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Praxisgründung und Wachstum

Versicherungen bei der Praxisgründung: Risiken gezielt besprechen

Versicherungen bei der Praxisgründung richten sich nach Leistungen, Räumen, Team und Inventar. Mit konkreten Ausfallszenarien vergleichen Sie die Bedingungen gezielt.

easymed.digital Redaktion 7 Min. Lesezeit
Praxisgründerin bespricht Absicherung und Risiken mit einem Berater.

Als Teil Ihrer Gründungsplanung wählen Sie Versicherungen bei der Praxisgründung anhand Ihres Praxisprofils: Welche Leistungen, Arbeitsorte, Personen und Werte sind betroffen, und welcher Ausfall könnte die Praxis finanziell stark belasten? Die IHK Cottbus knüpft die Auswahl sinnvoller Versicherungen an Branche und Geschäftsmodell und empfiehlt, Risiken mit existenzbedrohenden Folgen zu priorisieren.

Ordnen Sie die Fragen in drei Bereiche: Haftungsfälle aus Ihrer Tätigkeit oder dem Praxisbetrieb, Schäden an Räumen und Ausstattung sowie eine mögliche Betriebsunterbrechung. Die konkreten Bedingungen entscheiden, welche Personen, Gegenstände, Ereignisse und Zeiträume ein Angebot erfasst. Für den laufenden Praxisbetrieb bündelt easymed Kalender, Patientenakte und Behandlungsdokumentation. Bei einer Vertretung kann das zuständige Teammitglied den Termin- und Behandlungsstand nachvollziehen; Sie legen im Team fest, wer betroffene Termine und Rückmeldungen übernimmt.

Ihr Tätigkeitsprofil vollständig beschreiben

Notieren Sie Ihre Fachrichtung und die tatsächlich geplanten Leistungen. Ergänzen Sie Arbeitsorte wie die eigenen Praxisräume, Hausbesuche oder Gruppenangebote. Geplante spätere Erweiterungen kennzeichnen Sie getrennt von dem, was zum Start feststeht. So beruht die Beratung auf Ihrem konkreten Angebot.

Beschreiben Sie auch die Rollen im Team: Arbeiten Sie allein, beschäftigen Sie Mitarbeitende oder teilen Sie Räume mit anderen Selbstständigen? Halten Sie fest, wer Räume nutzt, wem die Ausstattung gehört und welche Zusammenarbeit vereinbart ist. Bei mobilen Tätigkeiten gehören die Einsatzorte und die dort genutzten Geräte zum Praxisprofil.

Berufliche Haftungsfragen konkret ansprechen

Fragen Sie, welche Ansprüche aus Ihrer therapeutischen Tätigkeit und aus dem Betrieb der Praxis betrachtet werden. Legen Sie dafür konkrete Arbeitsbeispiele vor, etwa eine Behandlung in der Praxis, einen Hausbesuch oder die Nutzung gemeinsam vereinbarter Räume. Die IHK Berlin führt Berufs- und Betriebshaftpflicht als eigene betriebliche Versicherungsbereiche auf; für Ihren Vergleich zählt, welche Tätigkeit und welche Personen die vorliegenden Bedingungen tatsächlich nennen.

Besprechen Sie Mitarbeitende, Vertretungen und weitere mitwirkende Personen ausdrücklich. Fragen Sie, ob die geschilderten Tätigkeiten und Arbeitsorte im Angebot berücksichtigt sind und welche Ausschlüsse oder Grenzen gelten. Halten Sie die Erläuterung mit Bezug zum Angebot fest, damit Sie sie beim Vergleich wiederfinden.

Räume und Praxisinventar realistisch bewerten

Erstellen Sie eine Liste der wesentlichen Praxiswerte: Einrichtung, Geräte und technische Ausstattung. Notieren Sie je Gegenstand, ob er Ihnen gehört, gemietet oder gemeinsam genutzt wird, wo er eingesetzt wird und welche Rechnung oder Vereinbarung dazugehört. Trennen Sie belegte Anschaffungskosten von einer eigenen Schätzung.

Fragen Sie, wie ein Angebot den Wert und einen möglichen Schaden behandelt. Lassen Sie sich anhand Ihrer Unterlagen erklären, welche Grenzen oder Eigenanteile gelten und ob der beschriebene Einsatzort berücksichtigt ist. Ein regelmäßig zu Hausbesuchen mitgenommenes Gerät braucht eine andere konkrete Beschreibung als ein fest installierter Praxiscomputer.

Eine Unterbrechung des Betriebs durchspielen

Beschreiben Sie getrennte Auslöser: Räume sind nach einem Schaden nicht nutzbar, eine wichtige Ausstattung fällt aus oder die zentrale behandelnde Person kann nicht arbeiten. Ordnen Sie jedem Szenario die betroffenen Termine, laufenden Verpflichtungen und möglichen Folgen für den Betrieb zu. So wird ein möglicher Praxisausfall zu einer konkreten Frage für die Beratung.

Produktnamen allein zeigen nicht, wann eine Leistung vorgesehen ist. Die IHK Berlin beschreibt eine Betriebsunterbrechungsversicherung im Zusammenhang mit Sachschäden und führt eine Betriebskostenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit der Inhaberin oder des Inhabers gesondert auf. Fragen Sie deshalb für Ihr Szenario nach dem konkreten Auslöser, möglichen Wartezeiten, Leistungsgrenzen und der Dauer. Die Bedingungen Ihres Angebots bleiben dabei der Bezugspunkt.

Trennen Sie die betrieblichen Verpflichtungen von Ihrer persönlichen Lebenshaltung. Miete oder vereinbarte Gehälter gehören in die Praxisübersicht; private Ausgaben und eine persönliche Absicherung betrachten Sie separat. Fragen Sie außerdem, wie eine teilweise Fortsetzung der Arbeit eingeordnet wird, wenn etwa nur einzelne Räume oder Termine betroffen sind.

Angebote anhand gleicher Fragen vergleichen

Verwenden Sie für jedes Angebot dasselbe Praxisprofil und dieselben Szenarien. Vergleichen Sie je Frage den beschriebenen Schutz, die betroffenen Personen und Arbeitsorte, wichtige Ausschlüsse, Eigenanteile, Grenzen und den vorgesehenen Meldeweg. So können Sie Unterschiede hinter ähnlich klingenden Produktnamen erkennen.

Zwei Personen betrachten gemeinsam eine Raumskizze neben Mappe und Schlüssel auf einem Tisch. KI Generiert
Die eigene Praxissituation im Beratungsgespräch konkret beschreiben.

Lassen Sie sich die Vertragsbestimmungen und Versicherungsbedingungen vor Ihrer Vertragserklärung in Textform geben; § 7 VVG sieht diese Information rechtzeitig vor Vertragsschluss vor. Beantworten Sie auch die in Textform gestellten Fragen zu gefahrerheblichen Umständen anhand Ihres tatsächlichen Profils; dazu regelt § 19 VVG die Anzeigepflicht. Gesetzestext: § 7 VVG und § 19 VVG.

Bitten Sie bei unklaren Begriffen um eine Erklärung an einem Ihrer Szenarien. Notieren Sie, auf welches Angebot sich die Antwort bezieht und welche Frage noch offen ist. So bleibt nachvollziehbar, welche Aussage zu welchem Vertrag gehört.

Fallbeispiel: Gemeinsame Räume und verschiedene Tätigkeiten

In einem Gründungsbeispiel nutzen zwei selbstständige Personen dieselben Räume, behandeln jedoch jeweils ihre eigenen Patientinnen. Zusätzlich beschäftigt eine der beiden eine Person für organisatorische Aufgaben. Diese Beschreibung enthält mehrere Rollen, die in einem pauschalen Begriff wie „Praxisgemeinschaft“ verborgen bleiben könnten.

Gemeinsame Räume mit getrennten Rollen beschreiben
Gemeinsame Räume haben mehrere getrennt zu beschreibende Rollen Gemeinsam genutzte Räume ABSelbstständigSelbstständigEigenePatientinnenEigenePatientinnen Zusätzliche Personfür Organisation bei A Raumvertrag, Eigentum undZusammenarbeit konkret beschreiben.
Gründungsbeispiel: Zwei Selbstständige betreuen eigene Patientinnen. Eine Person beschäftigt zusätzlich Unterstützung für Organisation.

Legen Sie für die Beratung dar, wer den Raumvertrag geschlossen hat, wem die Ausstattung gehört und welche Zusammenarbeit tatsächlich vereinbart wurde. Fragen Sie getrennt nach den beruflichen Tätigkeiten und nach Ereignissen im gemeinsam verwendeten Bereich. Die organisatorische Nähe der Personen beantwortet die Vertragsfrage nicht von allein.

Bitten Sie darum, den Umgang mit einem konkret geschilderten Ereignis zu erklären: Wer meldet es, welche Unterlagen werden benötigt und welche Bedingungen werden dafür betrachtet? Notieren Sie eine unklare Zuordnung als offene Frage. Wenn später eine weitere Person hinzukommt oder sich die Zusammenarbeit ändert, aktualisieren Sie die Beschreibung für die nächste Rücksprache.

Fallbeispiel: Ausstattung im Praxisraum und unterwegs

Eine Gründerin nutzt einen stationären Computer, gemietete Ausstattung und ein mobiles Gerät für organisatorische Aufgaben an mehreren Arbeitsorten. Erfassen Sie die Gegenstände einzeln nach Eigentum, Nutzung und Einsatzort. Eine einzige Gesamtsumme lässt diese Unterschiede und die zugehörigen Unterlagen nicht erkennen.

Ordnen Sie Rechnungen und Verträge den jeweiligen Positionen zu. Kennzeichnen Sie eigene Schätzungen und fragen Sie, welche Angaben das Angebot zur Bewertung des Gegenstands heranzieht. Lassen Sie die Nutzung unterwegs, gemietete Ausstattung und gemeinsame Anschaffungen anhand der tatsächlichen Vereinbarung einordnen.

Planen Sie außerdem, welche Ausstattung Sie für die Wiederaufnahme der Arbeit zuerst benötigen und was sich organisatorisch überbrücken lässt. Das hilft, die Bedeutung einzelner Geräte im Gespräch zu erklären und fehlende Informationen gezielt nachzureichen.

Einen Betriebsausfall nach Ursache und Folge besprechen

Die Aussage „Die Praxis fällt aus“ kann sehr unterschiedliche Situationen meinen. Räume sind vorübergehend nicht nutzbar, eine wichtige Ausstattung fehlt oder die zentrale behandelnde Person kann ihre Termine nicht übernehmen. Beschreiben Sie diese Situationen einzeln. Für die Beratung sind Ursache, betroffener Arbeitsbereich und konkrete Folgen relevant.

Zwei Ausfallursachen als getrennte Beispiele prüfen
Zwei Ausfallursachen werden als unterschiedliche Szenarien besprochen RäumeInhaberinAB nutzbarfällt ausnicht nutzbarverfügbar Ursache und konkrete Folgenje Szenario erläutern lassen.
Im einen Beispiel fällt die Inhaberin bei verfügbaren Räumen aus. Im anderen sind die Räume bei verfügbarer Inhaberin nicht nutzbar.

In einem dritten Beispiel bleiben die Räume verfügbar, während die Praxisinhaberin ihre geplanten Termine nicht selbst wahrnehmen kann. In einer anderen Variante steht die Inhaberin zur Verfügung, kann die Räume jedoch nicht nutzen. Beide Situationen können Einnahmen und laufende Verpflichtungen betreffen; sie sind trotzdem unterschiedliche Prüfaufträge für die Beratung.

Stellen Sie die tatsächlichen laufenden Verpflichtungen mit ihrer Herkunft zusammen. Welche Ausgaben ergeben sich aus bestehenden Verträgen, welche hängen von der Nutzung ab und welche sind noch Annahmen? Fragen Sie für jedes Angebot nach Voraussetzungen, Begrenzungen, teilweiser Fortsetzung und Meldeweg. Bewahren Sie die Antwort mit dem betrachteten Szenario auf.

Den Versicherungsbeginn mit der tatsächlichen Gründung abstimmen

Ihr Praxisstart kann mehrere organisatorische Phasen haben: Räume übernehmen, Ausstattung bereitstellen, Mitarbeitende einarbeiten und den ersten regulären Termin durchführen. Beschreiben Sie, welche Tätigkeiten und Werte in welchem Zeitraum bereits vorhanden sind. Fragen Sie die Beratung, welcher Beginn und welche Bedingungen für den konkreten Vertrag vorgesehen sind.

Den Vertragsbeginn an den tatsächlichen Phasen besprechen
Der Praxisstart hat mehrere Zeitpunkte für die konkrete Vertragsfrage Räume übernehmenAusstattungbereitstellenMitarbeitendeeinarbeitenErsten regulärenTermin durchführen Tätigkeiten und Werte je Phasezum Vertragsbeginn besprechen.
Zu jeder Phase erläutern, welche Tätigkeiten und Werte bereits vorhanden sind und welche Vertragsfrage dadurch entsteht.

Ordnen Sie Lieferung, Raumübernahme, Einarbeitung und Eröffnung nach tatsächlichem Zeitraum. Wenn ein Gerät vor dem ersten Termin geliefert wird oder sich der Start verschiebt, geben Sie die geänderte Planung zur Einordnung weiter. Halten Sie fest, ob ein verbindliches Angebot vorliegt, eine Entscheidung getroffen wurde oder eine Bestätigung noch aussteht.

Für eine mögliche Meldung erreichbare Unterlagen vorbereiten

Fragen Sie vorab nach dem vorgesehenen Kontakt, dem Meldeweg und den Informationen, die bei einem Schaden gebraucht werden. § 30 VVG sieht vor, einen bekannt gewordenen Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen. Legen Sie daher für jede Police die aktuelle Vertragsfassung, die zuständige Kontaktstelle und die passenden Nachweise zusammen. Gesetzestext: § 30 VVG.

Benennen Sie intern, wer die Unterlagen bei einer Abwesenheit findet und die Rückmeldung übernimmt. Für den Praxisbetrieb können Kalender, Patientenakte und Behandlungsdokumentation in easymed den aktuellen Stand zusammenführen. Das Team vereinbart, wer betroffene Termine bearbeitet und Patientinnen informiert; Vertragsunterlagen und Schadenmeldung folgen dem jeweils festgelegten Weg.

Spätere Veränderungen als Anlass für eine neue Prüfung festhalten

Neue Leistungen, Arbeitsorte, Teammitglieder oder eine andere Nutzung wesentlicher Ausstattung können den Beratungsstand verändern. Beschreiben Sie, was sich konkret ändert, und fragen Sie vor der Umstellung, ob daraus für den Vertrag eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung folgt. §§ 23 bis 27 VVG regeln Gefahrerhöhungen; § 23 nennt dafür Anzeige- und Einwilligungsfragen. Gesetzestext: § 23 VVG.

Halten Sie die Antwort mit Datum und Angebotsbezug fest. So bleibt nachvollziehbar, welche Tätigkeiten, Personen, Räume und Werte der besprochenen Absicherung zugrunde liegen, wenn sich Ihre Praxis weiterentwickelt.

Häufige Fragen

Welche Angaben sollte ich zum Versicherungsgespräch bei der Praxisgründung mitbringen?

Beschreiben Sie Ihre geplanten Leistungen, Arbeitsorte, beteiligten Personen und die Nutzung der Räume. Nehmen Sie eine Inventarliste mit Eigentums- oder Mietstatus sowie passenden Rechnungen oder Verträgen dazu. Ergänzen Sie konkrete Ausfallszenarien, laufende Verpflichtungen und die geplanten Startphasen, damit alle Angebote dieselben Annahmen verwenden.

Wie unterscheiden sich Berufs- und Betriebshaftpflicht für eine Therapiepraxis?

Die IHK Berlin führt beide als eigene betriebliche Versicherungsbereiche auf. Legen Sie eine konkrete Behandlung und ein Ereignis aus dem Praxisbetrieb vor und fragen Sie, welche Tätigkeiten, Personen und Arbeitsorte das jeweilige Angebot nennt. Ausschlüsse und Grenzen halten Sie mit Bezug zu den Vertragsbedingungen fest.

Greift eine Betriebsunterbrechungsversicherung auch bei Ausfall der Inhaberin?

Das hängt vom Auslöser des Angebots ab. Die IHK Berlin beschreibt Betriebsunterbrechung im Zusammenhang mit Sachschäden und führt Betriebskosten bei Arbeitsunfähigkeit der Inhaberin oder des Inhabers gesondert auf. Fragen Sie deshalb nach dem konkreten Ereignis, den berücksichtigten Kosten, möglichen Wartezeiten und der Leistungsdauer.

Was sollte ich bei Veränderungen meiner Praxis nach dem Start tun?

Beschreiben Sie neue Leistungen, Arbeitsorte, Teammitglieder oder eine veränderte Nutzung von Ausstattung und fragen Sie, ob die Änderung für Ihren Vertrag relevant ist. § 23 VVG regelt Einwilligungs- und Anzeigefragen bei Gefahrerhöhungen. Halten Sie die konkrete Einordnung und die Rückmeldung zum Angebot fest.

Wie unterstützt easymed eine Vertretung, wenn die Praxisinhaberin ausfällt?

In easymed sind Kalender, Patientenakte und Behandlungsdokumentation im Praxisworkflow verbunden. Ein zuständiges Teammitglied kann bei einer Vertretung den Termin- und Behandlungsstand für die übernommenen Aufgaben nachvollziehen. Das Team vereinbart, wer Patientinnen informiert und die nächsten Schritte übernimmt.

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