Die e-card-Anbindung in Österreich lässt sich in vier Schritten planen: Anwendungsbereich klären, Basis- oder Plus-Wahlpartner einordnen, vorhandene Infrastruktur prüfen und den konkreten Weg über Arztsoftware oder die e-card-Weboberfläche festlegen. Seit 1. Jänner 2026 gelten neue Nutzungspflichten; seit 1. Juli 2026 kommt die codierte Diagnose- und Leistungsdokumentation hinzu. Die aktuelle Rechtslage zu § 49 Ärztegesetz und die offiziellen e-Wahlpartner-Informationen liefern dafür die verlässliche Grundlage.
Welche Pflichten gelten für Ihre Ordination?
§ 49 Abs. 7 Ärztegesetz verpflichtet freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte sowie die bei ihnen angestellten Ärztinnen und Ärzte, unter den dort genannten technischen Voraussetzungen spätestens seit 1. Jänner 2026 die e-card und e-card-Infrastruktur, ELGA und den eImpfpass zu verwenden. Abs. 8 nennt Ausnahmen, darunter gutachterliche Aufträge, Arbeitsmedizin und Wohnsitzärztinnen und Wohnsitzärzte – für Vertretungen in Ordinationsstätten gelten eigene Regeln. Prüfen Sie die Einordnung Ihrer Tätigkeit direkt im aktuellen Gesetzestext, wenn Ihre Praxis mehrere Tätigkeitsformen verbindet.
Für den e-Wahlpartner-Dienst führt das offizielle Portal Wahlärztinnen und Wahlärzte, Wahlgruppenpraxen und selbständige Ambulatorien ohne Kassenvertrag als nutzungspflichtig auf, sofern keine Ausnahme greift. Leistungserbringer mit kurativen Kassenverträgen mit allen Kassen müssen den Dienst nicht verwenden; Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzte sind ebenfalls ausgenommen. Mit e-Wahlpartner prüfen Sie Identität und Gültigkeit der e-card und erhalten die Kontaktbestätigung für ELGA und eImpfpass. Seit 1. Juli 2026 müssen außerdem zu sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähigen Leistungen codierte Diagnosen und Leistungen dokumentiert und übermittelt werden.
Basis-Wahlpartner oder Plus-Wahlpartner?
Der e-card-Basis-Wahlpartner dient dazu, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Ein Plus-Wahlpartner schließt zusätzlich eine Nutzungsvereinbarung für weitere e-card-Services ab. e-Wahlpartner steht bereits für Basis-Wahlpartner zur Verfügung. Zusätzliche Dienste wie e-Rezept und weitere Services wählen Sie anhand Ihres tatsächlichen Bedarfs und der aktuellen Leistungsübersicht. So lässt sich der Anschlussumfang auf die Arbeit der Ordination abstimmen.
Die Entscheidung Basis oder Plus beantwortet eine andere Frage als die Wahl zwischen Arztsoftware und Weboberfläche: Sie legt den Umfang der e-card-Services fest. Für den gesetzlichen e-Wahlpartner-Ablauf können Sie eine geeignete Arztsoftware nutzen oder die offizielle e-card-Weboberfläche verwenden.
Bestand und Bedarf zusammenstellen
Erfassen Sie die vorhandenen Teile einzeln: Ein Kartenleser im Schrank, eine alte Vertragsunterlage und ein aktiv nutzbarer Anschluss sind drei verschiedene Befunde. Ordnen Sie jedem Teil seine Betreuung und den tatsächlich geprüften Zustand zu.
Prüfen Sie anschließend, welche Admin-Karte und Vertragspartnernummer (VPNR) zu Ihrer Ordination gehören, welcher GIN-Anschluss am vorgesehenen Arbeitsplatz erreichbar ist und wer den GIN-Provider betreut. Notieren Sie auch die Arztsoftware, ihre installierte Version und die Person, die deren e-Wahlpartner-Funktion bestätigen kann. In gemeinsam genutzten Räumen gehört zur Übersicht, welche Ordination Geräte und Zugangsmittel nutzt.
Zuständigkeiten im Projekt benennen
Wenn Sie noch keine eigene Admin-Karte oder keinen e-card-Anschluss haben, beschreibt das Portal zwei Schritte: Melden Sie sich als Basis- oder Plus-Wahlpartner bei der ÖGK an. Nach Erhalt der Vertragspartnernummer schließen Sie mit einem GIN-Zugangsnetz-Provider Ihrer Wahl den Anschlussvertrag ab. Der Provider stellt die für die GIN-Nutzung benötigten Geräte bereit und bespricht mit Ihnen die passende Anschlussvariante. Die offiziellen Anmeldeschritte für Basis-Wahlpartner zeigen den Ablauf im Detail.
Benennen Sie für jede Frage den zuständigen Kontakt: Anmeldung und Vertragspartnernummer zur ÖGK, der GIN-Anschluss zum Provider und die Einbindung in Ihre Arztsoftware zum Softwarehersteller. Eine Person in der Ordination kann offene Punkte und nächste Schritte zusammenhalten. So sieht das Team, ob eine Anmeldebestätigung, eine technische Einrichtung oder eine Softwarefreigabe noch fehlt.
Vorhandene e-card-Infrastruktur genau aufnehmen
Ein vorhandener GIN-Anschluss kann je nach Praxisform gemeinsam genutzt werden. In einer Ordinationsgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis hat jede Ärztin und jeder Arzt eine eigene VPNR und Admin-Karte; die Ausstattung am Standort kann von den dort tätigen Gesundheitsdiensteanbietern mit gültiger VPNR genutzt werden. Eine Gruppenpraxis folgt eigenen Vertragsregeln. Klären Sie daher mit dem Provider, welche Praxisform vorliegt, wer den Anschlussvertrag hält und welcher Zugang zu Ihrer Ordination gehört. Die offizielle Übersicht zur e-card-Anbindung und GIN-Mitbenutzung erklärt die Varianten.
Für den einzelnen Arbeitsplatz prüft der Provider, ob ein Anschluss über einen PC oder eine Integration für mehrere Arbeitsplätze vorgesehen ist. Bei einer Vollintegration über das lokale Netzwerk ist die Abstimmung mit Softwarehersteller und EDV-Betreuung nötig. Der GINO-Kartenleser wird je nach Variante an Router oder Netzwerk angeschlossen, nicht direkt an den PC. Lassen Sie die konkrete Verkabelung und Zuständigkeit vor dem Installationstermin festlegen.
Arztsoftware oder offizielle Weboberfläche?
Wenn der Hersteller e-Wahlpartner in Ihrer Arztsoftware umgesetzt hat, können Sie den Dienst dort in der gewohnten Anwendung nutzen. Ohne diese Integration steht die offizielle e-card-Weboberfläche bereit. Fragen Sie nach der verfügbaren Funktion in Ihrer konkreten Installation und lassen Sie sich Kontaktanlage, Diagnose- und Leistungserfassung sowie den sichtbaren Abschluss zeigen. Die Bezeichnung „Praxissoftware“ allein sagt noch nicht, ob e-Wahlpartner darin enthalten ist.
Beschreiben Sie den Empfangsablauf am echten Arbeitsplatz: Wann wird die Karte gelesen, welche Person legt den Kontakt an und wo werden anschließend Diagnose und Leistung dokumentiert? Bei mehreren Arbeitsplätzen sollten Empfang, Behandlungszimmer und Softwareweg gemeinsam betrachtet werden. So erkennen Sie, welche Angaben das Team direkt im e-Wahlpartner erledigt und an welcher Stelle es in eine andere Anwendung wechseln muss.
Den künftigen Empfangsablauf beschreiben
Ist die Patientin oder der Patient in der Ordination anwesend, muss die e-card gesteckt oder kontaktlos per NFC gelesen und die Identität festgestellt werden. Der Kontakt wird in der Arztsoftware oder in der e-card-Weboberfläche angelegt und im e-card-System gespeichert. Damit entsteht auch die Kontaktbestätigung, die für den Zugriff auf ELGA und eImpfpass gebraucht wird.
Bei einer defekten, verlorenen, gestohlenen oder gesperrten e-card kann der Kontakt laut offizieller FAQ mit Sozialversicherungsnummer und Admin-Karte angelegt werden. Ohne Anwesenheit sind – je nach Situation – auch eine e-Berechtigung oder Sozialversicherungsnummer plus Admin-Karte vorgesehen. Die genauen Fälle und Schritte stehen in den e-Wahlpartner-FAQ und im Vertragspartnerhandbuch.
Denken Sie an Vertretungen. Eine zweite Person benötigt die passenden Berechtigungen und eine praktische Einweisung. Sie sollte nicht auf persönliche Zugangsdaten einer abwesenden Kollegin angewiesen sein, sofern der vorgesehene Systemweg persönliche Rollen unterscheidet.
Legen Sie außerdem fest, wer die Diagnose- und Leistungsdokumentation im konkreten Ablauf erfasst und wie die zuständige Person erkennt, dass der Schritt gespeichert wurde. Lassen Sie sich die Oberfläche Ihrer tatsächlichen Version zeigen. Das Team kann dann Empfang, Dokumentation und Rückfragen anhand desselben Arbeitswegs besprechen.
e-Wahlpartner und WAHonline erfüllen verschiedene Aufgaben
Die beiden Datenübermittlungen sind voneinander unabhängig. e-Wahlpartner enthält den Patientenkontakt sowie die codierte Diagnose- und Leistungsdokumentation für sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistungen; diese Meldung ist seit 1. Juli 2026 verpflichtend. WAHonline übermittelt Daten zu bereits bezahlten Honorarnoten an den zuständigen Krankenversicherungsträger, damit Patientinnen und Patienten eine Kostenerstattung beantragen können. Diese Meldung ist bereits seit 1. Juli 2024 verpflichtend. Die offizielle FAQ zu beiden Übermittlungen grenzt Zweck und Empfänger voneinander ab.
Ein Beispiel: Eine Patientin kommt zur Ordination, die Diagnose und Leistung werden über e-Wahlpartner dokumentiert. Sie bezahlt ihre Honorarnote erst später. Die Übermittlung der bereits bezahlten Honorarnote für die Kostenerstattung ist dann ein eigener Vorgang in WAHonline. Eine gemeinsame Markierung „erledigt“ würde den unterschiedlichen Inhalt der beiden Meldungen verdecken.
Bei Störungen zuerst die betroffene Stelle eingrenzen
Ein Problem in der Arztsoftware kann andere Ansprechpartner erfordern als eine Störung der Verbindung. Beschreiben Sie deshalb den beobachteten Fehler möglichst konkret: Ist die Anwendung erreichbar? Zeigt das Gerät einen Hinweis? Betrifft das Problem einen einzelnen Arbeitsplatz oder mehrere? Welcher Schritt war zuletzt möglich? Nutzen Sie für Ersatzwege und technische Maßnahmen die aktuellen offiziellen Anleitungen und die Hinweise Ihres Anbieters.
Eine Kontaktliste sollte die Zuständigkeiten unterscheiden. Die ÖGK ist für Fragen zur Anmeldung eine andere Adresse als der GIN-Provider für die Anbindung. Die Bedienung einer eingebundenen Anwendung betrifft wiederum den Softwarehersteller. Halten Sie außerdem den Zugang zu den offiziellen e-card-Supportinformationen bereit. Eine allgemeine Telefonnummer ohne Zuordnung führt leicht dazu, dass das Team denselben Fehler mehrfach neu erklären muss.
Bei Fragen zur Anmeldung als Basis- oder Plus-Wahlpartner ist die ÖGK unter ecardbasis@oegk.at zuständig; Fragen zur Nutzungsvereinbarung gehen an wahlpartner@svc.co.at. Bei der GIN-Verbindung wenden Sie sich an den Provider, bei einer Softwareeinbindung an den Hersteller. Für Probleme mit dem e-card-Service nennt das Portal das Vertragspartnerhandbuch und die e-card-Serviceline 050 124 33 22. Bei einer Unterbrechung des e-card-Systems von mehr als zehn Stunden können Kontakt, Diagnose und Leistung später mit Admin-Karte oder e-Berechtigung nacherfasst werden.
Die allgemeine Praxisverwaltung mitbetrachten
Die e-card-Dienste nutzen Sie über die dafür vorgesehene Arztsoftware oder die offizielle Weboberfläche. Daneben lassen sich Terminplanung, Patientenakte und Dokumentation als eigener Teil des Praxisablaufs zusammenführen. Für Therapie-Praxen verbindet easymed diese Bereiche in einer gemeinsamen Arbeitsgrundlage; so kann das Team den Termin mit den passenden Unterlagen und dem Behandlungsverlauf verknüpfen. Einen Überblick über die Praxisfunktionen von easymed finden Sie auf der Funktionsseite.