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Team und Zusammenarbeit

55plus im Praxisteam: Die neue Woche vereinbaren

Mitarbeiterin 55plus möchte weniger arbeiten? Prüfen Sie Teilzeitfristen, Wunschverteilung und Aufgaben des entfallenden Tages gemeinsam mit dem Team.

easymed.digital Redaktion 7 Min. Lesezeit
Eine erfahrene Therapeutin und die Praxisinhaberin besprechen eine Wochenplanung mit leerem Rasterblatt

Eine erfahrene Kollegin in Ihrer Therapiepraxis möchte ihren Wochenumfang verändern. Sie ist über 55 und hat einen konkreten eigenen Vorschlag: weiterhin behandeln und eine bewährte organisatorische Aufgabe behalten, künftig aber an vier statt fünf Tagen arbeiten. Für die Praxisleitung stellt sich damit eine praktische Frage: Wie passt die gewünschte neue Woche zu den tatsächlichen Aufgaben und zur übrigen Teamabdeckung?

Beginnen Sie bei dieser Person, ihrer Arbeit und ihrem Vorschlag. Das Alter sagt weder den gewünschten Umfang noch eine bestimmte Fähigkeit voraus. Das AGG führt Alter als geschütztes Merkmal und untersagt Benachteiligungen von Beschäftigten aus diesem Grund. Ein gutes Gespräch verbindet die individuelle Entscheidung mit einer ausführbaren Praxisvereinbarung: verbleibende Zeiten, passende Rolle, Aufgaben des entfallenden Tages und ein bestätigter Arbeitsstand.

In easymed können Sie den abgestimmten Wochenumfang je Behandler als Arbeitszeitplan hinterlegen. Die Arbeitszeitübersicht zeigt je Woche, Monat, Jahr oder frei gewähltem Zeitraum das Soll und die nach Feiertagen, genehmigten Abwesenheiten sowie praxisweiten Sperrzeiten verfügbare Zeit. So kann die Leitung die neue Verteilung mit den tatsächlichen Zeitfenstern der Praxis vergleichen.

Arbeitszeitwunsch und Teilzeitantrag einordnen

Ein Wunsch, Dauer oder Lage der Arbeitszeit zu verändern, ist mit der Mitarbeiterin zu besprechen (§ 7 TzBfG); das gilt unabhängig vom Stundenumfang. Für eine dauerhafte Verringerung nach § 8 TzBfG gelten zusätzliche Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen und der Arbeitgeber regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen; Auszubildende zählen dabei nicht mit. Die Vorschrift nennt kein Mindestalter.

Der Antrag muss den Umfang der Verringerung in Textform spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn nennen; die gewünschte Verteilung soll ebenfalls enthalten sein. Arbeitgeber und Mitarbeiterin erörtern den Antrag mit dem Ziel einer Vereinbarung. Die Praxis muss zustimmen, soweit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Das Gesetz nennt als Beispiele eine wesentliche Beeinträchtigung von Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit sowie unverhältnismäßige Kosten. Über Verringerung und Verteilung teilt der Arbeitgeber seine Entscheidung spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform mit. Für eine zeitlich begrenzte Reduzierung gelten eigene Voraussetzungen nach § 9a TzBfG; sprechen Sie deshalb ausdrücklich darüber, ob die neue Woche dauerhaft oder befristet sein soll.

Den eigenen Wochenwunsch konkret verstehen

Fragen Sie, welche Veränderung die Kollegin tatsächlich wünscht. Geht es um einen freien Wochentag, einen kürzeren täglichen Abschnitt oder eine andere Verteilung? Welche Aufgaben möchte sie weiterhin übernehmen? Ein Satz wie „Ich würde gerne etwas weniger machen“ ist ein Gesprächseinstieg; eine konkrete gewünschte Woche macht die gemeinsame Prüfung möglich.

Im Beispiel arbeitet eine Physiotherapeutin bisher montags bis freitags jeweils von 8 bis 14 Uhr, insgesamt 30 Stunden. Ihr Vorschlag lautet: dieselben Zeitfenster am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, künftig 24 Stunden. Der Mittwoch entfällt im angefragten Modell. Die verbleibenden Tage verändern ihre Lage zunächst nicht.

Der Vorschlag verändert einen konkreten Wochentag
Individueller Vorschlag von fünfmal sechs Stunden zu viermal sechs Stunden ohne MittwochDie gewünschte Woche im BeispielMo6 h6 hDi6 h6 hMi6 hfreiDo6 h6 hFr6 h6 h30 h24 h8–14 Uhr an den verbleibenden TagenMittwoch entfällt im angefragten Modell
Die angefragte Woche umfasst im Beispiel Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils 8–14 Uhr: 24 statt 30 Stunden. Der Mittwoch entfällt.

Die Kollegin möchte ihre Behandlungen und den kurzen Austausch zum Materialbedarf behalten, den sie bisher am Mittwoch mit dem Empfang koordiniert. Die Leitung nimmt beide Wünsche auf. So wird die Reduzierung nicht automatisch mit dem Verlust einer geschätzten Rolle verbunden. Ob und wie diese Aufgabe in die neue Woche passt, wird konkret geprüft.

Halten Sie den Vorschlag als angefragt fest. Eine erste zustimmende Gesprächsreaktion ist noch kein bestätigter Arbeitsplan. Vereinbaren Sie, welche Angaben die Leitung prüft und wann die Kollegin eine Antwort erhält. Sie kann dann ihren eigenen nächsten Schritt planen, ohne aus einer freundlichen Formulierung bereits einen gültigen Starttermin ableiten zu müssen.

Den entfallenden Tag mit seinen tatsächlichen Aufgaben lesen

Die Differenz im Beispiel beträgt sechs Wochenstunden. Diese sechs Stunden bestehen aus unterschiedlichen Tätigkeiten: Behandlungstermine, Dokumentation, kurzen organisatorischen Abstimmungen und dem Materialaustausch. Die Praxis prüft den vorhandenen Mittwoch deshalb am vollständigen Arbeitsweg, statt sämtliche Stunden als neu zu besetzende Behandlungstermine zu zählen.

Sehen Sie jeden wiederkehrenden Termin und jede feste Aufgabe durch. Was hängt an dieser Person, was an einem Zeitpunkt und was an einer bestimmten fachlichen Rolle? Ein Materialgespräch lässt sich möglicherweise gemeinsam auf Donnerstag verlegen. Eine bereits laufende Behandlung erhält dagegen einen passenden eigenen Terminweg und eine abgestimmte Fortsetzung.

Ein verschiebbarer Austausch und eine Behandlung brauchen verschiedene Wege
Behandlungen und Materialaustausch des entfallenden Tages haben unterschiedliche FortsetzungenMittwoch: Jede Aufgabe einzeln prüfenAlter TagBehandlungenEigener TerminwegPassende FortsetzungMaterialaustauschGemeinsame Zeit prüfenDonnerstag prüfenDie Tätigkeit bestimmt ihre Fortsetzung
Der vollständige Mittwoch wird nach seinen Tätigkeiten gelesen: Behandlungen werden passend fortgesetzt, der Materialaustausch erhält eine gemeinsam geprüfte andere Zeit.

Im ersten Prüfstand bleibt ein Mittwochabschnitt noch offen. Die Leitung benennt, welche Aufgabe betroffen ist und mit wem die Abdeckung geklärt wird. Eine Kollegin mit einem freien Kalenderfeld wird erst dann eingeplant, wenn ihre tatsächliche Verfügbarkeit und die passende Übernahme bestätigt sind. Der Arbeitsstand bleibt dadurch ehrlich lesbar.

Legen Sie die weggefallenen Aufgaben nicht pauschal auf die vier verbleibenden Tage der Mitarbeiterin. Sonst verändert sich zwar die Stundenzahl, aber die ursprüngliche Aufgabe bleibt unbemerkt vollständig bei derselben Person. Die gemeinsame Prüfung entscheidet ausdrücklich, welche Arbeit bleibt, welche anders betreut wird und welche zeitliche Änderung dafür erforderlich ist.

Die gewünschte Rolle in der verbleibenden Woche gestalten

Besprechen Sie die Rolle anhand dessen, was die Kollegin tatsächlich gerne und verlässlich übernimmt. Im Beispiel bringt sie ihr Wissen über den laufenden Materialbedarf ein. Sie kennt die jeweiligen Arbeitsbereiche und hat den Austausch mit dem Empfang bereits betreut. Dieser konkrete Erfahrungsbezug ist hilfreicher als eine allgemeine Zuschreibung, ältere Mitarbeitende seien besonders zuverlässig oder automatisch für Anleitung zuständig.

Die Praxis prüft einen kurzen Materialaustausch am Donnerstag um 13 Uhr. Die betroffenen Personen betrachten dafür ihre wirklichen Zeitfenster. Nur wenn beide teilnehmen können und die anschließend nötige Aufgabe bearbeitbar bleibt, wird der neue Zeitpunkt bestätigt. Eine Verschiebung auf einen beliebigen anderen Tag würde die Abhängigkeit lediglich verdecken.

Klären Sie außerdem den Umfang der Aufgabe. Die Therapeutin liefert die Beobachtung aus den Behandlungsbereichen, der Empfang sammelt den gemeinsam besprochenen Bedarf, die Leitung entscheidet über die vorgesehene Bestellung. Die kürzere Woche braucht eine verständliche eigene Zuständigkeit, nicht eine unbestimmte Erwartung, dass die erfahrene Kollegin weiterhin alles im Blick behält.

Die verbleibende Aufgabe behält Umfang und Entscheidung
Materialrolle mit Beobachtung durch Therapeutin Bedarf beim Empfang und Bestellentscheidung bei LeitungDer Materialweg bleibt klarTherapeutinBeobachtungEmpfang: BedarfLeitung: BestellungAustausch: Do 13 Uhr
Die Therapeutin liefert die Beobachtung, der Empfang sammelt den Bedarf und die Leitung entscheidet über die Bestellung. Der gemeinsam erreichbare Donnerstagzeitpunkt wird gesondert geprüft.

Ein passender vereinbarter Satz lautet: „Materialaustausch Donnerstag 13 Uhr mit dem Empfang; Bestellung bei der Leitung.“ Er benennt Zeitpunkt, Beteiligung und Entscheidungsrolle. Wenn die Kollegin eine andere Aufgabe behalten möchte, prüfen Sie diese ebenso an ihrer tatsächlichen Erfahrung und dem neuen Wochenumfang. Die individuelle Frage bestimmt die Vereinbarung.

Abdeckung und Übergang mit den Beteiligten abstimmen

Legen Sie den gewünschten Beginn, die betroffenen Termine und die Zuständigkeit für notwendige Änderungen fest. Im Beispiel bespricht die Leitung die Mittwochaufgaben mit den vorgesehenen Teammitgliedern. Ein noch offener Abschnitt bleibt als offene Klärung erkennbar, bis eine geeignete Übernahme für Aufgabe und Zeitraum feststeht.

Sobald die Arbeitszeitvereinbarung bestätigt ist, aktualisieren Sie Kalender und Teamübersicht ab dem Startdatum. Die Kollegin erhält die vollständige Regelung: 24 Stunden an vier Tagen, der Materialaustausch zu einem gemeinsam erreichbaren Donnerstagzeitpunkt und die geklärte Mittwochabdeckung. Eine erforderliche Meldung an die Abrechnung folgt auf Basis desselben bestätigten Stands.

Den neuen Stand gemeinsam im Praxisplan ansehen

Tragen Sie den bestätigten Wochenumfang je Behandler im Arbeitszeitplan ein. Die Arbeitszeit- und Urlaubsplanung in easymed zeigt den jeweiligen Plan und die verfügbare Zeit. Öffnen Sie die Woche ab dem vereinbarten Start und vergleichen Sie die Arbeitszeiten mit den eingetragenen Behandlungsterminen.

Prüfen Sie den entfallenden Mittwoch und den verlegten Materialaustausch gemeinsam mit den Beteiligten. Steht der alte Termin noch in einer weiteren Übersicht, passen Sie ihn an den bestätigten Stand an. Die neue Zeit für den Austausch muss für Kollegin und Empfang erreichbar sein.

Informieren Sie das Team über Start, Arbeitstage, Zuständigkeiten und Abdeckung. Persönliche Gründe für den Wunsch gehören in das vertrauliche Gespräch; für den gemeinsamen Arbeitsplan genügt die vereinbarte organisatorische Regelung.

Nach dem Start die vereinbarte Zusammenarbeit überprüfen

Vereinbaren Sie nach den ersten Wochen einen kurzen Rückblick. Prüfen Sie mit der Kollegin, ob die vier Tage, die Behandlungstermine, die Mittwochabdeckung und die Materialaufgabe so liegen wie abgesprochen. Fragen Sie auch, ob ihre verbleibende Rolle den vereinbarten Umfang hat.

Wenn am Mittwoch oder beim Materialaustausch etwas offenbleibt, benennen Sie die zuständige Person und den nächsten Schritt. Legen Sie die Aufgabe nicht stillschweigend zusätzlich in die vier Arbeitstage der Kollegin. Wenn sich der bestätigte Umfang oder ein Zeitfenster ändert, aktualisieren Sie den Arbeitszeitplan und die betroffenen Übersichten gemeinsam.

Häufige Fragen

Wie bespreche ich einen neuen Wochenumfang mit einer Mitarbeiterin 55plus?

Fragen Sie zuerst, ob ein Tag wegfallen oder tägliche Zeitfenster kürzer werden sollen und welche Aufgaben die Kollegin behalten möchte. Im Beispiel wird aus 30 Stunden an fünf Tagen ein angefragter Umfang von 24 Stunden an Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 bis 14 Uhr. Handelt es sich um eine dauerhafte Verringerung, muss der Antrag nach § 8 TzBfG in Textform spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn erfolgen; die Verteilung soll er enthalten. Die Praxis prüft die konkrete Woche anschließend gemeinsam mit ihr.

Sind sechs wegfallende Wochenstunden automatisch sechs Behandlungsstunden?

Betrachten Sie den vollständigen entfallenden Tag. Im Beispiel enthalten die sechs Stunden Behandlungen, Dokumentation, organisatorische Abstimmungen und Materialaustausch. Jede Aufgabe erhält ihre eigene Prüfung. Ein verschiebbarer Austausch wird anders abgestimmt als eine laufende Behandlung; der ganze alte Umfang wird nicht pauschal in die verbleibenden Tage derselben Kollegin gelegt.

Wie kann eine erfahrene Kollegin ihre Rolle bei kürzerer Woche behalten?

Klären Sie die tatsächlich gewünschte und bereits ausgeübte Aufgabe. Im Beispiel wird der Materialaustausch mit dem Empfang für einen gemeinsam erreichbaren Donnerstagzeitpunkt geprüft. Benennen Sie den Umfang und die Entscheidungsrolle: Beobachtung durch die Therapeutin, Bedarf beim Empfang, Bestellung bei der Leitung. Die Erfahrung wird an dieser konkreten Aufgabe genutzt, statt eine Rolle aus dem Alter abzuleiten.

Was muss vor dem Start einer neuen viertägigen Praxiswoche abgestimmt sein?

Vor dem Start müssen der bestätigte Beginn, betroffene Termine, die Mittwochabdeckung und die verlegten Aufgaben zusammenpassen. Aktualisieren Sie Arbeitszeitplan und Teamübersicht ab dem vereinbarten Datum und prüfen Sie die Behandlungstermine in der neuen Woche. Der Materialaustausch bleibt bei Kollegin und Empfang, wenn der gemeinsame Zeitpunkt für beide erreichbar ist.

Welche Fristen gelten für eine dauerhafte Arbeitszeitreduzierung?

Der Antrag nach § 8 TzBfG muss den Umfang in Textform spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn nennen; die gewünschte Verteilung soll er ebenfalls enthalten. Der Anspruch setzt ein mehr als sechs Monate bestehendes Arbeitsverhältnis und in der Regel mehr als 15 Beschäftigte voraus; Auszubildende zählen nicht mit. Der Arbeitgeber muss zustimmen, soweit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, und die Entscheidung spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform mitteilen. Diese Voraussetzungen richten sich nach Beschäftigungsdauer und Praxisgröße, nicht nach einem Alter ab 55.

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