Die EÜR einer Therapiepraxis lässt sich leichter vorbereiten, wenn Rechnungen, Zahlungen und Ausgabenbelege einen verständlichen Zusammenhang haben. Mit aktivierter Lexware-Office-Anbindung übergibt easymed abgeschlossene Rechnungen als Beleg an Lexware. Die dort vergebene Nummer kommt zurück und wird zur Rechnungsnummer in easymed. PDF, Druck und Versand verwenden anschließend denselben Rechnungsbezug.
Der tägliche Rücklauf übernimmt in easymed den Status einer Rechnung, die in Lexware vollständig ausgeglichen ist. Einzelne Teilzahlungen, ihre Beträge und die tatsächlichen Zahlungstage überträgt dieser Abgleich nicht. Für die EÜR bleiben daher die Zahlungsübersicht in Lexware sowie Kontoauszüge oder Kassenbelege wichtig: Sie zeigen Betrag und Tag jedes tatsächlichen Geldeingangs. easymed hält den Rechnungsstatus aktuell; die EÜR-Zuordnung folgt den tatsächlichen Zahlungen. Die folgenden Praxisfälle zeigen, welche Angaben Sie dafür verbinden und wie Sie einzelne offene Punkte gezielt klären.
Den Zahlungsbezug für die EÜR verstehen
Bei der EÜR wird der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt. Sie kommt unter den Voraussetzungen des § 4 Absatz 3 EStG in Betracht, wenn keine gesetzliche Buchführungs- und Abschlusspflicht besteht und auch tatsächlich keine Bücher mit regelmäßigen Abschlüssen geführt werden. Die für Ihre Praxis verwendete Gewinnermittlung bildet den Rahmen für die kaufmännische Arbeit.
Für Einnahmen und Ausgaben ist grundsätzlich der Zu- beziehungsweise Abfluss maßgeblich. § 11 EStG enthält dazu die Regel und Besonderheiten, etwa für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen um den Jahreswechsel. Eine ausgestellte Rechnung beschreibt zunächst den Abrechnungsvorgang. Der tatsächliche Eingang zeigt, wann und in welcher Höhe eine Zahlung erfolgt ist.
Führen Sie für die Vorbereitung eine kurze Liste mit einer Zeile je Zahlung: tatsächlicher Zahlungstag, Betrag, Rechnungs- oder Belegnummer, Zahlungsweg und gegebenenfalls offener Rest. Für Ausgaben ergänzen Sie den betrieblichen Zweck. So lässt sich jede Buchungszeile zu ihrer Rechnung und zum Konto- oder Kassenbeleg zurückverfolgen, statt den Rechnungsbetrag mit dem Geldeingang gleichzusetzen.
Rechnungen automatisch an Lexware weitergeben
Bei der aktivierten Anbindung übernimmt easymed die Übertragung beim Abschließen einer Rechnung. Lexware Office erhält Anschrift, Datum, Betrag und eine Sammelposition. Die Nummer wird von Lexware vergeben und an easymed zurückgegeben. PDF, Druck und Versand nutzen anschließend diesen gemeinsamen Rechnungsbezug.
Der tägliche Rücklauf setzt in easymed diejenigen Rechnungen auf „bezahlt“, die in Lexware Office vollständig ausgeglichen sind. Sie sehen den übernommenen Status in der Praxissoftware. Der Rücklauf enthält weder einzelne Teilbeträge noch das Datum jeder Überweisung. Eine teilweise offene Rechnung bleibt mit ihrem Restbetrag ein eigener Sachverhalt; in Ihrer EÜR-Zahlungsliste stehen die bereits eingegangenen Teilbeträge jeweils mit dem tatsächlichen Zuflussdatum.
So unterstützt die Lexware-Office-Anbindung von easymed den regelmäßigen Rechnungsweg. Für die weitere kaufmännische Zusammenarbeit kann zusätzlich der DATEV-Export genutzt werden. Der passende Übergabeweg wird einmal eingerichtet und anschließend im laufenden Praxisalltag verwendet.
Rechnung und Zahlung im Monatsbeispiel unterscheiden
Im Monatsbeispiel wurde eine private Rechnung bereits versendet, und ein Teilbetrag ist eingegangen. Die Rechnung zeigt die abgerechneten Leistungen und den Gesamtbetrag. Der Zahlungseingang gehört mit Datum und Höhe zu diesem Vorgang; der Restbetrag bleibt offen. So sind ausgestellte Rechnung, vorhandener Eingang und ausstehender Rest verständlich zusammengeführt.
Ein anderer Eingang nennt nur einen Familiennamen. Unter diesem Namen bestehen mehrere Vorgänge. Klären Sie bei diesem konkreten Eingang die zugehörige Rechnung, beispielsweise anhand der Rechnungsnummer oder einer gezielten Rückfrage. Sobald der Bezug bekannt ist, kann die Zahlung dem passenden Vorgang zugeordnet werden.
Bei vielen Zahlungsvorgängen ist ein Name allein häufig nicht eindeutig genug. Die GoBD des Bundesfinanzministeriums verlangen, dass sich der Zusammenhang zwischen Beleg und Aufzeichnung in angemessener Zeit nachvollziehen lässt; als alleinige Merkmale können Name oder Kontoauszugnummer bei umfangreichem Belegaufkommen unzureichend sein. Nutzen Sie deshalb eine eindeutige Rechnungs- oder Belegreferenz und halten Sie die Rückfrage direkt bei diesem Eingang fest.
Beispielrechnung: Eine Privatrechnung über 240 Euro wird mit 100 Euro im Dezember und 140 Euro im Januar bezahlt. In Ihrer Liste stehen zwei Eingänge mit den jeweiligen Beträgen und tatsächlichen Zuflussdaten; die Rechnung zeigt den Gesamtbetrag und den noch offenen Rest. So bleibt sichtbar, was im betreffenden Jahr wirklich zugeflossen ist. Für Einnahmen gilt grundsätzlich das Zuflussjahr nach § 11 EStG; für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen um den Jahreswechsel enthält die Vorschrift eine besondere Regel.
Einen gemischten Ausgabenbeleg verständlich zuordnen
Eine Lieferantenrechnung kann sowohl Arbeitsmaterial als auch eine Anschaffung enthalten. Bewahren Sie den vollständigen Beleg auf und beschreiben Sie die jeweiligen Positionen mit ihrem tatsächlichen Einsatz. Bei einem Materialposten ist der Bezug zum Praxisverbrauch verständlich; bei einer Anschaffung können Art und Nutzung für die weitere steuerliche Behandlung wichtig sein.
Im Beispiel steht der Einsatz der Anschaffung noch nicht fest. Ergänzen Sie die konkrete Nutzungsangabe, sobald sie geklärt ist, und verbinden Sie sie mit genau dieser Position. So lässt sich die Frage bearbeiten, ohne den übrigen Beleg erneut zu erklären. Auch bei der EÜR gelten die Regeln zu geringwertigen Wirtschaftsgütern und zur Abschreibung, wie § 4 Absatz 3 EStG festhält.
Bei einer länger nutzbaren Anschaffung notieren Sie deshalb zusätzlich Anschaffungsdatum, Kosten und Einsatz. Je nach Wirtschaftsgut und Voraussetzungen wird der Betrag nicht automatisch vollständig im Zahlungsjahr als Betriebsausgabe berücksichtigt. Die Anleitung zur Anlage EÜR 2026 verweist dafür auf die Anlage AVEÜR und besondere, laufend zu führende Verzeichnisse; für die erfassten Wirtschaftsgüter nennt sie Anschaffungsdatum, Kosten und vorgenommene Abschreibungen. So bleibt die Rückfrage auf den konkreten Posten gerichtet: Was wurde angeschafft, wofür wird es genutzt und welche Zahlungs- und Belegangaben gehören dazu?
Für die Weitergabe sind Beleg, betreffende Position, Betrag, Zahlungsbezug und betrieblicher Zweck hilfreich. Eine eindeutige Beschreibung unterstützt die Einordnung der Betriebsausgaben. Die Frage richtet sich dann auf den tatsächlichen Unterschied zwischen den Positionen und auf die noch benötigte Angabe.
Eine Berichtigung nach der Übergabe ergänzen
Nach der Monatsübergabe trifft eine korrigierte Lieferantenrechnung ein. Führen Sie die Berichtigung mit der ursprünglichen Rechnung und dem bereits übergebenen Zeitraum zusammen. Die empfangende Stelle erkennt dadurch, welcher Vorgang betroffen ist und welche Angabe sich geändert hat.
KI Generiert
Nennen Sie bei der Weitergabe kurz den ursprünglichen Beleg, die neue Unterlage und den Bearbeitungspunkt. Die bereits übermittelten Informationen bleiben als Zusammenhang nutzbar. Der aktuelle Zahlungsstand ergänzt diesen Bezug: Wurde überwiesen, ist noch ein Teil offen oder liegt eine andere Rückmeldung vor?
So bleiben Belegfassung und tatsächliche Geldbewegung verständlich miteinander verbunden. Eine Änderung des Dokuments allein beschreibt noch keinen weiteren Zahlungseingang oder eine zusätzliche Ausgabe. Die Weiterarbeit knüpft an der konkreten Berichtigung an, statt einen neuen unabhängigen Vorgang daraus zu machen.
Eine Rückfrage zum neuen Angebot konkret vorbereiten
Ein neues Praxisangebot kann eine eigene kaufmännische Frage auslösen. Beschreiben Sie dafür den Inhalt der Leistung, die angesprochene Gruppe, die Preisgestaltung und den vorgesehenen Zahlungsweg. Die Unterlagen geben Ihrer steuerlichen Ansprechperson eine konkrete Grundlage für die Einordnung dieses Angebots.
Die Antwort wird anschließend beim betreffenden Leistungs- und Rechnungsablauf genutzt. Bereits eingerichtete Standardvorgänge können weiterlaufen. Für eine Rückfrage stehen die konkrete Beschreibung und der offene Punkt bereit; die übrigen Praxisbelege bleiben in ihrem vorhandenen Zusammenhang.
Mit dieser Organisation beginnt die EÜR-Vorbereitung im täglichen Arbeitsweg: Rechnungen werden übergeben, vollständig bezahlte Vorgänge täglich abgeglichen und Ausgaben mit ihren Belegen verbunden. Gezielte Ergänzungen betreffen die wenigen Fälle, in denen eine tatsächliche Angabe fehlt oder eine neue Einordnung benötigt wird.