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Abrechnung und Finanzen

Ergotherapie-Preise: Preislisten nach Verordnungsweg

§ 125 oder Blankoverordnung? So finden Ergotherapiepraxen die passende Vergütungsanlage, lesen aktuelle Preise und halten private Preisvereinbarungen getrennt.

easymed.digital Redaktion 6 Min. Lesezeit
Ergotherapeutische Unterlagen werden nach unterschiedlichen Vorgängen geordnet.

Bei einer Ergotherapie-Preisliste für die gesetzliche Krankenversicherung zählt zuerst der Verordnungsweg: Für die Regelversorgung gilt der Vertrag nach § 125 SGB V, für eine Blankoverordnung der eigene Vertrag nach § 125a SGB V. Beide Wege haben getrennte Vergütungsanlagen mit eigenen Positionsnummern und Einheiten. Klären Sie deshalb zuerst, welche Kennzeichnung auf der Verordnung steht, und übernehmen Sie erst danach Position und Betrag in die passende Liste.

Der GKV-Spitzenverband führt derzeit den §-125-Vertrag mit Gültigkeit ab 1. April 2026 und den Vertrag zur Blankoverordnung vom 1. April 2024. Die Vergütungsanlagen 2 in beiden Bereichen gelten laut Übersicht ab 1. Juli 2026. Für private Ergotherapie-Leistungen gilt die Preisvereinbarung Ihrer Praxis. Sie beantwortet eine andere Frage als die Vergütungslisten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Private Leistungen direkt im Praxisablauf abrechnen

Für Privatpatienten und Selbstzahler kann easymed die Rechnung direkt aus dem Termin erstellen. Patient, Termin, dokumentierte Behandlung und Rechnung hängen im selben Praxisablauf zusammen; die Zahlungsverfolgung zeigt danach den Rechnungsstatus. So muss das Team den bereits erfassten Besuch nicht noch einmal in eine getrennte Rechnungsliste übertragen.

Wiederkehrende Zusammenstellungen aus mehreren Leistungen können als Kette eingerichtet und anschließend per Klick wiederverwendet werden. Die Vorlage spart wiederholte Auswahl, während der Verlauf des konkreten Besuchs beim Patienten dokumentiert bleibt. Das hilft besonders, wenn eine Praxis dieselben privaten Leistungskombinationen regelmäßig anbietet.

Dieser easymed-Ablauf betrifft die Privatabrechnung. Der HMV-Katalog für Ergotherapie und die darauf aufbauende GKV-Abrechnung sind laut aktuellem Funktionsstand in Vorbereitung. Für die Preisgrundlage einer Kassenverordnung bleiben daher die jeweils gültigen offiziellen Anlagen maßgeblich. Der Artikel zeigt, wie Sie diese Anlagen nach dem Verordnungsweg zuordnen.

Die passende Grundlage zum Verordnungsweg finden

Die Übersicht des GKV-Spitzenverbands zu Ergotherapie-Vereinbarungen trennt den Vertrag nach § 125 SGB V von der Blankoverordnung nach § 125a SGB V. Zu jedem Vertrag gehört eine eigene Anlage 2 mit der Vergütungsvereinbarung. Die aktuelle Preisfassung beider Anlagen gilt ab 1. Juli 2026.

Zwei Vertragsbereiche mit eigenen Preislisten
Regelverordnung nach § 125 SGB VRegelverordnung§ 125 SGB VOhne Eintrag „BLANKOVERORDNUNG“Anlage 2: eigene Positionenund RegelleistungszeitenBlankoverordnung nach § 125a SGB VBlankoverordnung§ 125a SGB VDiagnosegruppe PS3, PS4 oder SB1plus Eintrag „BLANKOVERORDNUNG“Anlage 2: 15-Minuten-Intervalle
Prüfen Sie Diagnosegruppe und Kennzeichnung; die jeweils passende Anlage 2 hat eigene Positionsnummern und Einheiten.

Für den §-125a-Vertrag müssen die vertraglich vereinbarte Diagnosegruppe und die Kennzeichnung zusammenpassen: In der Ergotherapie sind es PS3, PS4 oder SB1, und auf der Verordnung muss im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ der Eintrag „BLANKOVERORDNUNG“ stehen. Fehlt dieser Eintrag, gilt auch bei einer passenden Diagnosegruppe die Regelversorgung nach § 125 SGB V. Die Angaben zur Verordnung in Anlage 3 des §-125a-Vertrags beschreiben diese Zuordnung.

Ein konkreter Vergleich macht den Unterschied der Preislisten sichtbar. In der Anlage 2 nach § 125 kostet die motorisch-funktionelle Einzelbehandlung unter Position X4102 59,27 Euro je Regelleistungszeit von 45 Minuten, davon 30 Minuten Therapiezeit. In der Anlage 2 nach § 125a steht die entsprechende Behandlungsart unter Position 54142 mit 19,76 Euro je Zeitintervall von 15 Minuten. Dort sind außerdem die einmalige Bedarfsanalyse 54003 mit 49,65 Euro und die versorgungsbezogene Pauschale 54503 je Blankoverordnung mit 102,64 Euro aufgeführt. Diese Beträge gelten laut den veröffentlichten Anlagen für Behandlungen ab dem 1. Juli 2026. Die Positionen und Einheiten gehören jeweils zu ihrem Vertrag; übertragen Sie nicht einfach einen Betrag oder Code aus der anderen Liste.

Die aktuellen Originale finden Sie direkt in den beiden Vergütungsanlagen nach § 125 und § 125a. Benennen Sie gespeicherte Dateien mit Vertragsbereich und Gültigkeitsbeginn, zum Beispiel „Ergotherapie_§125a_Anlage2_gültig-ab-2026-07-01“. So sieht das Team auch nach der nächsten Aktualisierung, welche Fassung zur jeweiligen Leistung gehört. Frühere Fassungen bleiben separat auffindbar, wenn eine ältere Behandlung oder Rechnung nachgeschlagen wird.

Vergütung, private Preise und Erstattung verständlich unterscheiden

Eine GKV-Vergütungsanlage beantwortet, welche Position und Vergütung zum jeweiligen Vertragsweg gehören. Die private Preisliste hält die mit dem Patienten vereinbarten Praxispreise fest. Informationen zur Erstattung beziehen sich auf den Kostenträger und den jeweiligen Versicherungsvertrag. Diese drei Dokumente können ähnliche Leistungsnamen enthalten, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.

Drei Unterlagen beantworten drei konkrete Fragen
Vergütungsunterlage, private Preisliste und Erstattungsinformation haben unterschiedliche Aufgaben.VergütungsunterlageWelche Vertragsgrundlage?Private PreislisteWelcher eigene Preis?ErstattungsinformationWelche Erstattungsfrage?
Vertragsgrundlage, eigene Preisvereinbarung und Erstattungsinformation behalten ihren passenden Zweck.

Bei einer privaten Behandlung hilft ein einfacher Gesprächseinstieg: „Das ist der für Ihre Leistung vereinbarte Praxispreis; hier finden Sie die Rechnung dazu.“ Fragt die Person anschließend nach einer Erstattung, bezieht sich die Antwort auf ihren Versicherer oder Beihilfeträger. Die GKV-Anlage liefert dafür keine individuelle Aussage. So bleibt die Auskunft konkret, ohne den vereinbarten Preis mit einer möglichen Erstattung gleichzusetzen.

Für die Ablage genügt eine Zuordnung nach Zweck: Vergütungsanlagen nach § 125 und § 125a, private Preisvereinbarungen sowie Informationen zur Erstattung. Wenn die Frage am Empfang beginnt, können Mitarbeitende zunächst erkennen, welche dieser Unterlagen tatsächlich gebraucht wird. Eine kurze, verständliche Ablagestruktur ist hilfreicher als eine weitere selbst abgeschriebene Übersicht, die mit dem nächsten Vertragsstand veraltet.

Leistungsumfang und Rechnung zusammen nutzen

Eine private Leistungsbezeichnung sollte die tatsächlich angebotene Behandlung erkennen lassen. Halten Sie Bezeichnung und vereinbarten Preis in Ihrer privaten Preisvereinbarung zusammen; für die GKV-Versorgung gelten dagegen die Positionsnummern und Leistungsbeschreibungen des zutreffenden Vertrags.

Ein Beispiel: Für einen privaten Besuch ist die passende Leistung im Termin hinterlegt. Nach der Behandlung fließen die tatsächlich erbrachten Leistungen und der vereinbarte Preis in die Rechnung. Termin, Leistung und Beleg bleiben damit ein zusammenhängender Vorgang. Das Team kann bei einer Rückfrage an derselben Patientenakte ansetzen, statt Besuchsdaten aus Einzelzetteln in eine zweite Liste zu übertragen.

Aus dem privaten Besuch wird die passende Rechnung
Private Leistungen aus dem Termin abrechnen Privater BesuchLeistung im TerminNach der BehandlungErbrachte Leistungen nutzenPrivate RechnungMit den vereinbarten Preisen
Termin, erbrachte Leistungen und vereinbarte Preise bleiben ein zusammenhängender Ablauf.

Bei einer wiederkehrenden Leistungskombination kann die gespeicherte Kette die Auswahl übernehmen. Die Therapeutin oder der Therapeut dokumentiert weiterhin den Verlauf des konkreten Besuchs. Damit bleibt klar, was als Vorlage dient und welche Leistungen beim jeweiligen Termin tatsächlich erbracht wurden.

Einen gemeinsamen Preisstand im Team verwenden

Empfang und Behandlung können mit derselben aktuellen privaten Preisvereinbarung arbeiten. Ändert sich ein privater Preis, halten Sie den Beginn der neuen Vereinbarung fest und machen Sie diese Fassung für das Team auffindbar. Für eine frühere Rechnung bleibt die damals vereinbarte Grundlage relevant; der aktuelle Preisstand ersetzt sie nicht.

Auch bei den GKV-Unterlagen ist der Gültigkeitsbeginn entscheidend. Speichern Sie die unveränderte Anlage mit ihrem Vertragsbezug und dem Datum „gültig ab“, und halten Sie frühere Fassungen getrennt davon. Die Ergotherapie-Seite des GKV-Spitzenverbands führt aktuelle Vereinbarungen ebenso wie ältere Vertragsstände. Ein Ausdruck im Team sollte auf diese vollständige Quelle verweisen, damit klar bleibt, welche Anlage die Grundlage bildet.

Praxismitarbeiterin betrachtet einen Ausdruck und die gemeinsame Information am Laptop. KI Generiert
Eine Erläuterung kann die vorhandene Unterlage nutzen; der gemeinsame Leistungskatalog und die Rechnung aus dem Termin vereinfachen die laufende Arbeit.

Bei der Rückfrage zu einer älteren GKV-Behandlung zählt die für den Behandlungstag geltende Vergütungsfassung. Für eine neue Verordnung verwenden Sie den aktuellen Verordnungsweg und die dazugehörige aktuelle Anlage. Diese zeitliche Zuordnung bewahrt ältere Preisstände für nachvollziehbare Rechnungsfragen, ohne sie als aktuelle Liste im Umlauf zu lassen.

Eine konkrete Preisfrage einfach beantworten

Beginnen Sie mit dem konkreten Vorgang. Bei einer GKV-Verordnung klären Sie zuerst, ob sie nach § 125 oder als gekennzeichnete Blankoverordnung nach § 125a geführt wird; danach suchen Sie die Positionsnummer in der Anlage 2 dieses Vertrags. Für eine private Rechnung sind die vereinbarte Leistung, der Praxispreis und der zugehörige Beleg der passende Bezug.

Wenn jemand nach einer privaten Erstattung fragt, unterscheiden Sie die vereinbarte Praxisleistung von der Rückmeldung des Versicherers. Wenn es um eine aktuelle GKV-Vergütung geht, prüfen Sie den Gültigkeitsbeginn der vollständigen Anlage. So erhält das Team einen konkreten nächsten Schritt statt einer pauschalen Antwort aus einer Preisliste, die möglicherweise einen anderen Verordnungsweg oder älteren Stand abbildet.

Für die Preislistenverwaltung in einer Ergotherapiepraxis reichen damit drei klare Entscheidungen: Verordnungsweg bestimmen, die passende offizielle Vergütungsanlage verwenden und private Preisvereinbarungen getrennt davon führen. easymed erleichtert den privaten Teil, indem Termin, Dokumentation und Rechnung im selben Ablauf verbunden sind. Lernen Sie kennen, wie easymed private Leistungen aus dem Termin abrechenbar macht und den anschließenden Rechnungsstatus im Blick hält.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob die Preisgrundlage nach § 125 oder § 125a gilt?

Für eine Blankoverordnung nach § 125a müssen die Diagnosegruppe PS3, PS4 oder SB1 und der Verordnungseintrag „BLANKOVERORDNUNG“ zusammenpassen. Fehlt der Eintrag, gilt auch bei einer passenden Diagnosegruppe die Regelversorgung nach § 125 SGB V.

Wie unterscheiden sich die aktuellen Preislisten für Regel- und Blankoverordnung?

Die Anlage zu § 125 nennt für motorisch-funktionelle Einzelbehandlung 59,27 Euro je Regelleistungszeit von 45 Minuten. Die Anlage zu § 125a führt 19,76 Euro je 15-Minuten-Intervall sowie eigene Positionen für Bedarfsanalyse und Pauschale auf; diese Fassungen gelten ab 1. Juli 2026.

Wo finde ich die jeweils aktuelle Vergütungsanlage für Ergotherapie?

Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht die Verträge nach § 125 und § 125a in getrennten Bereichen. Öffnen Sie den passenden Bereich und wählen Sie dort die Anlage 2 mit dem Gültigkeitsbeginn für die Behandlung; die Seite führt auch ältere Stände.

Wie trenne ich GKV-Vergütung, privaten Praxispreis und Erstattung?

Die GKV-Anlage gehört zum jeweiligen Vertragsweg. Ihre private Preisvereinbarung hält den mit dem Patienten vereinbarten Praxispreis fest; eine mögliche Erstattung richtet sich nach dem Versicherungsvertrag und der Auskunft des Kostenträgers.

Wie unterstützt easymed die private Ergotherapie-Abrechnung?

easymed erstellt Rechnungen für Privatpatienten und Selbstzahler direkt aus dem Termin und zeigt den Rechnungsstatus in der Zahlungsverfolgung. Wiederkehrende Leistungskombinationen können als Kette gespeichert werden; die GKV-Abrechnung für Ergotherapie ist weiterhin in Vorbereitung.

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