Berührungen in der Therapie kündigen Sie vor dem Kontakt an: Benennen Sie den Körperbereich, die konkrete Handlung und ihren Zweck. Fragen Sie, ob dieser Schritt für die Person in Ordnung ist. Eine genannte Grenze gilt für den beschriebenen Kontakt; eine Pause unterbricht die Berührung, bis der nächste Schritt geklärt ist. Diese Patientenrechte gelten auch im Behandlungsverhältnis mit Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, wie das Bundesgesundheitsministerium erläutert. Im Beispiel geht es um einen erwachsenen, einwilligungsfähigen Patienten. Der Queermed-Leitfaden zum respektvollen Umgang empfiehlt, Berührungen vorher anzukündigen, nachzufragen und ihren Zweck zu erklären.
Bei einer Vertretung hilft der gemeinsame Verlauf: In easymed führt die Patientenakte Verlauf, Dokumente und Hinweise je Patient; die Behandlungsdokumentation ordnet Befund und Verlauf dem Termin zu. Mitarbeiterrechte legen fest, wer welche Bereiche sehen und bearbeiten darf. Die Kollegin kann den bisherigen Stand vor dem Termin lesen und fragt im heutigen Gespräch nach der aktuellen Entscheidung. So funktioniert die Patientenakte in easymed.
Den geplanten Kontakt vor dem Griff erklären
Nennen Sie vor der Berührung den Bereich und die konkrete Handlung: etwa „Ich möchte gleich Ihren rechten Unterarm mit der Hand stützen, während wir die Bewegung ansehen. Ist das für Sie in Ordnung?“ Lassen Sie Zeit für eine Antwort, bevor Sie die Hand bewegen. Die Person kann nachfragen, zustimmen oder einen Bereich ausnehmen.
Im Beispiel möchte eine Physiotherapeutin den rechten Unterarm eines Patienten mit ihrer Hand unterstützen, während sie gemeinsam die zuvor besprochene Bewegung betrachten. Sie erläutert den Schritt und fragt, ob dieser Kontakt für ihn in Ordnung ist. Der Patient antwortet: „Am rechten Unterarm ist es in Ordnung. An der Schulter möchte ich heute nicht berührt werden.“ Die Therapeutin hat damit eine konkrete Antwort zu zwei unterschiedlichen Bereichen erhalten.
Die Ankündigung ergänzt die fachliche Aufklärung, ersetzt sie aber nicht. § 630e BGB verlangt Informationen über die für die Einwilligung wesentlichen Umstände, darunter Art, Umfang und Durchführung der Maßnahme sowie ihre Folgen und Risiken. Die Aufklärung muss mündlich, verständlich und rechtzeitig erfolgen, damit die Person ihre Entscheidung überdenken kann.
Die Antwort auf den genannten Bereich beziehen
Wiederholen Sie die Absprache knapp und konkret. Im Beispiel bestätigt die Therapeutin, dass der besprochene Kontakt am rechten Unterarm möglich ist und die Schulter heute ausgenommen bleibt. Diese Rückmeldung zeigt, was sie aus der Antwort verstanden hat. Der Patient kann eine Ungenauigkeit unmittelbar korrigieren. Auch bei einer eindeutigen Antwort bleibt die Zuordnung zum beschriebenen Schritt erhalten.
Wenn ein geplanter Schritt den ausgesparten Bereich benötigt, erläutern Sie den fachlichen Grund und mögliche geeignete Wege, bevor Sie ihn berühren. Der Queermed-Leitfaden empfiehlt, Alternativen zu prüfen, wenn eine Person nicht berührt werden möchte. § 630e BGB nennt die Aufklärung über Alternativen insbesondere dann, wenn medizinisch gleich geeignete und übliche Methoden sich wesentlich bei Belastung, Risiken oder Erfolgsaussichten unterscheiden. Die Person entscheidet über den erläuterten Schritt.
Erfragen Sie die Grenze, ohne eine persönliche Begründung einzufordern. Aus einem ausgesparten Bereich folgt keine Aussage über frühere Erlebnisse, eine Diagnose oder die Identität der Person. Bleiben Sie bei der konkreten Frage, welcher Kontakt heute gewünscht oder ausgeschlossen ist.
Eine Pause als Handlung im Ablauf vereinbaren
Ein vorher vereinbartes Wort oder Zeichen kann eine Pause erleichtern. Es ist keine Voraussetzung: Wenn die Person sich anders äußert oder Sie nicht sicher sind, ob sie fortfahren möchte, unterbrechen Sie zuerst und klären den nächsten Schritt.
Nach § 630d BGB ist die Einwilligung vor der medizinischen Maßnahme einzuholen und kann jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Verlangt die Person während einer Berührung eine Pause, beenden Sie den Kontakt und fragen, wie es weitergehen soll. Eine frühere Zustimmung führt den unterbrochenen Schritt nicht automatisch fort.
Im Beispiel sagt der Patient während des Kontakts „Pause“. Die Therapeutin nimmt ihre Hand zurück. Sie fragt anschließend, ob er eine Unterbrechung braucht, etwas zum Vorgehen wissen möchte oder den Schritt beenden will. Die Handlung folgt damit dem vereinbarten Zeichen. Eine anschließende Erklärung erfolgt im unterbrochenen Zustand, während der Patient seine nächste Entscheidung treffen kann.
Nach der Pause den nächsten Schritt neu besprechen
Eine Pause kann verschiedene Fortsetzungen haben. Vielleicht möchte die Person nach einer Frage denselben Schritt weiterführen. Vielleicht wird ein anderes fachlich passendes Vorgehen besprochen. Vielleicht endet der vorgesehene Kontakt für diesen Termin. Erfragen Sie, was für die Person gerade ansteht, und erläutern Sie anschließend den tatsächlich möglichen nächsten Schritt.
Der Patient im Beispiel fragt, ob beim weiteren Vorgehen auch seine Schulter berührt wird. Die Therapeutin erklärt den konkret vorgesehenen Kontakt am rechten Unterarm. Sie bestätigt zugleich, dass die zuvor genannte Grenze für die Schulter erhalten bleibt. Nach dieser Klärung sagt der Patient, dass der besprochene Schritt am Unterarm fortgesetzt werden kann. Erst danach beginnt dieser Kontakt erneut.
rechten Unterarm
Patient äußert sich
Kontakt beendet
Den nächsten Schritt besprechen
Bezieht sich die Fortsetzung auf einen anderen Bereich oder ein verändertes Vorgehen, erklären Sie diesen Schritt neu. Die Zustimmung zum Unterarmkontakt gilt im Beispiel weder für eine Berührung an der Schulter noch rückwirkend für die Pause.
Die relevante Absprache sachlich im Verlauf halten
Halten Sie eine für die weitere Behandlung wichtige Absprache zeitnah und in ihrem Zusammenhang fest. § 630f BGB nennt Einwilligungen und Aufklärungen ausdrücklich als Beispiele fachlich wesentlicher Inhalte der Behandlungsakte. Bei einer späteren Korrektur muss der ursprüngliche Eintrag erkennbar bleiben.
Eine mögliche Notiz hält fest, dass der Patient für diesen Termin keinen Kontakt an der Schulter wünschte, während des Unterarmkontakts eine Pause verlangte und nach der Erläuterung der Fortsetzung zustimmte. Ergänzen Sie den fachlichen Zusammenhang im vorgesehenen Dokumentationsweg. Eine pauschale Personenbeschreibung wie „schwierig bei Berührungen“ erklärt weder den ausgesparten Bereich noch den Ablauf der Klärung.
In easymed können Sie Befund und Verlauf je Termin in der Behandlungsdokumentation festhalten und passende Hinweise in der Patientenakte führen. Mitarbeiterrechte unterstützen den Zugriff auf die vorgesehenen Bereiche. So findet die zuständige Kollegin die Gesprächsnotiz beim Behandlungsverlauf wieder; die aktuelle Entscheidung bleibt Teil des Gesprächs.
Eine Vertretung beim aktuellen Gespräch beginnen lassen
Vor dem nächsten Termin liest die Vertretung den relevanten Verlauf. Sie erfährt, welcher Bereich beim vorherigen Kontakt ausgenommen war und wie eine Pause bearbeitet wurde. Anschließend erläutert sie ihr eigenes vorgesehenes Vorgehen und fragt nach der aktuellen Entscheidung. Der dokumentierte frühere Stand hilft bei der Vorbereitung dieses Gesprächs; er führt die neue Berührung nicht von selbst aus.
Vorheriger Termin
Schulter ausgespart
Pause: Kontakt beendet
Unterarmkontakt nach
Klärung fortgesetzt
Neuer Termin
Heutiges Vorgehen erklären
Aktuelle Entscheidung erfragen
Die Kollegin kann an die frühere Grenze anknüpfen, ihr heutiges Vorgehen erklären und nachfragen, ob die Schulter weiterhin ausgespart bleiben soll. Äußert der Patient eine veränderte Entscheidung, hält sie diese mit dem Bezug zum neuen Termin fest. Die frühere Notiz bleibt als damaliger Verlauf verständlich.
Den Ablauf im Team anhand der Fortsetzung üben
Üben Sie die Formulierungen im Team an einem Gesprächsbeispiel ohne nachgestellte Berührung: Eine Person beschreibt Bereich, Handlung und Zweck, die andere nennt eine Grenze und sagt später „Pause“. Die behandelnde Person stoppt, fragt nach und erläutert den nächsten möglichen Schritt. Anschließend verfassen Sie eine kurze Beispielnotiz mit Terminbezug.