Ein Hygieneplan-Muster ist ein Arbeitsgerüst: Seine Abschnitte helfen beim Ordnen, müssen aber zu den Tätigkeiten und Räumen Ihrer Praxis passen. Entscheidend sind die konkreten Arbeitswege, die verwendeten Produkte und eine verständliche Regel für das Team.
Im Fallbeispiel arbeitet eine Physiotherapiepraxis mit drei Behandlungsräumen. Sie bietet Krankengymnastik, manuelle Therapie und Massagen an, aber keine Injektionen, Infusionen oder eigene Instrumentenaufbereitung. Ein neuer Übungsgriff G1 kommt hinzu. An ihm lässt sich zeigen, wie die Praxis eine Produktfrage klärt und die passende Regel ergänzt.
Tätigkeiten und Räume vor dem Vorlagenvergleich beschreiben
Starten Sie mit einer kurzen Übersicht über Angebot, Räume und gemeinsam verwendete Materialien. Halten Sie fest, welche Gegenstände Patientinnen und Patienten berühren, welche Flächen nach einer Behandlung berücksichtigt werden und welche Tätigkeiten zu den jeweiligen Räumen gehören. So können Sie Vorlagenabschnitte direkt dem eigenen Arbeitsalltag zuordnen.
Im Beispiel nennt das Team Behandlungskontakt, Liegen und Übungsmaterialien. G1 ist neu und hat eine eigene Materialoberfläche. Bevor der Griff verwendet wird, klärt die Praxis, welche Oberflächenbehandlung laut Produkt- und Materialangaben vorgesehen ist. So bleibt die Auswahl auf den konkreten Gegenstand bezogen, statt aus einem allgemeinen Muster eine nicht passende Produktregel zu übernehmen.
Die Übersicht muss nicht jedes denkbare Verfahren aufzählen. Sie soll zeigen, was die Praxis tatsächlich anbietet und welche Flächen oder Materialien zu diesen Arbeitswegen gehören. Ändern sich Angebot, Räume oder Ausstattung, lässt sich die betroffene Regel gezielt wiederfinden und ergänzen.
Zielgruppe und Stand der ausgewählten Vorlage prüfen
Die CoC-Mustervorlage von 2024 für Arztpraxen bietet eine ausführliche Gliederung. Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV beschreibt sie als Hilfe für Arztpraxen und als Gerüst, das an die jeweilige Praxis angepasst wird. Für eine Physiotherapiepraxis kann sie dort Orientierung geben, wo ein Abschnitt einen tatsächlich vorhandenen Arbeitsweg beschreibt.
Auch die rechtliche Einordnung hängt vom konkreten Angebot und der Einrichtung ab. § 23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes nennt neben Arzt- und Zahnarztpraxen auch Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, deren Leitungen erforderliche Maßnahmen zur Infektionsprävention sicherstellen müssen. Die Pflicht, Verfahrensweisen in Hygieneplänen festzulegen, steht in Absatz 5 für bestimmte Einrichtungen; die Länder können sie per Verordnung auf Arztpraxen und Praxen anderer humanmedizinischer Heilberufe mit invasiven Eingriffen erstrecken. Prüfen Sie deshalb die für Ihr Angebot geltende Landesregel, bevor Sie eine Arztpraxis-Vorlage als rechtlich vorgeschriebenen Gesamtplan einordnen.
Die KVSA erläutert ihre Vorlage und ihre Anpassungshinweise: Landesverordnungen können zusätzliche Regelungen enthalten, und die Vorlage versteht sich als anpassbares Gerüst. Notieren Sie Herausgeber und Stand der verwendeten Fassung. Übernehmen Sie passende Abschnitte, ergänzen Sie fehlende Inhalte und lassen Sie nicht zutreffende Spezialanweisungen nicht als aktive Arbeitsregeln stehen.
Für die Hände bietet die BGW einen eigenen Hautschutz- und Händehygieneplan für Physiotherapie. Diese Arbeitshilfe behandelt Hautschutz, Handschuhe, Händewaschen und Händedesinfektion. Sie ist damit eine konkrete Ergänzung für diesen Arbeitsbereich, ersetzt aber keinen Plan für die Flächen und Materialien Ihrer Praxis.
Jeden Abschnitt einem tatsächlichen Arbeitsweg zuordnen
Der Behandlungskontakt führt zum Abschnitt über Händehygiene. Die benutzten Liegen gehören zum Reinigungs- und Desinfektionsplan für Flächen. Beide Arbeitswege hängen zusammen, brauchen aber unterschiedliche Angaben: eine Regel für die Hände und eine eigene Vorgehensweise für die jeweilige Oberfläche.
Die aktuelle KRINKO-Empfehlung zur Flächenreinigung und -desinfektion gilt risikoadaptiert auch für ambulante Gesundheitseinrichtungen. Für den Reinigungs- und Desinfektionsplan empfiehlt sie, für alle Flächen festzulegen, wann, womit und wie sie gereinigt oder desinfiziert werden, einschließlich der Wiederbenutzung. Bei einer Liege sollte die Regel deshalb die konkrete Fläche und den vorgesehenen Arbeitsablauf erkennbar machen.
Im Fallbeispiel ordnet das Team den Behandlungskontakt der Händehygiene und die benutzte Liege dem Flächenplan zu. Übungsgriff G1 erhält eine eigene Produkt- und Materialangabe. Eine Injektionsanleitung übernimmt die Praxis nicht als aktive Arbeitsregel, weil Injektionen nicht zum beschriebenen Angebot gehören. So zeigt die Zuordnung sowohl die vorhandenen Tätigkeiten als auch die offene Frage zu G1.
Manuelle Therapie in der Praxis.
Passenden Abschnitt ausarbeiten.
Arbeitsplatz nach der Behandlung.
Konkrete Regel zuordnen.
Gehören nicht zum Angebot.
Nicht als Arbeitsregel übernehmen.
Vorgehensweise noch ungeklärt.
Oberflächenbehandlung fachlich klären.
Halten Sie kurz fest, warum ein spezieller Vorlagenabschnitt nicht übernommen wird. Wenn sich das Leistungsangebot später ändert, kann das Team den damaligen Anlass nachvollziehen und die betroffene Regel erneut prüfen. Die übrigen Abschnitte bleiben dabei an ihrem bisherigen Arbeitsweg ausgerichtet.
Auswahlfelder und Produktangaben vollständig ausarbeiten
Ersetzen Sie Platzhalter durch Angaben zum tatsächlich verwendeten Produkt und zur konkreten Anwendung. Benennen Sie die zuständige Rolle, wenn sie für den Arbeitsweg wichtig ist. Bei mehreren Alternativen übernehmen Sie die zutreffende Variante und ordnen Mittel und Vorgehensweise gemeinsam zu. So findet auch eine Vertretung die Information beim passenden Abschnitt.
Angabe des verwendeten Produkts in die Arbeitsregel übernehmen.
Ein Beispiel ist das Sekundenfeld im BGW-Hautschutz- und Händehygieneplan für Physiotherapie: Die Einwirkzeit tragen Sie nach der Herstellerangabe des tatsächlich verwendeten Händedesinfektionsmittels ein. Eine Zeit aus einer anderen Vorlage oder von einem anderen Produkt passt nicht automatisch. Das BGW-Blatt bezieht sich hier auf Händedesinfektion; dieser Wert ist keine Angabe für die Flächenbehandlung einer Liege oder von G1.
Für Flächenmittel nennt KRINKO als Auswahlkriterien unter anderem Wirkspektrum, Wirksamkeit und Materialverträglichkeit. Im ambulanten Bereich empfiehlt die Kommission, dass die Einrichtungsleitung das Mittel einschließlich Anwendungskonzentration und Einwirkzeit auswählt und das erforderliche Wirkspektrum berücksichtigt. Für hygienisch relevante Oberflächen sollen Hersteller valide Angaben zur Reinigungs- und Desinfektionsfähigkeit sowie zur Materialverträglichkeit bereitstellen. Diese Angaben gehören zum jeweiligen Gegenstand und Produkt, nicht pauschal zu jedem Abschnitt der Vorlage.
Eine offene Produktfrage bis zur bestätigten Regel weiterführen
Für G1 lautet die konkrete Frage: Welche Oberflächenbehandlung ist für diese Ausführung vorgesehen, und ist sie mit dem Material des Griffs verträglich? Prüfen Sie die Angaben des Griffherstellers und des vorgesehenen Flächenmittels. Fehlt eine Information, fragen Sie beim Anbieter nach, statt eine Zeit oder Vorgehensweise aus einem anderen Produkt zu übernehmen. Bis die vorgesehene Anwendung geklärt ist, bleibt G1 im Beispiel getrennt von den bereits eingesetzten Übungsmaterialien.
Der Vorgang hat drei Bearbeitungsstände: Produktfrage offen; Produkt- und Materialangaben geprüft und Arbeitsregel erstellt; Vorgehensweise im Team eingeführt und bestätigt. Im zweiten Stand verbindet die zuständige Person die passenden Herstellerinformationen mit dem konkreten Arbeitsweg. Im dritten Stand kann das Team die Regel dem Gegenstand und dem vorgesehenen Mittel zuordnen.
G1 bleibt bis zur Klärung getrennt.
Produkt- und Materialinformationen sind zugeordnet.
Das Team kennt die bestätigte Arbeitsregel.
Ergänzen Sie nur den betroffenen Abschnitt. Die Regel benennt den Gegenstand, das dafür vorgesehene Produkt und die bestätigte Anwendung. Bei einem späteren Produkt- oder Materialwechsel lässt sich genau diese Zuordnung wieder aufrufen.
Die ausgewählten Inhalte am Arbeitsplatz durchgehen
Gehen Sie die angepassten Regeln dort durch, wo sie gebraucht werden. Im Beispiel findet eine Kollegin die Händehygiene beim Behandlungskontakt, die Oberflächenregel an der Liege und die geklärte Produktangabe bei G1. Diese kurze Runde verbindet Vorlagenabschnitt, Arbeitsplatz und Aufgabe, statt nur eine lange Datei gemeinsam zu lesen.
Für die Einführung kann der Teamkalender in easymed helfen, einen gemeinsamen Termin neben den Behandlungs- und Arbeitszeiten der beteiligten Personen zu planen. Die Praxis bringt dazu den angepassten Plan und die zugeordneten Produktinformationen mit. Der Kalender unterstützt die Terminabstimmung; die Auswahl und fachliche Klärung der Hygieneregeln bleibt bei der Praxis.