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Dokumentation und Therapie

Teletherapie in der Physiotherapie vorbereiten

Planen Sie GKV-Eignung, Videozugang, Kalender und Rückweg bei einer Unterbrechung. easymed erstellt mit Microsoft 365 automatisch Teams-Termine für Video-Leistungen; Patientenakte und Dokumentation begleiten die Nachbereitung.

easymed.digital Redaktion 5 Min. Lesezeit
Physiotherapeutin bereitet Technik und Arbeitsplatz für einen teletherapeutischen Kontakt vor.

Teletherapie in der Physiotherapie vorbereiten heißt: zuerst die Eignung der konkreten Behandlung klären, dann Zugang, Teamzuständigkeit und Nachbereitung organisieren. In der GKV-Heilmittelversorgung ist Teletherapie eine synchrone Behandlung per Video in Echtzeit. Die erste Behandlung im jeweiligen Verordnungsfall findet persönlich statt; regelmäßige Verlaufskontrollen in Präsenz bleiben erforderlich. Video kommt infrage, wenn das Therapieziel aus therapeutischer und medizinischer Sicht ebenso gut erreicht werden kann. Diese Entscheidung treffen Therapeutin oder Therapeut und Patient gemeinsam für den Einzelfall. Die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA beschreibt den Rahmen.

easymed erleichtert den organisatorischen Teil: Für Video-Leistungen erstellt das System mit verbundener Microsoft-365-Anbindung automatisch einen Teams-Termin. Gemeinsamer Praxiskalender, Patientenakte und Behandlungsdokumentation helfen, Termin und Nachbereitung zusammenzuführen. Die automatische Terminanlage entscheidet weder über die therapeutische Eignung noch darüber, welcher Videodienst für eine GKV-Behandlung eingesetzt werden darf.

GKV-Teletherapie fachlich und organisatorisch einordnen

Der Physiotherapievertrag nennt die Maßnahmen, die als telemedizinische Leistung abgerechnet werden können, und begrenzt je nach Maßnahme den möglichen Anteil der Videoeinheiten. Prüfen Sie deshalb die konkrete Verordnung im aktuellen Vertrag des GKV-Spitzenverbands, bevor Sie eine Videoeinheit in den Ablauf einplanen.

Die Videoform wird nach Aufklärung und Einwilligung schriftlich vereinbart. Patient und Praxis können sie ablehnen; die Patientin oder der Patient kann eine begonnene Video-Serie später beenden. Eine Fortsetzung in Präsenz muss möglich sein. Das ist für die Organisation praktisch: Planen Sie den nächsten Schritt gleich mit, falls die behandelnde Person im Verlauf eine persönliche Kontrolle oder Behandlung für nötig hält.

Für GKV-Behandlungen wählen Sie außerdem einen Videodienst, den der GKV-Spitzenverband in der aktuellen Anbieter-Liste für Physiotherapie für diesen Leistungsbereich ausweist. So bleibt die technische Terminplanung von der Auswahl des für die konkrete Behandlung passenden Dienstes getrennt.

Die Vorbereitung aus Patientensicht gestalten

Eine klare Einladung nennt den vereinbarten Zeitpunkt, den Videodienst, den Zugangsweg und eine Telefonnummer für den Fall, dass der Einstieg nicht klappt. Senden Sie den gültigen Zugang und die kurze Startanleitung zusammen, damit Patientinnen und Patienten nicht aus älteren Nachrichten den richtigen Link zusammensuchen müssen.

Für eine telemedizinisch erbrachte GKV-Verordnung muss der gewählte Videodienst einen Verbindungstest ohne Registrierung anbieten. Der Test prüft, ob Endgerät und Software passen, Kamera und Mikrofon nutzbar sind, die Bandbreite genügt und die benötigten Dienste erreichbar sind. Nutzen Sie ihn vor dem Termin; bei Bedarf kann das Team anschließend gezielt beim Zugang unterstützen. Die technischen Anforderungen stehen in Anlage 8 zum Physiotherapievertrag.

Den Zugang vor dem späteren Termin prüfen
Der Verbindungstest vor dem Termin prüft den technischen Zugang, nicht die therapeutische EignungVerbindungstest vorabEndgerät und SoftwareKamera, Mikrofon, BandbreiteVereinbarter Video-TerminZugang technisch vorbereitetKeine Beurteilung der Therapieeignung
Der Verbindungstest klärt technische Zugänglichkeit, nicht die therapeutische Eignung.

Fragen Sie vorab, ob die Person den Videodienst bedienen kann und ob sie einen ruhigen, geschützten Raum mit stabiler Internetverbindung nutzen kann. Zu Beginn stellen sich alle anwesenden Personen vor; eine Aufzeichnung während der Behandlung ist nur mit Einwilligung erlaubt. So ist die Zugangsplanung Teil des Kontakts und hält die Privatsphäre der Beteiligten im Blick.

Zeit im Kalender vollständig berücksichtigen

Ein Video-Termin umfasst mehr als die Gesprächszeit: Rechnen Sie die Vorbereitung, den technischen Start, die eigentliche Behandlung und die anschließende Verlaufsdokumentation in die Zeitplanung ein. Planen Sie den gesamten Zeitbedarf und legen Sie fest, wer bei einer Zugangsfrage hilft, ohne die Behandlung zu unterbrechen.

Der Kalender umfasst den gesamten Arbeitsablauf
Der Video-Termin umfasst Vorbereitung, technischen Start, Behandlung und anschließende VerlaufsdokumentationGeplanter Video-TerminVorbereitungTechnischer StartEigentliche BehandlungVerlaufsdokumentation
Vorbereitung, technischer Start, Behandlung und Dokumentation gehören zusammen.

Ein Beispiel: Eine Patientin hat den Zugang vorab getestet und kann den vereinbarten Link öffnen. Der Empfang kennt trotzdem den vereinbarten Rückweg, falls Bild oder Ton beim Start ausfallen. Die behandelnde Person kann sich auf den Anlass der Behandlung konzentrieren und dokumentiert anschließend den tatsächlich erfolgten Kontakt und den nächsten Schritt.

Mit easymed sehen Empfang und Behandlung den Teamkalender und arbeiten am zugehörigen Patienten- und Behandlungsvorgang weiter. Wenn eine Video-Leistung mit der verbundenen Microsoft-365-Anbindung geplant wird, erstellt easymed den Teams-Termin automatisch.

Einen Abbruchweg vereinbaren

Klären Sie vor dem Kontakt einen einfachen Rückweg: Welche Telefonnummer nutzt die Patientin oder der Patient, wenn der Videolink nicht öffnet, und wer nimmt den Anruf in der Praxis entgegen? Ein fester Kontaktweg verhindert, dass während des Termins offenbleibt, ob die Person warten oder selbst erneut anrufen soll.

Bei einer Unterbrechung trennen Sie die technische Zugangsfrage von der therapeutischen Entscheidung. Ist nur der Zugang offen, hilft die benannte Unterstützung über den vereinbarten Rückweg. Kann die Behandlung per Video nicht sachgerecht stattfinden oder soll sie nicht weiter per Video erfolgen, wird die Behandlung in persönlichem Kontakt fortgesetzt. Das sieht § 16b der Heilmittel-Richtlinie des G-BA vor.

Zwei Unterbrechungen, zwei passende Folgeschritte
Technische Zugangsfrage über den vereinbarten Rückweg klärenTechnische ZugangsfrageEinstieg in den Termin offenBenannte UnterstützungVereinbarten Rückweg nutzen
Wenn die Behandlung per Video nicht sachgerecht stattfinden kann, in Präsenz fortsetzenVideo nicht sachgerechtBehandlung im Video nicht möglichPräsenzkontaktBehandlung fortsetzen
Ein Zugangsproblem und eine nicht sachgerecht mögliche Behandlung brauchen unterschiedliche Wege.

Halten Sie anschließend fest, was tatsächlich passiert ist, welche Rückmeldung erfolgte und welcher nächste Termin vereinbart wurde. Eine konkrete Notiz hilft der Vertretung: Sie zeigt, ob die Verbindung nur technisch offenblieb oder die Behandlung in Präsenz fortgesetzt werden soll.

Den Verlauf mit den übrigen Praxisinformationen verbinden

Wenn eine Person vor dem Termin telefonisch eine Zugangsfrage klärt, gehört die bestätigte Antwort zum konkreten Vorgang: Welcher Zugang ist geklärt, wer übernimmt eine verbleibende Frage, und welcher Termin ist betroffen? So kann das Team am bestätigten Stand anknüpfen, statt die Vorbereitung erneut aufzunehmen.

Mann bespricht zu Hause eine technische Zugangsfrage am Telefon; sein Laptop steht vor ihm. KI Generiert
Vorbereitung, technische Rückfrage und der nächste Termin bleiben verbunden.

Bei einer gesetzlich verordneten Videoeinheit gehört auch der Leistungsnachweis zum Abschluss. Der Physiotherapievertrag sieht eine Bestätigung durch die versicherte Person nach der Behandlung auf digitalem Weg oder per Fax vor; ein Nachweis des Videodienstes kann als PDF dienen. Die Bestätigung wird in der Patientenakte archiviert und die Videoeinheit auf der Verordnung mit „TM“ gekennzeichnet. Details finden Sie im Physiotherapievertrag des GKV-Spitzenverbands.

So ist der digitale Kontakt als Behandlungsschritt verständlich vorbereitet: Die passende Form wurde entschieden, der Zugang ist geklärt, der Rückweg steht fest und der Verlauf führt zum nächsten konkreten Termin.

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten für Teletherapie bei einer GKV-Verordnung in der Physiotherapie?

Die erste Behandlung im Verordnungsfall erfolgt in Präsenz; regelmäßige persönliche Verlaufskontrollen bleiben erforderlich. Video ist im Einzelfall möglich, wenn das Therapieziel ebenso gut erreicht werden kann und Patientin oder Patient sowie Therapeut zustimmen. Der Vertrag nennt die dafür zugelassenen Maßnahmen und Grenzen.

Was prüft der Techniktest vor einem teletherapeutischen Physiotherapie-Termin?

Bei einem für GKV-Verordnungen genutzten Videodienst prüft der Verbindungstest ohne Registrierung, ob Gerät und Software passen, Kamera und Mikrofon funktionieren, die Bandbreite genügt und der Dienst erreichbar ist. So lässt sich der Zugang vor dem Termin klären; die therapeutische Eignung beurteilt die behandelnde Fachperson.

Wie unterstützt easymed die Organisation von Video-Terminen?

Für Video-Leistungen erstellt easymed mit verbundener Microsoft-365-Anbindung automatisch einen Teams-Termin. Kalender, Patientenakte und Behandlungsdokumentation unterstützen die organisatorische Vorbereitung und Nachbereitung. Für eine GKV-Behandlung prüfen Sie zusätzlich die fachliche Eignung und den zugelassenen Videodienst.

Wie geht die Praxis nach einem abgebrochenen Videokontakt weiter?

Nutzen Sie den vorab vereinbarten Rückweg und klären Sie, ob nur der technische Zugang offen ist oder die Behandlung im Video nicht sachgerecht fortgesetzt werden kann. Im zweiten Fall wird die Behandlung persönlich fortgeführt. Notieren Sie den tatsächlichen Kontaktversuch und die bestätigte nächste Vereinbarung.

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