Eine Materialrechnung kommt als XML-Datei in Ihrer Therapiepraxis an. Die Verwaltung lässt sie technisch prüfen und erhält einen Bericht mit einer Fehlermeldung. Der Lieferant schickt später eine neue Fassung. Neben dem neuen Eingang liegt noch der erste Prüfbericht. Jetzt entscheidet der genaue Dateibezug darüber, welche Aussage für die weitere Bearbeitung verwendet werden kann.
Ein Prüfbericht beschreibt die Datei, die tatsächlich geprüft wurde. Für eine neu empfangene E-Rechnung braucht Ihre Praxis deshalb deren eigenes Ergebnis. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie alte und neue Fassung auseinanderhalten, den verwendeten Prüfrahmen verstehen und anschließend die Rechnung mit dem wirklichen Einkauf verbinden. So beantwortet eine technische Rückmeldung die passende Frage im Rechnungseingang.
Die neue Rechnungsdatei vom ersten Eingang unterscheiden
Im Beispiel liefert ein Materialhändler Handtücher für eine Physiotherapiepraxis. Die erste XML-Datei zum Rechnungsbezug M 148 geht morgens ein. Eine technische Prüfung meldet einen Fehler; die Verwaltung fragt beim Lieferanten nach. Am Nachmittag trifft dessen Antwort mit einer aktualisierten Datei ein. Beide Nachrichten und der ursprüngliche Bericht gehören zum selben Einkauf, aber zu unterschiedlichen Bearbeitungsständen.
Öffnen Sie zuerst die neue Nachricht und deren tatsächlichen Anhang. Welche Rechnung nennt der Lieferant, und welche Änderung erklärt er? Ein allgemeiner Satz wie „anbei die neue Datei“ wird mit dem bisherigen Rechnungsbezug verbunden. Wenn die Antwort einen anderen Einkauf betrifft, wird diese Zuordnung geklärt, bevor die Verwaltung den ersten Vorgang fortsetzt.
Ein identischer Dateiname macht zwei Anhänge nicht zum gleichen Inhalt. Der Händler kann beide Dateien beispielsweise Rechnung.xml nennen. Die Verwaltung hält den ursprünglichen Eingang und die spätere Zusendung deshalb über ihre Nachrichten und den Bearbeitungsbezug auseinander. Die bisherige Unterlage bleibt erhalten; die neue Fassung wird als später eingegangener Stand erkennbar zugeordnet.
Prüfen Sie, welche Datei am Arbeitsplatz tatsächlich geöffnet ist. Ein erneut angeklickter Download aus dem persönlichen Ordner kann weiterhin der erste Eingang sein. Wählen Sie den Anhang aus der späteren Lieferantenantwort und kontrollieren Sie dessen Rechnungsbezug in der passenden Darstellung. Der Arbeitsweg soll zur aktuellen Datei führen, die jetzt bearbeitet werden soll.
Notieren Sie bei M 148 kurz: „Erste Datei technisch beanstandet; neue Lieferantenfassung am Nachmittag eingegangen.“ Das beschreibt den erreichten Stand. Der neue Eingang wird anschließend geprüft. Wenn eine Vertretung übernimmt, findet sie beide Fassungen und erkennt, weshalb der ursprüngliche Bericht noch zum Vorgang gehört.
Den Prüfbericht auf die tatsächlich geprüfte Fassung beziehen
Eine technische Validierung kontrolliert die Datei anhand eines bestimmten Prüfrahmens. Das Bundesfinanzministerium erläutert in FAQ 7 zur E-Rechnung, dass damit Formatvorgaben und Geschäftsregeln auf entsprechende Fehler überprüft werden können. Für die Arbeitsorganisation ist die erste Frage daher: Welche Datei wurde für diesen Bericht verwendet?
Die KoSIT-Dokumentation zum Prüfbericht beschreibt unter anderem den Prüfzeitpunkt, das angewandte Szenario und eine Dokumentidentifikation. Lesen Sie die in Ihrem eingesetzten Werkzeug verfügbaren Angaben. Sie helfen, den Bericht zum geprüften Eingang zu finden. Die konkrete Darstellung richtet sich nach der verwendeten Anwendung.
Im Beispiel gehört der morgens erzeugte Bericht zum ersten Anhang von M 148. Er beschreibt dessen damaliges Ergebnis. Die spätere Datei wird erneut über den vorgesehenen Prüfweg verarbeitet. Die Verwaltung ordnet den neuen Bericht dem neuen Eingang zu und liest anschließend dessen Ergebnis. Der alte Bericht wird dabei weiterhin als Teil des Klärungsverlaufs verstanden.
Benennen Sie die Kombination aus Rechnungsstand und Prüfergebnis verständlich. „M 148, neue Datei aus der Lieferantenantwort, heute am Nachmittag geprüft“ führt eine Kollegin zum betrachteten Zusammenhang. Ein allein abgelegtes Dokument namens Prüfbericht.pdf braucht diesen Bezug ebenfalls. Ein bekanntes Datum oder eine ähnlich benannte Datei reicht noch nicht, wenn mehrere Ergebnisse nebeneinander vorliegen.
Wird die Prüfung von einer anderen Person ausgeführt, übergeben Sie genau den aktuellen Anhang und die bisherige Frage. Die Rückmeldung nennt anschließend die geprüfte Fassung. Eine Nachricht „die Rechnung wurde geprüft“ wäre zu ungenau, wenn Empfang und Buchhaltung gleichzeitig unterschiedliche Dateien geöffnet haben. Der gemeinsame Dateibezug macht ihre Aussagen vergleichbar.
Prüfrahmen und Ergebnis gemeinsam lesen
Die KoSIT beschreibt ihren Validator als Prüfwerkzeug für XML-Dateien, dessen Regeln über eine passende Konfiguration festgelegt werden. Ein Ergebnis wird deshalb zusammen mit dem angewandten Prüfrahmen betrachtet. Die zuständige Person braucht nicht den Programmcode zu lesen; sie muss verstehen, welche Rechnung und welches Format gerade geprüft wurden.
Das BMF stellt zugleich klar: Eine Validierung ist keine unmittelbare Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Rechnung. Sie kann auf fehlende oder unlogische Pflichtangaben hinweisen. Ein akzeptiertes Ergebnis bestätigt deshalb den technischen Stand im angewandten Prüfrahmen; ob die abgerechneten Positionen zur Bestellung und Lieferung passen, prüfen Sie zusätzlich anhand des Einkaufs (BMF-FAQ zur E-Rechnung, Frage 7).
Bei M 148 wird die neue Lieferantenfassung mit dem für diese E-Rechnung vorgesehenen Verfahren geprüft. Der neue Bericht nennt ein akzeptiertes Ergebnis im angewandten Prüfrahmen. Die Kollegin liest daneben, ob weitere Hinweise vorhanden sind. Damit kann sie den technischen Stand beschreiben und eine noch offene Meldung gezielt an die zuständige Stelle geben.
Unterscheiden Sie eine Fehlermeldung von einem Hinweis anhand der tatsächlichen Erklärung Ihres Werkzeugs. Die KoSIT-Dokumentation beschreibt unterschiedliche Meldungsstufen und deren Konfiguration. Ein einzelnes farbiges Symbol soll daher mit seiner zugehörigen Bedeutung gelesen werden. Verwenden Sie die erläuterte Aussage des Berichts, wenn Sie dessen Stand an die Buchhaltung weitergeben.
Findet die Anwendung für eine Datei kein passendes Prüfszenario, wird zuerst dieser Prüfweg geklärt. Fragen Sie die technische Betreuung anhand der konkreten Datei und Meldung, welches Verfahren für das empfangene Format vorgesehen ist. Die Verwaltung ersetzt eine solche Rückfrage nicht durch das Ergebnis einer anderen Rechnung, die gestern mit derselben Anwendung geöffnet wurde.
Halten Sie die Antwort beim betrachteten Bericht fest. Sie kann erklären, ob eine aktualisierte Prüfkonfiguration benötigt wird oder ob der Lieferant seine Datei bearbeiten soll. Eine Antwort wird anschließend an derselben Rechnung nachvollzogen. Das Team erkennt dadurch, welche technische Frage erledigt wurde und welche Prüfung nun auf dem aktuellen Stand beruht.
Eine weitere Meldung präzise beim Lieferanten klären
Wenn auch die neue Datei eine Beanstandung erhält, lesen Sie den konkreten genannten Grund. Die Nachricht an den Lieferanten enthält M 148, den Bezug zur späteren Zusendung und die passende Meldung aus deren Bericht. Der Lieferant soll erkennen können, dass Ihre Rückfrage die neue Fassung betrifft und welche Stelle erneut bearbeitet werden muss.
Fügen Sie den zugehörigen Bericht über den vereinbarten Kontaktweg bei, soweit er für die Bearbeitung gebraucht wird. Eine eigene Zusammenfassung kann den Einstieg erleichtern: „Wir haben den Anhang Ihrer heutigen Antwort erneut geprüft. Der beigefügte Bericht gehört zu dieser Fassung und nennt noch folgenden Punkt.“ Danach folgt die tatsächlich gelesene Meldung.
Die Verwaltung übernimmt keine vermutete Fehlerursache in die Nachricht. Steht im Bericht nur ein Formatproblem, wird genau dieses beschrieben. Eine Vermutung über die Bestellmenge wäre eine andere Frage. So erhält der Lieferant eine klare technische Rückmeldung, während die Praxis ihren eigentlichen Einkauf weiterhin am vorhandenen Auftrag prüfen kann.
Eine weitere Datei wird wiederum als neuer Stand zum Vorgang hinzugefügt. Prüfen Sie, welche Erklärung dazu kommt und ob sie die angesprochene Stelle betrifft. Der Bericht zur vorherigen Fassung bleibt auffindbar. Die Bearbeitung folgt damit einer verständlichen Folge aus Eingang, konkreter Rückfrage, Lieferantenantwort und erneuter Prüfung.
Legen Sie auch fest, wer die nächste Antwort betreut. Wenn die erste Kollegin ihren Arbeitstag beendet, übernimmt die Vertretung den aktuellen Dateibezug und die offene Meldung. Sie braucht dafür den erreichbaren Vorgang und einen verständlichen nächsten Schritt. Die bislang geführte Diskussion muss nicht aus mehreren privaten Nachrichten zusammengesucht werden.
Nach der technischen Prüfung den Einkauf kontrollieren
Bei M 148 gehört das akzeptierte neue Prüfergebnis zur aktualisierten Datei. Anschließend vergleicht die Praxis deren Rechnungsinhalt mit der Bestellung und der Lieferung. Es wurden zwölf Handtücher geliefert; die neue Rechnungsansicht nennt ebenfalls zwölf. Artikel, Preis und Bestellbezug werden im vorgesehenen sachlichen Prüfweg betrachtet.
Das technische Ergebnis und dieser Einkaufsabgleich beantworten verschiedene Arbeitsfragen. Ein passender XML-Aufbau erklärt den Aufbau der Datei. Ob die zwölf Handtücher tatsächlich bestellt und geliefert wurden, wird anhand der vorhandenen Unterlagen kontrolliert. Die Verwaltung kennzeichnet beide Bearbeitungsschritte so, dass die freigebende Person ihren jeweiligen Stand erkennt.
§ 14 Absatz 3 UStG nennt innerbetriebliche Kontrollverfahren, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können. Für M 148 lässt sich dieser im Alltag zeigen, indem Rechnung, Bestellung, Wareneingang und Freigabestand gemeinsam nachvollziehbar bleiben. Das ist die sachliche Spur neben dem technischen Bericht (§ 14 UStG).
Wenn bei diesem Vergleich beispielsweise eine unbekannte Lieferposition auffällt, wird eine eigene Inhaltsfrage gestellt. Nennen Sie die Position und den zugehörigen Bestellstand. Der aktuelle technische Bericht bleibt dabei derselben Datei zugeordnet. Eine offene Frage zum Material wird dadurch nicht versehentlich als neuer Formatfehler beschrieben.
Umsatzsteuerlich ist ein Doppel jeder ein- und ausgehenden Rechnung acht Jahre aufzubewahren. Bei einer E-Rechnung muss zumindest der strukturierte Teil unversehrt in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben (BMF-FAQ zur E-Rechnung, Frage 13). Für den eigenen Bearbeitungsverlauf legen Sie empfangene Fassungen getrennt ab, damit eine neue Datei die frühere nicht überschreibt und jeder Prüfbericht seinem Dateistand zugeordnet bleibt.
Der nächste Zahlungsauftrag wird auf den geklärten Rechnungsstand bezogen. Die verantwortliche Person sieht, welche Datei technisch geprüft, welcher Einkauf sachlich abgeglichen und welcher Betrag freigegeben wurde. Wenn mehrere Fassungen vorhanden sind, wird der konkrete bestätigte Stand ausdrücklich verwendet. So führt der Rechnungseingang zu einer nachvollziehbaren weiteren Handlung.
Den geprüften Eingang im Praxisalltag erreichbar halten
Legen Sie aktuelle Lieferantenfassung, zugehörigen Prüfbericht und Ergebnis des Einkaufsabgleichs gemeinsam beim Eingang ab. Eine Vertretung sieht dann unmittelbar, welcher Stand weiterbearbeitet wird. Eine kurze Notiz zum nächsten Schritt genügt als Einstieg in den vorhandenen Verlauf.
Diese Ablage betrifft den Lieferanteneingang. Für eigene Praxisrechnungen bietet easymed einen getrennten Weg: Das Lexware-Office-Zusatzmodul überträgt abgeschlossene Rechnungen als Beleg, übernimmt die dort vergebene Rechnungsnummer und meldet täglich zurück, welche Belege in Lexware Office ausgeglichen wurden (Lexware-Office-Anbindung).
Für den hier beschriebenen Lieferanteneingang verbinden Sie die empfangene Datei mit ihrem eigenen technischen Bericht. Für den Rechnungsausgang nutzen Sie den eingerichteten automatischen Weg. Beide Belegarten haben einen verständlichen Ursprung; Ihr Team findet den jeweiligen Rechnungsbezug an der passenden Stelle.
Eine neue E-Rechnungsfassung braucht also vor allem einen klaren Dateibezug: aktuellen Eingang öffnen, dessen Ergebnis lesen und den Einkauf daran abgleichen. So bleibt die Lieferantenfrage nachvollziehbar, während easymed die wiederkehrende Weitergabe Ihrer eigenen Rechnungen vereinfacht.