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Abrechnung und Finanzen

Praxisverkauf: Erlös und Entnahmen im Ruhestand

Kaufpreisraten, Abzüge und verfügbare Renten mit Zahlenbeispielen verbinden. Planen Sie private Monatsentnahmen nach tatsächlichen Zahlungsterminen und behalten Sie offene Privatrechnungen mit easymed im Blick.

easymed.digital Redaktion 6 Min. Lesezeit
Ältere Praxisinhaberin plant am heimischen Schreibtisch mit Blick in den Garten.

Beim Praxisverkauf ist der vereinbarte Kaufpreis noch nicht automatisch der Betrag für Ihre Altersvorsorge. Für die private Planung zählen die tatsächlich eingegangenen Zahlungen, fällige Abzüge und der monatliche Bedarf, der nach verfügbaren Renten und anderen Einnahmen bleibt. Ein Zahlungsplan verbindet diese vier Werte mit ihren jeweiligen Terminen.

Für noch laufende Praxisvorgänge hilft easymed beim Nachhalten offener Privatrechnungen: Sie sehen offene Beträge nach Fälligkeit und können Zahlungserinnerungen per Klick versenden. Rechnung und Patientenakte bleiben dem Praxisablauf zugeordnet. So kann das zuständige Team offene Vorgänge während des Praxisabschlusses im gewohnten Arbeitsweg weiterbearbeiten.

Vom Kaufpreis zum verfügbaren Betrag kommen

Führen Sie den vereinbarten Kaufpreis, die einzelnen Fälligkeiten und die bereits eingegangenen Zahlungen getrennt. Davon ziehen Sie Beträge ab, die für Schuldtilgung, Übergangskosten oder eine vorbereitete Steuerzahlung vorgesehen sind. Das Ergebnis ist der Betrag, den Sie im privaten Plan weiteren Aufgaben zuordnen können.

Bei einer Veräußerung im Rahmen selbständiger Arbeit kann der steuerliche Veräußerungsgewinn vom Kaufpreis abweichen: § 18 Absatz 3 EStG verweist dafür auf § 16; danach ist der Veräußerungsgewinn im Kern die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis abzüglich Veräußerungskosten und dem Wert des Betriebsvermögens. Kaufpreis und steuerlicher Gewinn sind daher nicht dieselbe Rechengröße (§ 18 Abs. 3 EStG, § 16 Abs. 2 EStG).

Im Beispiel beträgt der vereinbarte Kaufpreis 240.000 Euro. Davon werden 40.000 Euro für eine zugeordnete Schuldtilgung, 10.000 Euro für Übergangskosten und 30.000 Euro als angenommene Steuerreserve angesetzt. Für weitere private Aufgaben bleiben 160.000 Euro: 240.000 minus 40.000 minus 10.000 minus 30.000.

Beispiel: Vom Kaufpreis zum privaten Betrag
240.000 € Vereinbarter Kaufpreis − 40.000 € Schuldtilgung − 10.000 € Übergangskosten − 30.000 € Steuerreserve 80.000 € angesetzte Zahlungen 160.000 € Für weitere private Aufgaben
Aus 240.000 Euro bleiben nach drei angesetzten Positionen 160.000 Euro; Schuldtilgung, Übergangskosten und Steuerreserve im Beispiel sind einzeln sichtbar.

Die 30.000 Euro sind ein Beispielwert für eine zurückgelegte Summe, keine pauschale Steuerquote und keine Berechnung des steuerlichen Gewinns. Übernehmen Sie dafür die konkrete Planung der Transaktion und führen Sie den vorgesehenen Zahlungszeitpunkt mit. Weicht die spätere Zahlung von der Reserve ab, wird der freie Betrag anschließend neu berechnet.

Jede Kaufpreisrate mit ihrem Zahlungstermin planen

Ein Gesamtpreis kann in einer Zahlung oder in vereinbarten Raten zufließen. Für Ihren privaten Monatsplan zählt jeweils, wann Geld tatsächlich eingeht. Eine spätere Rate ist bis zu diesem Zeitpunkt noch kein verfügbares Guthaben.

Im Beispiel fließen 180.000 Euro beim Übergang und weitere 60.000 Euro nach einem Jahr. Von der ersten Zahlung gehen die im vorigen Beispiel angesetzten 80.000 Euro für Schuldtilgung, Übergangskosten und Steuerreserve ab. Zu Beginn stehen daher 100.000 Euro bereit; die zweite Rate wird erst zum vereinbarten Termin dazugerechnet.

Erste Rate und späteren Zufluss im Zeitplan trennen
Beim Übergang + 180.000 € erste Kaufpreiszahlung − 80.000 € angesetzte Abzüge 100.000 € verfügbar nach der ersten Zahlung Nach einem Jahr + 60.000 € zweite Rate 160.000 € insgesamt nach Abzügen
180.000 Euro fließen beim Übergang. Nach den angesetzten 80.000 Euro sind zunächst 100.000 Euro verfügbar; weitere 60.000 Euro folgen nach einem Jahr.

Führen Sie für jede Rate vier Angaben: vereinbarter Betrag, Fälligkeit, tatsächlicher Zahlungseingang und aktuell frei verfügbarer Betrag. Eine Statusspalte mit „eingegangen“ oder „offen“ hält fest, was schon auf dem Konto liegt. Größere zugesagte Zahlungen lassen sich so von Geld unterscheiden, das heute tatsächlich Entnahmen decken kann.

Verschiebt sich die zweite Rate, bleibt die Monatsplanung zunächst beim vorhandenen Stand von 100.000 Euro. Prüfen Sie, welche bis zum neuen Termin fälligen Ausgaben und Entnahmen daraus bezahlt werden. Erst mit dem tatsächlichen Zahlungseingang erhöhen Sie den verfügbaren Betrag um 60.000 Euro. Vertragsunterlagen und Zahlungsnachweise helfen, die vereinbarte Fälligkeit und den aktualisierten Kontostand abzugleichen.

Den monatlichen Bedarf mit verfügbaren Einnahmen vergleichen

Erfassen Sie die privaten Ausgaben, die nach dem Praxisverkauf regelmäßig anfallen, und stellen Sie ihnen laufende Einnahmen gegenüber. Entscheidend ist der Betrag, der für den Haushalt tatsächlich verfügbar ist, und der Monat, ab dem er beginnt. So erkennen Sie, welche Lücke der Verkaufserlös ergänzen soll.

Wenn Sie Ihre gesetzliche Altersrente planen, lesen Sie die aktuelle Renteninformation zusammen mit ihrem Hinweis zum Bruttobetrag: Sie enthält eine Hochrechnung unter der Annahme, dass Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre weitergezahlt werden. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern werden noch abgezogen. Die Hochrechnung berücksichtigt außerdem den Kaufkraftverlust nicht (Deutsche Rentenversicherung: Renteninformation). Notieren Sie daher, ob ein Betrag prognostiziert oder bereits ausgezahlt wird, und planen Sie für den laufenden Haushalt mit dem tatsächlich verfügbaren Betrag.

Im Beispiel benötigt der Haushalt 3.300 Euro im Monat. Nach den angesetzten Abzügen stehen aus Renten und anderen laufenden Einnahmen 2.100 Euro zur Verfügung. Der Erlös soll die verbleibenden 1.200 Euro monatlich ergänzen. Das entspricht 14.400 Euro pro Jahr und bei unverändertem Bedarf 28.800 Euro in den ersten zwei Jahren.

Planen Sie jährliche Rechnungen, größere Anschaffungen und den Beginn weiterer Renten mit ihrem jeweiligen Termin ein. Ein Monatsdurchschnitt ist hilfreich, doch er zeigt allein nicht, wann eine größere Zahlung das Konto tatsächlich belastet. Ändert sich der Bedarf, rechnen Sie die betreffende Phase neu, statt den gleichen monatlichen Betrag für alle Jahre fortzuschreiben.

Den Erlös nach Aufgaben und Verfügbarkeit aufteilen

Ordnen Sie den verbleibenden Betrag konkreten Aufgaben zu: geplante Entnahmen, eine jederzeit verfügbare Reserve, eine größere Anschaffung und spätere Verwendung. Verbraucherzentralen empfehlen, den unmittelbaren Bedarf, erst später benötigte Beträge, Kosten und die eigene Bereitschaft zu Wertschwankungen getrennt zu betrachten (Verbraucherzentrale: Vermögen im Rentenalter). Für Ihre Rechnung heißt das: Vergeben Sie denselben Euro nur einmal und stimmen Sie die Verfügbarkeit einer Summe auf den geplanten Zahlungszeitpunkt ab.

Im Beispiel werden von den 160.000 Euro insgesamt 28.800 Euro für zwei Jahre der monatlichen Ergänzung, 15.000 Euro für die private Reserve und 10.000 Euro für eine geplante Anschaffung vorgesehen. Für spätere Aufgaben bleiben 106.200 Euro: 160.000 minus 28.800 minus 15.000 minus 10.000. Die 15.000 Euro sind wie die übrigen Zahlen ein Beispielbetrag; die passende Reserve ergibt sich aus den eigenen Ausgaben und dem gewünschten sofortigen Zugriff.

Den verfügbaren Betrag einmal zuordnen
160.000 € nach Abzügen − 28.800 € Entnahmen, 2 Jahre − 15.000 € private Reserve − 10.000 € Anschaffung 53.800 € konkret zugeordnet 106.200 € Für spätere Aufgaben
Von 160.000 Euro werden 28.800 Euro Entnahmen, 15.000 Euro Reserve und 10.000 Euro Anschaffung abgezogen. 106.200 Euro bleiben für spätere Aufgaben.

Die Aufteilung beschreibt den Gesamtbetrag, nicht den Kontostand zu jedem Zeitpunkt. Zu Beginn sind erst 100.000 Euro eingegangen. Prüfen Sie deshalb zusätzlich, welche der geplanten Ausgaben bis zur späteren Rate daraus zu bezahlen sind. Mit der zweiten Zahlung von 60.000 Euro steigt der verfügbare Stand im Beispiel zum vorgesehenen Termin. Eine Reserve bleibt gesondert erkennbar, auch wenn sie für einen besonderen Bedarf eingesetzt wird.

Monatliche Entnahmen an den neuen Stand anpassen

Schreiben Sie den monatlichen Ergänzungsbetrag, den Zeitraum und die damit gedeckten Ausgaben in den Plan. Beginnt eine weitere Rente oder verändert sich ein größerer Posten, berechnen Sie die Lücke für diesen Zeitraum neu. Die Höhe einer geplanten Entnahme allein zeigt noch nicht, wie lange der Betrag verfügbar ist.

Im Beispiel werden monatlich 1.200 Euro ergänzt. Steigt die Lücke für sechs Monate auf 1.500 Euro, sind das gegenüber dem Grundplan weitere 1.800 Euro: sechs Monate mal 300 Euro. Ordnen Sie diese zusätzliche Summe einer konkreten verfügbaren Position zu und halten Sie danach den neuen Stand fest.

Prüfen Sie den Plan regelmäßig mit den tatsächlichen Kontoständen, bestätigten Rentenzahlungen und geänderten Haushaltsausgaben. Die Verbraucherzentrale beschreibt für die Vermögensplanung im Ruhestand ebenfalls, unmittelbaren Bedarf, spätere Ausgaben sowie Kosten und mögliche Schwankungen gemeinsam zu betrachten. Dadurch bleibt sichtbar, welche Summe in den kommenden Monaten gebraucht wird und welcher Teil erst später vorgesehen ist.

Mit dieser Zeitrechnung wird aus dem Verkaufspreis ein nachvollziehbarer privater Zahlungsplan: Sie sehen, was eingegangen ist, welche Beträge gebunden sind, welche Monatslücke bleibt und wann weitere Kaufpreisraten zur Verfügung stehen.

Häufige Fragen

Ist der Kaufpreis aus dem Praxisverkauf direkt verfügbar?

Nein. Im Beispiel von 240.000 Euro verbleiben nach 40.000 Euro Schuldtilgung, 10.000 Euro Übergangskosten und 30.000 Euro Steuerreserve 160.000 Euro für private Aufgaben. Die Reserve ist ein Beispielwert; steuerlicher Gewinn und tatsächlicher Geldzufluss sind eigene Größen.

Wie plane ich eine Kaufpreisrate, die erst später fällig wird?

Führen Sie den Zahlungstermin neben der Rate. Im Beispiel sind nach dem ersten Zufluss und den angesetzten Abzügen 100.000 Euro verfügbar; die weiteren 60.000 Euro kommen erst nach einem Jahr hinzu. Bis dahin planen Sie fällige Entnahmen mit dem vorhandenen Betrag.

Welchen Betrag aus der Renteninformation setze ich für Entnahmen an?

Behandeln Sie die Hochrechnung als prognostizierte Bruttorente. Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre sind dabei unterstellt; Kranken- und Pflegebeiträge sowie gegebenenfalls Steuern gehen noch ab. Für den laufenden Haushalt zählt der danach verfügbare Betrag.

Wie verhindere ich, dass ich denselben Betrag doppelt verplane?

Ziehen Sie jede Aufgabe einmal von den 160.000 Euro ab: 28.800 Euro für zwei Jahre Entnahmen, 15.000 Euro Reserve und 10.000 Euro Anschaffung lassen 106.200 Euro für spätere Aufgaben. Prüfen Sie zusätzlich, ob die Ausgaben bis zur nächsten Rate aus dem schon eingegangenen Betrag passen.

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