Eine Heilpraktiker-Abrechnung wird übersichtlich, wenn Honorar, tatsächlich erbrachte Behandlung, Rechnung und Belegübergabe zusammenpassen. Das GebüH bietet dafür eine Orientierung, ist aber keine gesetzlich bindende Gebührenordnung und ersetzt keine eigene Honorarvereinbarung. Der Bund Deutscher Heilpraktiker beschreibt die aufgeführten Beträge als Spannen und weist darauf hin, dass das Verzeichnis nicht an heutige wirtschaftliche Verhältnisse angepasst wurde. Die Einordnung des GebüH beim BDH hilft deshalb, Katalogwert, vereinbarten Preis und spätere Erstattung auseinanderzuhalten.
In easymed wählen Sie die passende GebüH-Ziffer aus dem hinterlegten Katalog; der Betrag stammt aus dem Tarif am Patienten. Wiederkehrende Positionen lassen sich als Leistungsgruppe speichern. Die Rechnung entsteht aus den erfassten Leistungen, einzeln oder für einen Monat im Stapel. Mit dem optionalen Lexware-Office-Modul geht der fertige Beleg automatisch an die Buchhaltung und ein vollständig ausgeglichener Beleg wird beim täglichen Abgleich als bezahlt zurückgemeldet. Ihr Team entscheidet weiterhin, welche Leistung tatsächlich erbracht und welcher Preis mit der behandelten Person vereinbart wurde.
GebüH als Orientierung nutzen und Honorar vereinbaren
Die GebüH-Ziffer beschreibt eine Leistung und hilft, die Abrechnung nachvollziehbar aufzubauen. Das Verzeichnis selbst legt den Preis zwischen Praxis und Patient nicht verbindlich fest. Die Einführung des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker bezeichnet es als Berechnungshilfe; das Honorar wird frei vereinbart. Der BDH weist außerdem darauf hin, dass Kostenträger unterschiedliche Leistungszusagen haben. Der Betrag, den Ihre Praxis abrechnet, und der Betrag, den eine private Versicherung später erstattet, sind daher zwei verschiedene Fragen.
Besprechen Sie das Honorar und die dazugehörige Leistung vor dem Termin so, dass die behandelte Person die Kosten einordnen kann. Wenn Sie wissen, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, verlangt § 630c Absatz 3 BGB eine Information über die voraussichtlichen Kosten in Textform vor Behandlungsbeginn. Der aktuelle Gesetzestext nennt in Absatz 4 Ausnahmen, etwa eine unaufschiebbare Behandlung oder den ausdrücklichen Verzicht auf die Information. Halten Sie die vereinbarte Leistung und den Preis beim passenden Patientenbezug fest. Eine spätere Rückfrage lässt sich dann auf die konkrete Absprache zurückführen.
Bei einer Frage zur Erstattung hilft die Unterscheidung: Sie erläutern Ihr vereinbartes Honorar und die erbrachte Leistung; ob und in welcher Höhe ein Versicherer Kosten übernimmt, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif. Ein Katalogbetrag in der Praxissoftware ist deshalb weder eine Zusage des Kostenträgers noch ein Ersatz für die Preisabsprache.
Die tatsächliche Behandlung als Rechnungsgrundlage erfassen
Im Kalender steht der geplante Termin. Nach der Sitzung erfassen Sie in der Patientenakte, ob sie stattgefunden hat und welche Leistungen erbracht wurden. In easymed wählen Sie dafür die passende GebüH-Ziffer oder eine gespeicherte Leistungsgruppe; der Betrag kommt aus dem zum Patienten hinterlegten Tarif.
Der Unterschied zwischen Planung und Leistung ist wichtig: Ein Termin im Kalender beschreibt zunächst die vorgesehene Zeit. Die Rechnung soll dagegen auf der erbrachten Behandlung beruhen. Wird eine Sitzung verschoben oder abgesagt, bleibt dieser Status vom dokumentierten Behandlungstermin unterscheidbar. Bei einer geänderten Behandlung wählen Sie die dazu passende Leistung, statt aus dem ursprünglich geplanten Termin auf die Rechnung zu schließen.
Häufige Kombinationen können Sie als Leistungsgruppe vorbereiten. Das spart die wiederholte Auswahl derselben Positionen, während die Mitarbeiterin am Ende des Termins weiterhin prüft, ob die Gruppe zum tatsächlichen Ablauf passt. Bei einem eigenen Angebot helfen eine eindeutige Bezeichnung, der vereinbarte Umfang und der hinterlegte Preis. Damit können Empfang und Abrechnung die Position später der Honorarabsprache zuordnen.
Rechnungen aus erfassten Leistungen erstellen
Easymed erstellt die Rechnung aus diesen erfassten Leistungen. Sie können einzelne Leistungen abrechnen oder mehrere Leistungen des Monats im Stapel zusammenfassen. Die ausgewählten GebüH-Positionen und Tarifbeträge stehen damit bereits für die Rechnung bereit; eine zweite Vorlage, in die Person, Leistung und Preis nochmals übertragen werden, entfällt. Das fertige PDF können Sie per E-Mail versenden.
Im Fallbeispiel umfasst eine Honorarvereinbarung zwei Termine und ein ergänzendes Angebot. Auf der Rechnung machen verständliche Bezeichnungen und Leistungsdaten sichtbar, worauf sich die einzelnen Beträge beziehen. Eine Rückfrage beantworten Sie dann am konkreten Termin und an der vereinbarten Leistung, statt mehrere Gesprächsnotizen erneut zusammenzusuchen.
Vor dem Versand ordnen Sie die Rechnung dem passenden Patienten und der richtigen Rechnungsanschrift zu. Prüfen Sie außerdem, ob die ausgewählten Positionen tatsächlich erbracht wurden und ob die hinterlegten Beträge der Vereinbarung entsprechen. Diese kurze Zuordnung hält Leistungsdokumentation, Rechnung und Honorarabsprache beieinander.
Pflichtangaben vor dem Versand prüfen
§ 14 Absatz 4 UStG nennt für Rechnungen unter anderem den vollständigen Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers und des Empfängers, Ausstellungsdatum und Rechnungsnummer, Art und Umfang der Leistung, den Leistungszeitpunkt sowie Entgelt und Steuerangaben. Der Gesetzestext zu § 14 UStG führt außerdem die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf. Welche Angaben für Ihre konkrete Rechnung erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Konstellation ab; nutzen Sie die Vorgaben Ihrer Rechnungsorganisation für den passenden Fall.
Für die tägliche Prüfung hilft eine kurze feste Reihenfolge: Ist der Rechnungsempfänger richtig? Stimmen Leistungsname und Leistungsdatum mit der erbrachten Behandlung überein? Entspricht der Betrag dem vereinbarten Honorar? Ist die für diese Leistung hinterlegte Steuerart enthalten? Easymed erstellt Rechnungen aus den erfassten Leistungen und übernimmt die zugehörigen Katalogbeträge; Ihr Team prüft die Auswahl und ergänzt, was für den individuellen Vorgang wichtig ist.
Zahlung und Belegübergabe verbinden
Patienten können eine offene Rechnung am easymed-Empfangsterminal mit dem integrierten SumUp-Kartenleser bezahlen. Die Kartenzahlung ist der Rechnung zugeordnet. Für eine Überweisung führt die optionale Lexware-Office-Anbindung den Zahlungsstand zurück: vollständig ausgeglichene Rechnungen werden beim täglichen Abgleich in easymed als bezahlt markiert. Bar- oder Kartenzahlungen, die bereits als bezahlt geführt werden, bleiben diesem Status zugeordnet.
Beim Abschließen übergibt das optionale Lexware-Office-Modul von easymed die fertige Ausgangsrechnung. Lexware Office vergibt die Rechnungsnummer; easymed übernimmt sie für PDF, Druck und Versand. Übertragen werden Rechnungsdatum, Betrag, Name und Anschrift, eine Sammelposition sowie die passende Steuerart. Die Einzelleistungen, GebüH-Ziffern, Diagnosen und Behandlungsdokumentation bleiben in der Praxis. So erhält die Buchhaltung den kaufmännischen Beleg, ohne dass das Team denselben Beleg ein zweites Mal anlegt.
KI Generiert
Für eine Zusammenarbeit über DATEV gibt es in easymed einen eigenständigen Exportweg. DATEV-Export und optionale Lexware-Office-Anbindung sind getrennte Wege; wählen Sie den, der zu Ihrer Buchhaltungsorganisation passt. Lieferantenbelege oder Verträge folgen Ihrer vereinbarten Ablage und gehören nicht in die Rechnung an den Patienten.
Eine neue Rechnungsanschrift dem richtigen Vorgang zuordnen
Wenn ein Patient eine neue Anschrift meldet, klären Sie, ob sie die Kontakt- oder auch die Rechnungsadresse betrifft. Am easymed-Empfangsterminal können Patienten ihre Anschrift, Telefonnummer und E-Mail prüfen und korrigieren. Für die nächste Rechnung sehen Sie die bestätigte Rechnungsadresse am Patientenbezug.
Eine geänderte Stammdatenangabe und ein bereits ausgestellter Beleg sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Die neue Adresse steht für die nächste Rechnung bereit; sie ändert nicht automatisch ein früher versendetes PDF. Wenn eine bestehende Rechnung berichtigt werden muss, bearbeiten Sie den konkreten Beleg über den dafür vorgesehenen Korrekturweg. So bleibt nachvollziehbar, welche Anschrift für welchen Rechnungszeitpunkt verwendet wurde.
Damit lässt sich die Heilpraktiker-Abrechnung vom Honorar bis zur Belegübergabe einheitlich organisieren: Honorar verständlich vereinbaren, tatsächliche Leistungen erfassen, Pflichtangaben vor dem Versand prüfen und Zahlung sowie Buchhaltung mit demselben Rechnungsbezug weiterführen. easymed verbindet Katalog, Patientenbezug und Rechnung; Ihr Team behält die inhaltliche Auswahl und das Gespräch zum einzelnen Honorar in der Hand. Mehr zur GebüH-Abrechnung mit easymed.