Eine gut organisierte Logopädie-Preisliste verbindet vier Angaben: konkrete Leistung, Behandlungszeit, gültigen Preisstand und Abrechnungsweg. So bleibt erkennbar, ob ein Betrag aus der GKV-Vergütungsvereinbarung oder einer privaten Preisvereinbarung stammt. easymed unterstützt die private Abrechnung in Logopädiepraxen mit eingerichteten Leistungen, wiederverwendbaren Leistungsketten und Familienkontakten. Der HMV-Katalog Logopädie und die GKV-Abrechnung sind in Vorbereitung; aktuelle Kassenpreise prüfen Sie beim GKV-Spitzenverband.
So ist eine Logopädie-Preisliste aufgebaut
Ordnen Sie Ihre Einträge nach vier Fragen: Welche Leistung ist gemeint? Welche Zeitangabe gehört zu ihr? Für welchen Abrechnungsweg gilt der Betrag? Ab wann ist der Preis gültig? Eine klare Bezeichnung wie „Einzeltherapie“ oder „Erstdiagnostik“ ist hilfreicher als ein allgemeiner Eintrag wie „Behandlung“. Wenn die Vergütungsposition zwischen Behandlungszeit und gesamter Leistungszeit unterscheidet, führen Sie beide Angaben getrennt.
Auch der Abrechnungsweg gehört in die Liste. Die GKV-Vergütung ist in den Vertragsunterlagen des GKV-Spitzenverbands geregelt. Ein privater Praxispreis gehört zur konkreten Vereinbarung mit dem Patienten. Führen Sie beide Werte als getrennte Einträge, damit ein GKV-Betrag nicht versehentlich als privater Preis erscheint.
Private Leistungen einmal einrichten und wiederverwenden
Für private Angebote richten Sie in easymed die Leistungen und Preise Ihrer Praxis ein. Wiederkehrende Kombinationen lassen sich als Leistungskette speichern und bei der passenden Behandlung wiederverwenden. Das Team wählt die tatsächlich erbrachten Positionen aus und verknüpft sie mit Termin und Patientenakte; die Rechnung baut auf diesen Angaben auf. So entfällt das erneute Übertragen gleicher Positionen aus einer persönlichen Preisliste.
Bei Geschwistern erhält jedes Kind eine eigene Patientenakte. Eine Bezugsperson verbindet die gemeinsame Erreichbarkeit und kann die vereinbarte Rechnungsanschrift übernehmen. Privat- und Selbstzahlerrechnungen können an sie adressiert werden; die Leistung bleibt beim behandelten Kind. So findet das Team die passende Preisvereinbarung im jeweiligen Behandlungskontext.
GKV-Vergütung: Position, Zeit und Gültigkeit gemeinsam lesen
Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht den Vertrag nach § 125 SGB V samt Anlagen für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Die aktuelle Übersichtsseite des GKV-Spitzenverbands führt die Leistungsbeschreibung und die Vergütungsvereinbarung mit ihren jeweiligen Gültigkeitsangaben auf. Für eine Preisfrage benötigen Sie daher sowohl die passende Leistungsposition als auch die ab dem betreffenden Zeitraum gültige Vergütungsliste.
Ein Blick auf die Zeitangaben zeigt, warum ein Kalendertermin nicht automatisch der Leistungszeit in einer Vergütungsposition entspricht. In der Vergütungsvereinbarung, gültig für Leistungen ab 1. Juli 2026, stehen bei der Einzel-Therapie zum Beispiel 30 Minuten Regelbehandlungszeit plus 15 Minuten Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation; die Regelleistungszeit beträgt 45 Minuten. Für 45 Minuten Regelbehandlungszeit weist die Tabelle 60 Minuten Regelleistungszeit aus. Die genannten Zeitwerte bezeichnen also verschiedene Teile derselben Position.
Vergleichen Sie in einer GKV-Liste neben dem Preis auch Positionsnummer, Leistungsbeschreibung, Zeitangaben und Gültigkeit. So fällt auf, wenn ähnlich klingende Einträge eine andere Position oder Dauer meinen.
Private Kosten vor Behandlungsbeginn klar vereinbaren
Führen Sie bei privaten Leistungen Leistungsname, vereinbarten Umfang und Preis verständlich zusammen. § 630c Absatz 3 BGB nennt einen konkreten Zeitpunkt für die Kosteninformation: Wenn die vollständige Übernahme durch einen Dritten nicht gesichert ist oder dafür hinreichende Anhaltspunkte bestehen, muss der Behandelnde den Patienten vor Behandlungsbeginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren.
Für die Praxis lässt sich das mit einem kurzen Dokument umsetzen, das die vereinbarte Leistung und die voraussichtlichen Kosten zusammenführt. Soweit der erwartete Umfang schon feststeht, erleichtert er die Einordnung des Gesamtbetrags. Bewahren Sie die verwendete Fassung beim passenden Vorgang auf, damit sie bei einer späteren Rechnungsfrage auffindbar ist.
Den passenden Preisstand für neue und ältere Vorgänge nutzen
Für GKV-Leistungen gilt die Vergütungsvereinbarung, die am tatsächlichen Leistungstag wirksam ist. Bei privaten Leistungen richtet sich die Rechnung nach der mit Patient oder Bezugsperson vereinbarten Fassung. Wenn Sie später nach einer älteren Rechnung gefragt werden, öffnen Sie genau diese Grundlage und den zugehörigen Beleg.
Eine neue GKV-Preistabelle gilt ab dem ausgewiesenen Startdatum; sie ersetzt nicht den Stand für frühere Behandlungen. Bei einer Änderung privater Preise erhält die neue Vereinbarung ebenfalls ein klares Gültig-ab-Datum. Ein erneuter Download einer unveränderten Datei schafft keinen neuen Preisstand. Für ältere Rechnungen bleiben Behandlungsdatum, damalige Vereinbarung und ursprünglicher Beleg der Bezugspunkt.
Kinderakten und Rechnungsanschrift passend verbinden
Bei einer Kostenfrage zum nächsten Besuch nennen Sie die vereinbarte Leistung und den passenden privaten Preis. Bei einer Rückfrage zu einer Rechnung öffnen Sie den konkreten Beleg und den Bezug zum Kind. Eine Frage zur Erstattung kann die Familie mit genau diesen Unterlagen an ihren Kostenträger richten.
Die Preislistenverwaltung bleibt so nachvollziehbar: GKV-Positionen werden mit ihrem Zeit- und Gültigkeitsbezug gelesen; private Preise bleiben an die konkrete Vereinbarung geknüpft. easymed führt die privaten Leistungen, wiederkehrenden Arbeitsschritte und Familienkontakte im Praxisablauf zusammen.