Zum Inhalt
Abrechnung und Finanzen

Lohnkalkulation in der Therapiepraxis planen

Beispiel: 3.200 Euro Bruttolohn, 800 Euro Arbeitgeberaufwendungen und 1.200 Euro Jahreskosten ergeben 49.200 Euro im Jahr. So verbinden Sie Lohnkalkulation, Stellenumfang und verfügbare Zeit in der Therapiepraxis.

easymed.digital Redaktion 4 Min. Lesezeit
Praxisleitung bespricht die Personalkosten mit einer Mitarbeiterin.

Die Lohnkalkulation in einer Therapiepraxis verbindet den Bruttolohn mit den tatsächlichen Arbeitgeberkosten und den Aufgaben, für die die Arbeitszeit vorgesehen ist. Im Beispiel entstehen aus 3.200 Euro Bruttolohn, 800 Euro monatlichen Arbeitgeberaufwendungen und 1.200 Euro weiteren Jahreskosten insgesamt 49.200 Euro im Jahr. easymed zeigt im gemeinsamen Kalender Arbeitszeitplan, Termine und genehmigte Abwesenheiten. Die Arbeitszeitübersicht macht sichtbar, welche Kalenderzeit nach Sperren verfügbar ist; die Kostenwerte kommen weiterhin aus der konkreten Beschäftigung und der Lohnabrechnung.

Zuerst den Umfang der Stelle beschreiben

Vereinbarte Wochenstunden sind nicht gleich Behandlungsstunden. Zur Stelle können neben Patiententerminen Dokumentation, Vorbereitung, Teamgespräche und Einarbeitung gehören. Legen Sie fest, wie viel Zeit dafür vorgesehen ist, bevor Sie die mögliche Terminmenge ableiten.

Ein erfahrener Therapeut zeigt einer neuen Kollegin die Anordnung von Materialien am Arbeitsplatz. KI Generiert
Das Team plant die Zeit für Material und Abläufe als Teil der Aufgaben ein.

Der gemeinsame Kalender von easymed zeigt Arbeitszeit, vorhandene Termine und Puffer in der Wochenübersicht. Genehmigte Abwesenheiten sperren die betroffene Zeit; die Arbeitszeitübersicht zieht diese Sperren von der verfügbaren Planungszeit ab. Damit kann das Team den Terminplan mit den Aufgaben der Stelle abstimmen, ohne Abwesenheiten in eine zweite Planung zu übertragen.

Bei der Einarbeitung kann zum Beispiel eine neue Kollegin Materialien und Abläufe mit einer erfahrenen Therapeutin durchgehen. Tragen Sie diese Zeit als Aufgabe der Stelle ein und bieten Sie in diesem Zeitraum entsprechend weniger Behandlungstermine an. So bleibt die Stellenbeschreibung mit dem Kalender und der späteren Kostenrechnung verbunden.

Bruttolohn und Arbeitgeberkosten getrennt erfassen

Bruttolohn und Arbeitgeberkosten sind zwei verschiedene Positionen. Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich je zur Hälfte; Ausnahmen hängen von der konkreten Beschäftigung und weiteren Merkmalen ab. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt als Arbeitgeberbeitrag hinzu. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Grundregel und ihre Ausnahmen; die DGUV beschreibt die Finanzierung und Beitragsberechnung der Unfallversicherung.

Für die Kalkulation heißt das: Bitten Sie bei einer konkreten Stelle um eine getrennte Aufstellung von Bruttolohn, Arbeitgeberbeiträgen, Unfallversicherung und gegebenenfalls Umlagen. Prüfen Sie zugleich, welche Positionen ein vorhandener Lohnkostenwert bereits enthält. Auf diese Weise ergänzen Sie keine Kosten doppelt und verwenden keinen allgemeinen Prozentsatz.

Im anschließenden Beispiel sind die 800 Euro ein Rechenwert für die monatlichen Arbeitgeberaufwendungen. Verwenden Sie für Ihre eigene Planung die Beträge aus der konkreten Lohnkostenermittlung.

Ein Rechenbeispiel für die Jahresplanung

Der Beispielmonat: 3.200 Euro Bruttolohn plus 800 Euro monatliche Arbeitgeberaufwendungen ergeben 4.000 Euro. Dieser Betrag ist der monatliche Kostenansatz, bevor zusätzliche Jahreskosten ergänzt werden.

Für zwölf Monate ergeben sich 48.000 Euro. Weitere Jahreskosten von 1.200 Euro erhöhen den gesamten Ansatz auf 49.200 Euro. Über das Jahr verteilt entspricht das durchschnittlich 4.100 Euro pro Monat; die Jahreskosten bleiben für die Planung dennoch als eigener Posten sichtbar.

Beispiel: Jahresansatz und verbleibender Betrag
Aus 4.000 Euro monatlich und 1.200 Euro Jahreskosten entstehen 49.200 Euro jährlicher PersonalansatzJährlicher Personalansatz4.000 € × 12 Monate48.000 €+ 1.200 € Jahreskosten49.200 €
Bei 90.000 Euro geplantem Umsatz bleiben nach 49.200 Euro Personalansatz 40.800 Euro für weitere Kosten und Überschuss90.000 € geplanter Umsatz49.200 € Personalansatz40.800 € verbleiben fürweitere Praxiskostenund Überschuss
48.000 Euro plus 1.200 Euro ergeben 49.200 Euro; von 90.000 Euro bleiben 40.800 Euro für weitere Kosten und Überschuss.

Bei einem geplanten Jahresumsatz von 90.000 Euro bleiben nach Abzug des Personalansatzes rechnerisch 40.800 Euro. Davon werden weitere Praxiskosten wie Miete, Material, Software und Verwaltung bezahlt; was danach übrig bleibt, zeigt erst die vollständige Kostenplanung.

Zwei Kostenbausteine für Bruttolohn und Arbeitgeberaufwendungen bilden gemeinsam den monatlichen Personalaufwand.
Rechenbeispiel: 3.200 Euro Bruttolohn und 800 Euro Arbeitgeberaufwendungen ergeben 4.000 Euro monatlich; zusätzliche Jahreszahlungen werden getrennt ergänzt.

Arbeitszeit realistisch in die Kalkulation einbauen

Die verfügbare Kalenderzeit hilft bei der Terminplanung, zeigt aber weder die tatsächlich geleistete Arbeitszeit noch die Vergütung. easymed zeigt die Soll-Arbeitszeit und die verfügbare Zeit nach genehmigten Abwesenheiten, sonstigen praxisweiten Sperren und zusätzlich freigegebener Verfügbarkeit. Das Team übernimmt die Personalkosten aus der Lohnkalkulation und legt fest, welche Anteile für Behandlungen und übrige Aufgaben eingeplant sind.

Das ist praktisch, wenn sich die Wochenstunden ändern: In der gemeinsamen Wochenansicht sieht die Leitung, wo Termine liegen und wo Vorbereitung, Dokumentation oder Teamsitzung berücksichtigt werden. Vergütung und Arbeitgeberkosten passen Sie separat anhand des vereinbarten Stellenumfangs an.

Abweichungen anhand ihrer Ursachen besprechen

Fällt die Belegung geringer aus als geplant, setzen Sie einen zweiten Umsatzansatz in die Rechnung und behalten dieselben Personalkosten bei, solange der Stellenumfang gleich bleibt. Miete, Material und weitere feste Praxiskosten stehen weiterhin in eigenen Zeilen. So wird klar, welche Annahme den Betrag nach Personalkosten verändert.

Wenn weniger Behandlungen zustande kommen, kann die freie Kalenderzeit auf Dokumentation, Teamabsprachen oder Einarbeitung entfallen. Unterscheiden Sie diese eingeplanten Aufgaben von tatsächlich fehlender Zeit. Ein weiterer Umsatzansatz hilft, eine veränderte Terminbelegung mit den Kosten derselben Stelle zu vergleichen.

Eine zusätzliche Wochenstunde nachvollziehbar bewerten

Bei einer zusätzlichen Wochenstunde gehören die zusätzliche Vergütung und die dazugehörigen Arbeitgeberaufwendungen zusammen. Legen Sie außerdem fest, welche Aufgabe die Stunde erfüllt. Eine zusätzliche Stunde für Einarbeitung wird als Einarbeitungszeit eingeplant; später kann diese Zeit mit Behandlungen oder anderen Aufgaben belegt werden. Die Kostenrechnung und der Wochenplan folgen derselben Änderung des Stellenumfangs.

Die zusätzliche Stunde gehört zu ihrer Aufgabe
Eine zusätzliche Wochenstunde ist in diesem Beispiel für Einarbeitung vorgesehen. Vergütung und Aufgabenverteilung werden mit derselben Grundlage geplant.+1WochenstundeWelche Aufgabe ist vorgesehen?Einarbeitung einplanenZeit für Material und AbläufeVergütung und Aufgabenverteilungmit derselben Grundlage rechnen
Vergütung, Arbeitgeberaufwand und Aufgaben werden auf derselben Grundlage fortgeführt.

Für ein Gehaltsgespräch reichen wenige gemeinsame Angaben: bisherige und neue Wochenstunden, Bruttolohn, Arbeitgeberaufwendungen und vorgesehene Aufgaben. Die Wochenansicht zeigt, wo Behandlungen, Vorbereitung und Dokumentation eingeplant werden können. Mit diesem Vergleich lässt sich nachvollziehen, welche Änderung am Umfang der Stelle welche Kosten und welche Zeitfenster mitbringt.

Eine gute Lohnkalkulation zeigt daher zwei zusammengehörige Seiten: die Kosten der konkreten Beschäftigung und die Aufgaben im Kalender. easymed macht Arbeitszeit, Termine und genehmigte Abwesenheiten gemeinsam sichtbar. Die Lohnwerte und Entscheidungen über Vergütung und Aufgaben bleiben bei der Praxisleitung.

Häufige Fragen

Welche Kosten gehören zur Lohnkalkulation in einer Therapiepraxis?

Monatlicher Bruttolohn, die für die Beschäftigung berechneten Arbeitgeberbeiträge und weitere Jahreskosten der Stelle. Lassen Sie Bruttolohn, Arbeitgeberbeiträge, Unfallversicherung und gegebenenfalls Umlagen getrennt ausweisen und prüfen Sie, was schon im Lohnkostenwert enthalten ist. Wochenstunden und Aufgaben zeigen, wie die bezahlte Zeit für Termine und weitere Arbeit eingeplant wird.

Wie entstehen im Beispiel 49.200 Euro jährliche Personalkosten?

3.200 Euro Bruttolohn plus 800 Euro monatliche Arbeitgeberaufwendungen ergeben 4.000 Euro pro Monat. Für zwölf Monate sind das 48.000 Euro. Weitere Jahreskosten von 1.200 Euro erhöhen den Ansatz auf 49.200 Euro; im Jahresmittel entspricht das 4.100 Euro pro Monat. Die 800 Euro sind ein Rechenwert für das Beispiel.

Was bleibt bei 90.000 Euro geplantem Jahresumsatz nach den Personalkosten?

Nach dem Personalansatz von 49.200 Euro bleiben rechnerisch 40.800 Euro. Davon werden noch Miete, Material, Software, Verwaltung und weitere Praxiskosten bezahlt; erst nach diesen Kosten ist der verbleibende Betrag erkennbar.

Wie vergleichen wir zusätzliche Wochenstunden und eine schwächere Belegung?

Rechnen Sie für zusätzliche Stunden die passende Vergütung und die Arbeitgeberaufwendungen zusammen und ordnen Sie der gewonnenen Zeit eine Aufgabe zu, etwa Einarbeitung. Bei schwächerer Belegung setzen Sie einen anderen Umsatzansatz ein und führen die Kosten der Stelle weiter, solange der Stellenumfang gleich bleibt.

Welche Grundlage vereinfacht easymed für die Gehaltsplanung?

easymed zeigt den Arbeitszeitplan neben Terminen und Kalenderpuffern. Genehmigte Abwesenheiten sperren die Zeit; die Arbeitszeitübersicht zieht sie von der verfügbaren Planungszeit ab. So kann das Team Behandlungen und weitere Aufgaben in der Woche zusammen planen. Für die Gehaltsrechnung nutzt die Praxis die konkreten Beschäftigungs- und Lohnwerte.

← Alle Blogartikel

Passend zu Ihrem Thema