Für erwachsene GKV-Versicherte besteht die Heilmittel-Zuzahlung derzeit aus zehn Prozent der Kosten und zehn Euro je Verordnung. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der feste Anteil auf 15 Euro; die zehn Prozent bleiben bestehen. Im Physiotherapie-GKV-Zusatzmodul von easymed berechnen Sie die Zuzahlung direkt an der Verordnung und erstellen dafür eine eigene Patientenrechnung neben der Kassenrechnung. Einen bestätigten Befreiungszeitraum hinterlegen Sie mit Enddatum in den Stammdaten. So finden Empfang und Abrechnung denselben Verordnungs-, Rechnungs- und Nachweisbezug.
Heilmittel-Zuzahlung berechnen: aktueller Betrag und Änderung 2027
§ 32 SGB V verpflichtet Versicherte ab 18 Jahren zur Zuzahlung bei Heilmitteln. Der aktuelle § 61 SGB V setzt sie auf zehn Prozent der Kosten zuzüglich zehn Euro je Verordnung fest. Eine Verordnung kann mehrere Anwendungen umfassen; der feste Betrag wird je Verordnung angesetzt. Für die Kosteninformation ist deshalb die einzelne Verordnung maßgeblich, nicht eine pauschale Zahl je Termin.
Für Physiotherapiepraxen gilt folgende zeitliche Einordnung:
- Bis einschließlich 31. Dezember 2026: zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro je Verordnung.
- Ab 1. Januar 2027: zehn Prozent der Kosten plus 15 Euro je Verordnung.
Die Änderung steht im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228. Dort wird der feste Betrag für Heilmittel auf 15 Euro angehoben; die zehn Prozent bleiben bestehen. Das Inkrafttreten der Änderung ist auf den 1. Januar 2027 festgelegt.
Eine einfache Beispielrechnung zeigt beide Bestandteile: Betragen die zugrunde gelegten Kosten einer Verordnung 150 Euro, sind zehn Prozent davon 15 Euro. Bis Ende 2026 kommen zehn Euro hinzu, insgesamt also 25 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 sind es bei demselben Beispiel 30 Euro. Der tatsächliche Kostenanteil ergibt sich aus den Leistungen und Preisen der konkreten Verordnung.
Bei einer Rückfrage nennen Sie beide Bestandteile getrennt. Der prozentuale Anteil bezieht sich auf die Kosten der Heilmittel; der feste Betrag fällt je Verordnung an. So kann die versicherte Person nachvollziehen, wie die Rechnung zustande kommt und warum eine Verordnung mit mehreren Einheiten nicht mit mehreren festen Einzelbeträgen berechnet wird.
Eine Zuzahlungsfrage nach ihrem konkreten Inhalt einordnen
Eine Patientin fragt am Empfang, warum sie eine Information zur Zuzahlung erhalten hat. Eine andere Person möchte wissen, ob der angekündigte Befreiungsnachweis inzwischen zugeordnet wurde. Beide Anliegen betreffen Heilmittel-Zuzahlungen, brauchen aber unterschiedliche Antworten: Im ersten Fall geht es um Kosten und Verordnung, im zweiten um Eingang und Bearbeitungsstand eines Dokuments.
Fragen Sie nach, welcher dieser Punkte gemeint ist: die Berechnung, eine bereits erfasste Zahlung, der Eingang eines Nachweises oder eine spätere Änderung. Anschließend lässt sich die Auskunft auf den konkreten Vorgang beziehen. Wenn eine Person den Betrag nicht wiedererkennt, prüfen Sie die Verordnung und beide Rechnungsbestandteile gemeinsam. Eine allgemeine Notiz wie „Zuzahlung erledigt“ lässt offen, ob eine Rechnung bezahlt oder ein Nachweis geprüft wurde.
Wann gilt ein Befreiungsnachweis?
Die Belastungsgrenze für gesetzliche Zuzahlungen liegt grundsätzlich bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch Kranke gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Grenze von einem Prozent. Die Krankenkasse berechnet die individuelle Grenze, prüft den Antrag und stellt bei erfüllten Voraussetzungen einen Befreiungsbescheid aus. Die Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Belastungsgrenze erklären auch, welche Angaben und Haushaltsverhältnisse in die Berechnung einfließen.
Am Empfang genügt für die Zuordnung der bestätigte Nachweis mit seinem Gültigkeitszeitraum. Eine Aussage, die Belastungsgrenze sei bereits erreicht, ersetzt den Bescheid nicht. Wenn die Person nach der Berechnung, der Einstufung als schwerwiegend chronisch oder einer Erstattung fragt, verweisen Sie sie an ihre Krankenkasse. Dort wird die individuelle Grenze geprüft; die Praxis kann die Verordnung und den eigenen Zahlungsstand belegen.
In easymed wird die bestätigte Zuzahlungspflicht oder Befreiung in den Patientenstammdaten geführt. Das GKV-Modul berücksichtigt diesen Stand bei der Zuzahlungsberechnung. Damit kann die Vertretung auf die hinterlegte Information zurückgreifen, statt sie für jede Rückfrage neu zusammenzustellen.
Unterlagen und Nachweise nachvollziehbar zuordnen
Ordnen Sie eine eingegangene Bescheinigung der richtigen Person und der passenden Verordnung zu. Halten Sie getrennt fest, wann sie einging und welchen Zeitraum sie abdeckt. Im Patientenfall können die Unterlage und ein kurzer organisatorischer Hinweis gemeinsam verfügbar bleiben. Der Eingang ist damit erkennbar, ohne dass er schon als abgeschlossene Prüfung gelten muss.
KI Generiert
Ist ein relevanter Ausschnitt unlesbar, benennen Sie in der Rückfrage genau diese Stelle. Die Unterlage bleibt als eingegangen markiert, während die benötigte Prüfung offen ist. Eine Notiz wie „Befreiung da“ würde beide Stände zusammenziehen. Verwenden Sie stattdessen einen Bearbeitungsvermerk, der erkennen lässt, was vorliegt und welcher konkrete Schritt noch fehlt.
Nach der Prüfung erhält der Empfang die organisatorische Auskunft, die er für den nächsten Kontakt braucht. Für die Abrechnung zählt der bestätigte Zeitraum; persönliche Einzelheiten der Krankenkassenprüfung gehören nicht in eine allgemeine Tagesliste. Mitarbeiterrechte in easymed legen fest, wer die betreffenden Bereiche sehen oder bearbeiten kann.
Eine spätere Änderung während einer Heilmittelserie bearbeiten
Geht während einer Terminfolge ein Befreiungsnachweis oder eine ergänzende Information ein, prüfen Sie zuerst den bestätigten Zeitraum und den Bezug zur Verordnung. Notieren Sie, ob die Unterlage einen neuen Abschnitt betrifft oder eine bereits bearbeitete Frage beantwortet. Die Krankenkasse ist die richtige Stelle, wenn aus dem Bescheid nicht hervorgeht, für welchen Zeitraum die Befreiung gilt.
Ein Beispiel: Am Empfang ist noch die Frage offen, ob eine eingereichte Bescheinigung lesbar ist. Gleichzeitig fragt die Person nach einer bereits ausgestellten Zuzahlungsrechnung. Ordnen Sie die Bescheinigung der offenen Nachweisfrage zu und lassen Sie die Rechnungsfrage mit ihrem eigenen Stand sichtbar. Sobald die zuständige Prüfung den Zeitraum bestätigt, kann die Praxis die davon betroffene Information gezielt aktualisieren.
Eine neue Unterlage ist damit weder automatisch ein neuer Zahlungseingang noch eine bestätigte Änderung jeder bisherigen Abrechnung. Prüfen Sie, welche Rechnung und welcher Zeitraum betroffen sind. Falls bereits ein Betrag gezahlt wurde, erhält auch die Frage nach einer Korrektur oder Erstattung ihren eigenen Bearbeitungsstand. Das verhindert, dass der Dokumenteneingang als Zahlung oder fertige Prüfung erscheint.
Erfasste Zahlung und offenen Prüfpunkt getrennt anzeigen
Eine tatsächliche Zahlung kann der Patientenrechnung bereits zugeordnet sein, während eine andere Frage zum Befreiungsnachweis noch geklärt wird. Umgekehrt zeigt eine vorbereitete Rechnung noch keinen Geldeingang. Verwenden Sie im Team deshalb eindeutige Bezeichnungen für Rechnung, Zahlung und Prüfung.
Ein vorbereiteter Zahlungshinweis wird gesondert vom tatsächlichen Eingang gelesen.
Bei einer Rückfrage öffnen Sie die einzelne Rechnung und sehen nach, welcher Betrag, welcher Patient und welcher Vorgang zugeordnet sind. Der offene Prüfpunkt bleibt daneben als konkrete Aufgabe sichtbar. easymed zeigt offene Rechnungen im Blick; eine Zahlungserinnerung lässt sich bei Bedarf per Klick auslösen. So bleiben Zahlungsstand und Nachweisfrage unterscheidbar, auch wenn sie dieselbe Heilmittelverordnung betreffen.
Den Vorgang am Empfang verständlich abschließen
Eine hilfreiche Antwort verbindet die Kosteninformation mit der Verordnung, den bestätigten Befreiungszeitraum oder den Zahlungseingang jeweils mit seinem Nachweis. Sagen Sie bei einer noch offenen Prüfung, was bereits eingegangen ist, welche Information noch fehlt und wer den nächsten Schritt übernimmt. Für Fragen zur individuellen Belastungsgrenze oder zum Befreiungsbescheid ist die Krankenkasse zuständig; die Praxis kann die konkrete Verordnung und den eigenen Rechnungsstand erläutern.
So lassen sich wiederholte Nachfragen gezielt beantworten: Das Team sieht, ob die Person nach dem Betrag, dem Zahlungsstand oder der Bescheinigung fragt. In easymed gehören Verordnung und separate Zuzahlungsrechnung zum Physiotherapie-GKV-Modul; vorhandene Unterlagen und organisatorische Hinweise bleiben beim Patienten. Die zuständige Kollegin kann an diesem Stand weiterarbeiten, während eine unabhängige Frage ihren eigenen nächsten Schritt behält.