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Praxisgründung und Wachstum

Physiotherapie: GKV-Raumflächen und Ausstattung einfach vorbereiten

Die GKV-Anforderungen für Physiotherapieräume: 23 m² Grundfläche, zusätzliche Behandlungsbereiche, Pflichtausstattung und die Unterlagen für die Zulassung.

easymed.digital Redaktion 6 Min. Lesezeit
Physiotherapieteam überprüft Grundriss und Behandlungsflächen der Praxis.

Für die GKV-Zulassung einer Physiotherapiepraxis zählen die passende Therapiefläche, geeignete Räume und die Ausstattung für das angebotene Leistungsspektrum. Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht den aktuell geltenden Vertrag einschließlich Anlagen, darunter die Zulassungsvoraussetzungen in Anlage 5. Hier erfahren Sie, welche Maße und Unterlagen Sie für die Raumplanung vorbereiten.

Für die Woche danach ordnet easymed Termine in Tages-, Wochen- und Monatsansichten wahlweise nach Behandlern oder nach Räumen mit mehreren Plätzen. Der Termin ist mit Patientenakte und Behandlungsdokumentation verbunden. So können Sie die geplante Raumnutzung mit dem Behandlungsalltag abstimmen; die Raumskizze und Zulassungsunterlagen richten sich weiter nach den GKV-Vorgaben.

Therapiefläche und Behandlungsbereiche unterscheiden

Die Anlage 5 nennt mindestens 23 Quadratmeter Therapiefläche: Ein Behandlungsbereich umfasst mindestens 15, ein weiterer mindestens 8 Quadratmeter. Für jeden zusätzlichen gleichzeitig in der Praxis tätigen Leistungserbringer ist ein weiterer Behandlungsbereich von mindestens 8 Quadratmetern erforderlich.

Therapiefläche verständlich aufteilen
TherapieflächeGrundanforderung: 23 m²15 m²8 m²Ein Bereich mindestens 15 m²,ein weiterer mindestens 8 m².Für jeden zusätzlichenin der Praxis gleichzeitigtätigen Leistungserbringerweiterer Bereichmindestens 8 m²Der Zusatzbereich kommt je Person hinzu.
Die Grundfläche umfasst einen Bereich mit mindestens 15 m² und einen mit mindestens 8 m²; für jeden zusätzlichen gleichzeitig in der Praxis tätigen Leistungserbringer kommt ein weiterer Bereich von mindestens 8 m² hinzu.

Tragen Sie die Maße für jeden Behandlungsbereich in die Raumskizze ein und unterscheiden Sie die Therapiefläche von Empfang, Wartebereich und weiteren Räumen. Für die Planung ist deshalb wichtig, wie viele Leistungserbringer gleichzeitig in der Praxis tätig sind. Vergleichen Sie die tatsächlichen Überschneidungen im Teamplan mit den einzelnen Bereichen im Grundriss.

Räume bei der Besichtigung konkret prüfen

Behandlungsräume und -bereiche dürfen grundsätzlich keine Durchgangsräume sein. Eine Ausnahme gilt, wenn dahinter ausschließlich Räume liegen, die während der Therapie nicht für den Praxisbetrieb genutzt werden. Prüfen Sie die Wege daher an einem typischen Praxistag und tragen Sie die Maße sowie die geplante Nutzung in Ihrer Skizze ein.

Die Behandlungsbereiche müssen angemessen be- und entlüftet, beheizt und beleuchtet werden können. Die lichte Deckenhöhe beträgt mindestens 2,40 Meter. Der Boden muss trittsicher, fugenarm und leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein; in einem Nassbereich sind zusätzlich rutschhemmender Belag und ausreichende Entwässerung vorgesehen. Die Möglichkeit zur Handdesinfektion muss in jedem Behandlungsraum beziehungsweise -bereich bestehen. Ein Nassbereich braucht außerdem bis mindestens 2,40 Meter Höhe Fliesen oder eine wasserfeste Wandverkleidung.

Notieren Sie die Raummerkmale beim Rundgang jeweils beim passenden Raum: Fläche, lichte Höhe, Belüftung, Licht, Boden und mögliche Nassbereiche. So lassen sich die Anforderungen aus Anlage 5 direkt mit dem Grundriss und dem geplanten Behandlungsangebot abgleichen.

Die gleichzeitige Raumnutzung im Wochenplan zeigen

Erstellen Sie eine Beispielwoche mit den tatsächlichen Anwesenheitszeiten. Wenn drei Teammitglieder unterschiedliche Arbeitszeiten haben, zeigt der Plan, an welchen Vormittagen zwei Personen und an welchem Nachmittag alle drei gleichzeitig in der Praxis arbeiten. Die angegebene Belegung macht sichtbar, wann mehrere Behandlungsbereiche parallel benötigt werden.

Führen Sie Praxiszeiten und Hausbesuche im Plan unterscheidbar. In einem Beispiel ist eine Person später bei einem Hausbesuch, während zwei andere in der Praxis behandeln. Das erleichtert die Übersicht über die zeitgleiche Nutzung der Praxisräume und gibt dem Team eine gemeinsame Grundlage für Raum- und Terminabstimmung.

Berücksichtigen Sie auch Übergänge zwischen Behandlungen, etwa Zeit für den Wechsel von Material. Der Kalender in easymed kann die Woche nach Räumen mit mehreren Plätzen oder nach Behandlern anzeigen. Die Übersicht hilft Ihnen, die Raumbezeichnungen aus dem Grundriss im Alltag wiederzufinden.

Drei Teamzeilen mit versetzten Anwesenheiten und einem gesonderten Außentermin.
Im beschriebenen Beispiel verändern versetzte Anwesenheit und Außentermine die gleichzeitige Raumnutzung.

Pflichtausstattung mit dem tatsächlichen Einsatz verbinden

Anlage 5 nennt als Pflichtausstattung zwei höhenverstellbare Behandlungsliegen, geeignetes Lagerungsmaterial für jede Liege, Geräte zur Übungsbehandlung beziehungsweise Krankengymnastik, eine ausreichende Anzahl Kurzzeituhren, Möglichkeiten zur Eisanwendung sowie ein Gerät für Wärmetherapie, darunter mindestens eines für strahlende Wärme. Laken, Tücher und weiteres geeignetes Lagerungsmaterial müssen in ausreichender Menge vorhanden sein.

Vom Bestellen zur einsatzbereiten Ausstattung
Ausstattung Schritt für Schritt1BestelltAnschaffung beauftragt2GeliefertGegenstand angekommen3AufgebautAm vorgesehenen Ort4EinsatzbereitFür die Nutzung vorbereitet
Jeder Pflichtposten erhält einen vorgesehenen Raum und einen klaren Einrichtungsstand.

Ergänzen Sie für jeden Pflichtposten den vorgesehenen Behandlungsbereich und den Einrichtungsstand. Eine Notrufanlage ist für Bereiche vorgesehen, in denen Leistungen ohne ständige Anwesenheit des Leistungserbringers abgegeben werden. Für Hausbesuche führen Leistungserbringer geeignete und notwendige Ausstattung passend zu den individuellen Therapieinhalten und -zielen mit sich.

Eine einfache Einrichtungsliste kann die Schritte bestellt, geliefert, aufgebaut und einsatzbereit abbilden. Verbinden Sie den jeweiligen Stand mit dem Ort, an dem das Arbeitsmittel gebraucht wird. So sehen Sie, was vor dem Start noch am passenden Platz eingerichtet werden muss.

Gerätegestützte Krankengymnastik gesondert einplanen

Wenn Ihre Praxis gerätegestützte Krankengymnastik anbietet, verlangt Anlage 5 zusätzlich einen Behandlungsbereich von mindestens 30 Quadratmetern. Werden über die Gerätemindestausstattung hinaus weitere Geräte vorgehalten, erhöht sich die zusammenhängende Fläche je Gerät um 4 Quadratmeter. Zwischen den Geräten ist grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von 1 Meter erforderlich.

Zeichnen Sie bei diesem Angebot die benötigte Fläche und die vorgesehenen Geräte samt Abständen in der Raumskizze ein. So prüfen Sie die konkrete Aufstellung gemeinsam mit der vorhandenen Praxisfläche, bevor Sie Geräte oder Räume verbindlich planen.

Unterlagen für die Zulassung zusammenstellen

Nach § 11 des Physiotherapievertrags nach § 125 SGB V müssen die räumlichen Mindestanforderungen und die Pflichtausstattung nachgewiesen werden. Zu den Unterlagen gehören ein Nachweis über das Eigentum oder das Recht zur Praxisnutzung, zum Beispiel ein Mietvertrag, eine Raumskizze mit Quadratmetern und Deckenhöhe je Raum sowie eine Aufstellung der vorhandenen Geräte.

Die Praxis muss für Versicherte zugänglich und von privaten Bereichen räumlich getrennt sein; die Praxisräume sollen zusammenhängend sein. Wartebereich und Toiletten können gemeinsam genutzt werden. Ergänzen Sie den Grundriss deshalb um die Wege, die Abgrenzung zu privaten Räumen und gemeinsam genutzte Flächen.

Die Zulassungsentscheidungen trifft die zuständige Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände und Ersatzkassen nach § 124 SGB V. Auf der Seite des GKV-Spitzenverbands finden Sie die aktuellen Physiotherapie-Vereinbarungen und Hinweise zum Zulassungsweg. Reichen Sie Ihre Frage zur konkreten Immobilie bei der für Ihr Bundesland zuständigen Arbeitsgemeinschaft ein. Bei späteren zulassungsrelevanten Änderungen sind die tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen nach § 11 mindestens zwei Wochen vor der Änderung der zuständigen Arbeitsgemeinschaft anzuzeigen.

Ausstattung in der Physiotherapie ihrem realen Einsatzort zuordnen

Ordnen Sie Arbeitsmittel dem Behandlungsbereich zu, in dem sie im Tagesablauf gebraucht werden. Markieren Sie in der Skizze gemeinsam genutzte Schränke und die Wege dorthin. Das macht sichtbar, welche Materialien für parallele Termine schnell erreichbar sein sollen.

Material für zwei parallele Termine vorbereiten
Zwei parallele TermineBereichABereichBTermin ATermin BSchrankDas Material wird in beidenTerminen benötigt. Der Zugangführt durch einen bereitsbelegten Behandlungsbereich.Materialaufteilung underreichbare Orte gemeinsam planen.
Ein gemeinsam genutzter Schrank ist gut erreichbar, wenn beide Behandlungen ohne Weg durch einen belegten Bereich an ihr Material kommen.

Im Beispiel benötigen zwei gleichzeitig stattfindende Behandlungen dasselbe Material aus einem Schrank. Der Weg dorthin führt durch einen belegten Behandlungsbereich. Legen Sie häufig benötigte Arbeitsmittel an gut erreichbaren Plätzen ab, die beide Behandlungen ohne Durchquerung eines belegten Bereichs erreichen.

Die Zuordnung aus Grundriss, Einrichtungsliste und Kalender zeigt, wo ein Gerät steht, wann ein Raum genutzt wird und welche Ausstattung noch für den vorgesehenen Start bereitgestellt wird. Bei einer Änderung am Raumplan passen Sie die betroffene Zuordnung an und führen die übrigen Angaben weiter.

Den Grundriss mit dem Kalender für den Praxisalltag verbinden

Wenn die Raumaufteilung und das Behandlungsangebot feststehen, nutzen Sie gemeinsame Raumbezeichnungen in der täglichen Terminplanung. easymed zeigt Termine nach Behandlern oder Räumen mit mehreren Plätzen und verbindet den Termin mit den Informationen in der Patientenakte sowie der Behandlungsdokumentation.

Für eine Raum-Kalender-Probe wählen Sie einen typischen Behandlungstag, den Tag mit der größten Überschneidung und einen Tag mit Raumwechseln. So sehen Sie, ob die Benennung der Bereiche, Materialorte und Übergangszeiten zu Ihrem geplanten Ablauf passen.

Lernen Sie in einer persönlichen Vorführung kennen, wie easymed die Team- und Raumplanung mit Patientenakte und Dokumentation zusammenführt. Nehmen Sie Ihren Grundriss und eine Beispielwoche als Grundlage für die Besprechung mit.

Häufige Fragen

Welche Mindestfläche gilt für eine Physiotherapiepraxis mit GKV-Zulassung?

Die Anlage 5 nennt mindestens 23 m² Therapiefläche: einen Bereich mit mindestens 15 m² und einen weiteren mit mindestens 8 m². Für jeden zusätzlichen gleichzeitig in der Praxis tätigen Leistungserbringer kommt ein weiterer Bereich mit mindestens 8 m² hinzu.

Welche Unterlagen gehören zum Nachweis der Praxisräume?

Sie brauchen einen Nachweis über das Eigentum oder das Recht zur Praxisnutzung, zum Beispiel den Mietvertrag. Dazu kommen eine Raumskizze mit Quadratmetern und Deckenhöhe je Raum sowie eine Aufstellung der vorhandenen Geräte.

Welche Raumhöhe und Bodenmerkmale muss ich bei der Besichtigung prüfen?

Die lichte Deckenhöhe muss mindestens 2,40 Meter betragen. Der Boden muss trittsicher, fugenarm und leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. In jedem Behandlungsbereich muss außerdem Handdesinfektion möglich sein.

Welche zusätzliche Fläche ist für gerätegestützte Krankengymnastik vorgesehen?

Für gerätegestützte Krankengymnastik nennt Anlage 5 einen zusätzlichen Behandlungsbereich von mindestens 30 m². Jedes Gerät über die Gerätemindestausstattung hinaus ergänzt die zusammenhängende Fläche um 4 m²; zwischen Geräten ist grundsätzlich 1 Meter Abstand erforderlich.

Wie hilft easymed beim Abgleich von Raum- und Wochenplanung?

Mit easymed können Sie Termine in der Wochenansicht nach Behandlern oder Räumen mit mehreren Plätzen ordnen. Der Termin bleibt mit Patientenakte und Behandlungsdokumentation verbunden. So lässt sich eine Beispielwoche mit der vorgesehenen Raumnutzung besprechen.

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