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Abrechnung und Finanzen

Buchhaltungsdienst einführen: mit easymed geordnet zusammenarbeiten

easymed verbindet Praxisrechnungen mit der digitalen Übergabe. Ein klarer Auftrag, passender Zugang und eine überschaubare erste Abgabe erleichtern die Zusammenarbeit.

easymed.digital Redaktion 5 Min. Lesezeit
Drei Personen besprechen gemeinsame Unterlagen an einem runden Tisch im Praxisbüro

Wenn eine Therapiepraxis einen Buchhaltungsdienst beauftragt, beginnt eine gute Zusammenarbeit mit vier klaren Angaben: welche Aufgaben der Dienst übernimmt, welche Unterlagen er dafür braucht, wer Rückfragen beantwortet und wann sowie über welchen Weg die Übergabe stattfindet.

Für die eigenen Privatrechnungen bringt easymed bereits einen geordneten Ausgangspunkt mit. Die Lexware-Anbindung übergibt die Rechnungsdaten aus dem Praxisvorgang, übernimmt die von Lexware vergebene Nummer vor dem PDF-Versand und meldet vollständig bezahlte Rechnungen täglich zurück. Als separater Weg steht ein DATEV-Rechnungspaket für die eigenen Praxisrechnungen bereit. Eingangsrechnungen und weitere Buchhaltungsunterlagen stimmen Sie zusätzlich mit dem Dienst ab.

Auftrag und fachliche Zuständigkeit festlegen

Schreiben Sie zum Start auf, welche Arbeit der externe Buchhalter übernimmt und welches Ergebnis die Praxis erhält. Dazu gehören die benötigten Unterlagen, eine zuständige Person auf beiden Seiten, der Übergabeweg und der regelmäßige Termin. So lässt sich eine spätere Frage direkt dem passenden Arbeitsschritt zuordnen.

Für Tätigkeiten im Rechnungswesen kommt es auf die konkrete Aufgabe an. § 2 Steuerberatungsgesetz grenzt Hilfe in Steuersachen von mechanischen Arbeiten ab und nimmt das Kontieren von Belegen sowie Buchungsanweisungen ausdrücklich aus dieser Ausnahme aus. § 6 StBerG nennt unter Voraussetzungen auch das Buchen laufender Geschäftsvorfälle. Dafür muss die verantwortliche Person eine kaufmännische Ausbildung oder gleichwertige Vorbildung und anschließend mindestens drei Jahre praktische Tätigkeit im Buchhaltungswesen mit mindestens 16 Wochenstunden mitbringen. Fragen Sie bei solchen Aufgaben, wer die Verantwortung trägt und welche Tätigkeiten im Auftrag enthalten sind. Eine steuerliche Einzelfallprüfung gehört zu einer dazu befugten Person.

Vereinbaren Sie außerdem, wer fehlende Unterlagen nachreicht und wie eine Vertretung bei Abwesenheit erreichbar ist. Ein fester Ansprechpartner und ein wiederkehrender Abgabetermin machen den Auftrag für das ganze Praxisteam verständlich.

Praxisrechnungen und Eingangsbelege getrennt übergeben

Bei der Lexware-Anbindung werden Patient und Adresse, Rechnungsdatum und Betrag mit einer Sammelposition übergeben. Lexware vergibt die Rechnungsnummer; easymed verwendet sie, bevor das PDF erstellt und versendet wird. Der tägliche Rückweg betrifft vollständig bezahlte Rechnungen. Damit muss das Team die eigenen Ausgangsrechnungen nicht in einem zweiten Nummernkreis führen oder Zahlungseingänge erneut in easymed eintragen.

Das DATEV-Rechnungspaket ist ein eigener Weg für die Übergabe dieser Praxisrechnungen. Legen Sie mit dem Empfänger fest, welcher Weg für den betreffenden Rechnungsbestand und Zeitraum genutzt wird. Die Lexware-Anbindung und das DATEV-Paket betreffen die eigenen Ausgangsrechnungen; Lieferantenrechnungen, Verträge und weitere Eingangsunterlagen folgen dem vereinbarten Buchhaltungsweg.

Bereits ausgestellte Rechnungen behalten ihre bisherige Nummer. Legen Sie deshalb fest, ab welchem Zeitpunkt der neue Rechnungsweg gilt und welcher Bestand noch über den bisherigen Ablauf bearbeitet wird. So bleibt die Zuordnung der alten und neuen Rechnungen nachvollziehbar.

Eingangsbelege mit ihrem konkreten Anlass übergeben

Eine Lieferantenrechnung sollte vollständig sein und sich dem Praxiszweck zuordnen lassen. Bei einer Materialrechnung kann eine kurze Notiz wie „Verbrauchsmaterial für den Behandlungsraum“ den betrieblichen Zusammenhang sichtbar machen, wenn er aus dem Beleg selbst nicht hervorgeht.

Im Beispiel enthält die eingereichte Datei nur die erste Seite der Materialrechnung. Die zweite Seite enthält weitere Positionen und die Summe. Der Dienst fragt genau diese Seite an; die Praxis ergänzt sie und übermittelt denselben vollständigen Beleg. Mit der vollständigen Rechnung wird die vereinbarte Bearbeitung fortgesetzt.

Eine fehlende Belegseite gezielt ergänzen
Eine fehlende Belegseite gezielt ergänzenDie Praxis gibt die erste Rechnungsseite ab, ergänzt nach konkreter Rückfrage die fehlende zweite Seite und setzt die Bearbeitung mit dem vollständigen Beleg fort. Eingereichte Rechnungerste Seite vorhanden Dienst fragt konkret nachzweite Seite ergänzen Praxis übermitteltvollständigen Beleg Bearbeitung wird fortgesetzt
Die konkrete Rückfrage führt zur fehlenden zweiten Seite und danach zurück in dieselbe Bearbeitung.

Eine konkrete Rückfrage spart eine erneute Erklärung des ganzen Buchhaltungswegs. Der Hinweis kann den Beleg und die fehlende Information nennen: „Bitte die zweite Seite der Materialrechnung ergänzen; dort fehlen Positionen und Summe.“ Die Praxis antwortet über den vereinbarten Kanal und ordnet die Ergänzung demselben Vorgang zu.

Datenzugang auf die Aufgabe begrenzen

Gewähren Sie nur die erforderlichen Rechnungs- und Belegdaten und benennen Sie die Personen, die sie für die Aufgabe brauchen. Die fachliche Behandlungsdokumentation bleibt davon getrennt: Ein Buchhaltungsdienst braucht für die Rechnungsarbeit keinen vollständigen klinischen Verlauf. Wenn Sie die Rechte eines easymed-Mitarbeitenden für eine Verwaltungsaufgabe anpassen, stehen Berechtigungen je Mitarbeitendem bereit. Prüfen Sie, ob der vereinbarte Rechnungsweg genügt, bevor Sie einen weiteren Zugang vergeben.

Der Datenzugang folgt der vereinbarten Aufgabe
Der Datenzugang folgt der vereinbarten AufgabeZum Start werden Aufgabe, notwendige Belege, zuständige Personen und der erforderliche Zugang festgelegt. Zum Ende werden Ergebnisse und Daten nach der Vereinbarung übergeben und Zugänge beendet. VOR BEGINN1Aufgabe und Ergebnisbenennen2Benötigte Belege undDaten festlegen3Zuständige Personenund Zugang benennen AM AUFTRAGSENDE1Ergebnisse und offeneFragen übergeben2Daten nach Vereinbarungzurückgeben oder löschen3Zugänge beenden
Aufgabenbezogene Unterlagen und Personen klären Sie zum Start; bei Abschluss legen Sie Rückgabe und Zugangsende fest.

Ob der Buchhaltungsdienst für eine Datenverarbeitung Auftragsverarbeiter ist, richtet sich nach der konkreten Tätigkeit. Der Europäische Datenschutzausschuss ordnet die Rolle für jede Verarbeitung anhand der tatsächlichen Aufgaben ein; die Bezeichnung im Vertrag allein entscheidet nicht. Wenn der Dienst personenbezogene Daten im Auftrag der Praxis verarbeitet, verlangt Artikel 28 DSGVO eine schriftliche Vereinbarung mit Gegenstand, Dauer, Zweck, Datenarten und den Rechten und Pflichten beider Seiten. Sie hält auch fest, wie Daten nach Ende der Verarbeitung zurückgegeben oder gelöscht werden; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben dabei zu berücksichtigen.

Die erste Abgabe in den Regelweg überführen

Wählen Sie für den Einstieg einen überschaubaren Zeitraum und alle Unterlagen, die der Dienst für seinen Auftrag braucht. Nutzen Sie den vereinbarten Kanal. Bei Ausgangsrechnungen läuft die festgelegte Lexware- oder DATEV-Übergabe weiter; die erste Abgabe zeigt, ob Zeitraum, Format und Eingangsunterlagen beim Empfänger gut nutzbar sind.

Von der ersten Abgabe zum festen Übergabeweg
Von der ersten Abgabe zum festen ÜbergabewegDie Praxis vereinbart einen Zeitraum, übergibt vollständige Unterlagen über den festgelegten Kanal, ergänzt eine konkret benannte Lücke und setzt den nächsten Termin im selben Rhythmus fort. 1Zeitraum festlegenüberschaubar beginnen 2Unterlagen übergebenvereinbarten Kanal nutzen 3Rückfrage zuordnenBeleg und Lücke nennen 4Nächsten Termin setzenselben Weg fortführenSo entsteht der regelmäßige Ablauf
Ein überschaubarer Zeitraum und ein nutzbares Format geben der nächsten Übergabe ihren Rhythmus.

Der Dienst kann bei der ersten Bearbeitung eine konkrete fehlende Seite oder Angabe benennen. Die Praxis ergänzt genau diese Unterlage. So wird ein tatsächlicher Arbeitsschritt abgeschlossen, ohne einen allgemeinen zusätzlichen Probelauf anzusetzen.

Halten Sie anschließend den Termin für die nächste Abgabe und denselben Übergabeweg fest. Die Folgeabgabe greift dann den vereinbarten Rhythmus auf. Eine Rückfrage nennt weiterhin den Beleg oder Zeitraum und die benötigte Ergänzung.

Zusammenarbeit und Ende von Anfang an mitdenken

Zum Auftrag gehört auch ein klarer Abschluss: Welche Unterlagen und Ergebnisse kommen nach Ende der Zusammenarbeit zur Praxis zurück, welche offenen Fragen werden noch übergeben und wann enden die eingerichteten Zugänge? Diese Punkte lassen sich bereits bei der Aufgabenverteilung festhalten.

So bleibt die Rollenverteilung übersichtlich: easymed verbindet die eigenen Praxisrechnungen mit dem gewählten Rechnungsweg. Der Buchhaltungsdienst bearbeitet die vereinbarten Unterlagen, und die Praxis ergänzt konkrete fehlende Angaben. Ein klarer Auftrag und ein wiederkehrender Übergabetermin machen daraus einen handhabbaren Arbeitsablauf.

Häufige Fragen

Welche Punkte gehören in den Auftrag mit einem Buchhaltungsdienst?

Vereinbaren Sie die übernommenen Aufgaben, benötigten Unterlagen und das erwartete Ergebnis sowie feste Ansprechpersonen, Übergabeweg und Abgabetermin. Legen Sie bei laufenden Buchungen außerdem fest, wer die fachliche Verantwortung trägt. So kann eine Rückfrage direkt dem passenden Arbeitsschritt zugeordnet werden.

Welche Buchhaltungsaufgaben darf ein externer Dienst übernehmen?

Das richtet sich nach der konkreten Aufgabe und der verantwortlichen Person. § 2 StBerG grenzt mechanische Arbeiten von Hilfe in Steuersachen ab; Kontieren und Buchungsanweisungen fallen nicht unter die Ausnahme für mechanische Arbeitsgänge. § 6 nennt unter seinen Voraussetzungen auch das Buchen laufender Geschäftsvorfälle. Die verantwortliche Person braucht eine kaufmännische Ausbildung oder gleichwertige Vorbildung und anschließend mindestens drei Jahre praktische Tätigkeit im Buchhaltungswesen mit mindestens 16 Wochenstunden. Klären Sie, welche Arbeit im Auftrag enthalten ist und wer sie verantwortet.

Wie fließen Praxisrechnungen aus easymed in die Buchhaltung?

easymed übergibt Ausgangsrechnungen an Lexware; die dort vergebene Nummer kommt vor dem PDF-Versand zurück und vollständig bezahlte Rechnungen werden täglich gemeldet. Alternativ kann ein DATEV-Rechnungspaket für die eigenen Praxisrechnungen verwendet werden. Eingangsbelege gehen separat über den mit dem Dienst vereinbarten Weg.

Wie ergänzt die Praxis eine fehlende Seite in einer Eingangsrechnung?

Die Rückfrage sollte den konkreten Beleg und die fehlende Information nennen. Im Beispiel enthält die zweite Seite weitere Positionen und die Summe. Die Praxis übermittelt genau diese Seite über den vereinbarten Kanal und ordnet sie derselben Materialrechnung zu. So kann die Bearbeitung mit dem vollständigen Beleg fortgesetzt werden.

Wann ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nötig?

Wenn der Dienst personenbezogene Daten im Auftrag der Praxis verarbeitet. Die datenschutzrechtliche Rolle hängt von der konkreten Tätigkeit ab. In diesem Fall hält Artikel 28 DSGVO unter anderem Zweck und Dauer, Datenarten sowie Rechte und Pflichten in einer schriftlichen Vereinbarung fest. Auch Rückgabe oder Löschung der Daten nach Abschluss wird geregelt; gesetzliche Aufbewahrungspflichten sind dabei zu berücksichtigen.

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