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Praxisorganisation

Onlinekurs der Therapiepraxis: ZFU-Einordnung vorbereiten

Ein bezahlter Onlinekurs braucht eine klare Angebotsbeschreibung: Lernziel, Vertrag, Live-Austausch, Aufzeichnungen und Rückfragen für die ZFU-Frage sauber erfassen.

easymed.digital Redaktion 8 Min. Lesezeit
Ein Praxisinhaber richtet Mikrofon und Kamera auf seinem Schreibtisch für eine Kursaufnahme ein.

Eine Therapiepraxis hat Erfahrungen mit einer gut organisierten Übergabe am Empfang gesammelt und möchte daraus einen bezahlten Onlinekurs für andere Praxisteams entwickeln. Geplant sind Videos, Arbeitsblätter und eine gemeinsame Fragerunde. Vor der Buchung steht eine konkrete Frage: Wie ist das gesamte Lernangebot nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz einzuordnen?

Für die Vorbereitung zählt, was Teilnehmende vertraglich lernen und erhalten sollen. Halten Sie Lernziel und Zielgruppe, Vertrag und Entgelt, abrufbare Materialien, Live-Austausch, Aufzeichnungen und Rückmeldungen in einer gemeinsamen Beschreibung fest. Die ZFU-Frage bezieht sich auf dieses Paket und auf den Unterrichtsweg, den Sie tatsächlich anbieten möchten.

Auch die Praxis muss den Kurstermin einplanen. Im Teamkalender von easymed stehen die Termine mehrerer Behandler in eigenen Spalten; so kann das Team die Live-Runde mit den Praxiszeiten abstimmen, während Sie den Kursinhalt und seine Betreuung beschreiben.

Das geplante Lernangebot mit seinem Ziel beschreiben

Beginnen Sie mit dem Können, das der Kurs vermitteln soll. Im Beispiel sollen Empfangskräfte nach dem Kurs eine organisatorische Übergabe so vorbereiten können, dass eine Vertretung eine offene Rückfrage weiterbearbeiten kann. Die Praxis hat dafür sechs aufgezeichnete Lektionen von jeweils 20 Minuten und eine gemeinsame Fragerunde von 60 Minuten vorgesehen. Beschreiben Sie außerdem die vorgesehenen Arbeitsblätter und die Zeit, die Teilnehmende für deren Bearbeitung benötigen sollen.

Sechs Lektionen von jeweils 20 Minuten ergeben im Beispiel 120 Minuten aufgezeichnetes Material. Hinzu kommt die Fragerunde von 60 Minuten. Diese beiden Zeitangaben beschreiben Teile des Angebots. Für die Einordnung ergänzen Sie, welche Inhalte die Videos vermitteln, was in der Fragerunde geschieht und welchen Beitrag beides zum Lernziel leistet. So bleibt die Übersicht am tatsächlich geplanten Unterricht orientiert.

Die beiden vorgesehenen Kursbestandteile mit ihrem Lernbeitrag beschreiben
Beispiel: vorgesehene Bestandteile6 × 20 = 120 MinutenFragerunde: 60 MinutenWas vermitteln beide Teile?Welchen Beitrag leisten sie zum Lernziel?Lehrplan und Vereinbarung ergänzen
Beispiel: Sechs Lektionen à 20 Minuten ergeben 120 Minuten Material. Die Fragerunde umfasst 60 Minuten; Inhalt und Lernbeitrag werden zusätzlich beschrieben.

Benennen Sie die Zielgruppe anhand der benötigten Vorkenntnisse. Sollen erfahrene Empfangskräfte ihren vorhandenen Übergabeweg verbessern, oder benötigen neue Mitarbeitende zunächst die Grundlagen? Schreiben Sie auf, welche Aufgaben und Kenntnisse vorausgesetzt werden. Wenn der Kurs organisatorische Zusammenarbeit erklärt, zeigen auch seine Beispiele diese Arbeit. Eine Übergabe mit ausstehendem Rückruf passt dazu; Aussagen über Behandlungserfolge gehören zu einer anderen fachlichen Aufgabe.

Erstellen Sie anschließend einen kurzen Angebotsstand mit Datum und verantwortlicher Person. Darin steht, wer den Kurs anbietet, die Materialien erstellt und die Fragen beantwortet. Halten Sie fest, welche Arbeitszeit das Team für Vorbereitung, Aufnahme und Betreuung einplant. So sprechen Kursbeschreibung, Vertrag und tatsächliche Durchführung über denselben Umfang.

Vertrag und Entgelt auf das gesamte Paket beziehen

Listen Sie die Leistungen auf, die Teilnehmende tatsächlich buchen: Dauer des Videozugangs, Arbeitsblätter, Reihenfolge der Lektionen, Live-Termin, zugesagte Antworten und weitere Betreuung. Ergänzen Sie den Gesamtpreis und zeigen Sie, welche Bestandteile darin enthalten sind. Ein externer Plattformzugang ändert nichts daran, dass Sie den gesamten vereinbarten Kursumfang beschreiben.

§ 1 FernUSG nennt die entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten auf vertraglicher Grundlage, die räumliche Trennung und die Überwachung des Lernerfolgs als Kriterien. § 12 FernUSG regelt die Zulassung von Fernlehrgängen und wesentlichen Änderungen. Für die Vorbereitung heißt das: Legen Sie Vertragsbeschreibung, Lehrplan und tatsächlich angebotene Betreuung nebeneinander.

Die ZFU führt die Zulassung auch für Angebote an Unternehmen als relevant. Der Bundesgerichtshof hat am 12. Juni 2025 entschieden, dass das FernUSG nicht auf Verbraucherverträge beschränkt ist. Beschreiben Sie deshalb die angesprochenen Praxisteams und die vereinbarten Lernleistungen; die geschäftliche Zielgruppe beantwortet die ZFU-Frage nicht allein.

Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Angebotsseite, Buchungsbestätigung und Vertragsunterlagen dieselben Leistungen nennen. Wenn das Videoangebot sechs Lektionen umfasst, die Verkaufsseite aber eine zusätzliche persönliche Begleitung verspricht, gehört diese Begleitung in die Gesamtbeschreibung und in die Arbeitsplanung. So kann die ZFU die konkrete Kursfassung prüfen, die Sie tatsächlich anbieten.

Abrufbare Lektionen und Live-Austausch genau erläutern

Beschreiben Sie den Kursweg aus Sicht eines Teilnehmenden: Wann lassen sich die Videos abrufen, gibt es eine feste Reihenfolge und welche Aufgaben bearbeiten Teilnehmende zwischen den Lektionen? Notieren Sie die Laufzeit der Videos sowie den vorgesehenen Aufwand für Arbeitsblätter und Nachbereitung. Die reine Videolaufzeit zeigt noch nicht, wie viel Zeit der Lehrplan insgesamt beansprucht.

Beim Live-Termin ist der tatsächliche Austausch wichtig. Erläutern Sie, ob Teilnehmende unmittelbar mit der Lehrperson sprechen und ihre Fragen während des Unterrichts einbringen können. Halten Sie außerdem fest, ob der Termin aufgezeichnet wird, ob die Aufzeichnung später verfügbar ist und ob sie nach dem Angebot die Teilnahme am gemeinsamen Termin ersetzen kann. Diese Entscheidung gehört in die Angebotsbeschreibung, bevor das Team die technische Durchführung plant.

Austausch und spätere Aufzeichnung gemeinsam beschreiben
Was ist für den Termin vereinbart?Unmittelbarer AustauschAufzeichnung später verfügbar?Kann sie die Teilnahme ersetzen?
Beschreiben Sie den unmittelbaren Austausch und zusätzlich, ob eine spätere Aufzeichnung die gemeinsame Teilnahme ersetzen kann.

Der Bundesgerichtshof hat am 7. Mai 2026 die Unterrichtsformen genauer unterschieden: Bei einem synchronen Online-Termin mit unmittelbarer wechselseitiger Kommunikation kann die Teilnahme einem Präsenztermin entsprechen. Wird die Veranstaltung aufgezeichnet und kann sie später die Teilnahme ersetzen, ist sie als zeitversetzter Unterricht einzuordnen. Ob synchrone oder asynchrone Teile überwiegen, hängt vom konkreten Kurs ab; Dauer und Bedeutung der einzelnen Leistungen sind mitzuberücksichtigen.

Übertragen Sie das auf das Beispiel. Die sechs abrufbaren Lektionen ergeben 120 Minuten Material; die Fragerunde dauert 60 Minuten. Beschreiben Sie, ob sie ohne Aufzeichnung live besucht werden muss oder ob eine Aufnahme später an ihre Stelle tritt. Ergänzen Sie, welche Kursinhalte dort vermittelt oder vertieft werden und welche Arbeitszeit Teilnehmende für Vorbereitung und Aufgaben einplanen. Die Minutenübersicht erleichtert den Vergleich, ersetzt aber nicht die Beschreibung von Inhalt und Lernbeitrag.

Vereinbarte Rückfragen und Lernkontrolle sichtbar machen

Schreiben Sie die Betreuung so auf, wie sie angeboten werden soll. Im Beispiel dürfen Teilnehmende in der Fragerunde eigene Verständnisfragen zur Übergabe stellen. Die Lehrperson soll daran erklären, ob ein beschriebener Übergabestand verständlich ist und welche Angaben für die nächste Bearbeitung fehlen. Halten Sie fest, ob darüber hinaus Fragen per Nachricht oder eine persönliche Besprechung vorgesehen sind.

Die zugesagte Verständnisfrage und Rückmeldung konkret beschreiben
Beispiel: die vorgesehene BetreuungIst meine Übergabeverständlich?Stand erklärenFehlende AngabenbenennenVereinbarte Rückmeldung aufschreiben
Im Beispiel fragt ein Teilnehmender zur Übergabe. Die Lehrperson erläutert deren verständlichen Stand und fehlende Angaben.

Ein vertraglich zugesichertes Fragerecht zu Kursinhalten kann für die Lernerfolgskontrolle ausreichen. Der Bundesgerichtshof hat dies am 12. Februar 2026 bestätigt; eine klassische Abschlussprüfung ist dafür nicht zwingend nötig. Die ZFU nennt ebenfalls begleitenden Unterricht mit Fragen, Frage-und-Antwort-Situationen und individuelles Feedback als mögliche Formen. Entscheidend für Ihre Kursbeschreibung ist, worauf sich die Rückmeldung bezieht und was Teilnehmende dazu verlangen können.

Geben Sie Ihrer Betreuung ein konkretes Beispiel. Eine Frage wie „Welche Angaben fehlen in meiner Übergabe für die Vertretung?“ bezieht sich auf das Gelernte. Schreiben Sie dazu, wer die Frage beantwortet und welche Rückmeldung vorgesehen ist. Fragen zum Zugang oder zur Rechnung können in einem anderen Kontaktweg betreut werden; so bleibt erkennbar, welche Leistung zum Kurs gehört.

Ein Arbeitsblatt kann Material zum Nachlesen sein oder eine Aufgabe enthalten, zu der die Lehrperson Rückmeldung gibt. Beschreiben Sie die vorgesehene Funktion. Bei einem Quiz halten Sie fest, ob es der Selbstkontrolle dient, automatisch ausgewertet wird oder eine individuelle Antwort auslöst. Übernehmen Sie nur Aufgaben, die das Team tatsächlich plant und leisten kann.

Die vollständige Fassung zur Einordnung vorlegen

Stellen Sie nun einen gemeinsamen Unterlagenstand bereit: Lernziel und Zielgruppe, Lehrplan, Leistungsbeschreibung, Vertragsunterlagen, Preis, Abrufmöglichkeiten, Live-Kommunikation, Aufzeichnungen und Betreuung. Markieren Sie die Stellen, an denen Ihr Team noch eine Entscheidung benötigt. Ein noch offener Aufzeichnungszugang lässt sich als konkrete Frage besprechen; die übrigen bestätigten Bestandteile können bereits verständlich beschrieben werden.

Die aktuelle ZFU-FAQ nennt für einen Zulassungsantrag unter anderem Vertragsunterlagen, vorvertragliche Informationen, eine abgeschlossene Lehrgangsplanung, Angaben zu Lehrenden sowie vollständige Lernmaterialien und Lernerfolgskontrollen. Nutzen Sie die dort verlinkten aktuellen Formulare und gleichen Sie Lehrgangsziel, Dauer, Teilnahmevoraussetzungen und Materialumfang in allen Unterlagen ab. Vollständige, widerspruchsfreie Dokumente geben der ZFU eine prüfbare Kursfassung.

Wenn Sie bei einem Merkmal unsicher sind, formulieren Sie die Frage anhand konkreter Bestandteile: etwa, ob ein zugängliches Video die Teilnahme an einer aufgezeichneten Live-Runde ersetzt oder wie ein vertragliches Fragerecht ausgestaltet ist. Die ZFU ist die zuständige Behörde für die Zulassung von Fernlehrgängen; ihre FAQ und Antragsunterlagen zeigen den vorgesehenen Weg. Laut FAQ darf ein Fernlehrgang beworben werden, sobald der Zulassungsantrag eingegangen ist. Verträge werden erst nach erteilter Zulassung oder Eintritt der gesetzlichen Zulassungsfiktion geschlossen.

Zum Gesetzgebungsstand: Das Bundesministerium führt das Vorhaben zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts in der Länder- und Verbändebeteiligung. Der Referentenentwurf sieht eine Aufhebung des FernUSG und des Zulassungsverfahrens vor. Die ZFU erklärt in ihrer FAQ, dass der Entwurf noch keine Wirkung entfaltet, das FernUSG in der bislang geltenden Fassung in Kraft bleibt und weiterhin eine Zulassungspflicht besteht, wenn ein Angebot die gesetzlichen Kriterien erfüllt. Planen Sie den Kurs daher nach dem geltenden Gesetz und prüfen Sie den Stand erneut, bevor Sie die Vertragsfassung finalisieren.

Den ersten Durchgang nach der passenden Klärung vorbereiten

Überführen Sie das Ergebnis in den nächsten Arbeitsauftrag. Wenn für den Kurs eine Zulassung erforderlich ist, nutzen Sie die aktuelle Antragsstruktur der ZFU. Wenn eine andere Einordnung bestätigt wird, halten Sie fest, auf welche Angebotsfassung sich diese Klärung bezieht. Ändern sich Lernziel, Inhalte oder Umfang der Betreuung wesentlich, prüfen Sie die geänderte Kursfassung erneut; § 12 FernUSG bezieht wesentliche Änderungen zugelassener Fernlehrgänge ein.

Gleichen Sie vor dem ersten buchbaren Durchgang Angebotsseite, Vertrag und tatsächliche Durchführung ab. Videozugang, Fragerunde, Aufzeichnung und zugesagte Betreuung sollen dem bearbeiteten Stand entsprechen. Wenn die Praxis später zusätzliche Einzelgespräche oder Aufgaben einführt, ergänzen Sie den Kursplan und prüfen Sie, ob diese Leistung die Einordnung oder die zugrunde gelegten Unterlagen verändert.

Sobald Kurstermin und Zuständigkeiten feststehen, stimmen Sie die zusätzliche Arbeitszeit mit dem Praxisteam ab. Im easymed-Teamkalender lassen sich die Behandlerzeiten im gemeinsamen Kalenderüberblick einordnen. Wenn Sie den Ablauf Ihrer Praxis prüfen möchten, können Sie easymed testen und die Kurszeit mit den vorhandenen Praxisabläufen abstimmen.

Häufige Fragen

Welche Inhalte gehören in die Angebotsbeschreibung für die ZFU?

Beschreiben Sie Lernziel und Zielgruppe, Lehrplan und Materialien, Preis und Zugangszeit, Live-Termine und Aufzeichnungen sowie die zugesagte Betreuung. Stimmen Sie Angebotsseite, Vertragsunterlagen und tatsächliche Durchführung auf denselben Umfang ab. Für einen Zulassungsantrag führt die ZFU außerdem die vollständige Lehrgangsplanung, Angaben zu Lehrenden und vollständige Lernmaterialien samt Lernerfolgskontrollen auf.

Wie werden aufgezeichnete Live-Seminare im FernUSG berücksichtigt?

Ein Live-Termin mit unmittelbarem wechselseitigem Austausch kann einem Präsenztermin entsprechen. Ist eine Aufnahme später verfügbar und kann sie die Teilnahme ersetzen, zählt sie als zeitversetzter Unterricht. Für die Einordnung zählen die vereinbarten Lernzeiten und die Bedeutung der Teile für das Kursziel; die Addition der Laufzeiten allein beantwortet die Frage nicht.

Reicht ein vertragliches Fragerecht als Lernerfolgskontrolle?

Ein vertraglich zugesichertes Fragerecht zu den Kursinhalten kann ausreichen, wenn Teilnehmende damit eine individuelle Rückmeldung zum Gelernten erhalten. Eine klassische Abschlussprüfung ist dafür nicht zwingend. Beschreiben Sie, welche Fragen zum Kursstoff gestellt werden können, wer antwortet und welche Rückmeldung vorgesehen ist.

Gilt das FernUSG auch für einen Kurs, den eine Praxis an andere Unternehmen verkauft?

Ja. Der Bundesgerichtshof hat am 12. Juni 2025 entschieden, dass das FernUSG auch für Verträge mit Unternehmern gilt. Beschreiben Sie daher den tatsächlichen Kursumfang für die angesprochenen Praxisteams. Die Zielgruppe allein entscheidet nicht, wie das konkrete Lernangebot einzuordnen ist.

Hat der Referentenentwurf zum Fernunterricht im Jahr 2026 das FernUSG bereits geändert?

Nein. Das Bundesministerium führt das Vorhaben als Referentenentwurf in der Länder- und Verbändebeteiligung. Die ZFU erklärt, dass dieser Entwurf noch keine Wirkung entfaltet und das geltende FernUSG mit seiner Zulassungspflicht weiter gilt. Richten Sie die Kursvorbereitung deshalb am geltenden Recht aus und prüfen Sie den Verfahrensstand vor dem Angebot erneut.

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