Zum Inhalt
Abrechnung und Finanzen

Umsatzsteuer: Einen vereinbarten Bruttopreis aufteilen

238 Euro brutto enthalten bei 19 Prozent 200 Euro netto und 38 Euro Umsatzsteuer. Formel, Steuersatz-Check und Rechnungseintrag im Praxisbeispiel.

easymed.digital Redaktion 5 Min. Lesezeit
Eine Hand bedient einen Taschenrechner neben einem Angebotsblatt und zwei Vergleichsstreifen auf einem hellen Schreibtisch.

238 Euro brutto bei 19 Prozent Umsatzsteuer bestehen aus 200 Euro netto und 38 Euro Steuer. Die Rechnung lautet: 238 Euro ÷ 1,19 = 200 Euro netto; 238 Euro − 200 Euro = 38 Euro Umsatzsteuer. Wenn Sie 238 Euro als Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer zugesagt haben, bleibt der Rechnungsbetrag bei 238 Euro.

Der Rechenweg setzt voraus, dass die konkrete Leistung mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent steuerpflichtig ist. § 12 Absatz 1 UStG nennt diesen Satz für steuerpflichtige Umsätze. Daneben gibt es unter anderem bestimmte Befreiungen in § 4 UStG und die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Das Wort „Workshop“ entscheidet die Einordnung nicht allein. Im folgenden Beispiel ist der Steuersatz von 19 Prozent für das Angebot bereits geklärt.

Für die laufende Privatabrechnung in easymed entstehen Rechnungen aus erfassten Leistungen und passenden Katalogen. Mit dem Zusatzmodul Lexware Office gehen die Angaben eines fertigen Belegs beim Abschluss an Lexware; die dort vergebene Rechnungsnummer kommt zurück und der tägliche Abgleich aktualisiert bezahlte Rechnungen. So bleibt der Übergang von der Praxisrechnung zur Buchhaltung mit dem Rechnungsablauf verbunden. Das Workshopbeispiel zeigt, wie Sie eine vereinbarte Gesamtsumme mit der passenden Preisangabe abgleichen.

Der Gesamtpreis ist die Ausgangsgröße

Ihre Therapiepraxis hat für einen Workshop 238 Euro einschließlich Umsatzsteuer vereinbart. Schreiben Sie im Angebot klar, dass es sich um den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer handelt. Dann kennen Sie und der Auftraggeber dieselbe Zahlungssumme. Die Preiszusage und der Umfang des Workshops gehören zusammen in die Auftragsunterlagen.

Ein Nettopreis beschreibt den Betrag vor der Umsatzsteuer. Bei 238 Euro netto würden 19 Prozent hinzukommen; die Gesamtsumme wäre dann 283,22 Euro. Ein Brutto- oder Gesamtpreis von 238 Euro enthält die Steuer bereits. Klären Sie deshalb vor dem Eintrag, ob die Zusage brutto oder netto lautet. Diese eine Angabe entscheidet darüber, ob die Rechnung den vereinbarten Betrag erhält.

Die gesetzliche Grundlage erklärt die Aufteilung: Nach § 10 Absatz 1 UStG wird die Bemessungsgrundlage aus dem Entgelt abzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer ermittelt. § 12 Absatz 1 UStG setzt für steuerpflichtige Umsätze grundsätzlich 19 Prozent an. Für einen bestätigten Bruttobetrag wird der darin enthaltene Steueranteil herausgerechnet, während der Gesamtpreis gleich bleibt.

Mehrwertsteuer aus dem Bruttopreis herausrechnen

Teilen Sie den vereinbarten Gesamtpreis durch den Faktor 1,19. Für das Beispiel ergibt 238 Euro ÷ 1,19 genau 200 Euro netto. Der Steueranteil ist die Differenz zwischen Gesamtpreis und Nettobetrag: 238 Euro − 200 Euro = 38 Euro Umsatzsteuer. Damit stimmen Preiszusage und Aufteilung überein.

Der Gesamtpreis führt zum Nettobetrag bei 19 %
Beispiel bei 19 %: Steuer herausrechnen238 € Gesamtpreis÷ 1,19200 € netto238 − 200 = 38 € Steuer
Beispiel bei bestätigten 19 %: 238 Euro brutto ÷ 1,19 = 200 Euro netto. Die Differenz von 38 Euro ist der enthaltene Steueranteil.

Der Faktor 1,19 steht für 100 Prozent Nettopreis plus 19 Prozent Umsatzsteuer. Bei einem anderen einschlägigen Steuersatz lautet der Faktor entsprechend 1 plus Steuersatz als Dezimalzahl. Für 7 Prozent wäre das beispielsweise 1,07, sofern dieser Satz auf die konkrete Leistung anzuwenden ist. Die Umsatzsteuer wird auf den Nettobetrag gerechnet; sie lässt sich aus einem Bruttopreis daher durch Division herauslösen. § 10 UStG beschreibt die Bemessungsgrundlage, § 12 UStG den allgemeinen Steuersatz für steuerpflichtige Umsätze.

Netto und Steuer ergeben denselben vereinbarten Preis

Prüfen Sie die Aufteilung in die andere Richtung: 19 Prozent von 200 Euro sind 38 Euro. Addiert zu 200 Euro ergeben sie wieder 238 Euro. Die Steuer ist in diesem Gesamtpreis enthalten. So lässt sich eine Rückfrage zur Rechnung knapp beantworten: „Die vereinbarten 238 Euro setzen sich aus 200 Euro netto und 38 Euro Umsatzsteuer zusammen.“

200 Euro netto und 38 Euro Steuer ergeben 238 Euro
Beispiel bei 19 %: ein bestätigter Gesamtpreis238 € brutto200 € netto38 €Steuer19 % von 200 = 38200 + 38 = 238 €
Beispiel bei bestätigten 19 %: 200 Euro netto plus 38 Euro Steuer ergeben zusammen den vereinbarten Preis von 238 Euro.

Wenden Sie die 19 Prozent nicht auf den Bruttobetrag an. 19 Prozent von 238 Euro wären 45,22 Euro. Dieser Betrag passt zu einer Nettosumme von 238 Euro und ergäbe zusammen 283,22 Euro. Für die enthaltene Steuer im vereinbarten Bruttobetrag ist dagegen die Division durch 1,19 der passende Rechenweg.

Auch bei einem Betrag mit Centstellen bleibt das Prinzip gleich. Bei 299 Euro brutto ergeben 299 Euro ÷ 1,19 rund 251,26 Euro netto. Die Differenz von 47,74 Euro ist der enthaltene Steuerbetrag; beide Teilbeträge ergeben zusammen 299 Euro. Runden Sie auf Cent und gleichen Sie den Endbetrag nach der Rechnungserstellung mit der angenommenen Preiszusage ab.

Brutto- und Nettopreis beim Eintrag unterscheiden

Verwendet Ihr Rechnungsweg ein Nettopreisfeld, tragen Sie für das Beispiel 200 Euro netto ein. Bei 19 Prozent Steuer entstehen daraus 38 Euro Umsatzsteuer und 238 Euro insgesamt. Ein dafür eingerichteter Bruttopreisweg erhält den vereinbarten Gesamtpreis von 238 Euro als Eingabe und weist denselben Betrag als Summe aus.

Werden dagegen 238 Euro als Nettopreis eingetragen, rechnet das Programm 45,22 Euro Steuer hinzu. Der Gesamtbetrag steigt auf 283,22 Euro und weicht damit von der Preiszusage ab. Lesen Sie den Feldtyp zusammen mit der Steuerart und vergleichen Sie den angezeigten Endbetrag mit dem angenommenen Angebot. Stimmen diese Angaben, kann der Preis ohne erneutes Kopfrechnen in den vorgesehenen Rechnungsablauf übernommen werden.

Der passende Eintrag erhält die Preiszusage bei 19 %
Beispiel bei 19 %: Nettopreisfeld vergleichen238 €im Nettofeld+ 45,22 € Steuer283,22 €anderer Gesamtpreis200 €im Nettofeld+ 38 € Steuer238 €vereinbartDer passende Eintrag ergibt 238 €
Bei bestätigten 19 % ergeben 200 Euro netto plus 38 Euro Steuer zusammen 238 Euro. Werden 238 Euro als netto eingetragen, entsteht ein anderer Gesamtpreis von 283,22 Euro.

Bei einer vollständigen Rechnung verlangt § 14 Absatz 4 UStG unter anderem das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt und den Steuersatz mit Steuerbetrag; bei einer Befreiung gehört ein entsprechender Hinweis dazu. Für eine Rechnung über höchstens 250 Euro sieht § 33 UStDV unter bestimmten Voraussetzungen vereinfachte Mindestangaben vor. Dabei zählt der Gesamtbetrag der Rechnung: Die Workshopposition über 238 Euro fällt nur dann darunter, wenn die gesamte Rechnung höchstens 250 Euro beträgt und kein gesetzlicher Ausschluss greift. Die Kleinbetragsregel ändert den vereinbarten Preis nicht.

Eine Preisänderung bei derselben Vereinbarung weiterführen

Wird ein längerer Workshop oder ein zusätzlicher Bestandteil vereinbart, halten Sie den neuen Umfang und den angenommenen Gesamtpreis gemeinsam am Auftrag fest. Verwenden Sie den aktuellen Gesamtpreis als Grundlage der Rechnung und berechnen Sie die Aufteilung erneut. Bleibt die Leistung mit 19 Prozent steuerpflichtig, bleibt auch der Faktor 1,19 gleich.

Ändert sich der Inhalt des Angebots, prüfen Sie auch dessen steuerliche Einordnung für den neuen Leistungsumfang. Danach wählen Sie den passenden Nettobetrag beziehungsweise den Bruttoweg im Rechnungssystem. Bei der Zahlung ist die Summe der ausgestellten aktuellen Rechnung maßgeblich. So bleibt vom Auftrag bis zum Zahlungseingang derselbe Gesamtbetrag nachvollziehbar.

Häufige Fragen

Wie rechne ich 19 Prozent Umsatzsteuer aus einem Bruttopreis heraus?

Wenn die konkrete Leistung mit 19 Prozent steuerpflichtig ist und der vereinbarte Preis die Steuer bereits enthält, teilen Sie den Gesamtbetrag durch 1,19. Bei 238 Euro ergeben sich 200 Euro netto und 38 Euro Umsatzsteuer. Die Einordnung der Leistung steht vor der Berechnung.

Gilt der Satz von 19 Prozent für jeden Praxisworkshop?

Nein. Die 19 Prozent gelten für steuerpflichtige Umsätze zum allgemeinen Satz. Das Umsatzsteuergesetz enthält außerdem bestimmte Befreiungen und die Kleinunternehmerregelung. Ein Workshop ist deshalb nicht allein durch seine Bezeichnung steuerlich eingeordnet; im Beispiel ist der Satz bereits bestätigt.

Warum wird auf einen vereinbarten Bruttopreis keine Steuer aufgeschlagen?

Weil die Steuer bei einem als Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer vereinbarten Betrag schon enthalten ist. Aus 238 Euro brutto werden 200 Euro netto und 38 Euro Steuer. Wenn 238 Euro als Nettopreis vereinbart sind, kommen 19 Prozent hinzu und der Gesamtbetrag beträgt 283,22 Euro.

Welcher Betrag gehört beim Beispiel in ein Nettopreisfeld?

200 Euro gehören in ein Nettopreisfeld, wenn die 19 Prozent Steuer hinzukommen sollen. 238 Euro passen in einen Bruttopreisweg, der diesen Betrag als Gesamtpreis behandelt. Prüfen Sie den angezeigten Rechnungsbetrag vor der Ausgabe gegen die angenommene Preiszusage.

Kann eine Rechnung über 238 Euro als Kleinbetragsrechnung gelten?

Ja, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung höchstens 250 Euro beträgt und kein gesetzlicher Ausschluss gilt. Für Kleinbetragsrechnungen erlaubt § 33 UStDV vereinfachte Mindestangaben. Prüfen Sie deshalb die Summe der vollständigen Rechnung, nicht nur den Preis der Workshopposition.

Wie verbindet easymed die Praxisrechnung mit der Buchhaltung?

Die Privatabrechnung erstellt Rechnungen aus erfassten Leistungen und passenden Katalogen. Mit dem Zusatzmodul Lexware Office gehen fertige Belege beim Abschluss an Lexware, die Rechnungsnummer kommt zurück und bezahlte Rechnungen werden täglich abgeglichen. Mehr über easymed erfahren Sie auf der Website.

← Alle Blogartikel

Passend zu Ihrem Thema