Ein SEPA-QR-Code auf der Praxisrechnung kann die Zahlungsdaten in die Banking-App übernehmen. Die Patientin vergleicht dort Empfänger, Betrag und Rechnungsbezug mit dem Rechnungstext und gibt die Überweisung über ihre Bank frei. Der Code bereitet die Eingabe vor; er löst die Zahlung nicht selbst aus. Die EPC-Richtlinie für Rechnungs-QR-Codes sieht deshalb vor, dass dieselben Zahlungsdaten auch lesbar auf der Rechnung stehen.
Für die Praxis verbindet easymed den Rechnungsabschluss mit Lexware Office: Lexware vergibt die Rechnungsnummer, easymed übernimmt sie vor PDF, Druck oder Versand. Vollständig bezahlte Belege meldet Lexware täglich zurück, sodass das Team den Zahlungsstand nicht in beiden Programmen einzeln nachtragen muss. Der QR-Code unterstützt die Überweisung; die Anbindung hält den zugehörigen Rechnungsstand im Praxisprogramm aktuell.
SEPA-Rechnungscode als Eingabehilfe nutzen
Die EPC-Richtlinie EPC069-12 beschreibt einen QR-Code, der Daten für eine SEPA-Überweisung (SCT) bereitstellt. Der Anwendungsfall passt zu einer Rechnung, auf der die Zahlungsdaten sowohl im Code als auch als Text stehen. So kann die zahlende Person nach dem Scan prüfen, ob die Banking-App dieselben Angaben übernommen hat. Ein QR-Code, der zu einer Website oder einem Zahlungsdienst führt, startet dagegen einen anderen Ablauf.
Eine Rechnung R731 über 96 Euro dient als Beispiel. Die Patientin scannt den Code mit der von ihrer Banking-App angebotenen Funktion. Empfängername, IBAN, Betrag und Rechnungsreferenz erscheinen als vorbereitete Überweisungsdaten. Sie kann diese mit dem Beleg vergleichen, bevor sie den Auftrag über ihre Bank freigibt. Die Rechnungsreferenz hilft der Praxis später, den Eingang der passenden Rechnung zuzuordnen.
Beschriften Sie den Code eindeutig, zum Beispiel: „Zahlungsdaten in der Banking-App übernehmen und dort prüfen“. Das beschreibt den tatsächlichen Ablauf besser als ein Versprechen, die Rechnung werde durch den Scan bereits bezahlt. Die zahlende Person behält den Auftrag in ihrer eigenen Banking-App und entscheidet dort über die Freigabe.
Zahlungsdaten zur richtigen Rechnung zusammenführen
Im Beispiel gehören Kontoinhaber, IBAN, 96 Euro und R731 zur ausgegebenen Rechnung. Diese Angaben stehen als Text auf dem Beleg und werden in dessen Code übernommen. Die Patientin liest sie nach dem Scan und erkennt denselben Bezug. Das spart Abtippen und erleichtert die Zuordnung der späteren Zahlung.
Im EPC-Format sind der Name des Zahlungsempfängers und seine IBAN Pflichtfelder. Betrag und Zahlungsreferenz können zusätzlich übermittelt werden. Für eine strukturierte Referenz nennt die Richtlinie höchstens 35 Zeichen, für einen unstrukturierten Verwendungszweck bis zu 140 Zeichen; beide Varianten werden nicht gleichzeitig genutzt. Für eine Praxisrechnung genügt in der Regel eine kurze Rechnungsnummer als Bezug. Diagnosen oder ausführliche Behandlungsangaben gehören nicht in den Verwendungszweck.
Ändert sich die Bankverbindung der Praxis, aktualisieren Sie die lesbaren Zahlungsangaben und den daraus erzeugten Code gemeinsam. Beim nächsten ausgegebenen Beleg müssen Konto und Code denselben aktuellen Stand zeigen. Prüfen Sie an der fertigen Rechnung einmal, ob Empfänger, IBAN, Betrag und Referenz in Text und Code übereinstimmen. So wird eine Änderung an der Quelle auch in der Zahlungsdarstellung nachvollziehbar.
Der Scan führt zu den vorbereiteten Zahlungsfeldern
Nach dem Scan überträgt die Banking-App die im Code enthaltenen Angaben in ihre Zahlungsmaske. Der European Payments Council weist darauf hin, dass Zahlungsdienstleister diese Scan-Funktion optional anbieten. Welche Taste oder Kamerafunktion dafür vorgesehen ist, hängt daher von der verwendeten App ab. Bei einer Papierrechnung lässt sich der Code mit der Kamera erfassen; bei einem PDF auf demselben Telefon kommt es darauf an, ob die App das Öffnen oder Einlesen des Bildes unterstützt.
Wenn die Scan-Funktion fehlt, kann die Patientin die lesbaren Angaben wie gewohnt in die Überweisungsmaske eintragen. Bei der Einführung des Rechnungslayouts hilft eine Musterrechnung mit Testbetrag: Öffnen Sie das PDF auf einem zweiten Gerät oder drucken Sie es aus, scannen Sie den Code mit einer Banking-App und vergleichen Sie die übernommenen Felder mit dem Beleg. Damit sehen Sie vor dem Versand, ob die Darstellung für den gewählten Zahlungsweg funktioniert.
Die Patientin gibt die Überweisung persönlich frei
Nach dem Scan prüft die Patientin die übernommenen Angaben und autorisiert die Transaktion mit den Mitteln ihrer Bank. Der EPC beschreibt diese persönliche Freigabe als nächsten Schritt nach der Datenübernahme. Ihre Praxis benennt den Code entsprechend als Hilfe beim Vorbereiten der Überweisung.
Vor der Freigabe gleicht die Empfängerüberprüfung den angegebenen Namen mit dem Namen ab, der bei der IBAN hinterlegt ist. Die Deutsche Bundesbank erklärt, dass die Prüfung bei SEPA-Überweisungen vor der Autorisierung stattfindet und auf Abweichungen hinweist. Meldet die Banking-App eine Abweichung, vergleichen Sie Empfänger und IBAN noch einmal mit der Rechnung und klären Sie Unstimmigkeiten über einen bekannten Kontaktweg.
Die Empfängerüberprüfung vergleicht Name und IBAN. Betrag und Rechnungsreferenz prüft die zahlende Person weiterhin anhand des Belegs. Die Bank-App zeigt das Ergebnis im gewohnten Onlinebanking; Zugangsdaten oder Freigabecodes gehören nicht an den Praxistresen. So bleiben Datenabgleich und Autorisierung beim Zahlungspflichtigen.
easymed verbindet Rechnungsabschluss und Lexware Office
Mit aktivierter Lexware-Office-Anbindung von easymed schließt das Team die eigene Praxisrechnung in easymed ab. Übertragen wird ein schlanker Beleg mit Datum, Betrag, Empfängerangaben, Sammelposition und Steuerart. Lexware Office vergibt die Rechnungsnummer; easymed übernimmt sie vor der Erstellung des PDF, dem Druck oder dem Versand. Der Rechnungsbezug steht dadurch auf dem Beleg, den die Patientin für ihre Überweisung nutzt.
Der tägliche Zahlungsabgleich fragt Lexware Office nach vollständig bezahlten Belegen und setzt die zugehörigen offenen Rechnungen in easymed auf bezahlt. Das Team sieht den aktualisierten Stand im Praxisprogramm und muss denselben Zahlungseingang nicht noch einmal von Hand übertragen. Die Anbindung beginnt beim Rechnungsabschluss und endet mit der Rückmeldung des verbuchten Zahlungseingangs.
Der QR-Code und der Zahlungsabgleich übernehmen damit unterschiedliche Schritte: Der Code bereitet die Überweisung vor, Lexware Office meldet den dort verbuchten Zahlungseingang zurück. Erst diese Rückmeldung zeigt den Zahlungsstand der Rechnung in easymed. Ein Scan allein ändert den Status des Belegs nicht.
Zahlungseingang und Dokumentzweck verständlich beantworten
Nach der Überweisung wird der eingegangene Betrag der passenden Rechnung zugeordnet. Im Beispiel führen 96 Euro und R731 zum richtigen Beleg. Der aktuelle Rechnungsstand lässt erkennen, wie die Zahlung bereits verarbeitet wurde. Der frühere Scan und die persönliche Freigabe beschreiben den Weg dorthin.
Wenn eine Patientin nach dem Scan nachfragt, hilft die klare Unterscheidung: Der Code zeigt Zahlungsdaten an; die Zahlung selbst muss in der Banking-App freigegeben und anschließend bei der Praxis verbucht werden. Bei einer Rückfrage zur Rechnung reicht der Bezug R731, damit der Empfang den passenden Beleg findet. Ist die Rechnung bei Lexware Office vollständig bezahlt, erscheint der aktualisierte Stand nach dem täglichen Abgleich auch in easymed.
Rechnung und Zahlungsstand einfach verbinden
Der EPC-Rechnungscode erleichtert Patientinnen die Eingabe, während der Rechnungsbezug die spätere Zuordnung unterstützt. Für das Praxisteam entsteht der Nutzen im nächsten Schritt: easymed übernimmt die Lexware-Rechnungsnummer und aktualisiert den Status vollständig bezahlter Belege täglich. Die QR-Ausgabe bleibt die Zahlungsfunktion des verwendeten Rechnungswegs.
Wenn Sie Rechnungsnummer und Zahlungseingang im Praxisprogramm zusammenführen möchten, lernen Sie die Lexware-Office-Anbindung von easymed kennen. An einem einzelnen Beleg lässt sich nachvollziehen, wie die Rechnung in easymed beginnt, die Lexware-Nummer zurückkommt und der bezahlte Stand später wieder im Praxisprogramm erscheint.