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Praxisgründung und Wachstum

Physiotherapiepraxis eröffnen: Zulassung und Start

Prüfen Sie GKV-Zulassung, Raumfläche und Pflichtausstattung vor der Praxisgründung. Planen Sie Anlaufkosten und erste Woche; easymed verbindet Teamkalender, Onlinebuchung, Patientenakte und Dokumentation.

easymed.digital Redaktion 8 Min. Lesezeit
Physiotherapiegründer prüfen Einrichtung und Ablauf vor der Eröffnung.

Wer eine Physiotherapiepraxis eröffnen möchte, sollte Angebot, Teamgröße und Versorgungsweg klären, bevor ein Mietvertrag oder größere Anschaffungen feststehen. Für eine geplante GKV-Versorgung sind Zulassung, Therapiefläche und Ausstattung früh zu prüfen. Danach lassen sich Kosten, steuerliche Erfassung und erste Praxiswoche gezielt planen.

Für den laufenden Betrieb verbindet easymed für Physiotherapie den Teamkalender, die Online-Terminbuchung, Patientenakte und Behandlungsdokumentation je Termin. Das Team richtet Arbeitszeiten und Terminarten ein; Patientinnen und Patienten buchen freigegebene Termine online. Die Praxis behält die fachlichen Entscheidungen und dokumentiert Befund und Verlauf am jeweiligen Termin.

Die Reihenfolge hilft, Räume und Geräte passend zum Startangebot auszuwählen und spätere Erweiterungen nachvollziehbar einzuordnen.

Etappe eins: Angebot, Team und GKV-Zulassung klären

Notieren Sie, welche physiotherapeutischen Leistungen zum Start gehören, wie viele Personen gleichzeitig behandeln und ob Sie gesetzlich Versicherte zulasten der GKV versorgen möchten. Halten Sie spätere Erweiterungen getrennt fest. So lässt sich die Raum- und Geräteplanung am tatsächlichen Anfangsangebot ausrichten.

Für GKV-Leistungen verlangt § 124 SGB V eine Zulassung. Zu den Voraussetzungen gehören die berufliche Qualifikation, eine zweckmäßige Praxisausstattung und die Anerkennung des maßgeblichen Vertrags nach § 125 SGB V. Die Zulassung beantragen Sie bei der für Ihr Bundesland zuständigen Arbeitsgemeinschaft; der GKV-Spitzenverband erklärt den Zulassungsweg und verweist auf die zuständigen Stellen.

Schauen Sie vor der verbindlichen Raumzusage in den aktuellen Physiotherapie-Vertrag mit seinen Anlagen. Wenn die geplante Nutzung, eine zusätzliche Leistung oder eine vorhandene Raumaufteilung offen ist, klären Sie genau diese Frage mit der zuständigen Arbeitsgemeinschaft. Ein Grundriss mit Maßen und eingezeichneter Behandlungssituation macht die Rückfrage konkret.

Skizzieren Sie außerdem eine Beispielwoche pro Behandler: Behandlungen, Dokumentation, Telefonzeiten, Pausen und gegebenenfalls Hausbesuche samt Wegezeiten. Die geplante Zahl gleichzeitig tätiger Leistungserbringer beeinflusst die benötigte Therapiefläche. Für die Startphase genügt eine übersichtliche Verteilung mit klaren Zuständigkeiten für Anfragen, Unterlagen und Kalenderänderungen.

Etappe zwei: Therapieräume vor der Zusage vermessen

Die räumlichen Mindestvoraussetzungen für GKV-Zulassung stehen in Anlage 5 zum Physiotherapie-Vertrag. Sie fordert insgesamt mindestens 23 m² Therapiefläche: einen Behandlungsbereich mit mindestens 15 m² und einen mit mindestens 8 m². Für jede zusätzliche Person, die gleichzeitig in der Praxis Leistungen erbringt, ist ein weiterer Behandlungsbereich von mindestens 8 m² vorgesehen.

Behandlungsräume und -bereiche dürfen grundsätzlich keine Durchgangsräume sein. Sie müssen angemessen be- und entlüftbar, beheizbar und beleuchtbar sein; die lichte Deckenhöhe darf 2,40 m nicht unterschreiten. Der Boden muss trittsicher sowie leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. In jedem Behandlungsbereich muss die Möglichkeit zur Handdesinfektion bestehen.

Planen Sie gerätegestützte Krankengymnastik von Beginn an, kommt nach Anlage 5 ein zusätzlicher Behandlungsbereich von mindestens 30 m² hinzu. Für weitere Geräte oberhalb der Mindestgeräteausstattung wächst die zusammenhängende Fläche um jeweils 4 m²; zwischen den Geräten ist grundsätzlich ein Meter Sicherheitsabstand vorgesehen. Diese Vorgaben wirken sich auf den Zuschnitt des Raums aus und sollten deshalb vor der Mietentscheidung in den Grundriss eingezeichnet werden.

Notieren Sie für jede Besichtigung die nutzbare Therapieraumfläche, die Zahl gleichzeitig tätiger Personen, Türen, Laufwege und geplante Umbauten. Legen Sie den bemaßten Plan neben das Startangebot und die Anlage 5. Stimmen Sie die konkrete Raumaufteilung mit der zuständigen Zulassungsstelle ab und halten Sie die vereinbarte Praxisnutzung sowie notwendige Veränderungen mit dem Vermieter fest.

Etappe drei: Pflichtausstattung und Zusatzangebot zuordnen

Anlage 5 unterscheidet die Pflichtausstattung von zusätzlicher Ausstattung für einzelne Behandlungen. Zur Pflichtausstattung gehören zwei höhenverstellbare Behandlungsliegen, geeignetes Lagerungsmaterial für jede Liege, Geräte für Übungsbehandlungen beziehungsweise Krankengymnastik, ausreichend Kurzzeituhren, technische Möglichkeiten für Eisanwendungen, ein Wärmetherapiegerät einschließlich mindestens eines Geräts für strahlende Wärme sowie genügend Laken, Tücher und weiteres Lagerungsmaterial.

Eine akustische Notrufanlage ist in den Behandlungsbereichen vorgesehen, in denen Leistungen erbracht werden, die keine ständige Präsenz des Leistungserbringers erfordern. Für Hausbesuche führen Leistungserbringer die notwendige Ausstattung passend zu den individuellen Therapieinhalten und -zielen mit. Prüfen Sie die Liste deshalb gemeinsam mit Ihrem Startangebot und kennzeichnen Sie, welche Geräte und Materialien tatsächlich zur geplanten Versorgung gehören.

Erstellen Sie daraus eine Bestellübersicht mit Menge, Angebot, Liefertermin, Aufbau und laufenden Wartungs- oder Verbrauchskosten. Bei der Raumaufteilung zählt nicht nur die Stellfläche: Liegen, Geräte und freie Wege müssen zur vorgesehenen Nutzung passen. Eine dokumentierte Inventarliste macht sichtbar, welche Anschaffungen vor dem Start gebraucht werden und was erst mit einem konkreten Ausbau hinzukommt.

Etappe vier: Anlaufkosten, Steuer und Versicherung einplanen

Trennen Sie einmalige Ausgaben von laufenden Kosten. In die Startübersicht gehören beispielsweise Kaution, Umbau, Behandlungsliegen, Geräte, Ausstattung, Ersteinrichtung der Praxisverwaltung und Verbrauchsmaterial. Für den laufenden Betrieb erfassen Sie Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Wartung, Material, Personal und die geplanten eigenen Lebenshaltungskosten.

Verbinden Sie jeden Betrag mit dem Zeitpunkt, zu dem eine Zahlung voraussichtlich fällig wird. Kennzeichnen Sie Angebote, bestätigte Preise und Beispielansätze unterschiedlich. Ein monatlicher Liquiditätsplan macht sichtbar, ob Miete und Einrichtung schon bezahlt werden, während die Praxis noch vorbereitet wird, und welche Einnahmen für die ersten Monate geplant sind. Bei einer Finanzierungsanfrage können Sie die Übersicht direkt mit Angeboten, Eigenmitteln und dem Startangebot ergänzen.

Bereiten Sie auch die steuerliche Erfassung rechtzeitig vor. Laut ELSTER ist der elektronische Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Legen Sie vor dem Start fest, wer die erforderlichen Angaben zusammenträgt und den Fragebogen übermittelt.

Selbstständige Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten gehören laut BGW zur Gruppe der pflichtversicherten Unternehmerinnen und Unternehmer. Die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ist bei der BGW anzumelden. Nehmen Sie den Beitrag deshalb als eigenen laufenden Kostenpunkt in die Praxisplanung auf.

Etappe fünf: Die erste Woche durchspielen

Beginnen Sie mit einem typischen Praxistag und einem Beispieltermin. Kalender, vorhandene Akte und benötigtes Material liefern die Grundlage für den Ablauf. Ein kurzfristiger Terminwechsel lässt sich am betreffenden Kontakt besprechen.

Gemeinsame Terminbezeichnungen erleichtern den Start
Bezeichnung im Kalenderund Bezeichnung im TeamDieselbe LeistungWelcher Zeitbedarfist gemeinsam vereinbart?Abgestimmte Terminlistevor der Eröffnung
Eine abgestimmte Bezeichnung und passende Dauer verbinden die Terminliste mit der gemeinsamen Planung.

Im Beispiel verwendet das Team zwei unterschiedliche Bezeichnungen für dieselbe Leistung. Vereinbaren Sie eine gemeinsame Terminbezeichnung und die passende Dauer. Die abgestimmte Terminliste unterstützt anschließend die gemeinsame Planung.

Für die Eröffnungswoche genügt ein bekannter Ansprechpartner für organisatorische Fragen. Eine konkrete Verbesserung wird beim betreffenden Arbeitsschritt aufgenommen. Bereits vorbereitete Abläufe bleiben die Grundlage.

In easymed werden die Arbeitszeiten der Behandler und Terminarten im gemeinsamen Kalender geführt. Die Online-Terminbuchung ermöglicht Patientinnen und Patienten, freigegebene Termine zu buchen, zu verschieben oder abzusagen. Stammdaten, Versicherung, Verlauf, Dokumente und Hinweise finden sich in der Patientenakte; Befund und Verlauf werden je Termin dokumentiert. Das Team richtet die Buchungsregeln ein und ergänzt die fachlichen Angaben im Behandlungsverlauf.

Spielen Sie den Weg vom ersten Kontakt bis zur Dokumentation mit einem Beispieltermin durch. Prüfen Sie, ob die angebotene Zeit zum richtigen Behandler gehört, eine Änderung im gemeinsamen Kalender sichtbar ist und eine berechtigte Person die vorhandenen Angaben für die Übergabe findet. Führen Sie den Probelauf mit Testdaten statt mit Patientendaten durch.

Einen Eröffnungsablauf mit überprüfbaren Übergängen planen

Jede Etappe liefert ein greifbares Ergebnis für die folgende Aufgabe: beschriebenes Startangebot, geklärte Raumfragen, bestätigte Ausstattung und eine gemeinsam vorbereitete Kalenderwoche. Diese Ergebnisse machen Ihre Checkliste zur Eröffnung der Physiotherapiepraxis übersichtlich.

Übernehmen Sie den bekannten Stand für den nächsten Schritt. Eine einzelne offene Voraussetzung erhält die zuständige Person und ihren Anschluss. Die übrigen Aufgaben können auf der vorhandenen Grundlage weiterlaufen.

Vier aufeinander bezogene Illustrationen: Praxisangebot, Raumklärung, bestätigte Ausstattung und erprobte Kalenderwoche.
Ein vorbereiteter Schritt wird erst mit einem geklärten Ergebnis zur verlässlichen Grundlage des nächsten.

Mit einem verzögerten Ausbauschritt umgehen

Im Beispiel wird eine vereinbarte Raumarbeit später fertig. Stimmen Sie die davon abhängige Einrichtung und den kommunizierten Start auf den neuen Termin ab. Die Vorbereitung Ihrer Praxisverwaltung kann parallel weiterlaufen.

Die Raumvorbereitung gezielt anpassen
RaumarbeitFertigstellung später als vereinbart
Davon abhängige Aufgaben
Arbeitsbereich einrichten
Start verlässlich kommunizieren
Verbundene Bestellung abstimmen
Bezüge und Zusagen gemeinsam aktualisieren
Unabhängig fortsetzbare Aufgabe
Praxisverwaltung weiter vorbereiten
Mit dem vorhandenen Stand weiterarbeiten
Die betroffenen Zusagen erhalten den neuen Zeitraum. Ihre Praxisverwaltung können Sie parallel weiter vorbereiten.

Eine betroffene Bestellung und eine verbundene Zusage erhalten den aktualisierten Zeitraum. Die Personen für Anfragen verwenden denselben bestätigten Stand. So genügt eine gezielte Anpassung der betreffenden Aufgaben.

Vorgemerkte Anfragen bleiben mit ihrem nächsten Kontakt verfügbar. Sobald der mögliche Start feststeht, können die passenden Termine vereinbart werden.

Vor der ersten Anfrage eine vollständige Übungsaufnahme durchführen

Ein Beispiel umfasst einen Erstkontakt und zwei Folgetermine. Die Person kann nur an bestimmten Nachmittagen kommen; ein geplanter Kontakt trifft auf eine bekannte Praxisabwesenheit. Wählen Sie die passenden Zeiten im gemeinsamen Kalender und stimmen Sie den betroffenen Vorschlag neu ab.

Drei Kontakte im gemeinsamen Kalender abstimmen
Nur bestimmte Nachmittage möglichDie passenden Zeiten im gemeinsamen Kalender abstimmen.
  1. Erstkontakt
  2. Folgetermin 1
  3. Folgetermin 2
Ein geplanter Kontakt trifft auf PraxisabwesenheitDen passenden neuen Zeitpunkt im Kalender abstimmen.
Übergabe bis zur NachbereitungDie nächste Person nutzt die vorhandenen Angaben in der Patientenakte.
Bestimmte Nachmittage und eine Praxisabwesenheit werden bei den passenden Zeiten berücksichtigt. Die Patientenakte bleibt die gemeinsame Grundlage.

Die benötigten Angaben stehen in der Patientenakte für Vorbereitung und Dokumentation bereit. Eine weitere berechtigte Person übernimmt an diesem vorhandenen Stand und führt den nächsten Kontakt weiter.

Lernen Sie diesen Weg in easymed anhand Ihrer Terminarten kennen. Die Vorführung der Physiotherapie-Praxissoftware macht die gemeinsame Organisation vom ersten Kontakt bis zur Nachbereitung anschaulich.

Den Arbeitsumfang der Eröffnungswoche überschaubar halten

Planen Sie neben Behandlungen etwas Zeit für neue Materialien, organisatorische Rückfragen und die Erfahrungen aus den ersten Kontakten. Der Kalender verbindet diese Zeiten mit Ihrer vorgesehenen Arbeitswoche.

Wünsche nach weiteren Angeboten sammeln Sie mit ihrem Anlass für die spätere Planung. Ihr Startangebot bleibt verständlich, während sich die Praxis auf der vorbereiteten Grundlage entwickelt.

Nach den ersten Kontakten gezielt weiterentwickeln

Nutzen Sie konkrete Beobachtungen aus dem Alltag: eine hilfreiche zusätzliche Kontaktangabe, eine passendere Vorbereitungszeit oder einen bekannten Ansprechpartner für eine Rückfrage. Eine kleine Anpassung kann direkt in den betreffenden Schritt einfließen.

Mit easymed bleiben Terminplanung, Patientenakte und Dokumentation dabei verbunden. Ihr Team verwendet die vorhandenen Informationen weiter und baut die gemeinsame Routine vom ersten Praxistag an aus.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen gelten für die GKV-Zulassung einer Physiotherapiepraxis?

Wenn Sie gesetzlich Versicherte zulasten der GKV behandeln möchten, benötigen Sie eine Zulassung nach § 124 SGB V. Dazu gehören die berufliche Qualifikation, eine zweckmäßige Praxisausstattung und die Anerkennung des maßgeblichen Vertrags. Den Antrag stellen Sie bei der Arbeitsgemeinschaft Ihres Bundeslandes.

Wie viel Therapiefläche braucht eine Physiotherapiepraxis für die GKV-Zulassung?

Anlage 5 verlangt insgesamt mindestens 23 m² Therapiefläche: einen Behandlungsbereich mit mindestens 15 m² und einen mit mindestens 8 m². Für jede weitere Person, die gleichzeitig in der Praxis Leistungen erbringt, kommt ein Behandlungsbereich von mindestens 8 m² hinzu. Behandlungsbereiche dürfen grundsätzlich keine Durchgangsräume sein.

Welche Pflichtausstattung gehört zum Start einer Physiotherapiepraxis?

Zum Pflichtset gehören zwei höhenverstellbare Behandlungsliegen mit geeignetem Lagerungsmaterial, Geräte für Übungsbehandlungen beziehungsweise Krankengymnastik, Kurzzeituhren, technische Möglichkeiten für Eisanwendungen, ein Wärmetherapiegerät einschließlich strahlender Wärme sowie ausreichend Laken, Tücher und Lagerungsmaterial. Für Behandlungen ohne ständige Präsenz ist in den entsprechenden Bereichen eine akustische Notrufanlage vorgesehen.

Welche Kosten sollte ich für die Praxisgründung einplanen?

Trennen Sie einmalige Posten wie Kaution, Umbau, Liegen, Geräte, Einrichtung und Startmaterial von laufenden Kosten wie Miete, Nebenkosten, Versicherung, Wartung, Material und Personal. Ergänzen Sie eigene Lebenshaltungskosten, Zahlungszeitpunkte und monatlich erwartete Einnahmen. So erkennen Sie, wann Kapital gebraucht wird und was nach dem Start weiterläuft.

Welche Anmeldungen sollte ich für den Praxisstart einplanen?

Den elektronischen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln Sie innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit an das zuständige Finanzamt. Die Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit melden Sie außerdem bei der BGW an. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten gehören zur Gruppe der dort pflichtversicherten Unternehmerinnen und Unternehmer.

Wie unterstützt easymed die Praxisverwaltung zum Start?

Mit easymed führen Sie Teamzeiten und Terminarten im gemeinsamen Kalender; freigegebene Zeiten können online gebucht, verschoben oder abgesagt werden. Patienteninformationen und Dokumente stehen in der Patientenakte bereit. Das Team ergänzt Befund und Verlauf je Termin und nutzt die vorhandenen Angaben für die nächste Übergabe.

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