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Praxisorganisation

Kosmetikstudio-Preisliste: Behandlungen klar auszeichnen

So ordnen Sie Behandlungsumfang, Gesamtpreis und Dauer verständlich und stimmen die Preisliste mit Terminplanung und Rechnung ab.

easymed.digital Redaktion 5 Min. Lesezeit
Eine leere cremefarbene Menükarte steht auf einer hellen Steinfläche im Empfang eines Kosmetikstudios; daneben liegen gefaltete Tücher, eine Schale und eine Pflanze.

Wer eine Kosmetikstudio-Preisliste erstellt, sollte pro Behandlung schnell zeigen: Was gehört dazu, wie lange dauert sie und welcher Gesamtpreis gilt? easymed kann eigene Leistungen mit Preis und Dauer abbilden, sie im Kalender planen und erfasste Leistungen in Rechnungen übernehmen. Eine einheitliche Leistungsbezeichnung erleichtert dem Team den Weg vom gebuchten Termin zum passenden Beleg; die Kundinnen sehen in Ihrer Preisliste weiterhin Ihr konkretes Angebot. Die Funktionsübersicht zeigt die Arbeitsbereiche für Kalender und Rechnung.

Wesentliche Behandlungen mit verständlichen Namen aufführen

Führen Sie jede wesentliche Behandlung mit einem Namen auf, den Kundinnen ohne interne Kürzel verstehen. Variieren sich Inhalt oder Zeit, geben Sie jeder Variante einen eigenen Zusatz, etwa „Gesichtsbehandlung – Basis“ und „Gesichtsbehandlung – mit Augenbrauenfärbung“. So kann die Auswahl einer konkreten Sitzung zugeordnet werden.

Ein Behandlungseintrag ordnet Umfang, Dauer und Gesamtpreis
Ein Behandlungseintrag auf einen Blick Eine Beispielzeile verbindet den Namen Gesichtsbehandlung Basis und die enthaltenen Schritte Reinigung, Peeling und Maske mit einer klar ausgewiesenen Dauer und dem Gesamtpreis. So ist der Eintrag lesbar BEHANDLUNG · BEISPIEL Gesichtsbehandlung – Basis Reinigung · Peeling · Maske DAUER Behandlungszeit klar benennen GESAMTPREIS Endbetrag dem Eintrag zuordnen
Beispielstruktur für einen klaren Eintrag: Die gewählte Behandlung und ihr Umfang stehen zusammen mit Dauer und zu zahlendem Gesamtpreis.

Beschreiben Sie in wenigen Worten, was im Preis enthalten ist. Beispiel: Wenn Ihre Basis-Gesichtsbehandlung Reinigung, Peeling und Maske umfasst, nennen Sie diese Schritte. Eine optionale Ergänzung wie Augenbrauenfärbung erhält eine eigene Auswahl, wenn sie gesondert vereinbart und berechnet wird.

Halten Sie interne Fachbegriffe dort, wo sie dem Team helfen; für die Kundenseite zählt eine Beschreibung, die Leistung und Umfang verständlich macht. Eine klare Unterscheidung zwischen Varianten hilft außerdem beim Vereinbaren des passenden Termins.

Gesamtpreis und Leistungsumfang klar zuordnen

Wenn Sie Verbraucherinnen und Verbrauchern Leistungen anbieten oder mit Preisen werben, verlangt § 3 der Preisangabenverordnung den Gesamtpreis. Gemeint ist der Betrag, der einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile insgesamt zu zahlen ist. Wird ein Preis aufgeschlüsselt, muss der Gesamtpreis hervorgehoben werden.

Zeigen Sie deshalb zu jeder Variante den Betrag, der für den beschriebenen Leistungsumfang gilt. Schreiben Sie nicht nur einen Teilbetrag groß an eine Behandlung und führen notwendige Bestandteile an anderer Stelle auf. Wenn eine Erweiterung extra berechnet wird, erhält sie eine eigene Preisangabe. So kann eine Kundin den Preis der Basisleistung und den Preis der gewählten Kombination vor der Terminvereinbarung unterscheiden.

Ist der Leistungsumfang individuell, beschreiben Sie, wovon er abhängt und wie sich daraus der Preis ergibt. Klären Sie die konkrete Auswahl und den zu zahlenden Betrag, bevor Sie mit dem zusätzlichen Schritt beginnen. Eine interne Kalkulation hilft dem Studio bei der Preisentscheidung; sie muss nicht als Rechenweg in der Kundenpreisliste stehen.

Behandlungsdauer und tatsächlich reservierte Kalenderzeit unterscheiden

Die angegebene Behandlungsdauer beantwortet, wie viel Zeit die Kundin für die Leistung einplanen soll. Der interne Kalenderblock kann länger sein, wenn Vorbereitung, Raumwechsel oder der Abschluss regelmäßig Zeit benötigen. Beides sind nützliche Angaben, sie beschreiben aber unterschiedliche Abschnitte des Studioalltags.

Beispiel: Eine Behandlung dauert 50 Minuten. Wenn Sie davor oder danach zusammen zehn Minuten für Raumvorbereitung und Abschluss vorsehen, reserviert das Team im Kalender 60 Minuten. In der Preisliste stehen die 50 Minuten Behandlungszeit; die zusätzlichen zehn Minuten halten den Ablauf im Studio planbar.

Führen Sie unterschiedliche Behandlungsdauern als eigene Varianten, wenn sie die Auswahl oder den Terminrahmen verändern. Planen Sie feste Vor- und Nachbereitung zusätzlich in den Kalender ein. So wird eine angebotene Behandlungszeit nicht versehentlich mit der gesamten belegten Zeit gleichgesetzt.

Zusatzschritte und Material im Angebot nachvollziehbar beschreiben

Der Preis einer Behandlung sollte sich auf den Umfang beziehen, den der Eintrag beschreibt. Schreiben Sie daher dazu, welche Schritte enthalten sind und welche Ergänzungen separat ausgewählt werden können. Bei Stunden- oder anderen Verrechnungssätzen verlangt § 12 PAngV, dass die Leistungselemente einschließlich der anteiligen Umsatzsteuer enthalten sind; Materialkosten können in solche Verrechnungssätze einbezogen werden. § 12 PAngV regelt Preisverzeichnisse für Leistungen.

Ein kurzer Zusatz reicht oft: „Maske im Behandlungspreis enthalten“ oder „Augenbrauenfärbung separat auswählbar“. Vermeiden Sie eine unbestimmte Formulierung wie „Material je nach Bedarf“, wenn dadurch vor der Behandlung offenbleibt, welche Option gebucht oder welcher Preis berechnet wird.

Wenn sich die Leistung während des Gesprächs erweitert, benennen Sie den zusätzlichen Schritt und vereinbaren Sie den dazugehörigen Gesamtpreis, bevor er ausgeführt wird. Eine solche klare Abstimmung hält Leistungsumfang, Preis und spätere Rechnungsposition zusammen.

Preise für Dienstleistungen von Preisen verkaufter Produkte trennen

Eine kosmetische Behandlung ist eine Dienstleistung; ein Pflegeprodukt, das eine Kundin zum Mitnehmen kauft, ist ein eigener Verkauf. Führen Sie beides in getrennten Einträgen auf. So sieht die Kundin, ob ein Produkt im Behandlungspreis enthalten ist oder ob sie es zusätzlich erwerben kann.

Beispiel: Der Eintrag „Gesichtsbehandlung – Basis“ beschreibt die während des Termins enthaltenen Schritte. Ein Pflegeprodukt für zuhause steht mit seinem eigenen Verkaufspreis in einem separaten Bereich. Wird ein Produkt nur während der Behandlung verwendet, erklären Sie im Leistungseintrag, ob diese Anwendung im Preis enthalten ist.

Die Trennung erleichtert auch dem Team das Gespräch am Empfang: Behandlungspreis und Produktkauf werden einzeln benannt und auf Wunsch einzeln auf dem Beleg ausgewiesen. So bleibt erkennbar, welcher Betrag auf die Behandlung und welcher auf den mitgenommenen Artikel entfällt.

Preisverzeichnis am Ort des Angebots zugänglich halten

§ 12 PAngV verlangt ein Preisverzeichnis über die Preise für die wesentlichen kosmetischen Leistungen oder über Verrechnungssätze. Es gehört in die Geschäftsräume oder an den sonstigen Ort, an dem Sie die Leistung anbieten. Ist ein Schaufenster oder Schaukasten vorhanden, bringen Sie es auch dort an. Können Sie das Verzeichnis wegen seines Umfangs nicht zumutbar aushängen, muss es am Leistungsort zur Einsicht bereitliegen.

§ 12 PAngV ordnet das Preisverzeichnis dem Leistungsort zu
Preisverzeichnis am Leistungsort Das Preisverzeichnis hängt in den Geschäftsräumen oder am Ort des Angebots. Bei einem Schaufenster oder Schaukasten wird es auch dort angebracht; wenn der Umfang einen Aushang unzumutbar macht, ist es am Leistungsort zur Einsicht bereitzuhalten. Preisverzeichnis nach § 12 PAngV Geschäftsräume oder sonstiger Leistungsort WENN VORHANDEN Schaufenster oder Schaukasten auch dort anbringen WENN ZU UMFANGREICH Zur Einsicht am Leistungsort bereithalten Die Website kann zusätzlich vorab informieren.
Das Verzeichnis wird am Ort des Angebots angebracht; Schaufenster und ein zu umfangreicher Aushang haben eine eigene Regel.

Die Vorschrift knüpft an den Ort des Leistungsangebots an; sie begründet keine allgemeine Pflicht, das Verzeichnis zusätzlich auf einer Website zu veröffentlichen. Wenn Sie online konkrete Preise nennen, gilt dort die Pflicht zum Gesamtpreis nach § 3 PAngV. Eine Website kann die Auswahl vor dem Termin erleichtern, ersetzt aber nicht die am Leistungsort erforderliche Zugänglichkeit.

Ordnen Sie das Verzeichnis nach den Namen, die Sie auch im Studio und bei der Terminvergabe verwenden. Bei mehreren Angebotsbereichen helfen klare Zwischenüberschriften; ein gut lesbarer Betrag direkt beim jeweiligen Eintrag lässt die Preiszuordnung schnell erkennen.

Leistungsname, Dauer und Preis in Terminplanung und Rechnung zusammenführen

Prüfen Sie dieselbe Bezeichnung, Dauer und denselben Preis in der öffentlichen Preisliste und im internen Angebot. easymed führt eigene Leistungen mit Preis und Dauer, plant Termine im gemeinsamen Kalender und kann erfasste Leistungen in eine Rechnung übernehmen. Der klare Leistungsbezug verbindet Angebot, Zeitplanung und Beleg.

Eine Leistung führt vom Angebot zum Beleg
Von der Leistung zur Rechnung Der gleiche Leistungsbezug verbindet die Preisliste und interne Leistung mit dem Kalender, dem erbrachten Kontakt und der Rechnung. Ein Leistungsbezug durch den Ablauf ANGEBOT Name · Dauer · Gesamtpreis TERMINPLANUNG Kalender reserviert die Dauer KONTAKT Erbrachte Leistung erfassen RECHNUNG Gleiche Leistung benennen
Der gleiche Leistungsbezug verbindet die ausgewiesenen Angaben mit Terminplanung und Rechnung.

Wenn sich ein Preis ändert, halten Sie intern fest, ab wann die neue Fassung gilt, und aktualisieren Sie die Preisübersicht an den Stellen, an denen Kundinnen sie vor dem Buchen sehen. Bei bereits vereinbarten Terminen kann das Team am konkreten Angebot nachvollziehen, welcher Umfang und Betrag besprochen wurden.

Eine kurze Probe mit einer typischen Behandlung zeigt, ob die Kundin die passende Variante findet, der Kalender genügend Zeit vorsieht und die Rechnung den tatsächlich vereinbarten Schritt benennt. Damit passen sichtbares Angebot und Studioablauf zusammen.

Häufige Fragen

Muss ich jede kosmetische Einzelleistung in der Preisliste aufführen?

§ 12 PAngV bezieht das Preisverzeichnis auf die wesentlichen Leistungen oder Verrechnungssätze. Führen Sie die typischen Behandlungen mit eigenem Namen und Preis auf; separat wählbare Ergänzungen erhalten einen eigenen Eintrag, wenn sie getrennt vereinbart und berechnet werden.

Muss die Kosmetikstudio-Preisliste auf der Website stehen?

§ 12 PAngV verlangt die Zugänglichkeit am Geschäft oder sonstigen Ort des Leistungsangebots und schafft keine allgemeine Online-Veröffentlichungspflicht. Wenn Sie im Internet konkrete Preise nennen, muss der dort beworbene Betrag den Gesamtpreis erkennen lassen.

Muss der Gesamtpreis in der Preisliste hervorgehoben werden?

Ja, wenn Sie einen Preis in Bestandteile aufschlüsseln, muss der Gesamtpreis hervorgehoben werden. Die Preisangabe bezieht sich auf den Betrag, der einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile insgesamt zu zahlen ist. Ordnen Sie ihn der konkreten Behandlung oder Variante zu.

Welche Dauer nenne ich, wenn im Kalender mehr Zeit reserviert wird?

Nennen Sie in der Preisliste die vorgesehene Behandlungszeit und reservieren Sie im Kalender zusätzlich regelmäßig benötigte Vor- und Nachbereitung. Beispiel: 50 Minuten Behandlung plus zehn Minuten Raumvorbereitung und Abschluss ergeben einen 60-Minuten-Block. Die Kundin sieht die Behandlungszeit; das Team plant die belegte Zeit.

Wie hilft easymed beim Abgleich von Behandlungspreis, Termin und Rechnung?

Eigene Leistungen lassen sich in easymed mit Preis und Dauer abbilden, im gemeinsamen Kalender planen und in eine Rechnung übernehmen. Der gleiche Leistungsname verbindet die Einträge, während Sie den angebotenen Preis und den veröffentlichten Gesamtbetrag selbst festlegen. easymed kennenlernen.

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