Eine Physiotherapiepraxis kann freiberuflich arbeiten und angestellte Mitarbeiter beschäftigen. Im Mehr-Behandler-Kalender von easymed Team sehen Sie die geplanten Termine nach Behandlern und behalten die Teamwoche gemeinsam im Blick. Für die steuerliche Beschreibung zählt zusätzlich, wie Sie Ihre eigene physiotherapeutische Qualifikation im laufenden Betrieb einsetzen.
§ 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG nennt Krankengymnasten ausdrücklich und erlaubt die Mitarbeit fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte, wenn der Berufsträger auf Grundlage eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig bleibt. Ein Kalender zeigt, wer wann eingeplant ist. Ihre fachliche Rolle wird an der tatsächlichen Arbeit mit den behandelten Personen und an Ihrem Einfluss auf die Zusammenarbeit beschrieben.
Die gleichberufliche Zusammenarbeit genau beschreiben
Im Beispielszenario ist die Inhaberin alleinige Praxisinhaberin und selbst qualifizierte Physiotherapeutin. Eine ebenfalls qualifizierte Physiotherapeutin arbeitet angestellt in derselben Praxis. Beide behandeln im eigenen beruflichen Bereich. Wir betrachten damit eine konkrete Zusammenarbeit desselben Berufs und erweitern den Fall nicht um einen Warenhandel oder um zusätzliche berufsfremde Angebote.
Prüfen Sie zuerst Ihre Rechtsform und die beruflichen Rollen. Im Fallbeispiel ist die Praxis eine Einzelpraxis mit angestellter Kollegin; in Ihrer Praxis können weitere Physiotherapeutinnen Mitinhaberinnen sein. Schreiben Sie die Qualifikation aller Beteiligten und ihre tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten auf. Damit lässt sich die Zusammenarbeit genauer einordnen als mit einer allgemeinen Aussage wie „Wir bieten Gesundheit an“.
Der Bundesfinanzhof hat die Tätigkeit eines selbständigen Arztes mit angestellten Ärzten beurteilt. Im dort geprüften Ablauf führten die Praxisinhaber die patientenbezogenen Voruntersuchungen durch, legten die jeweilige Behandlungsmethode fest und behielten problematische Fälle für sich. Der BFH verwies in diesem Urteil auch auf ein früheres Verfahren zur Tätigkeit eines Krankengymnasten mit mehreren Mitarbeitenden. Die Rechtsprechung zeigt, worauf es in der Praxisbeschreibung ankommt: auf die tatsächliche fachliche Mitwirkung, nicht auf einen bestimmten Titel oder Kalendereintrag.
Wenn Ihre Praxis verschiedene Angebote kombiniert, beschreiben Sie diese getrennt. Der Beitrag zur steuerlichen Beschreibung von Physiotherapie-Angeboten behandelt diese breitere Aufgabe. Hier bleibt der Schwerpunkt bei der fachlichen Rolle der Inhaberin in der gleichberuflichen Zusammenarbeit.
Die eigene fachliche Rolle von kaufmännischer Leitung unterscheiden
Die Inhaberin entscheidet über Raummiete und Arbeitszeiten. Sie bespricht außerdem physiotherapeutische Fragestellungen mit der Kollegin und bringt ihre eigenen Fachkenntnisse in die berufliche Arbeit ein. Diese Aufgaben haben unterschiedliche Gegenstände. Eine Entscheidung über die Miete beschreibt die wirtschaftliche Organisation; eine fachliche Auseinandersetzung zeigt einen anderen Teil der tatsächlichen Tätigkeit.
Gehaltsabrechnung, Dienstplan und Urlaubsfreigaben erklären, wie der Betrieb organisiert wird. Ergänzen Sie für die steuerliche Beschreibung einen konkreten Vorgang aus der physiotherapeutischen Arbeit: Welche Frage hat die Kollegin angesprochen, was hat die Inhaberin fachlich beigetragen und wie ging die Arbeit am einzelnen Fall danach weiter? Damit wird sichtbar, an welcher Stelle die eigenen Kenntnisse in die Leistung einfließen.
Auch die Rechtsform ist wichtig. Der BFH hat 2025 für einen qualifizierten Zahnarzt als Mitinhaber einer Berufsausübungsgesellschaft entschieden, dass überwiegend organisatorische und kaufmännische Aufgaben im Rahmen der gemeinsamen Praxisführung eigene freiberufliche Mitarbeit sein können. Das Urteil betrifft einen Mitunternehmer in einer zahnärztlichen Partnerschaft. Es beantwortet nicht automatisch die Frage einer einzelnen Physiotherapeutin, die eine angestellte Kollegin beschäftigt. Wenn Sie Mitinhaberin sind, beschreiben Sie deshalb Ihre Beteiligung an der Praxis und die Rollen der anderen Berufsträger mit.
Einen tatsächlichen fachlichen Austausch nachvollziehbar machen
Fallbeispiel: Eine behandelte Person berichtet bei einem Folgetermin, dass ihr eine Alltagsaufgabe inzwischen schwerer fällt. Die Kollegin fragt, ob der bisherige physiotherapeutische Verlauf noch passt. Die Inhaberin sieht sich die bisherigen Informationen und die neue Beobachtung an, bringt ihre eigene fachliche Einschätzung ein und stimmt mit der Kollegin den nächsten beruflichen Schritt ab. Anschließend ist festgehalten, wer diesen Schritt mit der behandelten Person bespricht und wann der Verlauf erneut betrachtet wird. Der Beitrag der Inhaberin betrifft damit die Arbeit am konkreten Fall, nicht nur ein freigehaltenes Rückfragefenster.
Für Ihre Vorbereitung können Sie den Ablauf in drei Teile gliedern: Anlass der Frage, eigene fachliche Beteiligung und anschließende Umsetzung. Verwenden Sie dabei Ihre normale Behandlungsdokumentation. Für die steuerliche Anfrage beschreiben Sie die berufliche Rolle anhand eines anonymisierten Praxisbeispiels und lassen Namen sowie Gesundheitsangaben weg, die für diese Frage nicht gebraucht werden.
Der BFH hat 2018 in einem Verfahren zu einem Labormediziner eine fehlende Kenntnisnahme und Plausibilitätsprüfung der meisten Routinebefunde als unzureichend bewertet. Das betrifft einen anderen Beruf, verdeutlicht aber den Unterschied zwischen allgemeiner Aufsicht und eigener fachlicher Einflussnahme. Im beschriebenen Praxisalltag sollte daher erkennbar sein, wie Ihre Kenntnisse in die Arbeit mit den behandelten Personen einfließen.
Leiten Sie aus den Entscheidungen keinen festen wöchentlichen Besprechungsrhythmus ab. § 18 EStG schreibt keinen solchen Kalenderturnus vor. Beschreiben Sie stattdessen den Austausch, der in Ihrer Praxis tatsächlich stattfindet, und welche berufliche Entscheidung oder weitere Arbeit daraus entsteht.
Die eigene Verfügbarkeit an der tatsächlichen Arbeitswoche betrachten
Die Inhaberin behandelt an mehreren Tagen selbst und ist zu den vereinbarten Zeiten für fachliche Rückfragen erreichbar. Am Freitag bearbeitet sie kaufmännische Aufgaben außerhalb der Praxis. Diese unterschiedlichen Zeiten gehören in eine ehrliche Beschreibung. Ein Kalender zeigt, wann jemand vorgesehen ist; die fachliche Rolle wird zusätzlich durch die tatsächliche Tätigkeit erklärt.
Wenn Sie einen Behandlungstag abgeben, vergleichen Sie die bisherige und die geplante Arbeitswoche. Welche Behandlungen übernehmen Sie weiterhin selbst? Bei welchen durch die Kollegin behandelten Personen bringen Sie Ihre Kenntnisse ein? Wie wird die fachliche Rückfrage im Alltag an Sie herangetragen und wie fließt Ihre Einschätzung in die weitere Arbeit ein? Beschreiben Sie die geplante Änderung anhand der Aufgaben, die sich wirklich verschieben.
Eine vorübergehende Vertretung ist in § 18 EStG ausdrücklich berücksichtigt. Daraus folgt keine pauschale Gleichsetzung von Abwesenheiten und dauerhaft veränderten Praxisrollen. Halten Sie den Anlass und Umfang der Änderung fest und beschreiben Sie, welche beruflichen Aufgaben vorübergehend oder dauerhaft anders verteilt werden.
Für den laufenden Betrieb hilft ein klarer organisatorischer Kontaktweg. Der Empfang sollte wissen, wie eine fachliche Rückfrage die Inhaberin erreicht. Das unterstützt die vereinbarte Zusammenarbeit; die konkrete fachliche Beteiligung ergibt sich aus der anschließenden Arbeit.
Die Tätigkeit mit einer gezielten Kanzleifrage prüfen
Formulieren Sie die Anfrage mit der Rechtsform und den tatsächlichen Aufgaben: „Ich bin Physiotherapeutin und beschäftige eine qualifizierte Physiotherapeutin. So sieht meine eigene Behandlungstätigkeit aus. Bei den von meiner Kollegin übernommenen Behandlungen bringe ich auf folgende Weise meine Fachkenntnisse ein. Diese Änderung der Arbeitswoche ist geplant.“ Ergänzen Sie einen passenden anonymisierten Ablauf und fragen Sie, welche Angaben für die Einordnung Ihrer konkreten Praxis noch fehlen.
Wenn Sie eine Berufsausübungsgesellschaft führen, nennen Sie zusätzlich die Mitinhaberinnen und Mitinhaber, ihre berufliche Qualifikation und ihre Aufgaben in der gemeinsamen Praxis. Bei einer Einzelpraxis mit angestellter Kollegin beschreiben Sie den eigenen fachlichen Beitrag an der Arbeit des Teams. So erhält die Kanzlei den tatsächlichen Sachverhalt statt einer gewünschten Bezeichnung.
Die Einkunftsart wird nicht dadurch festgelegt, dass Sie in der Praxissoftware ein bestimmtes Teammodell auswählen. Ebenso wenig genügt die Bezeichnung „freiberuflich“ auf einer Website. Maßgeblich bleiben die gesetzliche Voraussetzung und die tatsächliche Berufsausübung. Ändert sich die eigene Rolle wesentlich, prüfen Sie den geänderten Sachverhalt mit der Kanzlei.
Die Teamwoche im Kalender ansehen
Mit dem Mehr-Behandler-Kalender von easymed sehen Sie die geplanten Termine der einzelnen Behandler im Teamplan. Vergleichen Sie die Ansicht mit einer typischen Praxiswoche und den tatsächlichen Behandlerzeiten. So wird die organisatorische Planung des Teams konkret sichtbar, während Sie Ihre eigene fachliche Rolle anhand der Arbeit im Praxisalltag beschreiben.