Die GebüTh bietet Physiotherapiepraxen eine Preisübersicht, Berechnungsregeln und ausformulierte Leistungsbeschreibungen für private Angebote. Sie ist ein Orientierungspunkt für die eigene Preisgestaltung: Den passenden Praxispreis bestimmen Leistungsumfang, betriebliche Kalkulation und die Vereinbarung mit der Patientin oder dem Patienten. Die Herausgeberinformation zur GebüTh beschreibt die enthaltenen Arbeitshilfen.
In easymed führen Sie eigene private Leistungen und Selbstzahler mit eigenen Preisen. Die erfassten Leistungen bilden die Rechnung; den Beleg können Sie als PDF erstellen und per E-Mail versenden. So verbindet der private Rechnungsweg die ausgewählte Leistung mit ihrem Preis.
GebüTh als Orientierung einordnen
GebüTh heißt Gebührenübersicht für Therapeuten. Der Herausgeber nennt eine Preisübersicht, Berechnungsregeln, Leistungsbeschreibungen sowie Hinweise zu Erstattung und Beihilfe. Auf derselben Seite weist er darauf hin, dass es keine amtliche Gebührenordnung für diese Privatpreise gibt. Die GebüTh bietet Ihnen damit einen strukturierten Vergleichsrahmen; sie ersetzt nicht Ihre betriebliche Kalkulation und die Vereinbarung des konkreten Honorars.
Wählen Sie für den Vergleich die Ausgabe für Physiotherapie und eine Leistung, die Ihrem Angebot tatsächlich ähnelt. Prüfen Sie, welche Bestandteile in der Beschreibung stehen und welchen zeitlichen Rahmen sie abbildet. Ein passender Eintrag hilft bei der Einordnung; allein die Bezeichnung sagt noch nicht, ob zwei Angebote denselben Umfang haben.
Zwei ähnlich benannte Angebote können unterschiedliche Leistungen enthalten
Im Beispiel stehen zwei Angebotsentwürfe nebeneinander: Entwurf A enthält ein separates vorbereitendes Gespräch und eine Sitzung, Entwurf B nur die Sitzung. Die Beträge lassen sich nicht sinnvoll vergleichen, solange dieser Umfang offenbleibt. Prüfen Sie für jedes Angebot, welche Behandlung, Dauer und Gesprächsbestandteile dazugehören.
Wenn Gespräch und Sitzung separat angeboten werden, führen Sie sie nachvollziehbar getrennt auf. Gehören mehrere Schritte zu einem gemeinsamen Angebot, beschreiben Sie die Bestandteile zusammen und nennen Sie den Preis für diesen Umfang. So kann die Patientin vorab erkennen, was vereinbart wird, und Ihr Team kann dieselbe Bezeichnung bei einer Rückfrage und auf der Rechnung verwenden.
In easymed hinterlegen Sie eigene private Leistungen und Preise; die erfasste Behandlung bildet die Grundlage für die spätere Rechnung. Eine klare Leistungsbezeichnung verbindet das besprochene Angebot mit dem passenden Rechnungsbeleg. Die GebüTh dient dabei der Preisorientierung Ihrer Praxis.
Den Preis aus dem eigenen Aufwand heraus erklären
Zum Beispieltermin gehören die Sitzung, eine kurze Vorbereitung, die Dokumentation und möglicherweise eine spätere Rückfrage. Der reservierte Behandlungsplatz zeigt nur einen Teil des Ablaufs. Für die Kalkulation ist auch die Zeit relevant, die bei der angebotenen Leistung regelmäßig außerhalb der Sitzung anfällt.
Notieren Sie die wiederkehrenden Schritte Ihres Angebots: Behandlungszeit, übliche Vorbereitung, Dokumentation und die regelmäßig anfallende Organisation. Daneben kann eine besondere, aufwendige Rückfrage stehen. Beziehen Sie typische Tätigkeiten in Ihre Planung ein; prüfen Sie einen einzelnen Sonderanlass nach seinem tatsächlichen Umfang, statt ihn automatisch in jede Sitzung einzurechnen.
Berücksichtigen Sie außerdem die betrieblichen Bedingungen Ihrer Praxis, etwa Raum, Personal, Geräte und verfügbare Behandlungszeit. Die GebüTh hilft beim Vergleich von Leistungspositionen, Ihre Kalkulation muss aber zum eigenen Angebot passen. easymed bildet Arbeits- und Pufferzeiten im Kalender ab und dokumentiert Befund und Verlauf je Termin. Textvorschläge aus Ihren bisherigen Formulierungen stehen für wiederkehrende Dokumentation bereit.
Honorar und Erstattung im Gespräch erklären
Das Honorar ist der vereinbarte Preis der Praxis für den beschriebenen Leistungsumfang. Die Erstattung ist die Leistung des Versicherers nach dem jeweiligen Vertrag. Bei der privaten Krankenversicherung bezahlen Versicherte die Rechnung grundsätzlich selbst und reichen sie anschließend beim Versicherer ein. Der Überblick des Bundesgesundheitsministeriums zur PKV beschreibt dieses Kostenerstattungsprinzip und den individuellen Umfang des Versicherungsschutzes.
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Fragen Sie deshalb zuerst, worum es geht: Soll die Praxisleistung und ihr Preis erklärt werden, oder möchte die Person eine konkrete Versicherungsantwort einordnen? Für die erste Frage beschreiben Sie den vereinbarten Umfang und das eigene Honorar. Für die zweite sind der betreffende Tarif und eine dazugehörige Auskunft des Versicherers maßgeblich; eine GebüTh-Preisangabe sagt für sich allein keine bestimmte Erstattung voraus.
Wenn Ihnen bekannt ist, dass die vollständige Kostenübernahme durch einen Dritten nicht gesichert ist, oder sich nach den Umständen hinreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, informieren Sie die behandelte Person vor Behandlungsbeginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten. Das regelt § 630c Absatz 3 BGB. Eine konkrete Kosteninformation ordnet den Preis dem beschriebenen Angebot zu.
Eine Erstattungsfrage im Aufnahmegespräch
Eine Patientin bringt einen Ausdruck mit und fragt, ob Ihre Rechnung genauso erstattet wird. Trennen Sie die beiden möglichen Anliegen: Ihre Praxis erläutert das angebotene Honorar und dessen Leistungsumfang; der Versicherer beantwortet die Frage nach dem Tarif. Der Ausdruck kann dann dem passenden Anliegen zugeordnet werden.
Eine kurze Nachfrage hilft: Geht es um die Bezeichnung der Leistung, um die Höhe des Honorars oder um eine bereits erhaltene Versicherungsantwort? Besprechen Sie den mitgebrachten Nachweis anhand der konkreten Leistung, nicht allein anhand einer ähnlichen Überschrift. Bei easymed stehen in der Patientenakte Versicherungsangaben, Verlauf, Dokumente und Hinweise zum jeweiligen Patienten bereit; das Team kann den besprochenen Stand dort festhalten.
Ein geändertes Angebot verständlich vereinbaren
Ändert sich der Leistungsumfang, erläutern Sie den neuen Inhalt und Preis, bevor die geänderte Leistung beginnt. Kommt im Beispiel ein zusätzlicher Bestandteil hinzu, nennen Sie, was künftig enthalten ist und ab welchem Termin der neue Preis gilt. So bleiben das bisherige Angebot und die spätere Vereinbarung voneinander unterscheidbar.
Halten Sie für Ihre Preisliste und das Aufnahmegespräch dieselbe Leistungsbezeichnung bereit. Eine kurze Notiz zu Umfang, regelmäßigem Zeitaufwand und aktuellem Preis macht deutlich, was vereinbart wurde. Die GebüTh liefert dafür Vergleichs- und Beschreibungshilfen; Ihre Praxis legt das passende Angebot fest und easymed führt die eigenen Privatleistungen bis zur Rechnung weiter.