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Praxisgründung und Wachstum

Podologie-Praxisräume planen: Grundriss und Ausstattung

Acht Quadratmeter, Pflichtausstattung und Hygienewege: So übertragen Sie die GKV-Vorgaben auf Ihren Podologie-Grundriss und planen gemeinsam genutzte Räume im easymed-Kalender.

easymed.digital Redaktion 5 Min. Lesezeit
Podologin betrachtet Arbeitswege und Einrichtung im Behandlungsraum.

Podologie-Praxisräume lassen sich gut planen, wenn Zulassungsvorgaben, Ausstattung und Arbeitswege schon im Grundriss zusammenkommen. Für die Kassenzulassung in der Podologie sind die Angaben in Anlage 5 relevant. Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht den aktuell gültigen Podologievertrag mit seinen Anlagen; die Anlage 5 zur Zulassung enthält die Raum- und Ausstattungsvorgaben. Prüfen Sie zuerst den Raum und seine festen Einbauten. Danach planen Sie Behandlungsplatz, Material und Instrumentenaufbereitung für den tatsächlichen Ablauf.

Für die tägliche Belegung hilft easymed: Im Teamkalender weisen Sie Termine Räumen und Behandelnden zu, legen wiederkehrende Termine als Serien an und setzen Puffer für den Wechsel zwischen Behandlungen. Am Termin sind Patientenakte und Dokumentation im Browser verfügbar. So verbindet der gemeinsame Kalender die räumliche Planung mit dem Arbeitsalltag des Teams.

Den Behandlungsraum im Grundriss ausweisen

Anlage 5 fordert einen geschlossenen Behandlungsraum mit mindestens 8 m². Zur selben Zeit kann ihn nur ein Leistungserbringer nutzen. Der Raum darf grundsätzlich kein Durchgangsraum sein. Eine Ausnahme gilt, wenn dahinter ausschließlich Räume liegen, die während der Therapie nicht für den Praxisbetrieb genutzt werden; diese Räume müssen mit einer Tür verschlossen werden. Feste Wände und mindestens eine Tür grenzen den Behandlungsraum ab.

Notieren Sie im maßstäblichen Grundriss die Innenmaße, Türen und die geplanten festen Einbauten. Ein eindeutiger Raumname erleichtert anschließend die Zuordnung im Kalender. Bei Räumen hinter dem Behandlungsraum halten Sie fest, ob und wann sie während einer Behandlung genutzt werden. So lässt sich die Durchgangsregel schon beim Grundriss prüfen.

Beachten Sie auch die baulichen Angaben der Anlage: Der Raum soll angemessen be- und entlüftbar sowie beheizbar und beleuchtbar sein. 2,40 m lichte Deckenhöhe nennt die Anlage als Richtwert. Wenn Sie umbauen oder mieten, können diese Angaben die Raumwahl beeinflussen; die Grundfläche allein zeigt noch nicht, ob Stuhl, Materialflächen und Wege zusammenpassen.

Kurze Arbeitswege vorsehen

Zeichnen Sie Behandlungsstuhl, Hocker, Instrumentenmotor und Materialablage ein. Markieren Sie den Weg vom Eingang zum Arbeitsplatz und zu den wichtigen Arbeitsbereichen. So zeigt die Skizze, welche Gegenstände am vorgesehenen Ort verfügbar sein sollen und ob sich die Behandlung ohne unnötige Wege vorbereiten lässt.

Arbeitsplatz und Materialweg im Grundriss zeigen
Schematische Raumskizze mit Tür, Arbeitsplatz, Materialablage und dem Weg von der Ankunft zur Vorbereitung. Die Einrichtung verbindet Ankunft, Arbeitsplatz und Material mit kurzen Wegen.ArbeitsplatzAnkunft → VorbereitungMaterial am passenden OrtWichtige Wege im Plan erkennen
Die Raumskizze verbindet Ankunft, Arbeitsplatz und Materialbereich mit kurzen Wegen.

Prüfen Sie am Plan, ob der Stuhl in die benötigte Position gebracht werden kann und Material vom Arbeitsplatz aus erreichbar ist. Häufig genutzte Dinge erhalten einen festen, gut zugänglichen Platz. Wenn sie auf mehrere Ablagen verteilt sind, entstehen wiederholte Wege während der Terminfolge. Legen Sie auch fest, wo Verbrauchsmaterial vor einem Termin bereitsteht und nach der Nutzung wieder eingeräumt wird.

Ausstattung mit Ort und Bearbeitungsstand erfassen

Die Pflichtausstattung je Behandlungsraum umfasst einen höhenverstellbaren Patientenstuhl mit teilbaren und ausziehbaren Fußstützen, einen Motor für rotierende Instrumente mit Staubabsaugung oder Nasstechnik sowie eine Leuchte. Anlage 5 nennt außerdem mindestens fünf sterilisierbare Instrumentensätze mit Nagelzange, Skalpell, Sondierinstrument sowie Schleif- und Fräskörper. Zusätzlich sind jeweils zwei Verbandscheren, Pinzetten, Eckenzangen sowie Hautzangen oder Hautpinzetten vorgesehen; sie können sterilisierbare Medizinprodukte oder sterile Einwegprodukte sein. Berücksichtigen Sie außerdem einen handfrei bedienbaren Entsorgungsbehälter, Verbrauchsmaterial, persönliche Schutzausrüstung und Hände-, Haut- und Flächendesinfektionsmittel.

Eine Ausstattungsliste sollte Gegenstand, benötigte Anzahl, vorgesehenen Ort und Bearbeitungsstand enthalten. Die Statusstufen Geplant, bestellt, geliefert und eingerichtet kennzeichnen unterschiedliche Schritte: Erst nach dem Einrichten steht das Teil am vorgesehenen Arbeitsplatz für die Behandlung bereit.

Eine Lieferung am vorgesehenen Arbeitsplatz einrichten
Ein bestelltes Teil bleibt seinem vorgesehenen Arbeitsplatz zugeordnet. Nach der Lieferung wird es am Arbeitsplatz eingerichtet.Bestelltes TeilNoch nicht eingetroffenStand: bestelltGeplanten Arbeitsplatz zuordnenNach Lieferung und Einrichtungam Arbeitsplatz bereitstellen
Die Bestellung beschreibt die Anschaffung; Auspacken und Aufstellen machen den Hocker am Behandlungsstuhl verfügbar.

Ein Beispiel: Ein zusätzlicher Hocker soll neben dem Behandlungsstuhl stehen. Solange er bestellt ist, ist der Platz noch nicht eingerichtet; nach der Lieferung wird er ausgepackt und am vorgesehenen Standort bereitgestellt. Anlage 5 führt einen Hocker nicht als Pflichtausstattung auf; das Beispiel zeigt, wie eine ergänzende Anschaffung bis zum fertigen Arbeitsplatz nachverfolgt werden kann.

Eine Podologin packt einen gelieferten Hocker neben dem vorgesehenen Behandlungsstuhl aus. KI Generiert
Nach der Lieferung wird der ergänzende Hocker am geplanten Platz neben dem Behandlungsstuhl eingerichtet.

Notieren Sie nach dem Aufbau, wo das Gerät steht und ob es für den nächsten Termin verfügbar ist. Lieferunterlagen und Raumübersicht lassen sich so dem vorgesehenen Platz zuordnen. Bei Pflichtausstattung können Sie die Liste zugleich mit der geforderten Anzahl abgleichen und offene Lieferungen von bereits eingerichteten Gegenständen unterscheiden.

Hygiene und Aufbereitung räumlich mitplanen

Für Behandlungsräume fordert Anlage 5 trittsichere Böden der Klasse R9 oder höher, mit wenigen Fugen und leicht zu reinigen und zu desinfizieren. Wände sollen glatt und bis mindestens 1,80 m abwaschfest sein. Die Möglichkeit zur Handdesinfektion muss im Behandlungsraum bestehen; ein Handwaschplatz kann im Raum oder in der Nähe liegen. Zeichnen Sie diese Orte ein, bevor Schränke und Geräte endgültig platziert werden.

Für die Instrumentenaufbereitung ist ein geeigneter Raum nach den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts einzurichten. Die KRINKO-BfArM-Empfehlung zur Aufbereitung von Medizinprodukten knüpft das Verfahren unter anderem an die Zweckbestimmung, die Einstufung des Instruments und die Angaben des Herstellers. Erfassen Sie daher vor der Einrichtung, welche Instrumente Sie verwenden und wie deren Hersteller die Aufbereitung vorsieht. Daraus ergeben sich die benötigten Arbeitsflächen, Geräte und Wege.

Anlage 5 verlangt, dass die Sterilisation der Instrumentensätze sichergestellt wird: entweder mit einem Dampfsterilisator in der Praxis oder durch einen gültigen Vertrag mit einer zentralen Aufbereitungsstelle. Für beide Wege gehört ein geeigneter Raum für die Instrumentenaufbereitung in die Planung. Der von allen Mitarbeitenden unterschriebene Hygieneplan legt Reinigung, Desinfektion, Sterilisation sowie Ver- und Entsorgung fest. Er bezieht sich ausdrücklich auch auf die Händedesinfektion, die Aufbereitung des Behandlungsraums und die sachgerechte Instrumentenaufbereitung.

Gemeinsam genutzte Räume im Kalender planen

Mehrere Behandelnde können denselben Raum nacheinander nutzen. Anlage 5 erlaubt die gleichzeitige Nutzung eines Behandlungsraums nur durch einen Leistungserbringer. Im easymed-Kalender ordnen Sie Termine dem Raum und der behandelnden Person zu. Serientermine bilden wiederkehrende Behandlungen ab; Pufferzeiten lassen die geplante Vorbereitung und den Wechsel zwischen zwei Terminen frei.

Den Raum nacheinander mit passenden Übergängen nutzen
Erste Fachkraft nutzt den Raum mit Vorbereitung und NachbereitungFachkraft 1VorbereitungBehandlung im RaumNachbereitung
Die nächste Fachkraft übernimmt den Raum nach dem geklärten ÜbergangFachkraft 2Raumstand übernehmenNächster TerminMaterial und Vorbereitungfür den Termin bereithalten
Vorbereitung, Behandlung und Bereitstellung für den nächsten Termin bilden die gemeinsame Terminfolge.

Der Ablauf bleibt für das Team greifbar: Arbeitsplatz vorbereiten, Behandlung durchführen, Raum gemäß Hygieneplan bereitstellen und benötigtes Material für die nächste Person ergänzen. Die Pufferzeit liegt zwischen den Terminen; das Team erledigt in diesem Zeitraum die tatsächliche Vorbereitung. Wenn zwei Behandlungen zeitgleich stattfinden, ist dafür ein anderer vorgesehener Behandlungsraum einzuplanen.

Patientenakte und Dokumentation am Termin führen

Im Browser führt easymed den Teamkalender mit der Patientenakte zusammen. Die Akte enthält Stammdaten, Versicherung, Verlauf, Dokumente und Hinweise; die Behandlungsdokumentation wird am jeweiligen Termin ergänzt. Damit bleibt der Bezug zwischen Termin, behandelnder Person und Patient für das Team im selben Arbeitskontext verfügbar.

Wenn Patientinnen und Patienten das Buchungsportal nutzen, erscheinen ihre Buchungen im gemeinsamen Kalender. Prüfen Sie in der Terminplanung, dass Raum und behandelnde Person zur jeweiligen Behandlung passen und ein benötigter Puffer erhalten bleibt. Die Ausstattungsliste und der Hygieneplan beschreiben weiterhin die Einrichtung und den Ablauf vor Ort; der easymed-Kalender macht sichtbar, wann welcher Raum und welche Person eingeplant sind.

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Behandlungsraum in einer Podologie-Praxis sein?

Anlage 5 zur Podologiezulassung fordert einen geschlossenen Behandlungsraum mit mindestens 8 m². Zur gleichen Zeit darf ihn nur ein Leistungserbringer nutzen. Für Räume dahinter gilt eine eng begrenzte Durchgangsausnahme, wenn sie während der Therapie nicht für den Praxisbetrieb genutzt werden und eine Tür sie schließt.

Welche Ausstattung ist für den Podologie-Behandlungsraum vorgeschrieben?

Pro Behandlungsraum gehören ein höhenverstellbarer Patientenstuhl mit teilbaren und ausziehbaren Fußstützen, ein rotierender Instrumentenmotor mit Staubabsaugung oder Nasstechnik und eine Leuchte zur Pflichtausstattung. Anlage 5 nennt mindestens fünf sterilisierbare Instrumentensätze sowie je zwei Verbandscheren, Pinzetten, Eckenzangen und Hautzangen oder -pinzetten. Diese können sterilisierbar oder sterile Einwegprodukte sein; hinzu kommen Entsorgungsbehälter, Verbrauchsmaterial, Schutzkleidung und Desinfektionsmittel.

Was muss ich für die Instrumentenaufbereitung räumlich einplanen?

Anlage 5 verlangt einen geeigneten Raum für die Instrumentenaufbereitung nach den gesetzlichen Vorgaben und den RKI-Empfehlungen. Planen Sie anhand der eingesetzten Instrumente, ihrer Zweckbestimmung und Herstellerangaben, welche Arbeitsflächen und Geräte gebraucht werden. Die Sterilisation muss in der Praxis oder durch einen gültigen Vertrag mit einer zentralen Aufbereitungsstelle sichergestellt sein.

Wie lässt sich ein gemeinsam genutzter Podologieraum im Kalender planen?

In easymed ordnen Sie Termine dem Raum und der behandelnden Person zu. Serientermine bilden wiederkehrende Behandlungen ab; Pufferzeiten halten die geplante Vorbereitung und den Wechsel frei. So kann das Team die Terminfolge für die gemeinsame Raumnutzung einsehen.

Wie kann ich den Stand einer neuen Ausstattung übersichtlich festhalten?

Notieren Sie für jeden Gegenstand Anzahl, geplanten Standort und Bearbeitungsstand. Unterscheiden Sie geplant, bestellt, geliefert und eingerichtet. So sehen Sie, ob zum Beispiel ein bestellter Hocker bereits ausgepackt und am vorgesehenen Behandlungsplatz aufgestellt ist.

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