relevante Absprache sachlich im Verlauf halten

Halten Sie eine für die weitere Behandlung wichtige Absprache zeitnah und in ihrem Zusammenhang fest. § 630f BGB nennt Einwilligungen und Aufklärungen ausdrücklich als Beispiele fachlich wesentlicher Inhalte der Behandlungsakte. Bei einer späteren Korrektur muss der ursprüngliche Eintrag erkennbar bleiben.

Eine mögliche Notiz hält fest, dass der Patient für diesen Termin keinen Kontakt an der Schulter wünschte, während des Unterarmkontakts eine Pause verlangte und nach der Erläuterung der Fortsetzung zustimmte. Ergänzen Sie den fachlichen Zusammenhang im vorgesehenen Dokumentationsweg. Eine pauschale Personenbeschreibung wie „schwierig bei Berührungen“ erklärt weder den ausgesparten Bereich noch den Ablauf der Klärung.

In easymed können Sie Befund und Verlauf je Termin in der Behandlungsdokumentation festhalten und passende Hinweise in der Patientenakte führen. Mitarbeiterrechte unterstützen den Zugriff auf die vorgesehenen Bereiche. So findet die zuständige Kollegin die Gesprächsnotiz beim Behandlungsverlauf wieder; die aktuelle Entscheidung bleibt Teil des Gesprächs.

Eine Vertretung beim aktuellen Gespräch beginnen lassen

Vor dem nächsten Termin liest die Vertretung den relevanten Verlauf. Sie erfährt, welcher Bereich beim vorherigen Kontakt ausgenommen war und wie eine Pause bearbeitet wurde. Anschließend erläutert sie ihr eigenes vorgesehenes Vorgehen und fragt nach der aktuellen Entscheidung. Der dokumentierte frühere Stand hilft bei der Vorbereitung dieses Gesprächs; er führt die neue Berührung nicht von selbst aus.

Der Verlauf bereitet das nächste Gespräch vor

Vorheriger Termin

Schulter ausgespart

Pause: Kontakt beendet

Unterarmkontakt nach
Klärung fortgesetzt

Neuer Termin

Heutiges Vorgehen erklären

Aktuelle Entscheidung erfragen

Die Notiz hält die frühere Grenze und die damalige Fortsetzung fest. Beim neuen Termin erklärt die Vertretung das heutige Vorgehen und fragt nach der aktuellen Entscheidung.

Die Kollegin kann an die frühere Grenze anknüpfen, ihr heutiges Vorgehen erklären und nachfragen, ob die Schulter weiterhin ausgespart bleiben soll. Äußert der Patient eine veränderte Entscheidung, hält sie diese mit dem Bezug zum neuen Termin fest. Die frühere Notiz bleibt als damaliger Verlauf verständlich.

Den Ablauf im Team anhand der Fortsetzung üben

Üben Sie die Formulierungen im Team an einem Gesprächsbeispiel ohne nachgestellte Berührung: Eine Person beschreibt Bereich, Handlung und Zweck, die andere nennt eine Grenze und sagt später „Pause“. Die behandelnde Person stoppt, fragt nach und erläutert den nächsten möglichen Schritt. Anschließend verfassen Sie eine kurze Beispielnotiz mit Terminbezug.

Häufige Fragen

Was sollte ich vor einer Berührung in der Therapie erklären?

Benennen Sie den Körperbereich, die konkrete Handlung und ihren Zweck, bevor Sie die Person berühren. Fragen Sie, ob dieser Schritt in Ordnung ist. Die fachliche Aufklärung über die wesentlichen Umstände bleibt ein eigenes mündliches, verständliches und rechtzeitiges Gespräch.

Wie gehe ich mit einem Bereich um, den die Person aussparen möchte?

Bestätigen Sie genau, welcher Bereich heute ausgespart bleibt. Wenn ein geplanter Schritt diesen Bereich benötigt, erklären Sie vorher den fachlichen Grund und mögliche geeignete Wege. Fragen Sie nicht nach einer persönlichen Rechtfertigung für die Grenze.

Was bedeutet eine Pause während des Körperkontakts?

Unterbrechen Sie zunächst den Kontakt und klären Sie im Gespräch, ob die Person eine Frage hat, später fortfahren oder den Schritt beenden möchte. Eine frühere Zustimmung gilt nach einer Pause nicht automatisch für die Fortsetzung.

Wie kann easymed eine Vertretung auf das nächste Gespräch vorbereiten?

Die berechtigte Vertretung liest in easymed den relevanten Verlauf und die Gesprächsnotiz in der Patientenakte. Sie erklärt danach das für heute vorgesehene Vorgehen und fragt nach der aktuellen Entscheidung. Die frühere Notiz bleibt dem damaligen Termin zugeordnet.

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