Jahresabschluss Therapiepraxis: Unterlagen ohne Jahresendchaos vorbereiten
Für den Jahresabschluss einer Therapiepraxis ordnen Sie Praxisrechnungen und Zahlungen, Ausgabenbelege, größere Anschaffungen sowie wichtige Verträge oder Praxisänderungen. Stimmen Sie vorab mit der Steuerberatung ab, für welchen Zeitraum und in welcher Form die Unterlagen benötigt werden.
In easymed entstehen Praxisrechnungen aus den erfassten Leistungen; offene Rechnungen bleiben sichtbar. Der DATEV-Export stellt Rechnungen als Paket für die Steuerkanzlei bereit. Die optionale Lexware-Office-Anbindung übergibt abgeschlossene Rechnungen, übernimmt die dort vergebene Rechnungsnummer und gleicht den Status ausgeglichener Belege täglich ab.
Der Lexware-Beleg enthält Anschrift, Datum, Betrag und eine Sammelposition. Einzelne Behandlungsleistungen und Diagnosen werden dabei nicht übertragen.
Mit Stichtag und Übergabeweg starten
Klären Sie, welche Jahresunterlagen erstellt werden, bis zu welchem Stand sie vorliegen sollen und über welchen Weg die Übergabe läuft. Die Liste richtet sich nach Praxisform, Buchhaltungsverfahren und dem vereinbarten Belegzugang.
§ 146 AO verlangt geordnete, vollständige und zeitgerechte Aufzeichnungen, aus denen die Geschäftsvorfälle nachvollziehbar bleiben. Eine praktische Übergabeübersicht nennt je Vorgang Belegkennung, Datum, Betrag, Zahlungsstand und die noch offene Frage.
Rechnungen und Zahlungsstand gemeinsam nutzen
Prüfen Sie bei einer Rückfrage zur Einnahmenseite zuerst Rechnungsnummer, Zeitraum und Zahlungseingang. Bei einer Teilzahlung nennen Sie zusätzlich den eingegangenen Teilbetrag und die offene Summe; bei einer Korrektur verweisen Sie auf den ursprünglichen Vorgang. So lässt sich der Stand aus vorhandenen Rechnungsinformationen erklären.
Befunde, Diagnosen und vollständige Behandlungstexte gehören zur Patientenakte. Für den kaufmännischen Vorgang genügen die dafür benötigten Rechnungsinformationen.
Die Jahresübergabe früh übersichtlich vereinbaren
Für die Jahresübergabe der Belege in Ihrer Praxis genügt eine klare Absprache: Bis zu welchem Zeitraum sind die laufenden Unterlagen bearbeitet, wie werden ergänzende Belege übergeben und wer nimmt eine konkrete Rückfrage entgegen? Das schafft einen gemeinsamen Ausgangspunkt für Praxis und Buchhaltung, ohne zum Jahresende einen neuen Organisationsprozess aufzubauen.
Besprechen Sie den Umfang anhand Ihrer tatsächlichen Tätigkeit. Private Behandlungen, Selbstzahlerangebote und größere Veränderungen der Praxis können unterschiedliche Unterlagen betreffen. Ihre laufenden Rechnungen kommen aus easymed; Ausgabenbelege und Verträge ergänzen Sie über den vorgesehenen Buchhaltungsweg. So bleibt die Unterlagenliste auf die eigene Praxis zugeschnitten.
KI Generiert
Ein gemeinsamer Ablageort oder der bereits eingerichtete digitale Belegzugang genügt häufig als Übergabeweg. Halten Sie eine Nachreichung dort beim zugehörigen Beleg fest. Eine neue E-Mail ohne Bezug auf die ursprüngliche Rechnung macht die Zuordnung unnötig aufwendig; eine Belegkennung führt direkt zum richtigen Vorgang.
Anschaffungen mit ihrem Zusammenhang übergeben
Ein Beispiel für eine Jahresendfrage ist eine größere Geräteanschaffung. Bestellung und Rechnung liegen vor, doch aus der Rechnung geht nicht eindeutig hervor, welche Bestandteile geliefert wurden. Ergänzen Sie die vorhandene Beschreibung oder den Lieferschein beim betreffenden Beleg. Für die steuerliche Bearbeitung wird damit der tatsächliche Anschaffungsvorgang verständlich.
Notieren Sie dazu die gelieferten Bestandteile, den Lieferzeitpunkt und die zugehörigen Zahlungen. Bei einem geleasten Gerät gehört der Vertrag ebenfalls zu diesem Vorgang. Diese Unterlagen beantworten die konkrete Rückfrage, ohne tägliche Behandlungsvorgänge erneut zu beschreiben.
Offene Forderungen von Anschaffungsfragen unterscheiden
Ein zweites Beispiel betrifft eine ausgestellte Rechnung und einen bisher nur teilweise zugeordneten Zahlungseingang. Hier fehlt keine Gerätebeschreibung. Relevant sind die Rechnungsnummer, der Rechnungsbetrag, der zugeordnete Betrag und die verbleibende offene Summe. Diese Angaben erklären den Zahlungsstand besser als eine allgemeine Notiz wie „noch klären“.
In easymed sehen Sie offene Rechnungen im Zusammenhang mit dem Praxisbeleg. Eine Zahlungserinnerung lässt sich per Klick auslösen. Bei aktiver Lexware-Anbindung kommt der Status ausgeglichener Belege durch den täglichen Abgleich zurück. Für eine noch offene Teilzahlung bleibt die konkrete kaufmännische Zuordnung die hilfreiche Grundlage der Rückfrage.
Auch eine Rechnungskorrektur oder Rückzahlung erhält ihren Bezug zum ursprünglichen Vorgang. So bleibt verständlich, warum ein Betrag verändert wurde. Die Jahresübergabe kann auf diesen vorhandenen Zusammenhang zurückgreifen, statt eine neue Liste mit abweichenden Nummern aufzubauen.
Veränderungen des Praxisbetriebs kurz festhalten
Manche Informationen lassen sich nicht allein aus einer Rechnung ablesen. Ein weiterer Standort, eine veränderte Raumaufteilung, neue Verträge oder ein zusätzlicher Tätigkeitsbereich können für die Jahresübergabe wichtig sein. Halten Sie die Veränderung mit Zeitpunkt und zugehöriger Unterlage fest.
Drei konkrete Angaben reichen oft als Einstieg: Was hat sich geändert, ab wann gilt die Änderung und welches Dokument gehört dazu? Bei einer neuen Raumnutzung ist beispielsweise der Vertrag aussagekräftiger als eine lange allgemeine Beschreibung des Praxisalltags. Diese Übersicht erklärt den Jahresverlauf und erleichtert eine gezielte fachliche Rückfrage.
Nachreichungen direkt beim Beleg beantworten
Eine offene Fragenliste soll die wenigen noch benötigten Angaben sammeln. Formulieren Sie eine Frage konkret: „Zu Rechnung G24 fehlt die Beschreibung des gelieferten Zubehörs“ oder „Zu Rechnung P18 ist ein Teilbetrag zugeordnet“. Geräteunterlagen und Zahlungsthemen bleiben dadurch klar unterscheidbar.
Welche Ergänzung wird benötigt?
Beschreibung, Vertragsauszug oder Zahlungsstand ergänzen.
Die Nachreichung behält den Bezug zur Ausgangsfrage.
Die Antwort erhält dieselbe Belegkennung. Eine ergänzte Beschreibung, ein Vertragsauszug oder eine Erläuterung des Zahlungsstands liegt damit bei der Ausgangsfrage. Das erleichtert die Bearbeitung und lässt auch später erkennen, welche Information bereits nachgereicht wurde. Die Praxis muss denselben Sachverhalt nicht für jede weitere Person erneut erklären.
Digitale Belege auffindbar und lesbar halten
§ 14b UStG sieht für ausgestellte und erhaltene Rechnungen eine Aufbewahrung von acht Jahren vor; die Frist beginnt mit dem Ende des Ausstellungsjahrs. Für andere steuerlich relevante Unterlagen können nach § 147 AO andere Fristen gelten. Ordnen Sie Belege daher nach Jahr und Vorgang und lassen Sie die konkrete Frist dem jeweiligen Dokumenttyp zuordnen.
Für elektronische Bücher und Aufzeichnungen verlangt § 146 AO, dass die Daten während der Aufbewahrungsfrist verfügbar und unverzüglich lesbar sind. Bei digitalen Wiedergaben fordert § 147 AO außerdem die Übereinstimmung mit dem Beleg. Halten Sie deshalb die zugehörige Rechnung im vereinbarten Ablageweg aufrufbar.
Den Jahresabschluss mit laufenden Unterlagen verbinden
Beim monatlichen Arbeiten entstehen bereits die Grundlagen für das Jahresende. Eine Gerätebeschreibung bleibt bei der Anschaffungsrechnung; ein aktueller Zahlungsstand gehört zur Praxisrechnung. Diese beiden Wege unterstützen unterschiedliche Aufgaben und ergänzen sich bei der Jahresübergabe.
Für die Jahresübergabe genügt es, die laufenden Rechnungen mit ihrem Zahlungsstand zu verbinden und nur die besonderen offenen Punkte zu ergänzen. DATEV-Export und die optionale Lexware-Anbindung unterstützen diesen Rechnungsweg in easymed.