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Praxisgründung und Wachstum

Rechtsform für Ihre Therapiepraxis: Fragen für eine fundierte Entscheidung

Rechtsform für Ihre Therapiepraxis vorbereiten: Praxisgemeinschaft und gemeinsamen Betrieb unterscheiden, Haftung, Zuständigkeiten und konkrete Gründungsfragen vergleichen.

easymed.digital Redaktion 7 Min. Lesezeit
Zwei Praxispartner besprechen Verantwortung und Zusammenarbeit mit einer Beraterin.

Die passende Rechtsform für Ihre Therapiepraxis ergibt sich aus der Zusammenarbeit, die Sie tatsächlich planen: Wer schließt Behandlungs- und Mietverträge, stellt Rechnungen, trägt gemeinsame Kosten und entscheidet über die Praxis? Eine Praxisgemeinschaft mit gemeinsam genutzten Räumen kann organisatorisch etwas anderes sein als ein gemeinsamer Betrieb. Klären Sie diesen Unterschied, bevor Sie einzelne Rechtsformen vergleichen.

Wenn mehrere selbstständige Behandler ihre Rechnungen getrennt stellen und dennoch Räume gemeinsam planen möchten, kann easymed Team die beiden Abläufe zusammenführen: Der Teamkalender ordnet Termine Behandlern und Räumen zu; freie Mitarbeitende können mit eigener Rechnungsnummernfolge und eigenem Absenderprofil abrechnen. So bildet die Praxisorganisation das gewählte Modell ab. Die rechtliche Einordnung Ihrer Zusammenarbeit legen Sie mit den passenden Fachleuten fest.

Praxisgemeinschaft oder gemeinsamer Betrieb: Zwei Alltagsszenarien beschreiben

Eine Praxisgemeinschaft ist zunächst eine Beschreibung des Alltags unter einem Dach, keine eigene Rechtsform. Das Existenzgründungsportal des Bundes beschreibt gemeinsam genutzte Praxisräume und Mitarbeitende als typische Merkmale; je nach tatsächlicher Zusammenarbeit kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hinzukommen. Nach § 705 BGB verpflichten sich Gesellschafter, einen gemeinsamen Zweck in der vereinbarten Weise zu fördern. Die Gesellschaft kann dabei selbst am Rechtsverkehr teilnehmen oder der internen Regelung der Beteiligten dienen.

Für die Vorbereitung helfen zwei getrennte Modelle. Im ersten nutzen zwei Personen dieselben Räume, schließen Behandlungsvereinbarungen und stellen Rechnungen aber jeweils selbst. Gemeinsame Ausgaben wie Miete oder Empfangspersonal brauchen eine klare Zuordnung. Im zweiten werden Aufnahme, Terminorganisation, Beschäftigung und wirtschaftliche Entscheidungen in einer gemeinsamen Trägerstruktur gebündelt. Der Praxisname allein verrät noch nicht, welches Modell vorliegt.

Verfolgen Sie deshalb einen vollständigen Patientenweg: Wer nimmt die Anfrage an, wer wird Vertragspartner, wer plant den Termin und wer stellt die Rechnung? Ergänzen Sie einen gemeinsamen Einkauf: Wer bestellt, wer wird Eigentümer und aus welchem Geld wird bezahlt? Diese konkreten Abläufe geben der Rechts- und Steuerberatung eine bessere Grundlage als eine bloße Bezeichnung wie „Praxisgemeinschaft“.

Zwei Organisationsmodelle im gleichen Praxisrahmen: getrennte Ablagen und eine gemeinsam geführte Organisation.
Gemeinsame Räume allein beschreiben noch nicht, wie Aufnahme, Termine und Ausgaben organisiert werden.

Welche Rechtsformen sollten Sie in die Prüfung einbeziehen?

Beginnen Sie mit der Frage, ob eine Person allein tätig wird oder mehrere Personen sich verbindlich zusammenschließen. Bei einer Einzelpraxis benennen Sie die Person, die Verträge eingeht, die Praxis führt und die laufenden Kosten trägt. Bei einer Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter kommen je nach tatsächlicher Organisation unter anderem GbR, Partnerschaftsgesellschaft (PartG) oder GmbH in Betracht. Die folgende Orientierung zeigt Unterschiede, sie ersetzt nicht die Prüfung Ihres konkreten Berufs und Modells.

Bei einer GbR vereinbaren die Beteiligten einen gemeinsamen Zweck. Wenn die GbR Verbindlichkeiten eingeht, haften die Gesellschafter nach § 721 BGB persönlich als Gesamtschuldner. Eine interne Vereinbarung, wer Kosten tragen soll, ändert diese Wirkung gegenüber Gläubigern nicht. Klären Sie deshalb, wer Miet-, Personal- und Lieferverträge unterschreiben darf und wie Entscheidungen nach innen dokumentiert werden.

Eine PartG ist eine Rechtsform für Angehörige freier Berufe. Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz nennt unter anderem Krankengymnasten sowie ähnliche Berufe und lässt zugleich berufsspezifische Einschränkungen zu. Prüfen Sie die Zulässigkeit daher für jede beteiligte Berufsgruppe. Für sonstige Gesellschaftsverbindlichkeiten haften neben der Partnerschaft auch die Partner persönlich. Bei beruflichen Fehlern haftet neben der Partnerschaft grundsätzlich nur, wer den Auftrag bearbeitet hat; Beiträge von untergeordneter Bedeutung sind ausgenommen. Eine PartG mbB begrenzt die Berufshaftung nur, wenn die gesetzlich vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung besteht.

Eine GmbH ist nach § 13 GmbHG eine eigenständige juristische Person; für ihre Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen. Stellen Sie diesem Unterschied die Aufgaben gegenüber, die mit einer Gesellschaft, ihrer Geschäftsführung und ihrer laufenden Verwaltung verbunden sind. Fragen Sie auch, welche Vereinbarungen für Finanzierung, Räume und die persönliche Mitarbeit der Beteiligten nötig werden.

Verantwortung und Entscheidungen besprechen

Legen Sie fest, welche Entscheidungen allein getroffen werden können und welche gemeinsam abgestimmt werden sollen. Denken Sie an größere Anschaffungen, Personal, neue Leistungen und Änderungen der Arbeitszeiten. Wenn diese Punkte erst im Konflikt geklärt werden, fehlt häufig eine gemeinsame Erwartung.

Den gemeinsamen Anschaffungsvorschlag bis zur fehlenden Information verfolgen
Die Anschaffung bleibt offen Eine Person möchte siesofort fürs Angebot nutzen. Die andere ist beim Umfangdes Angebots noch unsicher. Welche Information fehlt?Wer beschafft sie?Wann wieder gemeinsam sprechen?Auch die offene Entscheidungbekommt einen nächsten Schritt.
Im Beispiel will eine Person die Ausstattung sofort nutzen, die andere ist beim Umfang unsicher. Zuständigkeit für zusätzliche Information und erneute Besprechung halten den Vorschlag bearbeitbar.

Halten Sie zu jedem wichtigen Bereich fest, wer Informationen zusammenträgt, wer entscheiden darf und wie ein offener Vorschlag weiterbearbeitet wird. Legen Sie beispielsweise einen Betrag fest, ab dem alle Beteiligten zustimmen, und bestimmen Sie einen nächsten Gesprächstermin, wenn noch eine Information fehlt. Vereinbaren Sie außerdem, wer bei längerer Abwesenheit dringende organisatorische Aufgaben übernimmt und welche Entscheidungen dabei offenbleiben.

Eine gemeinsame Anschaffung bis zur Entscheidung verfolgen

Stellen Sie sich einen Beispielfall vor, in dem zwei Beteiligte eine weitere Ausstattung erwägen. Eine Person möchte sie sofort für ein geplantes Angebot nutzen, die andere ist noch unsicher über dessen zeitlichen Umfang. Besprechen Sie, welche Information für die Entscheidung fehlt und welche Abstimmung vorgesehen ist. Eine allgemeine Aussage „größere Dinge entscheiden wir zusammen“ beantwortet noch nicht, wie ein offener Vorschlag zu einem Ergebnis kommt.

Eine Aquarellillustration zeigt zwei Praxispartner am Tisch; eine Frau deutet auf einen kleinen Übungshocker, während ein Mann ein offenes unbeschriftetes Notizbuch betrachtet, daneben liegt eine geschlossene Mappe. KI Generiert
Die fehlende Information und die weitere Abstimmung werden am konkreten Angebot geklärt.

Halten Sie auch fest, wie eine nicht getroffene Entscheidung behandelt wird. Wer beschafft weitere Informationen und wann wird der Vorschlag erneut besprochen? Die gewählte Regel sollte zur später rechtlich abgestimmten Struktur passen. Ihr Beispiel hilft, die Fragen für die Vertragsgestaltung konkret zu formulieren.

Aufwand über die Gründung hinaus betrachten

Vergleichen Sie nicht nur die Gründung, sondern auch den wiederkehrenden Aufwand der ernsthaften Varianten. Fragen Sie nach den Unterlagen, Buchungs- und Abstimmungsabläufen, Zuständigkeiten und laufenden Leistungen. Wer stellt Informationen bereit, wer prüft gemeinsame Einnahmen und Kosten, und wer hält Beschlüsse fest?

Lassen Sie einmalige Schritte und regelmäßig anfallende Aufgaben getrennt auflisten. Halten Sie Angebote und Kosten mit ihrem Stand und Geltungsbereich fest und beziehen Sie sie auf Ihre geplante Zahl an Behandlern, Räume und Leistungen. Für eine faire Vergleichsrechnung können Sie einen typischen Monat mit Miete, Personal, Ausstattung, Versicherungen und Praxisverwaltung skizzieren. So sehen Sie, welche Aufgaben in jeder Variante im Team bleiben und welche extern vergeben werden.

Eine veränderte Mitarbeit frühzeitig als Szenario betrachten

Ein Beteiligter möchte später weniger behandeln, aber bestimmte Verwaltungsaufgaben weiter übernehmen. Prüfen Sie, welche bisherigen Annahmen dadurch berührt werden: Raumbelegung, Erreichbarkeit, Entscheidungen und Zuordnung der laufenden Arbeit. Eine geringere Behandlungszeit bedeutet nicht automatisch eine im selben Verhältnis veränderte organisatorische Rolle. Besprechen Sie die tatsächliche gewünschte Aufteilung.

Geringere Behandlungszeit und weiter übernommene Verwaltungsaufgaben getrennt besprechen
Mitarbeit verändert sich Therapeutische ArbeitEine Person behandelt weniger. VerwaltungsaufgabenBestimmte Aufgaben sollenweiter übernommen werden. Die gewünschte Aufteilunggesondert besprechen.Raumbelegung, Erreichbarkeit,Entscheidungen und laufendeArbeit erneut betrachten.
Die tatsächliche gewünschte Aufteilung wird mit Raumbelegung, Erreichbarkeit, Entscheidungen und laufender Arbeit abgeglichen. Eine pauschale Verhältnisrechnung bildet diese Rollen nicht ab.

Für einen möglichen Austritt betrachten Sie offene Vorgänge gesondert. Welche vereinbarten Termine und Rechnungsfragen benötigen eine weitere Bearbeitung? Welche Unterlagen und Zugänge gehören zum passenden Bereich? Wer kommuniziert den bestätigten organisatorischen Stand? Diese Fragen sollten vor einem tatsächlichen Konflikt in die Beratung eingebracht werden. Die dafür geltenden rechtlichen und Datenschutzanforderungen werden am konkreten Fall geprüft.

Schreiben Sie zusätzlich auf, was mit Mietvertrag, gemeinsam angeschaffter Ausstattung, offenen Zahlungen und laufenden Verpflichtungen geschieht, wenn jemand ausscheidet. Klären Sie, wie eine Person neu aufgenommen wird und ob sich dafür Zustimmungsrechte oder Zuständigkeiten ändern. Mit einem solchen Zukunftsszenario lassen sich Eintritt, geringere Mitarbeit und Austritt direkt in der Vereinbarung mitdenken.

GKV-Zulassung bei der Praxisplanung mitdenken

Wenn Sie Heilmittel auf Verordnung gesetzlich Versicherter abgeben möchten, prüfen Sie neben der Rechtsform auch die Zulassung des Leistungserbringers. § 124 SGB V nennt Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Podologie und Ernährungstherapie. Zu den gesetzlichen Voraussetzungen gehören eine passende Berufsqualifikation, eine geeignete Praxisausstattung und die Anerkennung der geltenden Verträge.

Der GKV-Spitzenverband informiert über die Zulassung und die zuständigen Stellen der Bundesländer. Beziehen Sie die konkrete Praxis, die Leistungserbringer und die geplante Zusammenarbeit in Ihre Anfrage ein, bevor Sie Räume oder Abrechnungswege festlegen. So prüfen Sie die organisatorische und die rechtliche Seite anhand desselben Modells.

Die Verwaltung passend zur Entscheidung gestalten

Sobald Ihre Zusammenarbeit eingeordnet ist, übertragen Sie sie in den Praxisalltag. Vereinbaren Sie, welche Behandler und Räume im Kalender sichtbar sein müssen und welche Rechnungen eine selbstständige Person im eigenen Namen stellt. Der gemeinsame Kalender von easymed kann nach Behandlern oder Räumen mit mehreren Plätzen geplant werden. Im Team-Tarif können freie Mitarbeitende mit eigener Nummernfolge und eigenem Absenderprofil abrechnen. Ihre geplanten Abläufe lassen sich so in Kalender und Rechnungserstellung wiederfinden.

Eine Entscheidung mit nachvollziehbarer Grundlage festhalten

Fassen Sie für Ihre Beratung eine Seite mit dem geplanten Patientenweg, den Vertragspartnern, der Rechnungsstellung, gemeinsamen Kosten und Entscheidungsrechten zusammen. Ergänzen Sie den Beispielfall für eine Anschaffung, die veränderte Mitarbeit sowie den möglichen Austritt. Markieren Sie, welche Punkte bereits feststehen und welche noch von der rechtlichen, steuerlichen oder GKV-seitigen Prüfung abhängen.

Wenn mehrere Selbstständige Räume gemeinsam nutzen und getrennt abrechnen möchten, lernen Sie in einer persönlichen Vorstellung der easymed-Praxisorganisation Teamkalender und getrennte Rechnungswege an einem typischen Praxisablauf kennen. So können Sie die organisatorische Umsetzung direkt mit Ihrem geplanten Praxismodell vergleichen.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich eine Praxisgemeinschaft oder einen gemeinsamen Praxisbetrieb?

Verfolgen Sie, wer Behandlungsvereinbarungen schließt, Termine organisiert, Rechnungen ausstellt und gemeinsame Ausgaben trägt. Eine Praxisgemeinschaft beschreibt zunächst gemeinsam genutzte Praxisräume; die konkrete Zusammenarbeit kann darüber hinausgehen. Der Name der Praxis allein legt die Rechtsform nicht fest.

Welche Rechtsformen sollte ein gemeinsames Therapieteam vergleichen?

Prüfen Sie, ob Sie tatsächlich gemeinsam wirtschaften oder Räume und einzelne Aufgaben teilen. Je nach Modell kommen GbR, PartG oder GmbH in Betracht. Entscheidend sind unter anderem Vertragspartner, Vertretung, Haftung und laufende Verwaltung. Bei einer PartG müssen außerdem die beteiligten Berufe und ihre jeweiligen Regelungen passen.

Wie haften die Gesellschafter einer GbR für Praxisverbindlichkeiten?

Für Verbindlichkeiten der GbR haften die Gesellschafter persönlich als Gesamtschuldner. Eine interne Absprache, wer eine Ausgabe letztlich trägt, gilt gegenüber Gläubigern nicht. Klären Sie deshalb, wer Miet-, Personal- und Lieferverträge unterschreiben darf und wie gemeinsam eingegangene Verpflichtungen zugeordnet werden.

Ist eine PartG mbB für jede therapeutische Praxis möglich?

Das hängt von den beteiligten Berufen und den dafür geltenden Regelungen ab. Das PartGG nennt Krankengymnasten und ähnliche Berufe, lässt aber berufsspezifische Einschränkungen zu. Eine PartG mbB begrenzt die Berufshaftung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und mit der dafür vorgesehenen Berufshaftpflichtversicherung.

Welche GKV-Zulassung muss eine neu geplante Heilmittelpraxis prüfen?

Für Heilmittel auf Verordnung gesetzlich Versicherter braucht es einen zugelassenen Leistungserbringer. § 124 SGB V nennt die Berufsqualifikation, eine geeignete Praxisausstattung und die Anerkennung der geltenden Verträge. Klären Sie das geplante Modell und die Räume mit der für Ihr Bundesland zuständigen Zulassungsstelle.

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