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Praxisgründung und Wachstum

Praxisverkauf mit Mitarbeitenden: Das Team verständlich durch den Wechsel führen

Praxisverkauf mit Mitarbeitenden vorbereiten: § 613a BGB, Unterrichtung und klare Zuständigkeiten für offene Aufgaben im Team.

easymed.digital Redaktion 7 Min. Lesezeit
Ein Therapieteam bespricht einen Wechsel der Praxisleitung.

Ein Praxisverkauf mit Mitarbeitenden verbindet zwei Aufgaben: Die Beteiligten brauchen die vorgeschriebene Information zum möglichen Betriebsübergang, und das Team benötigt klare Zuständigkeiten für den Praxisalltag nach dem Wechsel. Beides sollte früh geplant werden, bleibt aber inhaltlich verschieden. Ein Teamgespräch ersetzt keine Unterrichtung in Textform; die Unterrichtung erklärt umgekehrt noch nicht, wer künftig Rückrufe, Terminserien oder organisatorische Fragen bearbeitet.

Für die tägliche Zusammenarbeit kann easymed den gemeinsamen Arbeitsstand abbilden: Der Teamkalender enthält Termine und Serientermine, die Patientenakte Stammdaten, Verlauf, Dokumente und Hinweise, und die Behandlungsdokumentation Befund und Verlauf je Termin. Mit Rechten je Mitarbeiter legen Sie fest, wer welche Bereiche sehen und bearbeiten darf. Das hilft der neuen Leitung und dem Team, sich bei laufenden Aufgaben an denselben Informationen zu orientieren. Welche Rolle eine Aufgabe übernimmt und was als Nächstes geschieht, legt das Praxisteam weiterhin fest. Einen Überblick über die Funktionen von easymed finden Sie hier.

Den Betriebsübergang am konkreten Vorhaben einordnen

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, tritt dieser nach § 613a BGB in die Rechte und Pflichten aus den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Ob diese Regel für eine konkrete Praxisnachfolge gilt, hängt von der tatsächlichen Gestaltung ab. Ordnen Sie deshalb den geplanten Übergang ein, bevor Sie Aussagen zu einzelnen Arbeitsverhältnissen oder vorgesehenen Maßnahmen machen.

Ein einschlägiger Betriebsübergang bedeutet nicht, dass alle bestehenden Arbeitsverträge beiläufig neu verhandelt werden. Nehmen Sie die vereinbarten Arbeitsbedingungen und die geplante Übergabe strukturiert auf. § 613a Absatz 4 bestimmt außerdem, dass eine Kündigung durch den bisherigen oder den neuen Arbeitgeber unwirksam ist, wenn sie wegen des Betriebsübergangs ausgesprochen wird; Kündigungen aus anderen Gründen bleiben davon unberührt. Für das Team ist diese Unterscheidung verständlicher als eine pauschale Aussage, beim Verkauf ändere sich automatisch alles oder gar nichts.

Trennen Sie arbeitsbezogene Fragen von organisatorischen. Eine Frage zur konkreten Vertragsgestaltung gehört an die hierfür zuständige Stelle. Fragen wie „Wer stimmt künftig die Vertretung ab?“ oder „Wo ist die offene Rückfrage dokumentiert?“ kann die neue Leitung im Arbeitsalltag beantworten. Benennen Sie für beide Anliegen einen klaren Kontaktweg, damit eine organisatorische Auskunft nicht als Antwort zum Arbeitsvertrag verstanden wird.

Die vorgeschriebene Unterrichtung vollständig vorbereiten

Bei einem einschlägigen Betriebsübergang nennt § 613a Absatz 5 die Unterrichtung vor dem Übergang in Textform. Sie betrifft Zeitpunkt, Grund, Folgen und vorgesehene Maßnahmen. Diese Information wird für die konkrete Gestaltung vollständig vorbereitet und über den vereinbarten Weg bereitgestellt.

Vier Inhalte mit eigenem Informationsweg
Unterrichtung vorbereitenZeitpunktGrundFolgenVorgesehene MaßnahmenVor dem Übergang · in Textform
Bei einem einschlägigen Betriebsübergang werden Zeitpunkt, Grund, Folgen und vorgesehene Maßnahmen vor dem Übergang in Textform erläutert.

Machen Sie daraus einen Arbeitsplan mit vier Punkten:

  • Welcher Zeitpunkt oder geplante Zeitpunkt wird mitgeteilt?
  • Was ist der Grund für den Übergang?
  • Welche rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen sind für die Mitarbeitenden relevant?
  • Welche Maßnahmen sind für sie tatsächlich vorgesehen?

Jeder Punkt braucht die dazugehörigen bestätigten Angaben. Sammeln Sie zum Beispiel den geplanten Ablauf und den vorgesehenen Inhaber, halten Sie relevante Folgen fest und nehmen Sie nur Maßnahmen auf, die wirklich geplant sind. Zuständigkeiten für Zuarbeit, Zusammenstellung und Versand lassen sich dabei getrennt festlegen. So wird aus der gesetzlichen Liste ein konkreter Zeitplan, ohne dass ein gemeinsames Gespräch als Ersatz für die Unterrichtung behandelt wird.

Das Bundesarbeitsgericht erläutert, dass die Unterrichtung eine ausreichende Tatsachengrundlage für eine sachbezogene Entscheidung schaffen soll. Auch mittelbare rechtliche oder wirtschaftliche Folgen können relevant sein. Eine umfassende individuelle Rechtsberatung ist nicht Aufgabe dieses Schreibens; die Angaben sollen den Mitarbeitenden ermöglichen, sich auf ihrer Grundlage bei Bedarf weiter zu informieren. BAG, Urteil 2 AZR 783/13, Randnummern 24–25.

Nach § 613a Absatz 6 kann eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter dem Übergang des Arbeitsverhältnisses binnen eines Monats nach Zugang der Unterrichtung schriftlich widersprechen. Der Widerspruch kann an den bisherigen Arbeitgeber oder den neuen Inhaber gerichtet werden. Das BAG stellt klar, dass die Monatsfrist erst durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung in Gang gesetzt wird. Deshalb ist der Zugang der vorbereiteten Information ein eigener Punkt im Ablauf. Die Rechtslage und die Frist werden nicht aus dem geplanten Verkaufstag allein abgeleitet.

Ein Teamgespräch bleibt daneben sinnvoll. Dort lassen sich die neuen Ansprechpersonen vorstellen, praktische Auswirkungen erläutern und Verständnisfragen aufnehmen. Planen Sie dafür einen eigenen Termin und einen Weg, über den bestätigte Antworten zum Team zurückkommen.

Die nächste Leitung als konkrete Ansprechperson vorstellen

Die nächste Leitung beschreibt ihre Rolle, den vorgesehenen Einstieg und den Weg für Entscheidungen. Wie werden Termine und Vertretung abgestimmt? Wer beantwortet organisatorische Rückfragen? Welche Aufgaben bleiben zunächst bei den vertrauten Teamrollen? Diese Antworten geben Mitarbeitenden Orientierung für die ersten Arbeitstage.

Die bisherige und die neue Leitung können gemeinsam erläutern, welche Abläufe weiterlaufen. Danach sammelt eine benannte Person konkrete Fragen. Kennzeichnen Sie den Stand einer Antwort: bestätigt, noch in Klärung oder für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen. Bei einer offenen technischen Umstellung lässt sich zum Beispiel sagen, wer sie prüft und wann der nächste Zwischenstand folgt. Das ist hilfreicher als eine allgemeine Zusage, alles werde bald klar.

Vereinbaren Sie einen festen Rückmeldepunkt vor und nach dem Stichtag. Dort werden Änderungen, neue Entscheidungen und offene Punkte kurz zusammengeführt. Ein gemeinsamer Stand reduziert doppelte Rückfragen und gibt der neuen Leitung einen Überblick, ohne dass jede Person separate Listen pflegen muss.

Bewährte Abläufe vor dem ersten Änderungsprojekt kennenlernen

Gehen Sie mit dem Team einen typischen Arbeitsweg durch: vom vereinbarten Termin über die Dokumentation bis zur weiteren Bearbeitung. Fragen Sie, wo Informationen heute stehen und wer bei einer Ausnahme entscheidet. So wird sichtbar, welche Abläufe eingespielt sind und welche Regeln bisher nur durch die Erinnerung einzelner Personen weitergegeben wurden.

Wählen Sie zunächst einen konkreten Vorgang statt mehrere Arbeitsbereiche gleichzeitig umzustellen. Wenn etwa eine Rückfrage bisher in persönlichen Notizen landet, kann das Team vereinbaren, an welchem gemeinsamen Vorgangsbezug sie künftig festgehalten wird. Die neue Leitung übernimmt den vereinbarten Ablauf zunächst und prüft mit dem Team, ob alle Beteiligten die nächste Handlung finden. Erst danach entscheidet die Praxis, ob eine Anpassung nötig ist.

Zuständigkeiten über den Stichtag hinweg festhalten

Eine offene Aufgabe braucht auch beim Leitungswechsel Anlass, Stand und nächsten Schritt. Legen Sie fest, welche Rolle sie vor dem Stichtag und welche danach bearbeitet. Das betrifft Rückrufe, laufende Terminserien, fehlende Angaben und organisatorische Rückfragen zur Abrechnung.

Die Aufgabe bleibt, die Zuständigkeit wechselt
Offene Aufgabe weiterführenDavorStichtagDanachBisherigeRolleNeue RolleAnlass · Stand · nächsterSchritt
Anlass, Stand und nächster Schritt bleiben an der offenen Aufgabe; die zuständige Rolle wechselt am vereinbarten Stichtag.

Halten Sie zusätzlich fest, auf welchen Vorgang sich die Aufgabe bezieht und welche Rückmeldung bereits zugesagt wurde. Eine Zeile „noch erledigen“ gibt der neuen zuständigen Person kaum Orientierung. Mit Anlass, aktuellem Stand, nächstem Schritt und zuständiger Rolle kann eine Vertretung beurteilen, was weiterzuführen ist. Im easymed-Teamkalender lassen sich Termine und Serientermine im gemeinsamen Praxisablauf ansehen; die Patientenakte und Behandlungsdokumentation geben den fachlich passenden Informationsbezug. Rollen und Zugriffsrechte richten Sie nach der Aufgabe aus.

Prüfen Sie die Übergabe mit einer Kollegin, die am ursprünglichen Gespräch nicht beteiligt war. Lassen Sie sie den Stand lesen und den nächsten Schritt benennen. Wenn sie dazu eine mündliche Zusatzgeschichte braucht, fehlt noch eine konkrete Information. Diese kurze Probe zeigt, ob die Aufgabe auch ohne die bisherige Leitung weiterbearbeitet werden kann.

Beispiel: Eine erfahrene Kollegin kennt sämtliche Ausnahmen

In einer Praxis löst eine langjährige Kollegin bisher fast alle besonderen Terminfragen. Die nächste Leitung möchte den Empfang neu verteilen. Im Gespräch zeigt sich, dass einige Absprachen nur aus Erinnerung bekannt sind. Ein sofortiger Rollenwechsel würde daher zusätzliche Rückfragen erzeugen.

Erfahrung in einen vertretbaren Arbeitsweg überführen
Drei typische AusnahmenArbeitsweg beschreibenZweite Kollegin erprobtNur fehlende Stellen ergänzen
Erfahrungswissen wird an drei Ausnahmen beschrieben und anschließend von einer zweiten Kollegin praktisch erprobt.

Das Team nimmt drei typische Ausnahmen auf und beschreibt den Arbeitsweg. Für jede Situation steht, welche Information gebraucht wird, wer entscheiden darf und wo das Ergebnis festgehalten wird. Eine zweite Kollegin führt anschließend einen passenden Beispielvorgang durch. Die erfahrene Mitarbeiterin ergänzt nur die tatsächlich fehlenden Stellen.

Die nächste Leitung kann diesen beschriebenen Weg zunächst übernehmen. Nach den ersten Durchläufen bespricht das Team, welche Angaben die Vertretung noch benötigt und ob die Zuständigkeit im Alltag klar ist. Die Erfahrung der bisherigen Kollegin bleibt dadurch nutzbar; zugleich können weitere Teammitglieder den Ablauf nachvollziehen.

Mitarbeitendenfragen mit einer nachvollziehbaren Antwortspur bearbeiten

Ordnen Sie Fragen einem passenden Thema und einer verantwortlichen Person zu: Arbeitsverhältnis, Zuständigkeit, Terminorganisation oder Praxisablauf. Die gemeinsame Übersicht hält die Frage, den aktuellen Stand und den Zeitpunkt der nächsten Rückmeldung fest. Persönliche Anliegen erhalten einen vertraulichen Gesprächsweg; allgemeine Informationen, die für alle gelten, werden dem gesamten Team mitgeteilt.

Machen Sie sichtbar, was mit Vorschlägen passiert. Eine einfache Zuständigkeitsfrage kann direkt beantwortet werden. Ein Vorschlag zu einer neuen Arbeitsweise braucht eine Entscheidung und einen Zeitpunkt zur Rückmeldung. Wenn sich die Lösung ändert, wird die gemeinsame Information aktualisiert. Dadurch fragt das Team nicht bei mehreren Personen nach verschiedenen Fassungen.

Nach dem Start die Zusammenarbeit gezielt nachjustieren

Nach den ersten Arbeitstagen hilft ein kurzer Rückblick anhand konkreter Fälle: Welche offene Aufgabe ließ sich gut fortführen? Wo musste das Team nach dem Stand suchen? Bei welcher Frage war unklar, wer antwortet? Ergänzen Sie nur die Information oder Zuständigkeit, die in diesem Beispiel tatsächlich gefehlt hat.

Damit verbindet die Praxisnachfolge zwei gut planbare Wege: die gesetzlich vorgesehene Information zum Arbeitsverhältnis und die organisatorische Übergabe des gemeinsamen Alltags. Eine klare Ansprechperson, ein nachvollziehbarer Stand und benannte nächste Schritte erleichtern dem Team die Zusammenarbeit mit der neuen Leitung.

Häufige Fragen

Welche Inhalte muss die Unterrichtung beim Betriebsübergang einer Praxis enthalten?

Bei einem einschlägigen Betriebsübergang unterrichtet der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die betroffenen Mitarbeitenden vor dem Übergang in Textform. Die Unterrichtung nennt Zeitpunkt, Grund, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen sowie vorgesehene Maßnahmen. Ein Teamgespräch ergänzt diese Information, ersetzt sie aber nicht.

Wann beginnt die Widerspruchsfrist nach einem Betriebsübergang?

§ 613a Absatz 6 BGB sieht einen schriftlichen Widerspruch binnen eines Monats nach Zugang der Unterrichtung vor. Die Erklärung kann an den bisherigen Arbeitgeber oder den neuen Inhaber gerichtet werden. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Monatsfrist erst mit einer ordnungsgemäßen Unterrichtung beginnt.

Wie stellt die neue Praxisleitung ihre Zuständigkeiten im Team vor?

Die neue Leitung erklärt ihre Rolle, die Ansprechpersonen und den Weg für Entscheidungen. Sprechen Sie Termine, Vertretung und laufende Aufgaben durch. Offene Fragen bekommen einen aktuellen Stand, eine zuständige Person und einen Zeitpunkt für die nächste Rückmeldung.

Wie lassen sich offene Aufgaben über den Übergabestichtag weiterführen?

Notieren Sie Anlass, aktuellen Stand, nächsten Schritt und die zuständige Rolle vor und nach dem Stichtag. Verknüpfen Sie die Aufgabe mit dem passenden Vorgang und testen Sie den Eintrag mit einer Kollegin, die den ursprünglichen Austausch nicht kennt.

Wie wird Erfahrungswissen einzelner Mitarbeitender im Team nutzbar?

Beschreiben Sie an wenigen typischen Ausnahmen, welche Information gebraucht wird, wer entscheiden darf und wo das Ergebnis festgehalten wird. Eine zweite Kollegin probiert anschließend einen passenden Beispielvorgang aus. So wird deutlich, welche Schritte noch erklärt werden müssen.

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