Ein psychologischer Präventionskurs wird nicht allein durch eine passende Überschrift zum ZPP-Angebot. Vor dem Start müssen Sie Präventionsprinzip, Qualifikation der Kursleitung, Kurskonzept und tatsächliche Durchführung zusammenführen. Für Praxisinhaberinnen und Selbstständige kommen die organisatorischen Fragen dazu: Wer plant die Kursreihe, welcher Raum ist verfügbar, wie melden sich Teilnehmende an und wer hält die Teilnahme fest?
Wenn Ihre Praxis daneben patientenbezogene private Einzeltermine anbietet, verbindet easymed dafür Buchungsportal, Kalender, Patientenakte und Dokumentation je Termin. Die aktuelle Funktionsübersicht nennt Psychologie jedoch nicht als eigene Fachrichtung und weist keine ZPP- oder Kursreihenverwaltung aus. Behandeln Sie die Organisation eines Gruppenkurses deshalb als eigenen Ablauf; für den separaten Einzelkontakt können Sie prüfen, ob die belegten Termin- und Aktenfunktionen zu Ihrer Praxis passen.
Kurs, Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung auseinanderhalten
Ein Kurs nach § 20 SGB V richtet sich auf individuelle verhaltensbezogene Prävention. Die gesetzliche Grundlage sieht vor, dass Krankenkassen solche Leistungen erbringen können, wenn sie von einer Krankenkasse oder einem beauftragten Dritten zertifiziert sind. Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) prüft im Auftrag der Krankenkassen Präventionsangebote in diesem Leistungsbereich. Das Psychotherapeutengesetz nennt Beratung und Prävention ebenfalls als Teil des Berufs von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten; die Behandlung einer Störung mit Krankheitswert hat zugleich ihren eigenen fachlichen Rahmen. Ein Auftrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung folgt wiederum einem anderen organisatorischen Weg.
Die ZPP grenzt Individualprävention ausdrücklich von betrieblicher Gesundheitsförderung und Maßnahmen in Lebenswelten ab. Für ein Unternehmen kann ein Stress-Workshop ein frei beauftragtes Format oder Teil eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses nach § 20b SGB V sein. Ein Kurs für Versicherte, der auf ein anerkanntes Präventionsprinzip zielt, wird dagegen als individuelles Präventionsangebot geprüft. Bei psychotherapeutischer Behandlung stehen die einzelne Person und deren Behandlung im Mittelpunkt.
Schreiben Sie die geplante Leistung vor der Kursplanung in einem Satz auf: Wer nimmt teil, welches gesundheitsbezogene Verhalten wird geübt und in welchem Rahmen findet das Angebot statt? Wenn Sie einen Firmenauftrag übernehmen, halten Sie Auftraggeber, Teilnehmende und Ziel des Workshops getrennt von einem öffentlichen Kursangebot fest. Diese Einordnung steuert, welche Prüfstelle, Unterlagen und Teilnehmendeninformationen Sie benötigen.
Psychologisches Thema einem Präventionsprinzip zuordnen
Der GKV-Leitfaden führt psychologische Kursinhalte vor allem im Handlungsfeld „Stress- und Ressourcenmanagement“. Dazu gehören das Präventionsprinzip „Multimodales Stress- und Ressourcenmanagement“ sowie „Förderung von Entspannung und Erholung“. Für ein Kursangebot reicht es daher nicht, allgemein „Resilienz“, „Achtsamkeit“ oder „Stress“ in den Titel zu schreiben. Das konkrete Ziel und der Aufbau müssen zum ausgewählten Prinzip passen. Der aktuelle Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands beschreibt diese Handlungsfelder und Kriterien.
Beim multimodalen Stress- und Ressourcenmanagement verbindet der Leitfaden mehrere Ebenen: instrumentelle Ansätze wie Problemlösen oder Zeitmanagement, kognitive Ansätze zur Reflexion von Bewertungen sowie palliativ-regenerative Inhalte wie Entspannungsverfahren und Erholung. Das Prinzip „Förderung von Entspannung und Erholung“ kann eigenständig ausgestaltet sein. Legen Sie deshalb fest, ob Ihr Kurs mehrere dieser Ebenen verbinden soll oder ob sein Schwerpunkt zu einem einzelnen Präventionsprinzip passt.
Multimodales Stress- und Ressourcenmanagement
- Instrumentelle Ansätze: Problemlösen, Zeitmanagement
- Kognitive Ansätze: Bewertungen reflektieren
- Palliativ-regenerative Inhalte: Entspannung und Erholung
Förderung von Entspannung und Erholung
Kann als eigenständiger Schwerpunkt geplant werden.
Ein praktischer Startpunkt für Ihr Konzept: Formulieren Sie ein beobachtbares Lernziel für die Teilnehmenden und notieren Sie, welche Übungen und Inhalte dazu beitragen. Ein Kurs zu Stressbewältigung kann zum Beispiel mit einer konkreten Alltagssituation arbeiten, eine passende Bewältigungsstrategie einüben und anschließend festhalten, wie Teilnehmende sie selbstständig weiter anwenden. Der Leitfaden gibt die fachlichen Kriterien vor; der Kursplan zeigt, wie Ihr Angebot sie umsetzt.
Qualifikation der Kursleitung für das Präventionsprinzip belegen
Die ZPP prüft die Qualifikation der Kursleitung passend zum Handlungsfeld und Präventionsprinzip. Für multimodales Stress- und Ressourcenmanagement nennt der aktuelle Kriterienstand fachwissenschaftliche Kompetenzen unter anderem in psychologischen Grundlagen, Psychologie des Gesundheitsverhaltens sowie Stress und Stressbewältigung. Die Kriterien sehen vor, dass mindestens 60 Prozent der geforderten Fachkompetenzen über eine staatlich anerkannte Berufsausbildung oder ein wissenschaftliches Studium mit Abschluss erworben wurden; bis zu 40 Prozent können durch weitere Qualifizierungsmaßnahmen ergänzt werden. Maßgeblich sind die konkreten Anforderungen in den Zertifizierungskriterien mit Stand vom 6. Januar 2026.
Ein Psychologieabschluss ist deshalb ein wichtiger Ausgangspunkt, aber keine automatische Anerkennung für jedes Präventionsprinzip. Vergleichen Sie die Studieninhalte mit den geforderten Kompetenzen und belegen Sie Inhalt und Umfang. Die ZPP nennt dafür aussagefähige Unterlagen wie Curricula, Studienbücher, Urkunden mit Inhalten und Stundenumfang sowie Leistungsnachweise. So erkennen Sie vor der Kursankündigung, welche Qualifikationsbestandteile bereits dokumentiert sind und wo Sie noch Nachweise benötigen.
Für ein kleines Team lohnt sich eine feste Zuständigkeit: Die Kursleitung sammelt Abschluss- und Weiterbildungsnachweise; eine zweite Person kann sie nach der Kriterienliste sortieren und auf fehlende Angaben prüfen. Die Anerkennung der Kursleitungsqualifikation erfolgt getrennt von der Kursprüfung. Lassen Sie deshalb genug Vorlauf zwischen dem Zusammenstellen der Unterlagen und dem gewünschten Kursstart.
Eigenes Kurskonzept oder geprüftes Programm wählen
Für die ZPP-Prüfung können Sie ein einzelnes Kursangebot einreichen oder zunächst ein standardisiertes Kurskonzept anerkennen lassen, auf dessen Basis Kurse entstehen. Bei einem eigenen Konzept müssen aus den Unterlagen Ziel, Inhalte, Methodik und angesprochene Zielgruppe hervorgehen. Für die einzelnen Einheiten beschreiben Stundenverlaufspläne Zeit und Inhalt; sie zeigen Einstieg, Hauptteil und Abschluss beziehungsweise Reflexion.
Ein Stundenplan wird für die Prüfung greifbar, wenn er pro Einheit Thema, Ziel, Inhalt, Methodik und eingesetztes Material aufführt. Ergänzen Sie Teilnehmerunterlagen, mit denen die Gruppe das Gelernte selbstständig anwenden kann. Für Präsenzkonzepte verlangt die ZPP-Unterlagenseite Stundenverlaufspläne, Teilnehmerunterlagen und eine Mustereinweisung für die spätere Kursleitung.
Ein bereits anerkanntes Konzept spart eigene Konzeptunterlagen, sofern es zur Nutzung freigegeben ist. Prüfen Sie, ob Ihre Kursleitung über die gültige Einweisung in genau dieses Programm verfügt und ob sie für das betreffende Präventionsprinzip anerkannt ist. Ein geprüftes Konzept allein ist noch kein bezuschussungsfähiger Kurs: Der konkrete Kurs muss mit Anbieter, Kursleitung und Konzept zur Prüfung eingereicht werden.
Anbieter, Kursleitung und Durchführung gemeinsam einreichen
Im ZPP-Portal sind Anbieter, Kursleitung und Kurskonzept Teil desselben konkreten Angebots. Neben den Qualifikations- und Konzeptunterlagen spielen Angaben zur Durchführung eine Rolle, zum Beispiel Gruppengröße, Zielgruppe, Umfang und Frequenz sowie die Räumlichkeiten. Ein Raumwechsel oder neue Kurstermine erfordern laut ZPP-FAQ nicht automatisch einen neuen Kurseintrag; ein anderer Anbieter, eine weitere Kursleitung, eine andere Zielgruppe oder ein veränderter Umfang können dagegen einen neuen Eintrag erforderlich machen. Halten Sie Änderungen deshalb an der richtigen Stelle nach und gleichen Sie sie vor einer neuen Kursrunde mit den aktuellen Portalvorgaben ab.
Im Team lässt sich die Einreichung in klare Aufgaben teilen: Die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber verantwortet den Anbieterzugang und die Angebotsdaten. Die Kursleitung prüft Konzept, Qualifikationsanerkennung und gegebenenfalls die Programmeinweisung. Eine organisatorische Vertretung kann Termine, Raum und Teilnehmendeninformationen pflegen. Wenn Sie allein arbeiten, führen Sie dieselbe Aufgabenliste in einem Dokument und markieren jeden abgeschlossenen Schritt.
Die ZPP nennt für vollständige Konzeptunterlagen üblicherweise einen Prüfzeitraum von 15 Arbeitstagen. Bei fehlenden Unterlagen beginnt die inhaltliche Prüfung erst, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen. Planen Sie den Zertifizierungsschritt deshalb vor der Veröffentlichung eines Starttermins ein und halten Sie den aktuellen Status der Kursleitung, des Konzepts und des Kurses auseinander.
Kursreihe im Praxisalltag mit Terminen, Raum und Zuständigkeit planen
Sobald das geprüfte Angebot feststeht, planen Sie eine vollständige Kursreihe statt einzelner Veranstaltungstermine. Übernehmen Sie die im Kurskonzept festgelegte Zahl und Dauer der Einheiten in Ihren Kalender. Reservieren Sie für jede Einheit den passenden Raum und berücksichtigen Sie Vor- und Nachbereitung, Ankommen der Gruppe und den Wechsel zur nächsten Praxisaufgabe. Gruppengröße, Kursrhythmus und Raum müssen zur geplanten Durchführung passen.
Legen Sie für jede Kursrunde fünf organisatorische Punkte fest: die verantwortliche Kursleitung, die Terminserie, den Raum, den Anmeldeweg und die Person, die Anwesenheit und Rückfragen dokumentiert. Wenn ein Team Raum und Kursleitung teilt, vereinbaren Sie, wer Änderungen an die Gruppe weitergibt. So bleibt die Vorbereitung nicht an einer mündlichen Übergabe hängen.
Die ZPP erläutert, dass künftige Kurstermine bei der Suche nach Präventionsangeboten besser auffindbar sein können. Tragen Sie Termine und Veranstaltungsort deshalb frühzeitig in die Kursangaben ein. Wenn Sie Kursreihen in einem Praxisraum anbieten, halten Sie die Raumbelegung außerdem mit den regulären Behandlungsterminen abgestimmt. Kalenderfunktionen für einzelne Patientenbuchungen ersetzen dabei keine Teilnehmendenverwaltung für Gruppen.
Teilnahme, Bescheinigung und Bezuschussung abschließen
Halten Sie während der Kursreihe die Teilnahme gemäß den Anforderungen des geprüften Angebots fest. Bestimmen Sie vorher, wer die Angaben nach jeder Einheit aktualisiert und wer nach dem Abschluss die Teilnahmebescheinigung ausstellt. Für Anfragen zu möglichen Krankenkassenzuschüssen geben Sie den Teilnehmenden die konkreten Kursdaten und den vorgesehenen Nachweis mit.
Seit dem 1. Januar 2026 ist laut GKV-Leitfaden die aktuelle Muster-Teilnahmebescheinigung für zertifizierte Präsenz- und IKT-Kurse verbindlich. Die Bescheinigung enthält die für einen Zuschussantrag nötigen Angaben; die Krankenkasse entscheidet auf dieser Grundlage über die Bezuschussung. Verwenden Sie deshalb die aktuelle Vorlage des GKV-Spitzenverbands und prüfen Sie, ob Betrag und Angaben zur tatsächlich durchgeführten Kursrunde passen.
Über eine Bezuschussung entscheidet die Krankenkasse.
Trennen Sie die Kursliste von der Dokumentation eines individuellen Patientenkontakts. Für die organisatorische Teilnahme reichen die Informationen, die Sie für Anmeldung, Terminänderung und Teilnahmebeleg benötigen. Wenn Teilnehmende zusätzlich individuelle Behandlungstermine in Ihrer Praxis haben, halten Sie deren fachliche Dokumentation im dafür vorgesehenen Patientenkontext. Das entspricht den Grundsätzen von Zweckbindung und Datenminimierung in Artikel 5 der DSGVO.
Zertifikatslaufzeit als festen Prüftermin vormerken
Kurs- und Konzeptzertifizierungen sind grundsätzlich auf drei Jahre befristet, wie der GKV-Leitfaden festlegt. Die Kursleitungsqualifikation wird nach positiver Prüfung dagegen dauerhaft für das jeweilige Präventionsprinzip beziehungsweise Verfahren anerkannt. Nehmen Sie das Ablaufdatum des Kurses und des verwendeten Konzepts in Ihre Planung auf und prüfen Sie rechtzeitig vor der nächsten Kursrunde, ob Konzept, Qualifikation, Kursleitung und eingetragener Anbieter noch zum aktuellen Angebot passen. Wer einen Kurs in einem anderen Anbieterrahmen oder mit einer zusätzlichen Kursleitung durchführen möchte, sollte frühzeitig die ZPP-Regeln zum neuen Kurseintrag beachten.
Ein sauber geplanter Präventionskurs verbindet somit fachliche Passung und eine verlässliche Kursorganisation: Sie ordnen das Angebot einem Präventionsprinzip zu, belegen die Qualifikation, erstellen oder wählen ein geprüftes Konzept und planen Raum, Termine, Zuständigkeiten sowie Teilnahmebelege als zusammenhängenden Ablauf. Für den Praxisalltag mit zusätzlichen Einzelterminen können Sie davon getrennt prüfen, welche Kalender- und Dokumentationsfunktionen Ihre Software tatsächlich abdeckt.