Wer eine Kosmetikstudio-Preisliste erstellt, sollte pro Behandlung schnell zeigen: Was gehört dazu, wie lange dauert sie und welcher Gesamtpreis gilt? easymed kann eigene Leistungen mit Preis und Dauer abbilden, sie im Kalender planen und erfasste Leistungen in Rechnungen übernehmen. Eine einheitliche Leistungsbezeichnung erleichtert dem Team den Weg vom gebuchten Termin zum passenden Beleg; die Kundinnen sehen in Ihrer Preisliste weiterhin Ihr konkretes Angebot. Die Funktionsübersicht zeigt die Arbeitsbereiche für Kalender und Rechnung.
Wesentliche Behandlungen mit verständlichen Namen aufführen
Führen Sie jede wesentliche Behandlung mit einem Namen auf, den Kundinnen ohne interne Kürzel verstehen. Variieren sich Inhalt oder Zeit, geben Sie jeder Variante einen eigenen Zusatz, etwa „Gesichtsbehandlung – Basis“ und „Gesichtsbehandlung – mit Augenbrauenfärbung“. So kann die Auswahl einer konkreten Sitzung zugeordnet werden.
Beschreiben Sie in wenigen Worten, was im Preis enthalten ist. Beispiel: Wenn Ihre Basis-Gesichtsbehandlung Reinigung, Peeling und Maske umfasst, nennen Sie diese Schritte. Eine optionale Ergänzung wie Augenbrauenfärbung erhält eine eigene Auswahl, wenn sie gesondert vereinbart und berechnet wird.
Halten Sie interne Fachbegriffe dort, wo sie dem Team helfen; für die Kundenseite zählt eine Beschreibung, die Leistung und Umfang verständlich macht. Eine klare Unterscheidung zwischen Varianten hilft außerdem beim Vereinbaren des passenden Termins.
Gesamtpreis und Leistungsumfang klar zuordnen
Wenn Sie Verbraucherinnen und Verbrauchern Leistungen anbieten oder mit Preisen werben, verlangt § 3 der Preisangabenverordnung den Gesamtpreis. Gemeint ist der Betrag, der einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile insgesamt zu zahlen ist. Wird ein Preis aufgeschlüsselt, muss der Gesamtpreis hervorgehoben werden.
Zeigen Sie deshalb zu jeder Variante den Betrag, der für den beschriebenen Leistungsumfang gilt. Schreiben Sie nicht nur einen Teilbetrag groß an eine Behandlung und führen notwendige Bestandteile an anderer Stelle auf. Wenn eine Erweiterung extra berechnet wird, erhält sie eine eigene Preisangabe. So kann eine Kundin den Preis der Basisleistung und den Preis der gewählten Kombination vor der Terminvereinbarung unterscheiden.
Ist der Leistungsumfang individuell, beschreiben Sie, wovon er abhängt und wie sich daraus der Preis ergibt. Klären Sie die konkrete Auswahl und den zu zahlenden Betrag, bevor Sie mit dem zusätzlichen Schritt beginnen. Eine interne Kalkulation hilft dem Studio bei der Preisentscheidung; sie muss nicht als Rechenweg in der Kundenpreisliste stehen.
Behandlungsdauer und tatsächlich reservierte Kalenderzeit unterscheiden
Die angegebene Behandlungsdauer beantwortet, wie viel Zeit die Kundin für die Leistung einplanen soll. Der interne Kalenderblock kann länger sein, wenn Vorbereitung, Raumwechsel oder der Abschluss regelmäßig Zeit benötigen. Beides sind nützliche Angaben, sie beschreiben aber unterschiedliche Abschnitte des Studioalltags.
Beispiel: Eine Behandlung dauert 50 Minuten. Wenn Sie davor oder danach zusammen zehn Minuten für Raumvorbereitung und Abschluss vorsehen, reserviert das Team im Kalender 60 Minuten. In der Preisliste stehen die 50 Minuten Behandlungszeit; die zusätzlichen zehn Minuten halten den Ablauf im Studio planbar.
Führen Sie unterschiedliche Behandlungsdauern als eigene Varianten, wenn sie die Auswahl oder den Terminrahmen verändern. Planen Sie feste Vor- und Nachbereitung zusätzlich in den Kalender ein. So wird eine angebotene Behandlungszeit nicht versehentlich mit der gesamten belegten Zeit gleichgesetzt.
Zusatzschritte und Material im Angebot nachvollziehbar beschreiben
Der Preis einer Behandlung sollte sich auf den Umfang beziehen, den der Eintrag beschreibt. Schreiben Sie daher dazu, welche Schritte enthalten sind und welche Ergänzungen separat ausgewählt werden können. Bei Stunden- oder anderen Verrechnungssätzen verlangt § 12 PAngV, dass die Leistungselemente einschließlich der anteiligen Umsatzsteuer enthalten sind; Materialkosten können in solche Verrechnungssätze einbezogen werden. § 12 PAngV regelt Preisverzeichnisse für Leistungen.
Ein kurzer Zusatz reicht oft: „Maske im Behandlungspreis enthalten“ oder „Augenbrauenfärbung separat auswählbar“. Vermeiden Sie eine unbestimmte Formulierung wie „Material je nach Bedarf“, wenn dadurch vor der Behandlung offenbleibt, welche Option gebucht oder welcher Preis berechnet wird.
Wenn sich die Leistung während des Gesprächs erweitert, benennen Sie den zusätzlichen Schritt und vereinbaren Sie den dazugehörigen Gesamtpreis, bevor er ausgeführt wird. Eine solche klare Abstimmung hält Leistungsumfang, Preis und spätere Rechnungsposition zusammen.
Preise für Dienstleistungen von Preisen verkaufter Produkte trennen
Eine kosmetische Behandlung ist eine Dienstleistung; ein Pflegeprodukt, das eine Kundin zum Mitnehmen kauft, ist ein eigener Verkauf. Führen Sie beides in getrennten Einträgen auf. So sieht die Kundin, ob ein Produkt im Behandlungspreis enthalten ist oder ob sie es zusätzlich erwerben kann.
Beispiel: Der Eintrag „Gesichtsbehandlung – Basis“ beschreibt die während des Termins enthaltenen Schritte. Ein Pflegeprodukt für zuhause steht mit seinem eigenen Verkaufspreis in einem separaten Bereich. Wird ein Produkt nur während der Behandlung verwendet, erklären Sie im Leistungseintrag, ob diese Anwendung im Preis enthalten ist.
Die Trennung erleichtert auch dem Team das Gespräch am Empfang: Behandlungspreis und Produktkauf werden einzeln benannt und auf Wunsch einzeln auf dem Beleg ausgewiesen. So bleibt erkennbar, welcher Betrag auf die Behandlung und welcher auf den mitgenommenen Artikel entfällt.
Preisverzeichnis am Ort des Angebots zugänglich halten
§ 12 PAngV verlangt ein Preisverzeichnis über die Preise für die wesentlichen kosmetischen Leistungen oder über Verrechnungssätze. Es gehört in die Geschäftsräume oder an den sonstigen Ort, an dem Sie die Leistung anbieten. Ist ein Schaufenster oder Schaukasten vorhanden, bringen Sie es auch dort an. Können Sie das Verzeichnis wegen seines Umfangs nicht zumutbar aushängen, muss es am Leistungsort zur Einsicht bereitliegen.
Die Vorschrift knüpft an den Ort des Leistungsangebots an; sie begründet keine allgemeine Pflicht, das Verzeichnis zusätzlich auf einer Website zu veröffentlichen. Wenn Sie online konkrete Preise nennen, gilt dort die Pflicht zum Gesamtpreis nach § 3 PAngV. Eine Website kann die Auswahl vor dem Termin erleichtern, ersetzt aber nicht die am Leistungsort erforderliche Zugänglichkeit.
Ordnen Sie das Verzeichnis nach den Namen, die Sie auch im Studio und bei der Terminvergabe verwenden. Bei mehreren Angebotsbereichen helfen klare Zwischenüberschriften; ein gut lesbarer Betrag direkt beim jeweiligen Eintrag lässt die Preiszuordnung schnell erkennen.
Leistungsname, Dauer und Preis in Terminplanung und Rechnung zusammenführen
Prüfen Sie dieselbe Bezeichnung, Dauer und denselben Preis in der öffentlichen Preisliste und im internen Angebot. easymed führt eigene Leistungen mit Preis und Dauer, plant Termine im gemeinsamen Kalender und kann erfasste Leistungen in eine Rechnung übernehmen. Der klare Leistungsbezug verbindet Angebot, Zeitplanung und Beleg.
Wenn sich ein Preis ändert, halten Sie intern fest, ab wann die neue Fassung gilt, und aktualisieren Sie die Preisübersicht an den Stellen, an denen Kundinnen sie vor dem Buchen sehen. Bei bereits vereinbarten Terminen kann das Team am konkreten Angebot nachvollziehen, welcher Umfang und Betrag besprochen wurden.
Eine kurze Probe mit einer typischen Behandlung zeigt, ob die Kundin die passende Variante findet, der Kalender genügend Zeit vorsieht und die Rechnung den tatsächlich vereinbarten Schritt benennt. Damit passen sichtbares Angebot und Studioablauf zusammen.