Podologie-Praxisräume lassen sich gut planen, wenn Zulassungsvorgaben, Ausstattung und Arbeitswege schon im Grundriss zusammenkommen. Für die Kassenzulassung in der Podologie sind die Angaben in Anlage 5 relevant. Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht den aktuell gültigen Podologievertrag mit seinen Anlagen; die Anlage 5 zur Zulassung enthält die Raum- und Ausstattungsvorgaben. Prüfen Sie zuerst den Raum und seine festen Einbauten. Danach planen Sie Behandlungsplatz, Material und Instrumentenaufbereitung für den tatsächlichen Ablauf.
Für die tägliche Belegung hilft easymed: Im Teamkalender weisen Sie Termine Räumen und Behandelnden zu, legen wiederkehrende Termine als Serien an und setzen Puffer für den Wechsel zwischen Behandlungen. Am Termin sind Patientenakte und Dokumentation im Browser verfügbar. So verbindet der gemeinsame Kalender die räumliche Planung mit dem Arbeitsalltag des Teams.
Den Behandlungsraum im Grundriss ausweisen
Anlage 5 fordert einen geschlossenen Behandlungsraum mit mindestens 8 m². Zur selben Zeit kann ihn nur ein Leistungserbringer nutzen. Der Raum darf grundsätzlich kein Durchgangsraum sein. Eine Ausnahme gilt, wenn dahinter ausschließlich Räume liegen, die während der Therapie nicht für den Praxisbetrieb genutzt werden; diese Räume müssen mit einer Tür verschlossen werden. Feste Wände und mindestens eine Tür grenzen den Behandlungsraum ab.
Notieren Sie im maßstäblichen Grundriss die Innenmaße, Türen und die geplanten festen Einbauten. Ein eindeutiger Raumname erleichtert anschließend die Zuordnung im Kalender. Bei Räumen hinter dem Behandlungsraum halten Sie fest, ob und wann sie während einer Behandlung genutzt werden. So lässt sich die Durchgangsregel schon beim Grundriss prüfen.
Beachten Sie auch die baulichen Angaben der Anlage: Der Raum soll angemessen be- und entlüftbar sowie beheizbar und beleuchtbar sein. 2,40 m lichte Deckenhöhe nennt die Anlage als Richtwert. Wenn Sie umbauen oder mieten, können diese Angaben die Raumwahl beeinflussen; die Grundfläche allein zeigt noch nicht, ob Stuhl, Materialflächen und Wege zusammenpassen.
Kurze Arbeitswege vorsehen
Zeichnen Sie Behandlungsstuhl, Hocker, Instrumentenmotor und Materialablage ein. Markieren Sie den Weg vom Eingang zum Arbeitsplatz und zu den wichtigen Arbeitsbereichen. So zeigt die Skizze, welche Gegenstände am vorgesehenen Ort verfügbar sein sollen und ob sich die Behandlung ohne unnötige Wege vorbereiten lässt.
Prüfen Sie am Plan, ob der Stuhl in die benötigte Position gebracht werden kann und Material vom Arbeitsplatz aus erreichbar ist. Häufig genutzte Dinge erhalten einen festen, gut zugänglichen Platz. Wenn sie auf mehrere Ablagen verteilt sind, entstehen wiederholte Wege während der Terminfolge. Legen Sie auch fest, wo Verbrauchsmaterial vor einem Termin bereitsteht und nach der Nutzung wieder eingeräumt wird.
Ausstattung mit Ort und Bearbeitungsstand erfassen
Die Pflichtausstattung je Behandlungsraum umfasst einen höhenverstellbaren Patientenstuhl mit teilbaren und ausziehbaren Fußstützen, einen Motor für rotierende Instrumente mit Staubabsaugung oder Nasstechnik sowie eine Leuchte. Anlage 5 nennt außerdem mindestens fünf sterilisierbare Instrumentensätze mit Nagelzange, Skalpell, Sondierinstrument sowie Schleif- und Fräskörper. Zusätzlich sind jeweils zwei Verbandscheren, Pinzetten, Eckenzangen sowie Hautzangen oder Hautpinzetten vorgesehen; sie können sterilisierbare Medizinprodukte oder sterile Einwegprodukte sein. Berücksichtigen Sie außerdem einen handfrei bedienbaren Entsorgungsbehälter, Verbrauchsmaterial, persönliche Schutzausrüstung und Hände-, Haut- und Flächendesinfektionsmittel.
Eine Ausstattungsliste sollte Gegenstand, benötigte Anzahl, vorgesehenen Ort und Bearbeitungsstand enthalten. Die Statusstufen Geplant, bestellt, geliefert und eingerichtet kennzeichnen unterschiedliche Schritte: Erst nach dem Einrichten steht das Teil am vorgesehenen Arbeitsplatz für die Behandlung bereit.
Ein Beispiel: Ein zusätzlicher Hocker soll neben dem Behandlungsstuhl stehen. Solange er bestellt ist, ist der Platz noch nicht eingerichtet; nach der Lieferung wird er ausgepackt und am vorgesehenen Standort bereitgestellt. Anlage 5 führt einen Hocker nicht als Pflichtausstattung auf; das Beispiel zeigt, wie eine ergänzende Anschaffung bis zum fertigen Arbeitsplatz nachverfolgt werden kann.
KI Generiert
Notieren Sie nach dem Aufbau, wo das Gerät steht und ob es für den nächsten Termin verfügbar ist. Lieferunterlagen und Raumübersicht lassen sich so dem vorgesehenen Platz zuordnen. Bei Pflichtausstattung können Sie die Liste zugleich mit der geforderten Anzahl abgleichen und offene Lieferungen von bereits eingerichteten Gegenständen unterscheiden.
Hygiene und Aufbereitung räumlich mitplanen
Für Behandlungsräume fordert Anlage 5 trittsichere Böden der Klasse R9 oder höher, mit wenigen Fugen und leicht zu reinigen und zu desinfizieren. Wände sollen glatt und bis mindestens 1,80 m abwaschfest sein. Die Möglichkeit zur Handdesinfektion muss im Behandlungsraum bestehen; ein Handwaschplatz kann im Raum oder in der Nähe liegen. Zeichnen Sie diese Orte ein, bevor Schränke und Geräte endgültig platziert werden.
Für die Instrumentenaufbereitung ist ein geeigneter Raum nach den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts einzurichten. Die KRINKO-BfArM-Empfehlung zur Aufbereitung von Medizinprodukten knüpft das Verfahren unter anderem an die Zweckbestimmung, die Einstufung des Instruments und die Angaben des Herstellers. Erfassen Sie daher vor der Einrichtung, welche Instrumente Sie verwenden und wie deren Hersteller die Aufbereitung vorsieht. Daraus ergeben sich die benötigten Arbeitsflächen, Geräte und Wege.
Anlage 5 verlangt, dass die Sterilisation der Instrumentensätze sichergestellt wird: entweder mit einem Dampfsterilisator in der Praxis oder durch einen gültigen Vertrag mit einer zentralen Aufbereitungsstelle. Für beide Wege gehört ein geeigneter Raum für die Instrumentenaufbereitung in die Planung. Der von allen Mitarbeitenden unterschriebene Hygieneplan legt Reinigung, Desinfektion, Sterilisation sowie Ver- und Entsorgung fest. Er bezieht sich ausdrücklich auch auf die Händedesinfektion, die Aufbereitung des Behandlungsraums und die sachgerechte Instrumentenaufbereitung.
Gemeinsam genutzte Räume im Kalender planen
Mehrere Behandelnde können denselben Raum nacheinander nutzen. Anlage 5 erlaubt die gleichzeitige Nutzung eines Behandlungsraums nur durch einen Leistungserbringer. Im easymed-Kalender ordnen Sie Termine dem Raum und der behandelnden Person zu. Serientermine bilden wiederkehrende Behandlungen ab; Pufferzeiten lassen die geplante Vorbereitung und den Wechsel zwischen zwei Terminen frei.
Der Ablauf bleibt für das Team greifbar: Arbeitsplatz vorbereiten, Behandlung durchführen, Raum gemäß Hygieneplan bereitstellen und benötigtes Material für die nächste Person ergänzen. Die Pufferzeit liegt zwischen den Terminen; das Team erledigt in diesem Zeitraum die tatsächliche Vorbereitung. Wenn zwei Behandlungen zeitgleich stattfinden, ist dafür ein anderer vorgesehener Behandlungsraum einzuplanen.
Patientenakte und Dokumentation am Termin führen
Im Browser führt easymed den Teamkalender mit der Patientenakte zusammen. Die Akte enthält Stammdaten, Versicherung, Verlauf, Dokumente und Hinweise; die Behandlungsdokumentation wird am jeweiligen Termin ergänzt. Damit bleibt der Bezug zwischen Termin, behandelnder Person und Patient für das Team im selben Arbeitskontext verfügbar.
Wenn Patientinnen und Patienten das Buchungsportal nutzen, erscheinen ihre Buchungen im gemeinsamen Kalender. Prüfen Sie in der Terminplanung, dass Raum und behandelnde Person zur jeweiligen Behandlung passen und ein benötigter Puffer erhalten bleibt. Die Ausstattungsliste und der Hygieneplan beschreiben weiterhin die Einrichtung und den Ablauf vor Ort; der easymed-Kalender macht sichtbar, wann welcher Raum und welche Person eingeplant sind.