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Software und Digitalisierung

Lexware und DATEV: Praxisrechnungen einfach weitergeben

DATEV-Rechnungsdatenservice 1.0 übergibt Belege und Belegdaten; der Buchungsdatenservice überträgt vorbereitete Buchungssätze. easymed verbindet Praxisrechnungen mit Lexware Office.

easymed.digital Redaktion 4 Min. Lesezeit
Blanke Dokumente verbinden zwei kleine Aktenschränke über eine helle abstrakte Wolke.

Für eine Therapiepraxis sind zwei Übergaben zu unterscheiden: easymed gibt die abgeschlossene Rechnung an Lexware Office weiter; Lexware übermittelt die vereinbarten Daten an DATEV. Welcher DATEV-Datenservice passt, hängt davon ab, ob die Kanzlei Belege und Belegdaten oder bereits vorbereitete Buchungssätze erhalten soll.

easymed übergibt den Rechnungsbeleg beim Abschluss automatisch an Lexware Office. Lexware vergibt die Rechnungsnummer, die easymed vor PDF, Druck und Versand übernimmt. Vollständig bezahlte Belege werden täglich zurückgemeldet. Das Team schließt die Rechnung im gewohnten Ablauf ab; dieselbe Rechnung muss nicht noch einmal in Lexware erfasst werden. Die DATEV-Auswahl betrifft den anschließenden Weg aus Lexware zur Kanzlei.

Welcher DATEV-Datenservice passt zum Buchungsablauf?

Der Rechnungsdatenservice 1.0 überträgt Belegbilder und strukturierte Belegdaten nach DATEV Unternehmen online. Dort entstehen Belegsätze; DATEV kann daraus Buchungsvorschläge für die Rechnungswesen-Programme bereitstellen. Der Buchungsdatenservice überträgt dagegen strukturierte Buchungsdaten, Stammdaten und zugehörige Belegbilder als vollständige Buchungssätze in DATEV-Rechnungswesen. Die DATEV-Beschreibungen zum Rechnungsdatenservice 1.0 und zum Buchungsdatenservice zeigen diesen Unterschied.

Die praktische Frage lautet deshalb: Wer erstellt die Buchungen, und was soll in der Kanzlei ankommen? Übernimmt die Kanzlei die laufende Buchführung und braucht dafür Belege mit den zugehörigen Angaben, kommt häufig der Rechnungsdatenservice 1.0 infrage. Werden Buchungssätze bereits in Lexware vorbereitet und sollen in DATEV-Rechnungswesen weiterlaufen, besprechen Sie den Buchungsdatenservice. Lexware ordnet seine beiden Dienste ähnlich nach Belegübergabe und vorbereitetem Buchungsbestand ein. Die endgültige Auswahl richtet sich nach dem vereinbarten Ablauf mit der Kanzlei.

Belegdaten oder Buchungssätze: der Datenbedarf entscheidet
Belegdaten oder Buchungssätze: der Datenbedarf entscheidet Rechnungsdatenservice 1.0Buchungsdatenservice Belegbild + BelegdatenBuchungsdaten + Belege BelegsätzeBuchungsvorschlägeBuchungssätzemit Belegverknüpfung DATEV Unternehmen onlineDATEV-Rechnungswesen
Rechnungsdatenservice 1.0 stellt Belegbilder und Belegdaten bereit; der Buchungsdatenservice überträgt Buchungen mit verknüpften Belegen.

DATEV weist darauf hin, dass sich übergebene Daten je nach angebundener Software unterscheiden können. Prüfen Sie daher nicht nur den Namen des Dienstes, sondern auch den erwarteten Inhalt: Belegbild und Belegdaten, Buchungsvorschlag oder fertiger Buchungssatz mit verknüpftem Beleg. So einigen sich Praxis und Kanzlei auf ein Ergebnis, das in den vorhandenen Buchführungsprozess passt. Die Lexware-Übersicht zu den DATEV-Datenservices beschreibt die Besonderheiten des Lexware-Office-Exports.

Den vorhandenen Mandantenbestand gemeinsam nutzen

Vor der Freischaltung klärt die Kanzlei, welcher Service für den bestehenden Mandantenbestand bestellt werden soll und welche DATEV-Zugriffsrechte dazugehören. Die DATEV-Hinweise zum Rechnungsdatenservice 1.0 und zum Buchungsdatenservice beschreiben Bestellung, Bestand und Zugriffsrechte. DATEV weist darauf hin, dass die Einstellungen in der angeschlossenen Software von deren Schnittstellenumsetzung abhängen. Die Praxis stimmt mit der Kanzlei ab, welches Unternehmen beziehungsweise welcher DATEV-Bestand verwendet wird und wer den Export auslöst.

Zuständigkeit und Empfang einmal gemeinsam klären
Zuständigkeit und Empfang einmal gemeinsam klären 1KanzleiMandantenbestand + Zugriffsrechte 2ExportpersonDATEV-Zugang benennen 3GemeinsamZiel + Zeitraum festhalten
Kanzlei und Praxis bestätigen den vorhandenen Bestand, die Zugriffsrechte, den Datenlauf und dessen Ziel.

Halten Sie vier Angaben kurz fest: gewählter Service, DATEV-Ziel, verantwortliche Person für den Datenlauf und üblicher Zeitraum. Wenn Lexware Office eine Autorisierung oder Freigabe verlangt, führt die dafür benannte Person sie mit dem vorhandenen DATEV-Zugang aus. Lexware empfiehlt, den Export über den Steuerberaterzugang durchführen zu lassen; die Praxis kann den Lauf ebenfalls selbst auslösen, wenn das zur Vereinbarung passt. Für die konkreten Einstellungen gelten die aktuellen DATEV-Hinweise zur Einrichtung und die Lexware-Anleitung zum Export.

easymed, Lexware und DATEV als getrennte Übergabeschritte verstehen

Im verbundenen Ablauf schließt das Praxisteam eine Rechnung in easymed ab. Der Beleg gelangt an Lexware Office, die gemeinsame Nummer kommt zurück, und der passende DATEV-Datenservice führt die vereinbarten Inhalte von Lexware zur Kanzlei weiter. Der tägliche Rücklauf vollständig bezahlter Belege gehört zur easymed-Lexware-Anbindung; er ist unabhängig vom späteren DATEV-Export.

Zwei Wege für die Übergabe an die Kanzlei
Zwei Wege für die Übergabe an die Kanzlei Verbundener Weg easymedLexwareDATEV-DatenserviceKanzlei Rechnung + gemeinsame Nummer · dann Beleg- oder Buchungsdaten Direkter DATEV-Export aus easymed easymedKanzlei /Unternehmen online Paket oder Belege · keine Buchungssätze
Der DATEV-Datenservice folgt dem Lexware-Weg; der easymed-Export liefert Rechnungen als Paket oder Belege, ohne Buchungssätze.

Daneben lässt sich der DATEV-Export aus easymed unabhängig von der Lexware-Anbindung nutzen. Die Rechnung wird als Paket für die Kanzlei bereitgestellt; als Zusatz können Belege direkt an DATEV Unternehmen online übergeben werden. Dieser Export enthält keine Buchungssätze. Vereinbaren Sie mit der Kanzlei daher für den betreffenden Rechnungsbestand entweder den Weg über Lexware mit dem passenden Datenservice oder den direkten easymed-Export und legen Sie den Empfänger fest.

Den ersten Datenlauf an einer Rechnung nachvollziehen

Für den Start genügt ein klar abgegrenzter Zeitraum und eine konkrete Rechnungsnummer. Die Praxis schließt die Rechnung wie gewohnt in easymed ab. Danach lässt sich prüfen, ob sie mit derselben Nummer in Lexware vorliegt und ob der vereinbarte DATEV-Weg die erwarteten Inhalte am richtigen Ziel bereitstellt. Beim Rechnungsdatenservice können das Belegbild, die zugehörigen Belegdaten und der daraus entstehende Belegsatz sein; beim Buchungsdatenservice kommt es auf den vorbereiteten Buchungssatz und den verknüpften Beleg an.

Die Empfangsbestätigung klärt einen praktischen Punkt: Welcher Teil des Weges funktioniert bereits, und wer übernimmt den nächsten Schritt? Stimmen Sie den Zeitraum und die Rechnungsnummer mit der Kanzlei ab. So lässt sich die vereinbarte Übergabe einmal anhand eines echten Vorgangs nachvollziehen, bevor der reguläre Rhythmus beginnt.

Notieren Sie anschließend nur den Service, den Empfänger, die zuständige Person und den vereinbarten Zeitraum. Eine Vertretung kann damit den Rechnungsweg einordnen, ohne die DATEV-Einrichtung erneut recherchieren zu müssen. easymed übernimmt den Rechnungsbeleg und die gemeinsame Lexware-Nummer; die Kanzlei erhält die Inhalte über den vereinbarten DATEV-Weg.

Häufige Fragen

Welchen DATEV-Datenservice sollte meine Therapiepraxis wählen?

Klären Sie zuerst, ob die Kanzlei Belege mit Belegdaten oder schon vorbereitete Buchungssätze übernehmen soll. Für die Belegübergabe kommt häufig der Rechnungsdatenservice 1.0 infrage; wenn Buchungssätze aus Lexware in DATEV-Rechnungswesen weiterlaufen sollen, besprechen Sie den Buchungsdatenservice. Entscheidend ist der vereinbarte Buchungsablauf.

Was überträgt der Rechnungsdatenservice 1.0?

Er überträgt Belegbilder und strukturierte Belegdaten an DATEV Unternehmen online. Dort entstehen Belegsätze, aus denen DATEV Buchungsvorschläge für die Rechnungswesen-Programme bereitstellen kann. Die Kanzlei übernimmt die weitere Buchführung nach dem vereinbarten Ablauf.

Wie unterscheidet sich der DATEV-Buchungsdatenservice?

Er überträgt strukturierte Buchungsdaten, Stammdaten und zugehörige Belegbilder als vollständige Buchungssätze in DATEV-Rechnungswesen. DATEV weist darauf hin, dass der konkrete Datenumfang von der angebundenen Software abhängt. Stimmen Sie deshalb den erwarteten Inhalt mit der Kanzlei ab.

Wer richtet den Datenservice und die Zugriffsrechte ein?

Die Kanzlei klärt den vorhandenen Mandantenbestand, bestellt den passenden Service und richtet die DATEV-Zugriffsrechte ein. Praxis und Kanzlei legen fest, wer den Export auslöst, welches DATEV-Ziel gilt und welcher Zeitraum üblich ist. Für die Softwareeinstellungen folgen Sie der aktuellen Lexware-Anleitung.

Wie passen easymed, Lexware und der DATEV-Export zusammen?

Die easymed Lexware-Anbindung übergibt den Rechnungsbeleg und übernimmt die von Lexware vergebene Nummer; vollständig bezahlte Belege werden täglich zurückgemeldet. Danach führt der gewählte Lexware-DATEV-Service die vereinbarten Daten zur Kanzlei. Alternativ kann easymed Rechnungen als Paket oder als Belege direkt an DATEV Unternehmen online übergeben; dieser Export enthält keine Buchungssätze.

Wie prüfe ich den ersten DATEV-Datenlauf?

Legen Sie mit der Kanzlei einen Zeitraum und eine konkrete Rechnungsnummer fest. Prüfen Sie, ob der Beleg mit derselben Nummer in Lexware liegt und ob am vereinbarten DATEV-Ziel die erwarteten Belegdaten beziehungsweise der Buchungssatz mit zugehörigem Beleg ankommen. Danach können Sie den vereinbarten Rhythmus nutzen.

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