Eine Gehaltsangabe lässt sich erst einordnen, wenn Betrag und Arbeitszeit zusammenstehen. 3.000 Euro bei 30 Wochenstunden und 4.000 Euro bei 40 Wochenstunden können auf derselben proportionalen Vollzeitbasis beruhen. Zusätzliche Leistungen und unterschiedliche Aufgaben erklären weitere Unterschiede.
Für eine Physiotherapie-, Ergotherapie- oder Logopädiepraxis wird die Stellenanzeige damit zur praktischen Abstimmung: Welche Aufgaben gehören zur Rolle, wie viele Stunden sind vorgesehen und worauf bezieht sich das monatliche Bruttoentgelt? Mit dieser Reihenfolge können Bewerberinnen und Bewerber das Angebot vergleichen und gezielt nach den Bedingungen fragen.
Den Arbeitsumfang im Teamkalender besprechen
Eine Gehaltszahl beschreibt noch nicht, wie sich eine Stelle in die Praxiswoche einfügt. Dafür helfen konkrete Arbeitstage, Behandlungszeiten und vereinbarte Aufgaben. In easymed Team zeigt der Kalender Tages-, Wochen- und Monatsansichten sowie eine Spalte je Behandler; die Ansicht nach Räumen mit mehreren Plätzen ist ebenfalls möglich.
Gehen Sie den Kalender für das Team anhand einer möglichen Woche durch. So kann das Team geplante Behandlungen, gemeinsam genutzte Zeiten und verfügbare Räume im selben Kalender betrachten. Die Praxis legt weiterhin selbst fest, welche Aufgaben zur Stelle gehören, wie viele Wochenstunden vereinbart werden und welches Entgelt dazu passt. Diese Wochenplanung schafft einen konkreten Bezug, wenn Sie anschließend Arbeitsumfang und Gehaltsangabe gemeinsam formulieren.
Entgelttransparenz mit einer konkreten Gehaltsangabe beginnen
Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit ist bereits im deutschen Recht verankert. § 3 des Entgelttransparenzgesetzes verbietet eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts bei sämtlichen Entgeltbestandteilen und -bedingungen. Für die Angebotsprüfung heißt das praktisch: Beschreiben Sie die vorgesehene Arbeit und verwenden Sie nachvollziehbare Kriterien, statt das Entgelt von der Verhandlungssicherheit einzelner Bewerberinnen abhängig zu machen.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 sieht vor, dass Bewerberinnen und Bewerber Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne erhalten können, die auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruht. Die Information kann etwa in der Anzeige oder vor dem Vorstellungsgespräch erfolgen; die Richtlinie untersagt auch, nach dem bisherigen Entgelt zu fragen. Artikel 34 setzte den Mitgliedstaaten dafür den 7. Juni 2026 als Umsetzungsfrist.
In einer Antwort vom 8. Juli 2026 teilte die Bundesregierung dem Bundestag mit, das federführende Ministerium bereite einen Gesetzentwurf vor und kläre noch einzelne Fragen; anschließend sollte das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden (Bundestagsdrucksache 21/7026). Diese Aussage beschreibt den dort dokumentierten Stand zu diesem Datum. Für den Inhalt Ihres Angebots lässt sich unabhängig davon schon jetzt eine gute Grundlage schaffen: eine klare Zahl, die Stundenbasis und die Kriterien, nach denen die Praxis die Stelle einordnet.
Teilzeit und Vollzeit auf dieselbe Stundenbasis beziehen
Nennen Sie den monatlichen Bruttobetrag zusammen mit den vereinbarten Wochenstunden. Für die Vergleichsrechnung wird zusätzlich die in Ihrer Praxis verwendete Vollzeitbasis benötigt. Diese Basis soll ausgeschrieben sein. Die Bezeichnung „Vollzeit“ allein lässt beispielsweise offen, ob die Praxis mit 38 oder 40 Wochenstunden arbeitet.
Im Beispiel beträgt die Vollzeitbasis 40 Stunden pro Woche bei 4.000 Euro monatlichem Bruttoentgelt. Eine Stelle mit 30 Wochenstunden entspricht drei Vierteln dieses Umfangs. Bei derselben proportionalen Berechnung ergeben sich 3.000 Euro monatlich: 4.000 Euro mal 30 geteilt durch 40. Beide Angaben beziehen sich damit auf denselben Ausgangsbetrag.
Für eine weitere Anzeige können Sie die angebotene Teilzeitvergütung mit folgender Rechnung auf die Vollzeitbasis beziehen: Monatsbrutto mal Vollzeitstunden, geteilt durch die vereinbarten Teilzeitstunden. Bei den Beispielwerten ergibt das 3.000 Euro mal 40, geteilt durch 30, also 4.000 Euro. Schreiben Sie trotzdem den tatsächlichen Monatsbetrag und die vereinbarten Stunden in die Anzeige; die Umrechnung dient dem Vergleich und ersetzt keine Vereinbarung.
Übertragen Sie die proportionale Rechnung nur auf Bestandteile, die tatsächlich proportional vereinbart werden. Ein fester Zuschuss oder ein an bestimmte Dienste gebundener Betrag kann einer anderen Regel folgen. Halten Sie deshalb bei jeder Zahl fest, worauf sie sich bezieht, und bestätigen Sie Abweichungen im schriftlichen Angebot.
Grundentgelt und weitere Leistungen verständlich unterscheiden
Das Grundentgelt beschreibt den festen vereinbarten Bestandteil. Weitere Leistungen werden mit ihrer eigenen Bedingung genannt. Dazu können ein bestimmter Zuschuss, ein dienstbezogener Zuschlag oder eine vereinbarte Sonderzahlung gehören. Schreiben Sie jeweils auf, wann der Bestandteil anfällt und welche Bezugsgröße verwendet wird.
Halten Sie monatliche und jährliche Angaben auseinander. Eine jährliche Sonderzahlung sollte nicht kommentarlos in eine groß gedruckte Monatszahl eingerechnet werden. Wer das Angebot liest, möchte erkennen, welcher Betrag regelmäßig gezahlt wird und welcher zu einem bestimmten Zeitpunkt oder unter einer bestimmten Voraussetzung hinzukommt.
Die Richtlinie fasst Entgelt weit: Neben dem Grund- oder Mindestentgelt gehören auch weitere direkte oder indirekte Geld- und Sachleistungen dazu. Deshalb sollte die Anzeige die Bestandteile so aufteilen, dass eine Person erkennen kann, was regelmäßig gezahlt wird, was zusätzlich hinzukommt und welche Bedingung gilt. Bieten Sie beispielsweise Fortbildungszeit oder eine Kostenübernahme an, beschreiben Sie den tatsächlich vorgesehenen Umfang und die Voraussetzung.
Beschreiben Sie Fortbildungszeit und Fortbildungskosten ebenfalls konkret. Eine zugesagte Weiterbildung kann für eine Therapeutin wertvoll sein. Sie wird verständlicher, wenn die Anzeige den vorgesehenen Umfang oder den vereinbarten Entscheidungsweg nennt. Der Ausdruck „attraktive Benefits“ lässt dagegen offen, was die Praxis tatsächlich bereitstellt.
Eine Gehaltsspanne mit Aufgaben und Kriterien verbinden
Wenn Ihre Praxis eine Spanne nennt, erläutern Sie, wodurch die Einstufung innerhalb dieser Spanne entsteht. Die Richtlinie nennt als relevante Kriterien Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen sowie weitere Faktoren, die für die konkrete Position wichtig sind. Sie sollen objektiv und geschlechtsneutral angewendet werden.
Für eine therapeutische Stelle kann die Praxis beispielsweise angeben, ob eine bestimmte fachliche Qualifikation für die ausgeschriebenen Aufgaben gebraucht wird, ob die Rolle zusätzliche Teamverantwortung umfasst oder welche Arbeitszeiten verbindlich eingeplant sind. Das sind keine pauschalen Zuschläge: Entscheidend ist, dass die Kriterien zur tatsächlichen Arbeit passen und für dieselbe Rolle einheitlich gelten. Relevante soziale Kompetenzen sollen dabei nicht geringer bewertet werden, nur weil sie sich schwerer in eine Kennzahl fassen lassen.
Prüfen Sie, ob eine sehr breite Spanne unterschiedliche Rollen vermischt. Eine therapeutische Tätigkeit und eine zusätzliche fachliche Leitungsaufgabe können eigene Aufgabenprofile haben. Beschreiben Sie zunächst, was sich verändert, und erläutern Sie dann, wie dieses Kriterium die Einordnung innerhalb der Spanne beeinflusst.
Trennen Sie vorhandene Qualifikation und künftige Entwicklung. Wenn eine höher vergütete Aufgabe erst nach einer Einarbeitung übernommen werden soll, nennen Sie den vorgesehenen Zeitpunkt, die Aufgabe und den nächsten vereinbarten Schritt. Ein unbestimmtes „je nach Leistung“ lässt offen, was Bewerbende tatsächlich erwartet.
Die Gehaltsangabe wie eine Bewerberin lesen
Lassen Sie eine Kollegin die Anzeige lesen, ohne ihr die interne Rechnung vorab zu erklären. Fragen Sie, welchen regelmäßigen Bruttobetrag sie für wie viele Stunden erwartet. Kann sie die Vollzeitbasis und die zusätzlichen Bedingungen erkennen? Ihre Antwort zeigt, welche Stelle noch klarer formuliert werden sollte.
Ein kurzer Angebotsabsatz kann vier Teile enthalten: Aufgabenbereich, Wochenstunden, monatliches Grundentgelt und gesondert beschriebene weitere Leistungen. Die Reihenfolge folgt der Entscheidung der lesenden Person. Sie kann zunächst prüfen, ob die Stelle zeitlich passt, und anschließend die Vergütung auf dieser Grundlage betrachten.
Aus den Beispielwerten kann ein klarer Satz werden: „Für 30 Wochenstunden beträgt das monatliche Grundentgelt 3.000 Euro brutto. Das entspricht bei einer Vollzeitbasis von 40 Wochenstunden proportional 4.000 Euro. Weitere Leistungen werden mit ihrer jeweiligen Bedingung genannt.“ Ersetzen Sie die letzte Aussage durch die konkrete Leistung, falls Ihre Praxis eine anbietet.
Übernehmen Sie die bestätigte Angabe in die tatsächlich verwendeten Kontaktpunkte: Stellenanzeige, Gesprächsnotiz und späteres Angebot. Wenn sich die Stunden oder Aufgaben ändern, stimmen Sie die Rechnung und die Beschreibung erneut ab. So erhalten Bewerbende dieselbe nachvollziehbare Grundlage für ihre Fragen und ihre Entscheidung.
Den angebotenen Arbeitsumfang mit dem Angebot abgleichen
Stellen Sie am Ende die Aufgabenbeschreibung neben die Gehaltszeile. Stimmen vorgesehene Tage, Wochenstunden, zusätzliche Verantwortung und Entgeltbasis überein? Wenn eine neue Aufgabe hinzukommt, prüfen Sie, ob sie bereits zur beschriebenen Rolle gehört oder ob das Angebot angepasst werden muss.
Gehen Sie die geplante Woche mit dem Team durch und gleichen Sie sie mit der Stellenanzeige ab. Der easymed-Kalender kann dabei die geplanten Behandlungen, die Behandlerspalten und – wenn genutzt – die Räume zusammen darstellen. Das hilft beim Gespräch über die organisatorische Seite der Stelle; Entgelt und Beschäftigungsbedingungen bleiben in der Anzeige und im Angebot eindeutig beschrieben.
Beginnen Sie mit Ihrer aktuellen Anzeige und schreiben Sie die Gehaltszeile neu: Aufgabenbereich, tatsächliches Monatsbrutto, Wochenstunden, Vollzeitbasis, weitere Leistungen und die Kriterien einer möglichen Spanne. Lassen Sie die Formulierung ohne internes Vorwissen lesen. Wenn Arbeitsumfang und Berechnung verständlich sind, können Praxis und Bewerberin das Gespräch auf dieselbe konkrete Stelle beziehen.