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Praxisorganisation

Vereinbarungen: Einfach in der Patientenakte

Behandlungsvereinbarungen in der Physiotherapie verständlich verwalten: Digitale Verträge und Patienteninformationen liegen in easymed gemeinsam in der Akte; erfasste private Leistungen fließen in den Rechnungsweg ein.

easymed.digital Redaktion 5 Min. Lesezeit
Empfangskraft erläutert einem Patienten vorbereitete Behandlungsunterlagen.

Eine Behandlungsvereinbarung in der Physiotherapie hält fest, welche Leistung Ihre Praxis zu welchem Honorar anbietet. Für die Verwaltung braucht das Team den Bezug zu Person, Behandlungsphase und Anlass. So lässt sich die passende Unterlage auch bei einer Rückfrage direkt einordnen. easymed stellt Behandlungsverträge und Aufklärung digital bereit, auf Wunsch mit Unterschrift am Tablet. Die Patientenakte führt Stammdaten, Dokumente und Verlauf zusammen; erfasste private Leistungen können in den Rechnungsweg einfließen.

Mit einer verständlichen Vereinbarung beginnen

Der Behandlungsvertrag verbindet die zugesagte Behandlung mit der vereinbarten Vergütung (§ 630a BGB). Für die Praxisvorlage hilft eine klare Übersicht: Welche Leistung wird angeboten, welchen Umfang hat sie, welches Honorar gilt und welcher Zahlungsweg ist vorgesehen? Bei einer zeitlich begrenzten Vereinbarung sollte auch erkennbar sein, für welche Behandlungsphase sie gilt.

Im Beispiel beginnt eine Patientin eine private Behandlungsphase. Vor dem ersten Termin erhält sie die Angaben zur angebotenen Leistung und zum Preis. Ihre Rückfrage betrifft den Umfang eines vorbereitenden Gesprächs. Das Team erläutert den Bestandteil und ordnet die besprochene Vereinbarung der Patientenakte zu. Beim nächsten Kontakt lässt sich damit nachvollziehen, welches Angebot damals gemeint war.

Eine digitale Unterschrift kann den Aufnahmeweg am Empfang verkürzen. Die Patientin sollte die Unterlage lesen und ihre Fragen vor der Unterschrift klären können. Für Vereinbarungen im Zusammenhang mit einer Aufklärung oder Einwilligung sieht § 630e Absatz 2 BGB außerdem vor, dass die Patientin eine Abschrift der unterzeichneten Unterlage erhält. Planen Sie die Ausgabe oder Bereitstellung deshalb direkt im Aufnahmeablauf mit ein.

Vereinbarung und Patienteninformationen gemeinsam nutzen

In easymed führt die digitale Patientenakte Stammdaten, Unterlagen und Informationen zum Behandlungsverlauf zusammen. Das Team arbeitet mit derselben Akte und den jeweils eingerichteten persönlichen Zugriffsrechten. Die Vereinbarung bleibt so im Zusammenhang mit der richtigen Person auffindbar.

Die Vereinbarung gemeinsam nutzen
Die Vereinbarung im gemeinsamen Patientenbezug DigitaleVereinbarung Bei Bedarf:am Tabletunterschreiben GemeinsamePatientenakte Die passende Unterlage beim Patienten
Digitale Unterlage, Unterschrift am Tablet und Patientenakte verbinden den Aufnahmeweg.

Digitale Selbstauskunft unterstützt bereits die Vorbereitung: Patientinnen können Angaben über einen persönlichen Link übermitteln. Für Einwilligungen speichert easymed den bestätigten Wortlaut mit seiner Fassung bei der Person. Wird der Einwilligungstext geändert, bleibt die zuvor bestätigte Fassung erhalten; eine neue Zustimmung bezieht sich auf den neuen Wortlaut. Diese Versionsfunktion betrifft den Einwilligungstext und macht die Vereinbarung nicht mit der Einwilligung gleich.

Beide Unterlagen beantworten unterschiedliche Fragen. Die Behandlungsvereinbarung beschreibt die vereinbarte Leistung und Vergütung. Wenn eine konkrete medizinische Maßnahme eine Einwilligung voraussetzt, muss die dafür erforderliche Aufklärung mündlich, verständlich und so rechtzeitig erfolgen, dass die Patientin ihre Entscheidung wohlüberlegt treffen kann (§ 630e BGB). Die digitale Unterlage kann das Gespräch ergänzen und dessen Bezug festhalten.

Den maßgeblichen Stand auffindbar halten

Bei mehreren Behandlungsphasen bleibt die Vereinbarung mit ihrem Anlass verbunden. Im Beispiel gehört die erste Fassung zur zunächst vereinbarten Leistung. Eine spätere Fassung betrifft ein zusätzlich vereinbartes Angebot in der folgenden Phase. Person, Leistung, Behandlungsphase und Datum machen deutlich, welche Unterlage für welchen Kontakt heranzuziehen ist.

Phase und Vereinbarung gehören zusammen
Unterlagen nach Phase und Anlass zuordnen Erste BehandlungsphaseZugehörige Vereinbarung Weitere BehandlungsphaseGeänderte VereinbarungAnlass beim Vorgang Zusammenhang und Standfür das Team auffindbar
Die erste Fassung erklärt den ursprünglichen Umfang; die neue Fassung gehört zur folgenden Phase.

Eine kurze Bezeichnung ist dafür oft hilfreicher als ein langer Dateiname. Nennen Sie beispielsweise die Leistung und den Beginn der betreffenden Phase. Bei einer Rückfrage zum früheren Honorar lässt sich dann die damalige Unterlage heranziehen; für den neuen Termin nutzt das Team die neu besprochene Leistung.

Wenn Sie eine Eintragung in der Behandlungsakte berichtigen oder ändern, muss neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleiben, wann die Änderung vorgenommen wurde (§ 630f Absatz 1 BGB). Halten Sie daher frühere und neue Angaben unterscheidbar, statt einen geänderten Stand ohne zeitlichen Bezug zu überschreiben.

Veränderungen mit klarem Anlass bearbeiten

Kommt zu einer bestehenden Behandlung eine weitere Leistung hinzu oder ändert sich ihr Umfang, besprechen Sie das neue Angebot samt Honorar vor der Durchführung und halten Sie fest, ab wann es gilt. Im Beispiel ergänzt das Team ein gesondertes Gespräch. Die neue Unterlage wird der betreffenden Behandlungsphase zugeordnet; die frühere Vereinbarung bleibt für Rückfragen zu ihrem damaligen Umfang relevant.

So bleibt eine Vereinbarung in der Patientenakte auch bei einer Übergabe verständlich. Die nächste Mitarbeiterin findet die besprochene Leistung und ihren Anlass, statt erst das gesamte Aufnahmegespräch rekonstruieren zu müssen. Eine neue Kontaktadresse ist dagegen zunächst eine Änderung der Patienteninformation: Sie gehört in die Stammdaten, während ein geändertes Behandlungsangebot bei der Vereinbarung erläutert wird.

Kostenfragen vor der Behandlung verständlich beantworten

Das eigene Honorar und eine mögliche Erstattung durch eine Versicherung sind zwei verschiedene Informationen. Erläutern Sie den Praxispreis und den enthaltenen Leistungsumfang. Eine Versicherungsunterlage kann dem Team helfen, die eigenen Angaben einzuordnen; sie beantwortet nicht automatisch, welchen Betrag der jeweilige Kostenträger übernimmt.

Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Kostenübernahme durch einen Dritten nicht gesichert ist, oder liegen dafür hinreichende Anhaltspunkte vor, muss er die Patientin vor Behandlungsbeginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Absatz 3 BGB). Praktisch lässt sich die Information mit dem geplanten Angebot, den angesetzten Preisen und dem erwarteten Gesamtbetrag verständlich darstellen. Ändert sich der geplante Umfang, besprechen Sie die neuen Kosten, bevor die zusätzliche Leistung beginnt.

Vereinbarte Leistungen in den Rechnungsweg mitnehmen

In easymed können Praxen private Leistungen mit eigenen Preisen führen. Aus den erfassten Leistungen erstellt das Team Rechnungen, die als PDF bereitgestellt oder per E-Mail versendet werden können. Die Vereinbarung selbst ersetzt dabei nicht die Erfassung der tatsächlich durchgeführten Leistung.

Angebot und Behandlung vor der Rechnung abgleichen
Angebot und Behandlung vor der Rechnung abgleichen VereinbartesAngebotLeistung · UmfangHonorar ErfassteBehandlungtatsächlich erbracht Im Team abgleichenUmfang und Leistungsbeleg Private RechnungPDF oder E-Mail Die erfasste Leistung wird abgerechnet
Vereinbartes Angebot und dokumentierte Behandlung im Team für die Rechnung abgleichen.

Für eine Rückfrage stehen so drei passende Grundlagen bereit: das besprochene Angebot, die dokumentierte Behandlung und die Rechnung. Ihr Team kann die abgerechnete Position mit dem vereinbarten Umfang vergleichen und erklären, was durchgeführt wurde. Die Patientenakte führt diese Informationen beim Patienten zusammen und macht die Verwaltung der Behandlungsvereinbarung im Praxisalltag übersichtlich.

Häufige Fragen

Wie unterstützt easymed die Verwaltung einer Behandlungsvereinbarung?

easymed stellt Behandlungsverträge und Aufklärung digital bereit und ermöglicht bei Bedarf die Unterschrift am Tablet. In der Patientenakte findet das Team Stammdaten, Dokumente und Verlauf; erfasste private Leistungen fließen in den Rechnungsweg ein.

Was sollte ich festhalten, wenn eine weitere Leistung hinzukommt?

Besprechen Sie die Leistung, ihren Umfang und das Honorar vor der Durchführung und halten Sie fest, ab wann die Vereinbarung gilt. Ordnen Sie die neue Unterlage der passenden Behandlungsphase zu und lassen Sie die frühere Fassung für Rückfragen zu ihrem damaligen Umfang erkennbar.

Wann muss ich vor Behandlungsbeginn über voraussichtliche Kosten informieren?

Wenn Sie wissen, dass ein Dritter die Behandlungskosten nicht vollständig übernehmen wird, oder dafür hinreichende Anhaltspunkte bestehen, informieren Sie die Patientin vor Beginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten. Geplante Leistung, angesetzte Preise und erwarteter Gesamtbetrag machen die Information greifbar.

Ersetzt die Behandlungsvereinbarung die Aufklärung und Einwilligung?

Beide Unterlagen haben unterschiedliche Aufgaben: Die Vereinbarung beschreibt Leistung und Vergütung. Wenn eine konkrete medizinische Maßnahme eine Einwilligung voraussetzt, erfolgt die erforderliche Aufklärung mündlich, verständlich und rechtzeitig für eine wohlüberlegte Entscheidung. Unterzeichnete Unterlagen im Zusammenhang mit Aufklärung oder Einwilligung erhält die Patientin als Abschrift.

Wie ordne ich eine private Behandlungsvereinbarung der Rechnung zu?

Die Vereinbarung hält fest, welche Leistung zu welchem Honorar angeboten wurde. Rechnungen entstehen aus den erfassten privaten Leistungen und können als PDF oder per E-Mail versendet werden. Vergleichen Sie die Rechnungsposition mit dem dokumentierten Termin und dem vereinbarten Umfang.

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