Bei der Gründung einer Physiotherapiepraxis sollten Sie zwei Dinge getrennt planen: die tägliche Praxisverwaltung und – bei GKV-Heilmittelverordnungen – den elektronischen Verordnungsweg über die Telematikinfrastruktur (TI). easymed verbindet Kalender, Patientenakte, Dokumentation und Privatabrechnung in einer browserbasierten Praxisverwaltung. Für eHeilmittel und TI-Anschluss gelten eigene Funktionen und Fristen, die Sie vor einer Beauftragung konkret prüfen.
Starten Sie mit dem passenden Versorgungsmodell
Beschreiben Sie zuerst, ob Sie mit privaten beziehungsweise Selbstzahler-Behandlungen starten oder gesetzlich Versicherte auf Heilmittelverordnungen behandeln möchten. Für die GKV-Versorgung dürfen Heilmittel nach § 124 SGB V nur zugelassene Leistungserbringer abgeben. Der eHeilmittel-Weg betrifft die Versorgung auf Grundlage elektronischer gesetzlicher Verordnungen; bei einem rein privaten Start gehört dieser Prozess nicht zu den ersten täglichen Abläufen. § 360 Absatz 8 führt für Heilmittelerbringer eine eigene TI-Anschlussfrist auf. Halten Sie diesen gesetzlichen Termin unabhängig von einem späteren GKV-Ausbau im Gründungsplan fest.
Ein Beispiel: Sie eröffnen zunächst eine Privatpraxis und planen die Kassenzulassung für einen späteren Schritt. Dann richten Sie die tägliche Verwaltung für den ersten Leistungsumfang ein und setzen GKV-Zulassung und eHeilmittel-Ablauf als Planungspunkt für die spätere Erweiterung. Den TI-Anschluss führen Sie unabhängig davon mit seiner gesetzlichen Frist im Zeitplan. Wenn Sie von Anfang an GKV-Verordnungen annehmen wollen, klären Sie die benötigte Softwarefähigkeit und den TI-Anschluss gemeinsam vor dem Start.
Ordnen Sie geltendes Recht und Gesetzentwurf den Fristen zu
Stand der Recherche am 13. Oktober 2026: Der geltende § 360 SGB V sieht ab dem 1. Januar 2027 elektronische Heilmittelverordnungen vor. Ärztinnen und Ärzte müssen diese Verordnungen elektronisch ausstellen; Heilmittelerbringer müssen Leistungen ab demselben Datum auch auf Grundlage einer elektronischen Heilmittelverordnung erbringen. Für den TI-Anschluss nennt Absatz 8 den 1. Oktober 2027. Für eine im Einzelfall technisch nicht mögliche Ausstellung oder einen Abruf enthält die Norm Ausnahmen.
Der GeDIG-Gesetzentwurf 21/8279, Artikel 1 schlägt vor, die eHeilmittel-Frist auf den 1. Juni 2029 zu verschieben. Die TI-Anschlussfrist 1. Oktober 2027 bleibt im Entwurf stehen. Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 erstmals beraten und an den Gesundheitsausschuss überwiesen; er ist damit noch kein geltendes Recht. Prüfen Sie vor einer Vertragsentscheidung den aktuellen Gesetzesstand und halten Sie eHeilmittel- und TI-Frist getrennt fest.
Klären Sie TI-Zugang und Software gemeinsam
Die gematik-Checkliste für Heilmittelerbringer nennt für den Zugang unter anderem einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), eine Institutionsidentität wie die SMC-B, einen TI-Zugang über TI-Gateway oder Konnektor, ein E-Health-Kartenterminal und eine passende Praxissoftware. Den eHBA beantragen Heilmittelerbringer über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR); für die SMC-B wird ein HBA-Inhaber benötigt. Ein Update der Praxissoftware kann nötig sein.
Fragen Sie den TI-Anbieter, welches Zugangsmodell und welche Geräte im Angebot enthalten sind, wer die Einrichtung übernimmt und welche laufenden Kosten entstehen. Fragen Sie den Softwareanbieter konkret, ob seine aktuelle Version eHeilmittelverordnungen über die TI verarbeiten kann und wann nötige Updates bereitstehen. Die gematik empfiehlt, die TI-Anbindung vorab mit dem IT-Dienstleister zu planen; ihre Informationen zum TI-Zugang erläutern die Schritte und Voraussetzungen.
Prüfen Sie die TI-Finanzierung vor der Beauftragung
Für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die nach § 124 Absatz 1 SGB V zur Abgabe von Leistungen berechtigt sind, sieht § 380 SGB V Erstattungen von Ausstattungs- und Betriebskosten der TI vor. Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht die dazugehörigen Finanzierungsvereinbarungen und das Antragsverfahren. In der Vereinbarung für Physiotherapeuten sind unter anderem TI-Anschluss, bestimmte Komponenten und die Unterstützung von KIM als Voraussetzungen für die Pauschale aufgeführt. Prüfen Sie die aktuelle Fassung und Anspruchsvoraussetzungen für Ihre Praxis, bevor Sie die Erstattung in die Gründungskalkulation eintragen.
KI Generiert
Lassen Sie sich das TI-Angebot nach einmaligen Einrichtungskosten, laufenden Gebühren, enthaltenen Geräten und Support aufschlüsseln. Vergleichen Sie diese Positionen mit der für Ihre Zulassung geltenden aktuellen TI-Pauschale und den Antragsfristen des GKV-Spitzenverbands. So planen Sie den tatsächlichen Eigenaufwand und wissen, wer für den Antrag zuständig ist.
Verbinden Sie die Praxisverwaltung mit Ihren täglichen Abläufen
easymed führt Kalender, Patientenakte, Behandlungsdokumentation und Privatabrechnung in einer browserbasierten Praxisverwaltung zusammen. Für Physiotherapiepraxen beschreibt die aktuelle Funktionsübersicht außerdem die Verwaltung von Muster-13-Verordnungen, den HMV-Katalog und eine Abrechnungsdatei für ein Heilmittel-Rechenzentrum. Dadurch können Sie den täglichen Ablauf vom Termin bis zur Rechnung bereits passend zu Ihrem Startangebot organisieren. Mehr zum Umfang steht auf der Seite zur easymed Praxissoftware für Physiotherapie.
Diese Praxisverwaltung ist von der TI-Anbindung und der elektronischen Verordnung zu unterscheiden. In den aktuell veröffentlichten easymed-Funktionen ist eine TI- oder eHeilmittel-Schnittstelle nicht ausgewiesen. Wenn Ihr Startmodell GKV-Verordnungen umfasst, fragen Sie vor der Beauftragung gezielt nach dem aktuellen Verfügbarkeits- und Update-Stand. Die Demo eignet sich, um Kalender, Akte, Dokumentation und Privatabrechnung im eigenen täglichen Ablauf kennenzulernen.
Halten Sie die Entscheidung im Gründungsplan fest
Für den digitalen Start reichen vier klare Angaben: Ihr erstes Versorgungsmodell, der geltende eHeilmittel-Zeitplan, der Stand eines noch offenen Gesetzentwurfs sowie die bestätigten Leistungen von Software- und TI-Anbieter. Ergänzen Sie die für Ihre Zulassung geltende TI-Finanzierung und die verantwortliche Person für den Antrag. Wenn Sie das Angebot später erweitern, prüfen Sie die neuen Voraussetzungen für diesen Zeitpunkt erneut.
So verbinden Sie eine passende Praxisverwaltung mit einer belastbaren Planung der gesetzlichen Anforderungen. Sie können die internen Arbeitsabläufe früh einrichten und entscheiden den TI-Anschluss anhand des tatsächlichen Angebots, des geltenden Rechts und der bestätigten Softwarefunktionen.