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Termine und Kommunikation

Recall-Regel in der Therapiepraxis: den Folgebesuch organisieren

Recall oder Terminerinnerung? So unterscheiden Therapiepraxen den vereinbarten Rückkontakt vom gebuchten Termin und ordnen Anlass, Kontaktweg und Rückmeldung zu.

easymed.digital Redaktion 6 Min. Lesezeit
Mitarbeiter am Praxisempfang telefoniert und ordnet drei unbeschriftete farbige Karten auf dem Schreibtisch.

Ein Recall in einer Therapiepraxis ist eine vereinbarte spätere Kontaktaufnahme. Eine Terminerinnerung gehört dagegen zu einem Besuch, dessen Datum und Uhrzeit bereits feststehen. Wer beide Schritte trennt, vermeidet eine zweite Terminwahl und kann klar sagen, ob die Praxis nachfragen oder an einen gebuchten Besuch erinnern möchte.

easymed unterstützt den Buchungsteil: Bereits gebuchte Termine erhalten automatische Erinnerungen per E-Mail und WhatsApp. Für WhatsApp lassen sich bis zu zwei Erinnerungen zeitlich einstellen; über den Nachrichtenlink können Patientinnen und Patienten den Termin verwalten. Ist eine neue Vereinbarung offen, zeigt die Online-Terminbuchung passende freie Zeiten zur Auswahl. Das Team prüft zuvor, wer laut individueller Absprache kontaktiert werden soll und ob inzwischen ein passender Besuch im Kalender steht.

Recall und Erinnerung an einen bestehenden Termin unterscheiden

Eine Terminerinnerung bezieht sich auf einen bereits gebuchten Besuch mit Datum und Uhrzeit. Ein Recall betrifft eine vereinbarte spätere Rückfrage, aus der erst eine neue Terminabstimmung entstehen kann. Diese Unterscheidung erleichtert eine verständliche Nachricht: Der Empfänger erkennt, ob ein vorhandener Termin angekündigt oder eine neue Auswahl angeboten wird.

Im Fallbeispiel hat am 8. Mai ein Besuch stattgefunden. Praxis und Patient vereinbaren, nach sechs Monaten wegen eines möglichen weiteren Termins Kontakt aufzunehmen. Der spätere Bezug liegt damit am 8. November. Die sechs Monate sind hier die gemeinsam vereinbarte organisatorische Rückfrage, kein allgemeiner Behandlungsabstand.

Halten Sie beim ursprünglichen Besuch den Kontaktzweck verständlich fest. Zum Beispiel ist eine Rückmeldung zur weiteren Terminplanung vereinbart. So kann auch eine andere Empfangskraft das Anliegen aufgreifen. Ob ein weiterer Besuch fachlich sinnvoll ist, entscheidet die zuständige Fachperson; der Recall organisiert die vereinbarte Rückfrage.

Ausgangsanlass, Abstand und Ziel als Recall-Regel verbinden

Die Beispielregel enthält vier Angaben: den Besuch am 8. Mai als Ausgangspunkt, sechs Monate Abstand, die Vorgänge mit diesem vereinbarten Kontaktauftrag als Auswahlgruppe und die Rückfrage zur neuen Terminabstimmung als Ziel. Zusammen beschreiben sie, warum die Praxis am 8. November Kontakt aufnehmen möchte.

Vom Ausgangsbesuch zur vereinbarten Rückfrage
Vereinbarter späterer Kontakt nach dem AusgangsbesuchIm Fallbeispiel folgt auf den abgeschlossenen Besuch am 8. Mai eine organisatorische Rückfrage am 8. November, nach vereinbarten sechs Monaten. Ein neuer Besuch ist damit noch nicht gebucht.8. MaiBesuch abgeschlossen6 MonateVereinbarter Abstand8. NovemberOrganisatorische RückfrageNeue Terminabstimmungals gewünschter nächster Schritt
Beispiel: Auf den Besuch am 8. Mai folgt nach sechs Monaten der vereinbarte organisatorische Kontakt am 8. November.

Vor dem Versand prüfen Sie, ob die Absprache für die betreffende Person noch gilt und ob ein passender Besuch bereits gebucht wurde. Ein altes Besuchsdatum allein genügt nicht: Der aktuelle Verlauf kann einen anderen nächsten Schritt nahelegen. Kontaktzweck und Rückmeldeweg richten sich nach der individuellen Absprache; ein älteres Besuchsdatum allein ist kein Grund, allen Personen dieselbe Nachricht zu senden.

Eine kurze Notiz in der Patientenakte hält Ausgangsbesuch, Anlass und vereinbarten Rückmeldeweg fest. Für die weitere Organisation helfen außerdem ein Versanddatum und der jeweilige Stand: Antwort offen, Termin gebucht oder derzeit kein weiterer Terminwunsch. So kann das Team beim nächsten Kontakt an die tatsächliche Rückmeldung anknüpfen.

Drei Vorgänge mit demselben Ausgangsdatum unterscheiden

Die Vorgänge A, B und C haben jeweils den Besuch am 8. Mai und einen zunächst vorgesehenen späteren Kontakt. Bei A besteht noch keine neue Vereinbarung. Bei B ist der passende Folgebesuch bereits gebucht. Bei C hat sich der Anlass verändert; die zuständige Fachperson bespricht den weiteren Kontaktzweck. Nur bei A ist in diesem Stand eine neue Terminabstimmung offen.

Gleiches Besuchsdatum, drei passende nächste Schritte

Gemeinsamer Ausgangsbesuch: 8. Mai
Der aktuelle nächste Schritt unterscheidet sich.

Vorgang A

Noch keine neue Vereinbarung

Abstimmung offenPassende Zeit auswählen

Vorgang B

Passender Folgebesuch bereits gebucht

Vorhandener TerminBestätigung und Erinnerung

Vorgang C

Anlass hat sich verändert

Aktuellen Anlass besprechenWeiteren Kontakt darauf beziehen
A braucht eine neue Terminabstimmung, B hat einen passenden Folgebesuch und C knüpft am geänderten Anlass an.

Bei A knüpft die Einladung an die vereinbarte Rückfrage an. Sie nennt den Anlass und bietet einen klaren Rückmeldeweg. Wenn ein neuer Besuch gewünscht ist, kann die Person über die Onlinebuchung eine freie Zeit auswählen. Erst die bestätigte Buchung steht anschließend mit Datum und Uhrzeit im gemeinsamen Kalender.

Bei B steht der passende Folgebesuch bereits im Kalender. Eine zweite Terminwahl wäre unnötig; die weitere Kommunikation bezieht sich auf den vorhandenen Besuch. Dafür können die eingestellten Terminerinnerungen genutzt werden.

Bei C wird zuerst der veränderte Anlass mit der zuständigen Fachperson eingeordnet. Eine aktuelle Notiz hält fest, welche Rückfrage jetzt noch passt. Der Empfang greift anschließend diese Absprache auf, statt eine Einladung für den früheren Anlass zu versenden.

Kontaktzweck und erreichbaren Rückmeldeweg zusammen formulieren

Eine Einladung kann kurz bleiben: „Wir hatten vereinbart, im November wegen eines möglichen weiteren Termins nachzufragen. Wenn Sie einen Termin wünschen, können Sie hier eine passende Zeit auswählen oder uns kurz antworten.“ Der Buchungslink und die Antwortmöglichkeit machen den nächsten Schritt verständlich, ohne dass die Nachricht eine bereits bestehende Buchung nahelegt.

Bei Recall-Systemen werden Patientendaten für eine spätere Kontaktaufnahme verarbeitet. Die Datenschutzaufsicht Niedersachsen nennt Physiotherapiepraxen ausdrücklich: Patientinnen und Patienten müssen vor der Datennutzung über das Recall-Verfahren informiert sein und dürfen ihm nicht widersprochen haben; elektronische Erinnerungsdienste müssen eine sichere digitale Kommunikation gewährleisten. Davon unterscheidet das Positionspapier der Datenschutzkonferenz von 2025 eine Nachricht zu einem bereits vereinbarten Termin. Als zusätzliches Serviceangebot setzt sie eine informierte, nachweisbare Einwilligung voraus. Halten Sie fest, welche Kontaktart und welcher Kanal vereinbart sind, und beachten Sie spätere Änderungen. In die Nachricht gehören nur die für die Terminabstimmung nötigen Angaben.

Wenn eine Antwort per E-Mail oder WhatsApp kommt, hilft ein gemeinsamer, patientenbezogener Nachrichtenverlauf dabei, den Austausch beim richtigen Anliegen weiterzuführen. easymed bündelt E-Mails und WhatsApp-Konversationen in einer Inbox, die sich nach Patient filtern lässt; für WhatsApp-Recall-Nachrichten stehen Vorlagen bereit. Das Team bestimmt weiterhin, wen es kontaktiert, führt die Rückfrage und vermerkt, ob daraus ein Terminwunsch, eine Absage oder zunächst kein weiterer Schritt entsteht.

Einen bereits gebuchten Folgebesuch berücksichtigen

Bei Vorgang B zählt, dass der vorhandene Besuch zum vereinbarten Zweck passt. Ein Termin zu einem anderen Anliegen kann einen anderen Zusammenhang haben. Prüfen Sie deshalb den aktuellen Buchungsstand, bevor Sie eine neue Einladung versenden.

Wird der passende Folgebesuch verschoben, bezieht sich die weitere Kommunikation auf die neue Zeit. Wird er abgesagt, klärt die Praxis anhand der Vereinbarung, ob eine neue Terminabstimmung gewünscht ist. Die ursprüngliche Notiz erklärt den Anlass; der aktuelle Kalender zeigt, welcher Besuch tatsächlich feststeht.

Für einen bereits gebuchten Besuch kann easymed automatische Erinnerungen per E-Mail und WhatsApp senden. Bis zu zwei WhatsApp-Erinnerungen lassen sich zeitlich einstellen; die Nachricht verlinkt zur Terminverwaltung. Für eine neue Buchung wählen Patientinnen und Patienten eine freie Zeit im Onlineportal; die bestätigte Auswahl erscheint im gemeinsamen Kalender.

Von der Einladung zur bestätigten neuen Vereinbarung gelangen

Eine Einladung eröffnet die Abstimmung. Bei einer individuellen Auswahl kann zunächst ein Angebot vorliegen, während die Zusage noch aussteht. Nach der bestätigten Auswahl steht der neue Besuch mit Datum und Uhrzeit im verbindlichen Kalender. Diese drei Stände sind für die Person und den Empfang verständlich unterscheidbar.

Von der Einladung zum bestätigten Besuch

Angebot

Eine passende Zeit steht zur Auswahl.

Zusage ausstehend

Die Abstimmung bleibt offen.

Besuch bestätigt

Datum und Uhrzeit im Kalender.

Angebot, offene Zusage und bestätigter Termin halten den nächsten Schritt verständlich.

Im Beispiel A beantwortet die Person die Rückfrage und wählt eine passende Zeit. Damit ist der nächste Besuch vereinbart und der offene organisatorische Kontakt abgeschlossen. B bleibt bei seinem vorhandenen Folgebesuch; C erhält den nächsten Schritt aus der aktuellen fachlichen Abstimmung.

Mit easymed bleiben Patientenakte, Kalender und patientenbezogene Nachrichten zusammen; für neue Terminwünsche steht die Onlinebuchung bereit. Die Praxis legt weiterhin fest, für wen ein Recall vereinbart ist und welches Anliegen die nächste Rückfrage hat. So führt die Nachricht zu einer klaren Auswahl, und erst die bestätigte Buchung wird zum Folgebesuch.

Häufige Fragen

Was unterscheidet einen Recall von einer Terminerinnerung?

Ein Recall ist eine vereinbarte spätere Rückfrage, bevor ein neuer Termin feststeht. Eine Terminerinnerung bezieht sich auf einen Besuch mit festem Datum und Uhrzeit. Im Beispiel sind sechs Monate eine individuelle organisatorische Absprache, kein allgemeiner Behandlungsabstand.

Welche Angaben sollte eine Recall-Regel enthalten?

Halten Sie den Ausgangsbesuch, den vereinbarten Abstand, den Anlass der Rückfrage, die betroffenen Kontaktaufträge und den gewünschten Rückmeldeweg fest. Prüfen Sie vor dem Versand, ob die Absprache noch gilt und kein passender Besuch bereits gebucht ist.

Was sollte eine Praxis vor einer Recall-Nachricht zum Datenschutz prüfen?

Die FAQ der Datenschutzaufsicht Niedersachsen gilt ausdrücklich auch für Physiotherapiepraxen: Sie verlangt vorherige Information über den Recall, Beachtung eines Widerspruchs und sichere digitale Kommunikation. Für zusätzliche Nachrichten zu gebuchten Terminen beschreibt die Datenschutzkonferenz eine nachweisbare, informierte Einwilligung. Halten Sie die Kontaktart und den Kanal fest und nennen Sie nur nötige Terminangaben.

Was hält das Team nach einer Recall-Einladung fest?

Notieren Sie Versanddatum, Kanal, Rückmeldung und nächsten Stand, etwa Termin gebucht oder derzeit kein weiterer Wunsch. Die Einladung selbst ist keine Buchung; der neue Termin steht erst nach bestätigter Auswahl mit Datum und Uhrzeit im Kalender.

Wie unterstützt easymed die Organisation von Recall und Folgebesuch?

easymed bietet WhatsApp-Vorlagen für Recall-Nachrichten und automatische E-Mail- und WhatsApp-Erinnerungen für bestehende Termine; bis zu zwei WhatsApp-Erinnerungen lassen sich zeitlich einstellen. Die Onlinebuchung zeigt freie Zeiten für neue Wünsche. Patientenakte, Kalender und patientenbezogene Inbox halten den Zusammenhang sichtbar. Das Team bestimmt Anlass und Kontaktgruppe. easymed

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