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Team und Zusammenarbeit

Honorarbasis Physiotherapie: Zusammenarbeit klar organisieren

Die Bezeichnung Honorarbasis entscheidet den Erwerbsstatus nicht. Welche Patientenwege, Aufgaben, Arbeitsorte und Entscheidungsbefugnisse in der Physiotherapiepraxis zählen und wie easymed die gemeinsame Organisation unterstützt.

easymed.digital Redaktion 6 Min. Lesezeit
Zwei Physiotherapeuten besprechen Aufgaben und Abläufe einer geplanten Zusammenarbeit.

Bei einer Honorarbasis in der Physiotherapie entscheidet die Vertragsbezeichnung nicht über den Erwerbsstatus. Für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung zählen der Vertrag und die tatsächliche Durchführung zusammen. Weicht der Praxisalltag von der Vereinbarung ab, sind die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend; die Deutsche Rentenversicherung beurteilt den Einzelfall insgesamt (DRV zum Erwerbsstatus, § 7a SGB IV).

Für eine gemeinsame Praxisorganisation helfen klare Antworten: Wer erhält Patientenanfragen, stimmt Termine ab, organisiert Räume und Arbeitsmittel und entscheidet über Änderungen? easymed unterstützt dabei mit einem Teamkalender, einer gemeinsamen Patientenakte und persönlichen Mitarbeiterrechten. Im Team-Tarif können freie Mitarbeitende im eigenen Namen mit eigener Nummernfolge abrechnen. Die Software organisiert diese Abläufe; sie stellt den Erwerbsstatus nicht fest.

Welche Umstände bei Honorarkräften in der Physiotherapie zählen

Die Deutsche Rentenversicherung nennt für Physiotherapeuten und ähnliche Berufsgruppen als typischen Fall einer abhängigen Beschäftigung, dass keine eigene Betriebsstätte besteht, die Praxis Geräte und Materialien stellt, die Person nur für eine Praxis arbeitet, keine eigene Werbung betreibt und keine eigenen Rechnungen stellt (Broschüre „Versicherung 2026“, S. 41–42). Diese Hinweise werden nicht einzeln abgehakt: Nach § 7a SGB IV entscheidet die DRV Bund anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des konkreten Auftragsverhältnisses. (DRV zu den Kriterien der Gesamtbetrachtung).

Für die Übersicht reichen drei Fragen:

  • Patientenweg und Auftrag: Wer gewinnt Patienten, verteilt Behandlungen und bestimmt, ob die Honorarkraft einzelne Aufträge annimmt?
  • Zeit und Praxisbetrieb: Wer legt Behandlungszeiten fest und stellt Räume, Liege und Material? Gibt es eigene Praxisräume?
  • Markt und Abrechnung: Tritt die Praxis allein nach außen auf oder wirbt die behandelnde Person selbst und stellt eigene Rechnungen?

Ein BSG-Fall zeigt, warum ein einzelner Freiraum nicht genügt: Eine Physiotherapeutin konnte Termine abstimmen, nutzte ein eigenes Auto und arbeitete auch für ein Therapiezentrum. Das BSG wertete ihr Verhältnis zur Praxis dennoch als abhängige Beschäftigung, weil die Praxis alle Patienten vermittelte, allein nach außen auftrat und die Therapeutin keine eigenen Behandlungsräume oder Patientendatei hatte. Der Fall beschreibt diesen konkreten Auftrag, keine pauschale Entscheidung für jede Praxis (DRV-Zusammenfassung des BSG-Urteils vom 24. März 2016, S. 8–10).

Bis zum 30. Juni 2027 können die Beteiligten nach § 7a Abs. 4a SGB IV schon vor Tätigkeitsbeginn eine Statusentscheidung beantragen. Dafür zählen Vertrag und geplanter Ablauf; Änderungen innerhalb des ersten Monats nach Beginn sind der DRV unverzüglich mitzuteilen.

Auch echte Selbstständigkeit kann Rentenversicherungspflicht auslösen: Selbstständige Physiotherapeuten, die überwiegend auf ärztliche Verordnung arbeiten und regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, unterliegen der Rentenversicherungspflicht (Broschüre „Versicherung 2026“, S. 42). Das ist eine andere Frage als der Erwerbsstatus.

Tatsächliche Aufgaben möglichst konkret erfassen

Beginnen Sie mit dem geplanten Auftrag. Welche Behandlungen übernimmt die Person, welche vorbereitenden oder nachgelagerten Tätigkeiten gehören dazu und wie wird die Zusammenarbeit vereinbart? Ein kurzer konkreter Ablauf ist verständlicher als eine lange Sammlung allgemeiner Vertragsbegriffe. Die Bezeichnung „Honorartätigkeit“ allein beschreibt die tatsächlichen Aufgaben noch nicht.

Im Beispiel gehören bestimmte physiotherapeutische Kontakte zum Auftrag. Außerdem werden Informationen an den Empfang weitergegeben, damit Termine abgestimmt werden können. Die Beschreibung nennt, welche Informationen benötigt werden und wer die jeweilige Entscheidung übernimmt. Damit kann jede beteiligte Person ihre Rolle im gemeinsamen Ablauf einordnen.

In easymed liegen Stammdaten, Dokumente, Hinweise und Behandlungsverlauf in derselben Patientenakte. Befund und Verlauf werden je Termin dokumentiert; persönliche Mitarbeiterrechte steuern, wer diese Informationen sehen und bearbeiten darf.

Terminplanung und Arbeitsorte nachvollziehbar beschreiben

Der Teamkalender in easymed bietet eine Spalte je Behandler, eigene Arbeitszeiten sowie Tages-, Wochen- und Monatsansichten. Wahlweise kann nach Räumen mit mehreren Plätzen geplant werden. Für die Zusammenarbeit ist damit sichtbar, welche Besuche an welchem Ort und bei welcher Person vorgesehen sind.

Beschreiben Sie die vereinbarten Arbeitsorte mit der konkreten Tätigkeit. Zum Beispiel bereitet die behandelnde Person das Material für den geplanten Kontakt im vorgesehenen Raum vor. Der Materialwagen, die Liege und die Vorbereitungszeit erklären den tatsächlichen Ablauf. Die Abbildung veranschaulicht diese Vorbereitung als Teil der Aufgabenbeschreibung.

Ein Physiotherapeut bereitet einen kleinen Materialwagen neben einer unbenutzten Behandlungsliege vor. KI Generiert
Material, Raum und Vorbereitung erklären die tatsächlich vereinbarte Tätigkeit.

Notieren Sie auch, wer Raum und Material für den geplanten Kontakt bereitstellt.

Entscheidungswege von Aufgaben unterscheiden

Eine Anfrage annehmen und einen Termin bestätigen sind unterschiedliche Schritte. Der Empfang kann den Änderungswunsch aufnehmen und die verfügbaren Zeiten im gemeinsamen Kalender ansehen. Welche Person die Ersatzzeit abstimmt, richtet sich nach der vereinbarten Zusammenarbeit. Diese Rollen werden für den Alltag klar benannt.

Zusätzliche regelmäßige Aufgaben gehören mit ihrem vereinbarten Umfang in die Beschreibung.

Informationen und Zugriff passend verbinden

In easymed bestimmen persönliche Mitarbeiterrechte, welche Bereiche eine Person sehen und bearbeiten darf. Die Rechte werden passend zur tatsächlichen Aufgabe vergeben. Wer einen Besuch organisatorisch abstimmt, benötigt andere Informationen als die Person, die den fachlichen Verlauf dokumentiert. Der gemeinsame Patientenfall bleibt dabei die Grundlage der Zusammenarbeit.

Für freie Mitarbeitende unterstützt easymed Team einen eigenen Rechnungsabsender und eine eigene Nummernfolge. In einer Praxisgemeinschaft können mehrere Selbstständige Räume und Warteliste in derselben Instanz nutzen und jeweils für sich abrechnen. Das erleichtert den vorgesehenen organisatorischen Rechnungsweg, wenn diese Praxisform zur vereinbarten Zusammenarbeit gehört.

Vertrag und tatsächliche Umsetzung nebeneinander betrachten

Im Beispiel sind im Vertrag bestimmte Behandlungen beschrieben. Im täglichen Ablauf sollen andere Personen zusätzlich Termine einteilen und weitere Tätigkeiten abstimmen. Eine verständliche Darstellung hält beide Seiten zusammen: den vereinbarten Auftrag und die tatsächliche Organisation. So wird sichtbar, welche Aufgaben bereits vereinbart sind und welcher Umfang hinzukommen soll.

Vereinbarung und Alltag zusammen beschreiben
Vertragliche Beschreibung
Welche Aufgaben wurden vereinbart?
Tatsächlicher Arbeitsalltag
Andere Personen teilen Termine ein.
Zusätzliche Tätigkeiten werden weitergegeben.
Gemeinsame Beschreibung
Vereinbarten Auftrag und tatsächliche Organisation zusammen darstellen.
Der vereinbarte Auftrag und die tatsächliche Organisation bilden die verständliche Grundlage für die konkrete Statusklärung.

Der Selbstcheck der Deutschen Rentenversicherung bietet eine erste Orientierung. Eine formelle Statusfeststellung ersetzt er nicht: Dafür werden Vertragsregelungen und tatsächliche Umsetzung offengelegt. Weicht der Alltag vom Vertrag ab, sind die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse entscheidend (Deutsche Rentenversicherung).

Für eine rechtliche Prüfung helfen der Vertrag und eine passende Beschreibung des Arbeitsalltags. Ein konkreter Vorgang zeigt, wer die Anfrage bearbeitet, die Ersatzzeit abstimmt und die Änderung mitteilt.

Eine Terminänderung zeigt die Entscheidungswege

Eine Patientin bittet im Musterfall um eine Verschiebung, während die beteiligte Honorarkraft noch nicht anwesend ist. Der Empfang nimmt die Anfrage auf und sieht die verfügbaren Zeiten im gemeinsamen Kalender. Die vorgesehene Person stimmt den Ersatzzeitpunkt ab. Erst die bestätigte Ersatzzeit wird der Patientin als vereinbarter Termin mitgeteilt.

Von der Anfrage zum bestätigten Ersatztermin
Anfrage erreicht die PraxisHonorarkraft ist abwesend.Empfang nimmt Anfrage auf.Verfügbare Zeiten im KalenderErsatzzeit wird abgestimmt.Bestätigte Ersatzzeitwird verbindlich mitgeteilt.Ersatz passt nicht?Weiteren Zeitpunktabstimmen.
Der Empfang nimmt den Wunsch auf; die vorgesehene Person stimmt die neue Zeit ab.

Passt der vorgeschlagene Ersatz nicht, geht die Abstimmung mit einem geeigneten weiteren Zeitpunkt weiter. Die Beschreibung nennt, wer den Vorschlag machen und wer die Änderung entscheiden kann. Diese konkrete Terminabstimmung erklärt den tatsächlichen Ablauf der Zusammenarbeit besser als der pauschale Satz „Termine werden flexibel geregelt“.

Für das Team ist der gemeinsame Stand unmittelbar hilfreich: Anfrage aufgenommen, Ersatz vorgeschlagen oder Termin bestätigt. Der Kalender zeigt die bestätigte Planung; die Rückmeldung erklärt den noch offenen Wunsch. Eine Kollegin kann bei der nächsten Nachricht am gleichen Anlass weiterarbeiten.

Einen veränderten Auftragsumfang klar beschreiben

Im ersten Modell ist die Zusammenarbeit auf einzelne vereinbarte Tätigkeiten begrenzt. Später sollen weitere regelmäßige Aufgaben oder ein zusätzlicher Arbeitsort hinzukommen. Die neue Beschreibung nennt den bisherigen Umfang und die konkrete Ergänzung. Auch veränderte Entscheidungswege werden dabei verständlich festgehalten.

Der geänderte Auftrag wird konkret benannt
Bisherige Beschreibung:einzelne vereinbarte TätigkeitenWas kommt hinzu?Regelmäßige Aufgabenoder ein zusätzlicher ArbeitsortBisherigen und geändertenUmfang zusammen beschreiben.
Zusätzliche regelmäßige Aufgaben oder ein weiterer Arbeitsort werden mit dem bisherigen Umfang beschrieben.

Bei einer rechtlichen Klärung dieses veränderten Verhältnisses gehört die zugrunde liegende Beschreibung zur bisherigen Auskunft. So lässt sich einordnen, welche Umstände gleich geblieben und welche neu hinzugekommen sind. Im Alltag werden die dafür vereinbarten Aufgaben, Kalenderzeiten und persönlichen Zugriffe entsprechend angepasst.

Häufige Fragen

Welche Angaben helfen, eine Honorartätigkeit in der Physiotherapiepraxis einzuordnen?

Beschreiben Sie den Patientenweg, die tatsächlichen Aufgaben, Arbeitsorte und Arbeitsmittel sowie die Entscheidungsfreiheit bei Terminen und Aufträgen. Vertrag und gelebte Zusammenarbeit werden im Gesamtbild betrachtet.

Reicht freie Zeiteinteilung für eine selbstständige Tätigkeit?

Nein, sie ist ein Gesichtspunkt unter mehreren. In einem BSG-Fall konnte eine Physiotherapeutin Termine abstimmen, nutzte ein eigenes Auto und arbeitete auch für ein Therapiezentrum. Das Gesamtbild sprach trotzdem für Beschäftigung, weil die Praxis die Patienten vermittelte und sie in deren Organisation eingebunden war.

Wie lässt sich eine Terminänderung während der Abwesenheit beschreiben?

Im Beispiel nimmt der Empfang den Wunsch auf und sieht die verfügbaren Zeiten im gemeinsamen Kalender. Die vorgesehene Person stimmt die Ersatzzeit ab. Erst der bestätigte Zeitpunkt wird als vereinbarter Termin mitgeteilt; ein unpassender Vorschlag führt zur weiteren Abstimmung.

Was gehört zu einer späteren Erweiterung der Zusammenarbeit?

Nennen Sie den bisherigen Umfang und die konkrete Ergänzung, etwa weitere regelmäßige Aufgaben oder einen zusätzlichen Arbeitsort. Veränderte Entscheidungswege gehören ebenfalls dazu. Für die Klärung des veränderten Verhältnisses ist auch die Beschreibung hilfreich, auf der eine bisherige Auskunft beruhte.

Können selbstständige Physiotherapeuten rentenversicherungspflichtig sein?

Ja. Selbstständige Physiotherapeuten, die überwiegend auf ärztliche Verordnung arbeiten und regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, unterliegen der Rentenversicherungspflicht. Das ist eine andere Frage als die Einordnung als selbstständig oder beschäftigt.

Wie unterstützt easymed den Praxisalltag mit freien Mitarbeitenden?

easymed unterstützt Teamkalender, gemeinsame Patientenakte und persönliche Mitarbeiterrechte. Für freie Mitarbeitende bietet easymed Team die Abrechnung im eigenen Namen mit eigener Nummernfolge. Die Beteiligten vereinbaren den konkreten Auftrag; die Software unterstützt die gemeinsame Organisation und den vorgesehenen Rechnungsweg.

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