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Team und Zusammenarbeit

Gemeinsame Praxis: Räume, Empfang und Abrechnung organisieren

Klären Sie für gemeinsame Praxisräume, Empfang, Patientenbezug und Rechnungen, wer was übernimmt. easymed unterstützt Teamplanung und eigene Freiberufler-Abrechnung im Team-Tarif.

easymed.digital Redaktion 6 Min. Lesezeit
Zwei Praxisinhaber besprechen die Organisation gemeinsam genutzter Räume.

Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis? Wenn mehrere Therapiepraxen Räume oder Empfang teilen, hilft zuerst eine klare Zuordnung: Was organisieren die Partner gemeinsam, und wer bleibt für Behandlung und Rechnung zuständig? Die KBV beschreibt Praxisgemeinschaft und Berufsausübungsgemeinschaft für ärztliche Kooperationen unterschiedlich. Für Therapiepraxen ist die tatsächliche Aufgabenverteilung der praktische Ausgangspunkt.

easymed unterstützt die gemeinsame Organisation mit einem Teamkalender, wahlweise mit Behandlerspalten oder Raumansicht, und individuellen Benutzerrechten. Im Team-Tarif können freiberuflich arbeitende Behandler Rechnungen im eigenen Namen und mit eigener Nummernfolge erstellen. So verbinden Sie die gemeinsame Terminplanung mit dem jeweils vereinbarten Rechnungsweg.

Im Beispiel teilen sich zwei selbstständig arbeitende Praxen Räume und einen Empfang. Sie legen fest, wer die Raumbelegung pflegt, wie Empfangsanfragen zugeordnet werden und welche Leistungen jede Praxis selbst dokumentiert und abrechnet. Diese Aufteilung macht die täglichen Übergaben und Antworten am Empfang nachvollziehbar.

Gemeinsam genutzte Räume und eigene Praxisaufgaben zuordnen

Die KBV erläutert die Begriffe für ärztliche Kooperationen: Bei einer Praxisgemeinschaft bleiben Patientenstamm und Abrechnung der einzelnen Praxen getrennt, während Räume, Personal oder Ausstattung gemeinsam genutzt werden können. Ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften treten nach außen als gemeinsame Praxis auf und arbeiten mit gemeinsamem Patientenstamm und gemeinsamer Abrechnung. Diese Beschreibung ist auf den ärztlichen Bereich bezogen.

Für eine Therapiepraxis führt deshalb die konkrete Zusammenarbeit zur passenden Organisation: Wer schließt den Behandlungsvertrag, führt die Dokumentation, beantwortet Rückfragen und stellt die Rechnung? § 705 BGB beschreibt eine Gesellschaft als vertragliche Zusammenarbeit zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks. Für die Absprache heißt das praktisch: Halten Sie fest, welcher Zweck gemeinsam verfolgt wird und welche Aufgaben jede beteiligte Praxis übernimmt.

Eine Übersicht macht die Abgrenzung im Alltag sichtbar:

Bereich Vereinbarung im Beispiel
Räume Gemeinsamer Kalender zeigt bestätigte Nutzungszeiten und den vorgesehenen Raum.
Empfang Terminfragen werden nach gewünschtem Angebot an den passenden Kontakt geführt.
Behandlung und Dokumentation Der zuständige Behandler führt den jeweiligen Patientenverlauf.
Rechnungen Die zuständige Praxis legt den Rechnungsaussteller und die Nummernfolge fest.
Material und Kosten Die Partner benennen Bestellung, Aufbewahrung und vereinbarte Kostenteilung.
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Die KBV nennt für ärztliche Praxisgemeinschaften klare Regelungen zu Anschaffungen, Wartung, Zuständigkeiten und Kostenteilung. Für die eigene Vereinbarung können dieselben Themen als Prüfpunkte dienen: Wer darf gemeinsame Ausstattung nutzen, wer kümmert sich um Reparatur oder Nachbestellung, und wie werden gemeinsame Ausgaben verteilt? Fragen zu ärztlicher Zulassung und KV-Abrechnung gehören in den von der KBV beschriebenen ärztlichen Zusammenhang. Die organisatorische Übersicht macht die täglichen Zuständigkeiten greifbar.

Termine und Räume gemeinsam planen

Zwei Praxispartner nutzen denselben Raum an unterschiedlichen Zeiten. Im Beispiel arbeitet die erste Praxis vormittags, die zweite nachmittags. Die Raumansicht zeigt die gemeinsame Belegung; die Behandleransicht zeigt, wer für den nächsten Kontakt vorgesehen ist. Legen Sie auch fest, wann ein Raumwechsel oder die Vorbereitung für den nächsten Termin stattfinden soll.

In easymed stehen Tages-, Wochen- und Monatsansicht sowie Ansichten nach Behandlern oder Räumen bereit. Hinterlegte Arbeitszeiten und Puffer helfen, verfügbare Zeiten passend abzubilden. Das Team kann in der Raumansicht freie Nutzungszeiten erkennen und in der Behandleransicht die eigene Terminplanung nachvollziehen.

Ändert sich eine bestätigte Nutzungszeit, wird der vereinbarte Zeitraum im gemeinsamen Kalender angepasst. Bei einer noch offenen Sondernutzung klären die betroffenen Personen zuerst den Raum und den Zeitpunkt. Danach wird die bestätigte Planung eingetragen. So bleibt der Wochenplan eine gemeinsame Orientierung, während jede Praxis ihre Patiententermine passend weiterführt.

Eine gemeinsame Empfangsanfrage direkt zuordnen

Eine Patientin ruft an und nennt nur die gemeinsame Adresse. Im Beispiel bietet eine Praxis laufende Behandlungen, die andere ein gesondertes Coaching-Angebot an. Der Empfang fragt kurz nach dem gewünschten Angebot und führt die Anfrage zum passenden Kontakt. Die Adresse bezeichnet den Ort; das Anliegen bestimmt die zuständige Praxis.

Die Anfrage bekommt den passenden Kontakt
Anfrage an gemeinsame AdresseNeuer telefonischer TerminwunschNur die gemeinsame Adresse genanntGewünschte Praxis undpassendes Angebot benennenKontakt ist eindeutigBestätigten organisatorischenWeg für diesen Betrieb verwendenAngebot noch offenGezielt nach dem Angebot fragenAnfrage passend weiterführen
Die Adresse benennt den Ort; das gewünschte Angebot führt zur zuständigen Praxis.

Bei einem bekannten Patienten knüpft die Terminfrage an den vorhandenen Kontakt an. Ist nur das gewünschte Angebot unklar, wird genau diese Angabe erfragt. Eine kurze bestätigte Zuordnung genügt für den nächsten Schritt. So lässt sich ein gemeinsamer Empfang organisieren, ohne gewöhnliche Anfragen durch mehrere Personen weiterzureichen.

Für die Empfangsrolle können Sie festlegen, welche Angaben zur Zuordnung nötig sind und wer bei einer fachlichen Rückfrage übernimmt. Die DSGVO nennt Zweckbindung und Datenminimierung als Grundsätze: Für den jeweiligen Zweck werden nur die erforderlichen Angaben verarbeitet. easymed bietet individuelle Benutzerrechte für Bereiche, die Mitarbeiter sehen oder bearbeiten dürfen. Eine klare Empfangsabsprache verbindet diese Rechte mit dem tatsächlichen Ablauf.

Eigene Rechnungen im gemeinsamen Arbeitsablauf erstellen

Bei getrennten Rechnungswegen sollte vor der Rechnung feststehen, welche Praxis die Leistung erbracht hat und wer als Rechnungsaussteller auftritt. Im Beispiel bieten beide Praxen ähnliche Leistungen an. Der Name der Leistung allein genügt deshalb nicht für die Zuordnung. Maßgeblich sind der zuständige Behandler und die tatsächlich erbrachte, vereinbarte Leistung.

Die Freiberufler-Abrechnung von easymed im Team-Tarif unterstützt Rechnungen im eigenen Namen und mit eigener Nummernfolge. Das eigene Rechnungsprofil enthält dafür Angaben zum Rechnungsaussteller, etwa Name, Anschrift und Bankverbindung. Damit lässt sich eine gemeinsame Terminorganisation mit den vereinbarten Rechnungswegen verbinden.

Prüfen Sie vor dem Erstellen, ob die dokumentierte Leistung und der ausgewählte Rechnungsaussteller zusammenpassen. Eine noch offene Preisvereinbarung wird vorab ergänzt. Die Partner behalten so einen verständlichen Weg von der Behandlung zur passenden Rechnung, ohne Stammdaten oder Rechnungskreis bei jedem Vorgang neu zu erfassen.

Raumübergabe und Materialbereitstellung vereinbaren

Eine Raumübergabe betrifft den nächsten Behandlungskontakt. Vereinbaren Sie, wann die bisherige Nutzung endet und in welchem Zustand der Raum bereitsteht. Im Beispiel wird die Liege vorbereitet, benötigtes Material liegt am vorgesehenen Platz und persönliche Unterlagen bleiben bei der zuständigen Praxis. Der anschließende Kontakt kann damit vorbereitet beginnen.

Offenes Regal in einem gemeinsam genutzten Praxisraum mit gefalteten Handtüchern, einfachen Materialbehältern und neutralen Lieferkartons. KI Generiert
Vorbereitung und bereitgelegtes Material erleichtern die vereinbarte Raumübergabe.

Eine gemeinsame Materialbestellung ist eine eigene organisatorische Aufgabe. Benennen Sie, wer bestellt, welcher Bestellstand aktuell ist und bis wann das Material für die nächste Nutzung gebraucht wird. Die zuständige Person hält diesen Stand auf dem gemeinsam vereinbarten Weg erkennbar. Eine allgemeine Nachricht an alle wird so zu einem klar betreuten Auftrag.

Auftrag, Bestellstand und nächste Nutzung verbinden
Gemeinsame Bestellung nötigAuftrag übernehmenVerantwortliche Personfür die Bestellung benennenBestellstand zeigenWas wurde bestellt?Wann steht das Material bereit?Nächste NutzungVereinbarte Bereitstellungund Raumübergabe erklärenVerantwortung und Bestellstandbleiben gemeinsam erkennbar.
Die benannte Person hält den aktuellen Bestellstand für die vereinbarte Nutzung erkennbar.

Für regelmäßig benötigte Verbrauchsmaterialien hilft eine Vereinbarung zu Lagerort, Mindestbestand und Kostenteilung. Der Kalender unterstützt die zeitliche Raumplanung; Bestellung und Bereitstellung werden mit der benannten Person vereinbart. So sind Raumübergabe und Materialnachschub im Alltag jeweils einer konkreten Aufgabe zugeordnet.

Neue Arbeitstage in der gemeinsamen Planung aufnehmen

Ein Praxispartner erweitert seine Arbeitstage. Die neue Vereinbarung betrifft im Beispiel drei Bereiche: Raumzeiten, die Betreuung gemeinsamer Anfragen und einen Teil der Materialorganisation. Tragen Sie die neuen Nutzungszeiten in den Kalender ein und benennen Sie, wer die jeweiligen Aufgaben im neuen Wochenplan übernimmt.

Neue Arbeitstage erhalten passende Zuständigkeiten
Neue ArbeitstageNeue Wochenplanung einerbeteiligten Person liegt vorRaumverteilungNeue Nutzungszeiten eintragenGemeinsame AnfragenAnfragen passend übernehmenVerwaltungsaufgabenAufgaben und Zuständigkeitenim neuen Wochenplan verbindenVereinbarte Zeiten und Aufgabenim Praxisalltag weiterführen.
Raumzeiten, Empfangsanfragen und Materialorganisation knüpfen am aktualisierten Wochenplan an.

Prüfen Sie anschließend nur die wiederkehrenden Termine und Zuständigkeiten, die durch den neuen Arbeitstag berührt werden. Das Team knüpft an der bisherigen Vereinbarung an und passt die tatsächlich betroffenen Punkte an. Eine Patientin mit einem bekannten Folgetermin behält ihren bisherigen Kontakt. Eine neue Anfrage folgt dem passenden Angebot. Gemeinsame Räume und Materialaufgaben erhalten den aktualisierten zeitlichen Anschluss.

Mit einer übersichtlichen Wochenplanung, passenden Benutzerrechten und eigenen Rechnungswegen können die Praxispartner ihre Zusammenarbeit an den tatsächlichen Alltag anpassen. Die Vereinbarung bleibt dabei der Bezugspunkt für Raumbelegung, Empfang und Rechnungsstellung.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Praxisgemeinschaft und Gemeinschaftspraxis?

Die KBV beschreibt die Unterscheidung für ärztliche Kooperationen: In der Praxisgemeinschaft bleiben Patientenstamm und Abrechnung getrennt, während Räume, Personal oder Ausstattung gemeinsam genutzt werden können. Eine ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft tritt als gemeinsame Praxis mit gemeinsamem Patientenstamm und gemeinsamer Abrechnung auf. Für Therapiepraxen ist die tatsächliche Aufgaben- und Vertragsverteilung der Ausgangspunkt.

Wie ordnet ein gemeinsamer Empfang eine Anfrage zu?

Fragen Sie nach dem gewünschten Angebot und führen Sie die Anfrage zum passenden Kontakt. Bei einem bekannten Patienten knüpft die Terminfrage an den vorhandenen Kontakt an. Die gemeinsame Adresse bezeichnet den Ort; das konkrete Anliegen führt zur zuständigen Praxis.

Wie hilft easymed bei eigener Rechnungsstellung in gemeinsam genutzten Räumen?

Die Freiberufler-Abrechnung von easymed im Team-Tarif unterstützt Rechnungen im eigenen Namen und mit eigener Nummernfolge. Das eigene Rechnungsprofil enthält Angaben zum Rechnungsaussteller, etwa Name, Anschrift und Bankverbindung. Vor dem Erstellen gleichen Sie die dokumentierte Leistung mit dem ausgewählten Rechnungsaussteller ab.

Welche Absprache braucht gemeinsam verwendetes Material?

Benennen Sie, wer bestellt, welcher Bestellstand aktuell ist und bis wann das Material für die nächste Nutzung gebraucht wird. Eine Vereinbarung zu Lagerort, Mindestbestand und Kostenteilung hält den Ablauf im Alltag klar.

Was wird bei neuen Arbeitstagen gemeinsam angepasst?

Tragen Sie die vereinbarten Raumzeiten ein und passen Sie die Zuständigkeiten für gemeinsame Anfragen und Materialorganisation an. Prüfen Sie nur Termine und Aufgaben, die durch den neuen Arbeitstag berührt werden.

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