Ein ePA-Arztbrief hilft bei der Vorbereitung eines Folgetermins, wenn Sie seine Herkunft, das Dokumentdatum und den beschriebenen Zeitraum gemeinsam lesen. Für Heilmittelerbringende sind in der ePA bestimmte medizinische Informationen lesbar; eArztbriefe und Medikationsinformationen können sie einsehen. Den externen Brief öffnen Sie über den TI-Zugang Ihrer Praxis. In easymed halten Sie anschließend den eigenen Befund und Verlauf beim Patienten fest, damit die nächste Fachperson den Bezug wiederfindet.
Welche ePA-Unterlagen dürfen Heilmittelerbringende lesen?
Die gematik führt für Heilmittelerbringende bei medizinischen Informationen wie Befunden und Diagnosen Lese- und Schreibrechte auf. eArztbriefe und Medikationsinformationen dürfen sie lesen; Abrechnungsdaten der Krankenkassen sind nicht zugänglich. Die Berechtigung gilt im Behandlungskontext, sofern die versicherte Person dem Zugriff nicht widersprochen hat. Die Berechtigungsübersicht der gematik und § 352 SGB V beschreiben die Rechte nach Dokumentart und Berufsgruppe.
Für die eigene Behandlung ist entscheidend, was sich aus dem jeweiligen Dokument ergibt und welchen Teil Sie in Ihrer Versorgung selbst dokumentieren. Aus dem Leserecht für einen Arztbrief folgt kein Schreibrecht für diesen Brief. Die ePA-Berechtigung für medizinische Informationen bezieht sich auf eigene, im Rahmen der Behandlung erhobene Daten. So bleiben externe Quelle und eigene Verlaufsnotiz unterscheidbar.
ePA-Zugang vor dem Folgetermin vorbereiten
Wenn die versicherte Person dem Zugriff nicht widersprochen hat, kann ein Behandlungskontext in der Praxis durch das Einlesen ihrer elektronischen Gesundheitskarte entstehen. Sie kann den Zugriff auch vorab über ihre ePA-App freigeben, sodass die Praxis benötigte Informationen schon vor dem Termin aufrufen kann. Für Praxen ist der Zugriff standardmäßig auf 90 Tage angelegt; die Person kann ihn über die App früher beenden oder verlängern. Die gematik-FAQs für Leistungserbringende erläutern diese Wege.
Starten Sie mit der Frage, für die Sie den Arztbrief brauchen: Geht es um einen neuen Befund, eine Ergänzung oder den zeitlichen Bezug zu einem früheren Bericht? Dokumentart, ausstellende Stelle und ungefährer Zeitraum grenzen die Suche ein. Sie können dann gezielt die für den aktuellen Behandlungskontext relevante Unterlage öffnen.
Fallbeispiel: Eine Physiotherapiepraxis bereitet einen Folgetermin vor. Die Person berichtet, dass ein neuer Arztbrief und später eine Ergänzung erstellt wurden. Die Fachperson sucht anhand der ausstellenden Stelle und des ungefähren Datums nach beiden Dokumenten. Sie liest die Ergänzung zusammen mit der konkreten Aussage, auf die sie sich bezieht.
Dokumentdatum, Herkunft und Zeitraum gemeinsam lesen
Zum Einordnen gehören die Dokumentart, die ausstellende Stelle, das Erstellungsdatum und der Zeitraum, den der Text beschreibt. Das Erstellungsdatum zeigt, wann der Brief verfasst wurde. Der beschriebene Zeitraum zeigt, auf welche Situation sich seine Aussagen beziehen. Ein heute geöffneter Bericht kann daher einen früheren Behandlungsstand wiedergeben.
Im Fallbeispiel ist der Arztbrief älter als die Ergänzung. Die Ergänzung bezieht sich auf eine bestimmte Aussage im Brief, während der aktuelle Praxistermin nach beiden Dokumenten liegt. Original, Ergänzung und aktueller Termin bilden drei aufeinander bezogene, aber zeitlich unterschiedliche Stände.
Lesen Sie eine Ergänzung mit der Passage, auf die sie verweist. Prüfen Sie, ob sie eine einzelne Aussage präzisiert oder zusätzliche Information enthält. Wenn Sie den Zusammenhang im eigenen Verlauf notieren, benennen Sie die Quelle und den Dokumenttag; halten Sie den beschriebenen Zeitraum und den aktuellen Termin ebenfalls auseinander.
Wenn ein angekündigtes ePA-Dokument nicht sichtbar ist
Prüfen Sie zuerst, ob der ePA-Zugriff für Ihre Praxis eröffnet ist. In der Dokumentenübersicht erscheinen die nicht verborgenen Unterlagen; medizinisches Personal kann nicht erkennen, ob die versicherte Person einzelne Dokumente verborgen hat. Aus einer fehlenden Anzeige lässt sich daher weder der Inhalt noch der Grund für die fehlende Sichtbarkeit ableiten. Das erläutert die gematik in ihren FAQs.
Ist der ePA-Zugriff für die Praxis eröffnet?
↓eGK eingelesen oder App-FreigabeArztbrief oder Ergänzung?
↓Ausstellende Stelle und ZeitraumWelche Information wird noch gebraucht?
↓Person oder ausstellende StelleKlären Sie anschließend konkret, welche Information noch gebraucht wird: Arztbrief oder Ergänzung, ausstellende Stelle und ungefährer Zeitraum. Fragen Sie die Person oder die ausstellende Stelle über den vereinbarten Kontaktweg nach genau dieser Unterlage. Bis die Frage geklärt ist, bleibt die bisherige eigene Verlaufsnotiz der dokumentierte Praxisstand.
Den eigenen Praxisverlauf in easymed weiterführen
Der TI-Zugang Ihrer Praxis ist der Ort für den ePA-Aufruf. Die easymed-Patientenakte und Dokumentation halten Stammdaten, Dokumente und Verlauf je Patient zusammen. Befund und Verlauf lassen sich je Termin dokumentieren; Textvorschläge aus eigenen bisherigen Formulierungen unterstützen den Eintrag. So kann die nächste Fachperson die für den Termin nötige Information beim Patienten wiederfinden.
Wenn Sie eine externe Unterlage in der eigenen Akte ablegen, ordnen Sie sie mit ausstellender Stelle und Dokumentdatum zu. Die Verlaufsnotiz hält fest, welche Passage für die Behandlung wichtig ist und welche eigene Beobachtung oder fachliche Einordnung im aktuellen Termin hinzukommt. Einen vollständigen Brief müssen Sie dafür nicht in jeder Sitzungsnotiz wiederholen.
Im Fallbeispiel findet die Kollegin vor dem nächsten Termin den Bezug zum Arztbrief und zur späteren Ergänzung. Sie kann die offene Rückfrage benennen und mit der geklärten Information weiterarbeiten. Die ePA liefert die externe Quelle; easymed unterstützt Ihr Team dabei, den eigenen Praxisverlauf beim Patienten zusammenhängend zu dokumentieren.