Bei einer Praxisgründung sollten Sie den Förderweg klären, bevor Sie den nächsten verbindlichen Auftrag auslösen. Beim ERP-Gründerkredit StartGeld stellen Sie den Antrag über einen Finanzierungspartner, bevor das Vorhaben beginnt. Nach der Zusage der KfW folgt der Kreditvertrag beim Finanzierungspartner; anschließend kann das Vorhaben starten. Besprechen Sie eine konkrete Bestellung deshalb vor der Unterschrift anhand des gewählten Programms.
Für eine Therapiepraxis hilft eine Übersicht, die Anschaffungen, laufende Ausgaben und Zahlungstermine miteinander verbindet. easymed bündelt Teamkalender, Patientenakte und Online-Terminbuchung in einem System. Sie entscheiden über angebotene Leistungen, Behandlungszeiten und die online freigegebenen Termine; die dafür vorgesehenen Softwarekosten lassen sich so passend zum tatsächlichen Praxisstart einplanen.
Den Förderweg vor der nächsten verbindlichen Ausgabe klären
Beim ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW stellen Sie den Antrag über einen Finanzierungspartner, bevor das Vorhaben beginnt. Nach der Zusage der KfW können Sie den Kreditvertrag beim Finanzierungspartner schließen; anschließend können Sie das Vorhaben beginnen. Das Merkblatt zum Programm mit Stand 18.06.2026 nennt bis zu 200.000 Euro Gesamtfremdfinanzierungsbedarf, davon höchstens 80.000 Euro für Betriebsmittel. Als Merksatz: Vorhaben beschreiben, Antrag vorbereiten, KfW-Zusage abwarten, Kreditvertrag schließen, dann starten.
Klären Sie für Ihre geplante Ausgabe, welche Handlung in Ihrem konkreten Fall als Vorhabensbeginn zählt. Legen Sie dem Finanzierungspartner das Angebot, den vorgesehenen Bestell- oder Vertragstermin, die Zahlungsbedingungen sowie Liefer- und Installationstermine vor. Fragen Sie, welche Antrags- und Vertragsschritte vor dem geplanten Start liegen müssen. So stimmen Sie die nächste Ausgabe mit dem Ablauf des gewählten Programms ab.
Wenn ein Angebot bald ausläuft, fragen Sie den Anbieter, ob die Frist verlängert werden kann. Notieren Sie die Rückmeldung zusammen mit dem Stand des Finanzierungsgesprächs. Ein Angebot, eine bereits ausgelöste Bestellung und eine geleistete Anzahlung sind unterschiedliche Stände und gehören deshalb getrennt in Ihre Übersicht.
Angebote, Verpflichtungen und Zahlungen getrennt führen
Erfassen Sie pro Position mindestens vier Dinge getrennt: den Stand des Angebots, den Auftrag oder Vertrag, die Rechnung mit Zahlungsziel und eine bereits geleistete Anzahlung. So erkennen Sie, was noch kalkuliert, bereits vereinbart oder schon bezahlt ist. Für die Abstimmung kommen dazu die zuständige Person und der nächste Termin.
Eine Gründerin erhält beispielsweise ein Angebot für die Einrichtung des Empfangs. Der Anbieter bittet um eine zeitnahe Bestellung, damit Möbel und Empfangsplatz zum geplanten Eröffnungstermin bereitstehen. Die Bank benötigt noch eine Ergänzung zum Gründungsplan. Die Gründerin hält deshalb fest, bis wann das Angebot gilt, welchen Vertrag sie prüfen soll, wann eine Anzahlung oder Restzahlung fällig wäre und welche Rückmeldung des Finanzierungspartners noch aussteht.
Sie fragt den Anbieter nach einer möglichen Verlängerung der Angebotsfrist und zeigt der Bank das konkrete Angebot samt geplantem Bestelltermin. Wurde bereits eine Anzahlung geleistet, nimmt sie Betrag und Zahlungstag in die Finanzierungsliste auf. Der Finanzierungspartner kann so die tatsächliche Ausgangslage und den noch offenen Geldbedarf einordnen.
Startkosten und laufenden Bedarf nachvollziehbar zuordnen
Listen Sie einmalige Investitionen und laufenden Bedarf getrennt auf. Für die Gesamtkalkulation einer Therapiepraxis können einmalige Ausgaben für Umbau, Behandlungsliegen, Geräte, Empfangseinrichtung und die Einrichtung der Praxissoftware dazugehören. Zu den laufenden Ausgaben zählen beispielsweise Miete, Personal, Verbrauchsmaterial und wiederkehrende Softwarekosten. Schreiben Sie zu jeder Position den Zweck, den Betrag und den geplanten Zahlungszeitpunkt.
Die KfW zeigt auf ihrer StartGeld-Seite als Beispiel eine Physiotherapiepraxis mit 25.000 Euro Investitionsbedarf: 5.000 Euro für gewerbliche Baukosten, 17.000 Euro für Geräte und Einrichtung sowie 3.000 Euro für Markterschließung. Das Beispiel macht sichtbar, wie sich eine Gesamtsumme in nachvollziehbare Posten zerlegen lässt; für Ihre Planung zählen die Angebote und Annahmen Ihres eigenen Praxisstarts.
Ein separates Rechenbeispiel: Für Einrichtung und weitere Startkosten sind 30.000 Euro geplant. Ein laufender monatlicher Bedarf von 8.000 Euro ergibt für drei Monate 24.000 Euro; zusammen sind das 54.000 Euro für diese beiden Kostenbereiche. Eigene Mittel, erwartete Zahlungseingänge und weitere Ausgaben ergänzen Sie gesondert im vollständigen Finanzplan.
Die KfW stellt auf der Produktseite außerdem optionale Vorlagen für Investitions-, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung bereit. Ein Investitionsplan ordnet den Kapitalbedarf; ein Liquiditätsplan stellt Ein- und Auszahlungen nach ihrem Zeitpunkt gegenüber. Diese Vorlagen sind keine Voraussetzung für den Antrag. Für das Gespräch mit dem Finanzierungspartner empfiehlt die KfW, den Businessplan mitzubringen. Nutzen Sie die Formulare als Arbeitshilfe, wenn sie Ihre eigene Übersicht klarer machen.
Die Unterlagen an den geplanten Praxisbetrieb anbinden
Der Finanzierungsplan sollte dieselben Annahmen verwenden wie Ihr Betriebskonzept. Beschreiben Sie, welche Therapieleistungen Sie zum Start anbieten, welche Räume und Geräte dafür nötig sind und mit wie vielen Behandlerinnen oder Behandlern Sie beginnen. Wenn eine Ausstattung erst später geliefert wird, gehört ihr Zeitpunkt ebenso in den Plan wie der Mietbeginn und die Kosten während der Vorbereitungsphase.
Für Ihre Einnahmenplanung zählen die tatsächliche Startbesetzung, verfügbare Behandlungszeiten und die erwartete Auslastung. Stellen Sie erwartete Leistungen und den Zeitpunkt der Zahlung getrennt dar. Ein Behandlungstermin und der zugehörige Zahlungseingang können zeitlich auseinanderliegen; planen Sie daher, wann das Geld voraussichtlich verfügbar ist. So lässt sich der Betriebsmittelbedarf für die ersten Monate mit dem Praxisablauf abgleichen.
Rückfragen der Bank als konkrete Aufgaben bearbeiten
Fragt die Bank zum Beispiel nach Ausgaben vor dem ersten Behandlungstag, führen Sie die Positionen einzeln auf: Miete während der Vorbereitung, Einrichtungsanzahlung, Liefertermin und einmalige Softwareeinrichtung. Für jede Frage notieren Sie die benötigte Unterlage, eine zuständige Person und den vereinbarten nächsten Schritt.
| Rückfrage | Passende nächste Aufgabe |
|---|---|
| Leistungsumfang eines Angebots unklar | Präzisierte Beschreibung beim Anbieter anfragen |
| Zahlungstermin fehlt | Fälligkeit und Zahlungsplan klären |
| Einnahmeannahme offen | Startkapazität und erwartete Zahlung erläutern |
| Planstand wurde geändert | Betroffene Positionen in der aktuellen Fassung aktualisieren |
Übernehmen Sie die Antwort in die aktuelle Planfassung und kennzeichnen Sie, welche Frage damit erledigt ist. So bleibt beim nächsten Gespräch erkennbar, welche Unterlage noch folgt und auf welchem Planstand die Bank ihre Rückmeldung gegeben hat.
Den Ausgabenplan nach der Zusage weiterführen
Auch nach der Zusage bleibt der Zahlungszeitpunkt wichtig. Das KfW-Merkblatt sieht für das StartGeld einen Abruf des Kredits innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage vor; der Betrag kann in einer Summe oder in Teilen abgerufen werden. Tragen Sie die Frist und die geplanten Zahlungstermine in Ihren Liquiditätsplan ein und stimmen Sie den Abruf mit Liefer- und Rechnungsdaten ab.
Vergleichen Sie die tatsächlichen Bestellungen und Fälligkeiten mit Ihrem Plan. Ändern sich Liefertermin, Startbesetzung oder Umbauumfang, passen Sie die betroffenen Beträge und Zahlungstermine an. Bei einer neuen größeren Ausgabe klären Sie mit dem Finanzierungspartner, wie sie in den vereinbarten Finanzierungsrahmen passt.
Für das nächste Gespräch reichen greifbare Arbeitsunterlagen: die aktuelle Fassung des Gründungsplans, die Liste der Investitionen und laufenden Kosten, die dazugehörigen Angebote sowie die offene Frage zur nächsten Bestellung. Damit können Sie den folgenden Schritt an einer konkreten Ausgabe und ihrem Zeitpunkt festmachen.