Eine Gefährdungsbeurteilung in der Therapiepraxis wird bei einem Ladekabel konkret: Wer nutzt den Raum, welcher Weg wird bei der Arbeit zurückgelegt und wo kreuzt das Kabel den Gehweg? Im Fallbeispiel führt das Kabel vom Laptop am Schreibtisch zur gegenüberliegenden Steckdose. Ziel ist ein nutzbarer Ladeplatz bei freiem Weg zur Behandlungsliege. Die DGUV empfiehlt, Geräte so aufzustellen, dass Kabel keine Fußwege kreuzen. Wenn das nicht möglich ist, sollen Kabelabdeckungen sicher befestigt werden.
In easymed lässt sich der Teamkalender nach Räumen mit mehreren Plätzen oder nach Behandlern ansehen; auch die Arbeitszeiten der Behandler sind dort abgebildet. Das hilft, eine Umstellung in einem passenden Raumzeitraum zu koordinieren. Die Kabelführung richtet sich nach der tatsächlichen Einrichtung und Nutzung des Raums.
Den Arbeitsweg mit der tatsächlichen Tätigkeit aufnehmen
Im Behandlungsraum wird ein Laptop am Schreibtisch genutzt. Das Ladekabel führt zur gegenüberliegenden Steckdose und kreuzt den Gehweg zwischen Schreibtisch und Liege. Eine Empfangskraft bringt Unterlagen in den Raum; die Therapeutin wechselt während der Behandlung zur Liege. Beide Tätigkeiten gehören zur Beschreibung der Stolperstelle.
Die Beschreibung verbindet den Kabelverlauf mit dem tatsächlichen Gehweg. Dadurch wird klar, an welcher Stelle eine Änderung hilft. Eine Skizze des Raums kann den Zusammenhang verständlich zeigen; sie muss dafür weder einen vollständigen Grundriss noch jede Ausstattung abbilden.
Für Arbeitgeber mit Beschäftigten bezieht § 5 Arbeitsschutzgesetz sowohl die Gestaltung des Arbeitsplatzes als auch Arbeitsabläufe in die Gefährdungsbeurteilung ein. Bei der Stolperstelle gehören deshalb Raumaufteilung, Kabelweg und tatsächliche Tätigkeit zusammen: Ein Kabel auf dem Boden ist dort besonders relevant, wo Beschäftigte regelmäßig vorbeigehen oder sich zwischen Schreibtisch und Liege bewegen.
Die Gefährdung am beobachteten Ablauf beurteilen
Gehen Sie den üblichen Weg im Raum einmal nach: vom Zugang zum Schreibtisch, vom Schreibtisch zur Liege und zurück. Achten Sie darauf, wann das Kabel am Boden liegt, ob es den Weg kreuzt und ob jemand beim Arbeiten Unterlagen oder Geräte trägt. So wird erkennbar, ob die Stolperstelle regelmäßig auftritt und welche Änderung direkt hilft.
Für die Lösung sind drei Punkte hilfreich: Wo kann der Laptop geladen werden? Wo verläuft der tatsächlich genutzte Gehweg? Welche Kabelführung lässt sich im Raumalltag beibehalten? Beurteilen Sie den Weg bei der üblichen Arbeit, statt nur die Lage im leeren Raum zu betrachten. Eine kleine Skizze mit Schreibtisch, Liege, Steckdose und Laufweg reicht, um die Stelle für das Team eindeutig zu benennen.
Eine zweite Steckdose oder ein anderer Platz für das Gerät kann die Querung entfallen lassen. Ist das nicht praktikabel, kommt eine passende Kabelabdeckung in Betracht. Entscheidend ist, dass die Maßnahme sowohl den Arbeitsweg sichert als auch den Laptop wie vorgesehen nutzbar lässt.
Mit einem passenden Ladeplatz den Gehweg freihalten
Im Beispiel wird der Ladeplatz am Schreibtisch so eingerichtet, dass das Kabel außerhalb des Gehwegs geführt wird. Der Laptop bleibt für die Arbeit erreichbar. Der Weg zur Liege wird frei, ohne dass die Beteiligten im Alltag ständig auf ein loses Kabel achten müssen.
Die BGW-Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung in therapeutischen Praxen nennt quer durch den Raum gelegte Kabel als mögliche Stolperstelle. Die DGUV rät, Geräte so aufzustellen, dass Kabel keine Fußwege kreuzen. Kann eine Querung nicht vermieden werden, soll die Kabelabdeckung sicher befestigt sein. So wird der Kabelweg selbst Teil der Lösung.
Ein Warnhinweis kann auf eine vorübergehende Situation aufmerksam machen. Für die regelmäßige Nutzung ist eine dauerhaft passende Kabelführung hilfreicher: etwa ein Ladeplatz näher an der Steckdose oder eine geeignete, fest sitzende Abdeckung. Die gewählte Lösung muss zum Boden, zur Einrichtung und zum tatsächlichen Gehweg passen.
Die vereinbarte Lösung im Raum umsetzen
Die Praxis legt fest, wer den Ladeplatz einrichtet und wann der Raum dafür verfügbar ist. Empfang und Therapeutin wissen danach, wo der Laptop geladen wird und wie das Kabel geführt ist. Eine kurze Vereinbarung verhindert, dass im Alltag unterschiedliche Wege angenommen werden.
Für die Umsetzung lässt sich die Entscheidung knapp festhalten: „Raum 1: Ladeplatz am Schreibtisch, Kabel am Rand geführt; Gehweg zur Liege bleibt frei.“ Ergänzen Sie, wer die Maßnahme übernimmt und bis wann sie umgesetzt werden soll. Die BGW empfiehlt, Verantwortlichkeiten und Umsetzungstermine zu benennen. So ist aus der Gefährdungsbeurteilung eine klare Aufgabe geworden.
Nach der Einrichtung folgt ein kurzer Weg durch den Raum. Dabei zeigt sich, ob die Maßnahme so umgesetzt wurde, wie vorgesehen, und ob der Laptop weiterhin am Arbeitsplatz verwendet werden kann. Falls die Kabelführung nicht passt, lässt sich der Ladeplatz direkt an die beobachtete Situation anpassen.
Den freien Gehweg bei der Arbeit bestätigen
Die Empfangskraft geht mit Unterlagen vom Zugang zum Schreibtisch und zur Liege. Die Therapeutin nutzt den gleichen Weg während der Behandlung. Das Kabel wird nun außerhalb dieses Gehwegs geführt; der Ladeanschluss bleibt nutzbar. Damit passt die neue Einrichtung zu den beschriebenen Tätigkeiten.
„Ladeplatz montiert“ beschreibt die Umsetzung. „Gehweg frei, Anschluss nutzbar“ beschreibt die beobachtete Wirkung am Arbeitsweg. Die Praxis hält beides zusammen fest. So ist später verständlich, welche Maßnahme die konkrete Stolperstelle beseitigt hat.
Ausgeführt
Ladeplatz montiert
Diese Angabe beschreibt die Einrichtung.
Am Arbeitsweg geprüft
Gehweg frei
Anschluss nutzbar
Diese Angabe beschreibt die beobachtete Wirkung.
Die BGW empfiehlt, die Wirksamkeit vor Ort zu überprüfen: Ist die Maßnahme umgesetzt, bleibt die Gefährdung beseitigt und entstehen durch die Lösung keine neuen Stolperstellen? Im Beispiel genügt es, den üblichen Weg bei der Arbeit erneut zu gehen und den Anschluss zu nutzen. Bei einer Kabelabdeckung gehört dazu auch der Blick, ob sie sicher liegt.
Dokumentation und Raumänderungen miteinander verbinden
Nach § 6 Arbeitsschutzgesetz gehören das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung in die Dokumentation. Beim Ladeplatz werden Raum, Tätigkeiten, Kabelverlauf, umgesetzte Lösung und beobachtete Wirkung verständlich zusammengeführt.
Wird später ein anderer Schreibtisch aufgestellt, betrachtet das Team Ladeplatz, Gehweg und Tätigkeiten im neuen Aufbau. Die aktuelle Beschreibung zeigt dann, wie der freie Weg erhalten bleibt. Alte und aktuelle Dokumentationsfassung bleiben der jeweiligen Raumsituation zugeordnet.
Eine kurze Dokumentation kann beispielsweise so aussehen: „Ausgangslage: Ladekabel kreuzte den Weg vom Zugang zur Liege. Maßnahme: Ladeplatz neu angeordnet. Überprüfung: Gehweg frei, Anschluss am Schreibtisch nutzbar.“ Das entspricht dem praktischen Zweck der Dokumentation: nachvollziehbar festzuhalten, welche Gefährdung beurteilt, welche Maßnahme umgesetzt und welche Wirkung beobachtet wurde.
Wenn Sie Raumbelegung und Behandlerzeiten für eine solche Umstellung gemeinsam planen möchten, lernen Sie den easymed-Teamkalender kennen.