Für eine Berufshaftpflichtfrage in der Physiotherapie ist eine klare Beschreibung des Praxisalltags hilfreicher als eine lange, ungeordnete Sammlung von Unterlagen. Bereiten Sie angebotene Leistungen, Arbeitsorte, beteiligte Personen und konkrete Änderungen vor. Welche Belege zusätzlich nötig sind, ergibt sich aus dem Fragebogen und den Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
Nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz sind vor Vertragsschluss die bekannten erheblichen Umstände anzugeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Arbeiten Sie deshalb die Fragen im konkreten Antrag Punkt für Punkt durch und klären Sie mehrdeutige Tätigkeits- oder Ortsangaben schriftlich.
Tätigkeitsprofil für die Versicherung beschreiben
Fassen Sie den tatsächlichen Umfang Ihrer Physiotherapiepraxis zunächst auf einer Seite zusammen. Die Berufsbezeichnung allein zeigt noch nicht, welche Behandlungen Sie anbieten, wo sie stattfinden und wer sie ausführt.
Notieren Sie angebotene Behandlungsarten und relevante Weiterbildungen, feste Praxisadresse und weitere Einsatzorte, Hausbesuche oder Tätigkeit in fremden Räumen sowie Zahl und Rolle der Beteiligten. Markieren Sie geplante Veränderungen als Vorhaben. So kann die Ansprechperson bestehende Tätigkeit und künftige Erweiterung auseinanderhalten.
Eine hilfreiche Beschreibung beantwortet zum Beispiel: „Welche physiotherapeutischen Leistungen erbringt die Praxis am Standort? Welche zusätzlichen Angebote oder Arbeitsorte sind vorgesehen, ab wann und durch welche Personen?“ Wenn Sie freiberufliche Mitarbeit, Vertretungen, Kurse oder eine weitere Praxisadresse planen, benennen Sie diese jeweils konkret und lassen Sie den Versicherungsschutz dafür bestätigen.
Versicherungsunterlagen gezielt sortieren
Beginnen Sie mit dem vorhandenen Versicherungsschein und Nachträgen. Vergleichen Sie darin den Versicherungsnehmer, die Betriebsbeschreibung, genannte Tätigkeiten, mitversicherte Personen, Adressen und den Versicherungsbeginn mit dem heutigen Praxisstand. Eine Broschüre beschreibt ein Angebot; für den vereinbarten Umfang sind Antrag, Versicherungsschein und Bedingungen maßgeblich.
Ein öffentliches Antragsformular für Physiotherapiepraxen zeigt, welche Fragen ein Anbieter stellen kann: etwa zur Zahl der tätigen Personen, zu einer Vorversicherung und zu Vorschäden in einem festgelegten Zeitraum. Diese Angaben sind ein Beispiel für ein konkretes Formular, keine allgemeingültige Unterlagenliste.
Halten Sie für das Gespräch daher bereit:
- den aktuellen Versicherungsschein samt Nachträgen und vorhandener Tätigkeitsbeschreibung;
- Angaben zur Praxis, Rechtsform, Adresse, angebotenen Leistungen, Standorten und Mitarbeitenden;
- Informationen zur Vorversicherung und zu früheren Schadenfällen genau für den Zeitraum, nach dem der aktuelle Antrag fragt;
- Qualifikationsnachweise oder weitere Belege, wenn der Versicherer sie für eine bestimmte Tätigkeit ausdrücklich anfordert.
Beantworten Sie den aktuellen Antrag anhand der Unterlagen und Ihrer tatsächlichen Praxisorganisation. Wenn Sie einen früheren Vertrag, eine Schadenangabe oder den Beginn einer Erweiterung nicht sicher zuordnen können, beschaffen Sie zunächst den passenden Beleg oder fragen Sie beim Versicherer nach, was genau gemeint ist.
GKV-Zulassung separat organisieren
Die Unterlagen für eine Berufshaftpflicht und für eine Zulassung zur Abgabe von Heilmitteln an gesetzlich Versicherte gehören in getrennte Vorgänge. § 124 SGB V nennt für die Zulassung unter anderem die erforderliche Berufsausbildung, eine zweckmäßige Praxisausstattung und die Anerkennung der maßgeblichen Verträge. Der aktuelle Informationsbereich des GKV-Spitzenverbands zur Physiotherapie verlinkt die geltenden Vereinbarungen und Zulassungsunterlagen.
Der dort veröffentlichte Physiotherapievertrag führt als Zulassungsunterlagen beispielsweise den Nachweis der Berufsqualifikation, das Recht zur Nutzung der Praxisräume, eine Raumskizze mit Flächen- und Höhenangaben sowie eine Geräteliste auf. Bei Personen- und juristischen Gesellschaften verlangt der Vertrag außerdem einen Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder einen vergleichbaren Nachweis. Nutzen Sie für den aktuellen Stand die für Ihr Bundesland zuständige Zulassungsstelle. Diese Zulassungsnachweise ersetzen nicht die Fragen oder Belege des Versicherers.
Mitarbeit, Vertretung und Kooperation klären
Soll eine weitere Person Aufgaben übernehmen, beschreiben Sie die Zusammenarbeit und Tätigkeit konkret: Wer behandelt, in welchem Umfang und in welchem Beschäftigungs- oder Kooperationsmodell? Fragen Sie den Versicherer, welche Personen für welche Leistungen mitversichert sind und wie sich Änderungen der Teamgröße auf den Vertrag auswirken.
Halten Sie die bestätigten Angaben fest. So sieht eine Vertretung die Tätigkeitsbeschreibung, die erhaltene Auskunft und den nächsten Kontakt. Außerdem kann sie prüfen, ob eine weitere Information benötigt oder die Aufgabenbeschreibung angepasst werden muss.
Veränderungen im Betrieb als Anlass prüfen
Ein zusätzlicher Arbeitsort, ein neues Angebot oder eine veränderte Zusammenarbeit kann den beschriebenen Tätigkeitsumfang ändern. Prüfen Sie solche Vorhaben, solange sie noch geplant sind, und fragen Sie vor dem Start nach der Einordnung durch den Versicherer.
KI Generiert
Beschreiben Sie den zusätzlichen Arbeitsort konkret: Welche Leistungen sollen dort stattfinden, wer übernimmt sie und wie ist die Zusammenarbeit organisiert?
Stellen Sie die konkrete Frage dazu: Bezieht sich die bestehende Vereinbarung auf diesen Tätigkeitsumfang, diesen Ort und die dort arbeitenden Personen, oder ist eine Ergänzung erforderlich? Bitten Sie um eine Antwort, die dem beschriebenen Vorhaben zugeordnet werden kann, und notieren Sie den Zeitpunkt, zu dem die Rückmeldung benötigt wird.
Wenn sich Ihre Planung ändert, senden Sie die aktualisierte Beschreibung erneut. Halten Sie fest, wer die Rückfrage übernimmt, welche Auskunft eingegangen ist und ab wann die neue Regelung gilt. Damit kann das Team denselben Stand verwenden, wenn ein geplanter Start oder eine Vertretung ansteht.
Behandlungsdokumentation im Team auffindbar halten
In easymed gehören Patientendokumente und Hinweise zur Patientenakte; Befund und Verlauf lassen sich dem jeweiligen Termin zuordnen. Berechtigte Mitarbeitende finden diese Informationen dadurch im Behandlungskontext wieder. Für die Berufshaftpflicht bleiben Antragsfragen, Versicherungsschein und schriftliche Deckungsbestätigung Teil der Versicherungsunterlagen.
Ordnen Sie Befund oder spätere Ergänzung der Person und Sitzung zu. So bleibt sie dem ursprünglichen Kontakt zugeordnet; eine berechtigte Person findet die neue Information im Zusammenhang und hält fest, welche Frage weitergegeben werden soll.
Patientenakten gehören nicht pauschal zu einer allgemeinen Angebotsanfrage. Im konkreten Versicherungsfall kann der Versicherer erforderliche Auskünfte und zumutbare Belege zur Klärung des Falls anfordern (§ 31 VVG). Klären Sie, welche Unterlagen benötigt und wie sie bereitgestellt werden sollen. Gesundheitsdaten gehören nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Für die Praxisdokumentation ordnet easymed Befund und Verlauf am Termin ein; mehr dazu erfahren Sie in der Praxissoftware für Physiotherapie und der Funktionsübersicht.