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Praxisgründung und Wachstum

Was ist meine Therapiepraxis wert? Ertrag, Ausstattung und Kaufpreis unterscheiden

Ertrag nach Inhaberarbeit, Ausstattung und Fortführungsannahmen prägen den Wert einer Therapiepraxis. So unterscheiden Sie Praxiswert, Kaufpreis und Finanzierung.

easymed.digital Redaktion 8 Min. Lesezeit
Eine Waage, geordnete Unterlagen und eine Behandlungsliege als Motiv zur Praxisbewertung.

Wer eine Therapiepraxis bewerten möchte, braucht mehr als den letzten Jahresumsatz. Für einen belastbaren Praxiswert zählen der erwartete Überschuss nach Berücksichtigung der Inhaberarbeit, die zu übernehmende Ausstattung und die Voraussetzungen für die Fortführung. Diese Größen erklären auch, warum gleich hohe Umsätze zu unterschiedlichen Kaufpreisvorstellungen führen können.

Für die betriebliche Ausgangslage stellt die Praxissoftware für Physiotherapie von easymed einen Kalender mit Behandlern und Auswertungen nach Behandler, Kasse und Termintyp bereit. So lassen sich Informationen zur tatsächlichen Leistungserbringung geordnet betrachten. Die Praxisbewertung selbst entsteht aus Ertrag, Kosten, Arbeitseinsatz, Ausstattung und den Annahmen zur Fortführung.

Praxiswert und Kaufpreis haben unterschiedliche Aufgaben

Der Praxiswert ist eine wirtschaftliche Einschätzung unter festgelegten Annahmen. Der Kaufpreis ist der Betrag, auf den sich Verkäufer und Käufer für einen bestimmten Umfang und bestimmte Bedingungen einigen. Die Finanzierung betrachtet zusätzlich, welche Zahlungen neben den laufenden Kosten tragbar sind. Bewertung, Preisverhandlung und Finanzierung beantworten damit drei verschiedene Fragen.

Drei Fragen mit unterschiedlicher Bezugsgröße
PraxiswertEinschätzung unter AnnahmenKaufpreisVereinbarter Umfang undBedingungenFinanzierungZahlungen neben laufenden Kosten
Praxiswert schätzt unter Annahmen, Kaufpreis legt Umfang und Bedingungen fest, Finanzierung prüft tragbare Zahlungen.

Die IHK Frankfurt unterscheidet gängige Bewertungsverfahren: Ertragswert- und Discounted-Cashflow-Verfahren leiten den Wert aus erwarteten finanziellen Überschüssen ab. Die Ergebnisse der Vergangenheit dienen dabei als Grundlage, um die Zukunftsplanung zu prüfen. Ein Praxiswert ist daher keine bloße Fortschreibung des letzten Jahres.

Bei einer Multiplikatorrechnung wird eine Kennzahl der Praxis mit einem Faktor aus vergleichbaren Unternehmen oder Transaktionen verknüpft. Die IHK weist darauf hin, dass diese Methode nur mit einer fundierten und tatsächlich vergleichbaren Datenbasis aussagekräftig ist; individuelle Werttreiber und Risiken müssen zusätzlich betrachtet werden. Fragen Sie deshalb nicht nur nach dem Faktor, sondern auch nach Vergleichsgruppe, Ergebnisgröße und Anpassungen.

Wenn Sie den Praxiswert berechnen oder ein Angebot prüfen, notieren Sie den Bewertungsanlass und den Stichtag. Halten Sie außerdem fest, welche Gegenstände, Verträge und Übergabeleistungen im Angebot enthalten sind. Ein Betrag für die Praxis kann sonst mit einem Angebot verglichen werden, das einen anderen Umfang umfasst. Wenn Annahmen unsicher sind, hilft eine begründete Bandbreite oder der Vergleich mehrerer Szenarien mehr als eine scheinbar exakte Einzelzahl.

Die vorhandene Substanz sorgfältig aufnehmen

Zur Substanz zählen die übernommenen betrieblichen Gegenstände und ihre wirtschaftlich sinnvolle Nutzung. Eine Inventarliste unterscheidet Eigentum, Leasing und mitbenutzte Ausstattung. Zustand, Alter und absehbarer Ersatzbedarf ergänzen die Liste. Der ursprüngliche Anschaffungspreis ist dabei etwas anderes als der heutige Wert für die Fortführung.

Welche Nutzung gehört zum angebotenen Bestand?
Inventar zuordnenEigentumGehört zum eigenen BestandLeasingVereinbarung und LaufzeitprüfenMitbenutzte AusstattungNutzung und Umfangbeschreiben
Die Inventarliste trennt Eigentum, Leasing und mitbenutzte Ausstattung.

Gehen Sie Raum für Raum durch. Erfassen Sie Liegen, Geräte, Möbel und Arbeitsmittel, die zum Angebot gehören, und gleichen Sie die Liste mit Belegen und Verträgen ab. Bei Leasing oder gemeinsamer Nutzung zählt, welche Laufzeit, Nutzung und Übernahme tatsächlich vereinbart werden kann. Eine Fotodokumentation erleichtert den Abgleich, ersetzt aber nicht die Beschreibung der Eigentumsverhältnisse.

Betrachten Sie die Ausstattung aus Sicht des künftigen Leistungsangebots. Ein hochwertiges Spezialgerät kann für die nächste Leitung wenig Nutzen haben, wenn sie diesen Schwerpunkt nicht fortführt. Umgekehrt kann eine ältere, gut gepflegte Einrichtung einen verlässlichen Start ermöglichen. Entscheidend ist, welche Nutzung die neue Leitung plant und ob Geräte, Räume und Arbeitsmittel dazu passen.

Führen Sie absehbare Reparaturen und Ersatzkäufe separat auf. Wenn ein wichtiges Gerät bald erneuert werden muss, beeinflusst das den finanziellen Spielraum nach der Übernahme. Diese Investition gehört deshalb in die Fortführungsplanung und in das Finanzierungsgespräch. So bleibt erkennbar, welcher Betrag den laufenden Betrieb betrifft und welcher zusätzlich für den Start benötigt wird.

Die Ertragskraft hinter dem Umsatz verstehen

Bei der Ertragskraft zählt, welcher Überschuss mit dem vorgesehenen Betrieb erreichbar ist. Die IHK beschreibt die Bereinigung einmaliger Sondereffekte und die Plausibilisierung künftiger Überschüsse anhand der Vergangenheit als Schritte der Bewertung. Beginnen Sie daher mit mehreren Geschäftsjahren und erklären Sie, wodurch sich Ergebnisse verändert haben.

Für Physiotherapiepraxen stellt der IFK das modifizierte Ertragswertverfahren als einen möglichen Ansatz vor. Im Mittelpunkt steht dort der künftig erwartete Gewinn statt des Umsatzes. Der IFK beschreibt einen Übergewinn als Anteil, der über ein übliches Angestelltengehalt hinausgeht; er kann neben der Ausstattung auf wirtschaftlichen Wert durch Ruf oder eingespielte Abläufe hinweisen.

Machen Sie dafür die Arbeit der bisherigen Inhaberin sichtbar. Wie viele Stunden entfallen auf Behandlung, Leitung, Organisation und Einarbeitung? Prüfen Sie, welche dieser Aufgaben die Nachfolge übernehmen kann und welche Arbeitszeit oder Personalkosten dafür eingeplant werden müssen. Fehlt eine vergleichbare Vergütung für diese Tätigkeiten in den bisherigen Kosten, lässt sich der ausgewiesene Gewinn nicht ohne Anpassung mit dem Betrieb nach der Übergabe vergleichen.

Ordnen Sie außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge einzeln zu. Eine einmalige Reparatur kann ein Geschäftsjahr verzerren; ein dauerhaft höherer Personalbedarf gehört dagegen zur künftigen Planung. Halten Sie für jede Korrektur Anlass, Betrag und Beleg fest. Eine bereinigte Ergebnisübersicht soll die wirtschaftliche Grundlage erklären und nicht nur in eine für eine Seite günstige Richtung verändern.

Prüfen Sie anschließend, ob die Zukunftsplanung zu den vorhandenen Kapazitäten passt. Welche Leistungen benötigen bestimmte Qualifikationen? Wie verteilt sich die Arbeit im Team? Welche Zeit entfällt auf Hausbesuche, Dokumentation und Organisation? Die Antworten helfen, Umsatzannahmen mit den tatsächlich verfügbaren Arbeitsstunden und Kosten zu verbinden.

Beispiel: Gleicher Umsatz, unterschiedlicher Fortführungsüberschuss

Die folgenden Werte sind Annahmen für eine Beispielrechnung und keine Branchenwerte. Zwei Praxen erzielen jeweils 360.000 Euro Jahresumsatz. Praxis A weist nach den erfassten betrieblichen Kosten einen Überschuss von 95.000 Euro aus, Praxis B 75.000 Euro. Auf den ersten Blick erscheint Praxis A wirtschaftlich stärker; die bisherige Inhaberarbeit ist in den Zahlen aber noch nicht vergleichbar berücksichtigt.

Überschuss vor/nach Inhaberarbeit
Vor Ansatz der InhaberarbeitA95.000 €B75.000 €Nach Ansatz der InhaberarbeitA30.000 €B45.000 €
Bei je 360.000 Euro Umsatz verbleiben nach Ansatz der Inhaberarbeit 30.000 Euro bei A und 45.000 Euro bei B.

In Praxis A werden in diesem Beispiel 65.000 Euro für den Ersatz der bisherigen Behandlungs- und Leitungsarbeit angesetzt. Bei Praxis B sind diese Aufgaben bereits weitgehend in den Personalkosten enthalten; für noch nicht abgedeckte Arbeit werden 30.000 Euro ergänzt. Dadurch verbleiben bei A 30.000 Euro und bei B 45.000 Euro als vergleichbar betrachtete jährliche Überschüsse vor weiteren Bewertungsannahmen.

Zusätzlich benötigt Praxis A zeitnah einen größeren Ersatzkauf, während Praxis B ihre wichtigsten Geräte kürzlich erneuert hat. Tragen Sie diese Ausgaben getrennt in die Planung ein: Der Vergleich der laufenden Ertragskraft und der künftige Investitionsbedarf hängen zusammen, sind aber nicht dieselbe Zahl.

Die Rechnung zeigt, warum der Umsatz allein den Praxiswert nicht erklärt. Wenn Ihnen ein Umsatz- oder Ergebnisfaktor genannt wird, fragen Sie nach der zugrunde gelegten Kennzahl, der Vergleichbarkeit und den berücksichtigten Kosten für Inhaberarbeit. Die Beispielwerte veranschaulichen die Rechenlogik; sie legen keinen üblichen Faktor oder Marktwert fest.

Den Standort als wirtschaftliche Voraussetzung prüfen

Ein Standort umfasst mehr als die Adresse. Raumnutzung, Mietlaufzeit, Nebenkosten und Zugänglichkeit beeinflussen, ob die Praxis mit dem geplanten Angebot weiterarbeiten kann. Klären Sie deshalb, auf welcher Grundlage Räume und Nebenflächen nach der Übergabe genutzt werden können.

Betrachten Sie Räume zusammen mit den vorgesehenen Leistungen. Gibt es genügend Behandlungsmöglichkeiten zur passenden Zeit? Passen Zugang, Lagerung und Arbeitswege zum Alltag des Teams? Welche Anpassungen wären nötig, wenn die neue Leitung den Schwerpunkt verändert? Eine Liste konkreter Arbeiten und Kosten hilft mehr als ein allgemeiner Auf- oder Abschlag für den Standort.

Verbinden Sie die Raumprüfung mit dem Bewertungszeitpunkt. Eine langfristig geplante Fortführung und eine kurzfristig auslaufende Mietvereinbarung brauchen unterschiedliche Annahmen. Halten Sie fest, welche Bedingung vor der Übernahme geklärt werden soll und wie sich eine Änderung auf den Betrieb auswirken könnte.

Persönliche Bindungen und übertragbare Strukturen auseinanderhalten

Ruf und eingespielte Abläufe können den Betrieb unterstützen, doch ihre Fortführung hängt davon ab, ob sie auch ohne die bisherige Inhaberin funktionieren. Beschreiben Sie, wer Erstgespräche führt, Spezialangebote übernimmt, Termine koordiniert und Rückfragen bearbeitet. So wird sichtbar, welche Aufgaben im Team verankert sind und wo zusätzliche Einarbeitung gebraucht wird.

Der IFK nennt Patientenbeziehungen, Ruf und eingespielte Abläufe als Beispiele für immaterielle Praxiswerte. Prüfen Sie bei jeder Annahme, worauf sie beruht: auf einer wiederholbaren Leistung und einem eingespielten Team oder vor allem auf der persönlichen Bindung an die bisherige Leitung? Ein vorhandener Patientenstamm ist keine feste künftige Umsatzmenge; Patientinnen und Patienten entscheiden selbst über ihre Behandlung und den Kontakt zur Praxis.

Nutzen Sie für eine erste wirtschaftliche Übersicht zunächst betriebliche Kennzahlen, ohne einzelne Patientinnen oder Patienten identifizierbar zu machen. § 203 StGB erfasst bei Angehörigen bestimmter Berufe, darunter staatlich geregelte Heilberufe, die unbefugte Offenbarung anvertrauter oder sonst bekannt gewordener Geheimnisse. Legen Sie vor einem Austausch personenbezogener Informationen Zweck, Berechtigung und Zugriffsweg fest.

Mit mehreren Szenarien über den Wert sprechen

Ein Basisszenario beschreibt, welche Leistungen und Arbeitszeiten mit dem bestehenden Team voraussichtlich fortgeführt werden können. Ein zweites kann einen konkreten Veränderungsplan abbilden, etwa eine neue Aufgabenverteilung. Ein drittes zeigt, wie sich ein späterer Personalstart oder eine notwendige Ersatzinvestition auswirkt.

Ändern Sie möglichst wenige Annahmen gleichzeitig. Wenn ein höherer Umsatz mit längeren Öffnungszeiten begründet wird, müssen Personal- und Organisationsaufwand ebenfalls berücksichtigt werden. Wenn die Nachfolge weniger selbst behandeln möchte, planen Sie die Kosten für den Ersatz dieser Stunden ein. So erkennen beide Seiten, welche einzelne Annahme den Überschuss verändert.

Trennen Sie belegte Ausgangsdaten von geplanten Entwicklungen. Bereits etablierte Abläufe sind eine andere Grundlage als ein noch nicht getesteter neuer Schwerpunkt. Eine Übersicht mit Ergebnis, Inhaberarbeit, Investitionen und offenen Voraussetzungen macht sichtbar, wo die Szenarien übereinstimmen und worüber noch verhandelt wird.

Eine abweichende Preisvorstellung sachlich bearbeiten

Wenn Käufer und Verkäufer zu unterschiedlichen Beträgen kommen, vergleichen Sie zuerst die Bewertungsgrundlagen. Rechnet die andere Seite mit weniger eigenen Behandlungsstunden, einer anderen Personalbesetzung oder höherem Ersatzbedarf? Solche Abweichungen lassen sich anhand konkreter Aufgaben, Kosten und Belege besprechen.

Stimmen die Ertragsannahmen weitgehend überein, prüfen Sie den angebotenen Umfang und die Zahlungsbedingungen. Vielleicht sind weniger Geräte oder eine kürzere Übergabezeit enthalten. Halten Sie diese Punkte neben dem Preis fest, damit unterschiedliche Angebote tatsächlich vergleichbar werden.

Dokumentieren Sie vereinbarte Änderungen in einer neuen Bewertungsfassung. So bleiben bestätigte Fakten von Vorschlägen für die Zukunft getrennt. Eine nachvollziehbare Übersicht verbindet Praxiswert, Kaufpreis und Finanzierung und hilft, die nächste Entscheidung an einer klaren Grundlage auszurichten.

Häufige Fragen

Worin unterscheiden sich Praxiswert, Kaufpreis und Finanzierung?

Der Praxiswert schätzt den wirtschaftlichen Betrieb unter festgelegten Annahmen. Der Kaufpreis ist die Einigung über Umfang und Bedingungen der Übergabe. Bei der Finanzierung prüft die übernehmende Person zusätzlich, welche Zahlungen neben den laufenden Kosten tragbar sind.

Warum reicht der Umsatz nicht aus, um eine Therapiepraxis zu bewerten?

Bei gleichem Umsatz können nach den laufenden Kosten unterschiedliche Überschüsse bleiben. In der Beispielrechnung werden zusätzlich 65.000 Euro für die bisherige Inhaberarbeit bei A und 30.000 Euro bei B angesetzt. Dadurch liegen die vergleichbaren Ergebnisse bei 30.000 beziehungsweise 45.000 Euro.

Wie wird die Arbeit der bisherigen Inhaberin bei der Praxisbewertung berücksichtigt?

Erfassen Sie Behandlungszeit, Leitung, Organisation und Einarbeitung. Prüfen Sie dann, welche Arbeit die Nachfolge selbst übernimmt und welche Stunden oder Personalkosten dafür eingeplant werden müssen. Fehlt eine vergleichbare Vergütung in den bisherigen Kosten, muss der ausgewiesene Gewinn für den Vergleich angepasst werden.

Was gehört in die Inventarliste für den Verkauf einer Praxis?

Halten Sie fest, welche Gegenstände Eigentum sind, geleast oder mitbenutzt werden. Ergänzen Sie Zustand, Alter, tatsächliche Nutzung und absehbaren Ersatzbedarf. Stimmen Sie Leasinglaufzeiten und gemeinsam genutzte Ausstattung mit den dazugehörigen Verträgen ab.

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