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Abrechnung und Finanzen

Rechnung korrigieren: Einfach am Vorgang weiterarbeiten

Bei der Rechnungskorrektur zählen der ausgegebene Dokumentstand und die tatsächliche Zahlungszuordnung. easymed erstellt Privatrechnungen aus erfassten Leistungen und zeigt offene Rechnungen in derselben Software.

easymed.digital Redaktion 6 Min. Lesezeit
Praxisverwaltung vergleicht eine ursprüngliche Rechnung mit den Korrekturunterlagen.

Bei einer Rechnungskorrektur prüfen Sie zuerst, ob es noch um einen Entwurf oder bereits um eine ausgegebene Rechnung geht. Bei einer versandten Rechnung halten Sie die Änderung mit der ursprünglichen Rechnungsreferenz zusammen und gleichen den neuen Betrag mit den tatsächlich zugeordneten Zahlungen ab. easymed verbindet die erfassten privaten Leistungen mit der Patientenakte und der Rechnungserstellung. Offene Rechnungen bleiben in derselben Software im Blick; eine Zahlungserinnerung lässt sich per Klick senden.

Für eine Rückfrage zählt der konkrete Bezug: Welche Rechnung und welche Angabe sind gemeint? Eine Frage zum Behandlungstag braucht den zugehörigen Termin, eine zum Preis die passende Vereinbarung und eine zur Zahlung den tatsächlichen Rechnungseingang. Die Beispiele zeigen, wie das Team die passende Information findet und den aktuellen Stand verständlich mitteilt.

Die Rückfrage zuerst genau verstehen

Nehmen Sie das Anliegen mit der Rechnungsreferenz und dem betroffenen Punkt auf. „Die Rechnung stimmt nicht“ kann bedeuten, dass eine Leistungsbezeichnung unverständlich ist, ein Preis anders erwartet wurde oder eine Zahlung noch nicht berücksichtigt erscheint. Die konkrete Frage zeigt, welche vorhandene Information die Antwort erklärt.

In der gemeinsamen Patientenakte von easymed gehören Behandlung, Dokumentation und vorhandene Unterlagen zur betreffenden Person. Für die Rechnungsposition lässt sich deshalb der zugehörige Termin aufrufen. Eine kurze Rückmeldung am Fall macht das Gespräch auch für die Vertretung nachvollziehbar.

Wenn ein Anruf und eine Nachricht dieselbe Rechnung und denselben beanstandeten Punkt betreffen, führen Sie die Rückmeldungen beim gleichen Anlass zusammen. Eine Frage zu einer anderen Rechnung bleibt ein eigener Bezug. So bearbeiten zwei Mitarbeitende nicht versehentlich dieselbe Rückfrage mit unterschiedlichen Informationen.

Mit der ursprünglichen Fassung arbeiten

Die empfangende Person bezieht sich auf die Rechnung, die ihr tatsächlich vorliegt. Diese Fassung ist die Grundlage für das Gespräch. Die betreffende Leistungsposition führt zum Behandlungstag und zur erfassten Leistung; die Honorarvereinbarung erklärt den für diesen Vorgang geltenden Preisstand.

Bei einer vermeintlich doppelten Position helfen zwei kurze Beispiele. Wurde eine Leistung zweimal erfasst, liegt der Anlass bereits bei der Leistungserfassung. Steht sie dort einmal, auf dem Dokument aber zweimal, betrifft die Rückfrage die Übernahme in den Rechnungsvorgang. Beide Fälle können gleich aussehen, haben jedoch einen unterschiedlichen Ausgangspunkt.

Zwei mögliche Ursprünge einer doppelten Position
Doppelt erfasstErfassungEntwurfLeistungLeistungLeistungLeistungDoppelt übernommenErfassungEntwurfLeistungLeistungLeistungGleiche doppelte Position,unterschiedlicher Ursprung
Das Beispiel unterscheidet die Leistungserfassung von der Übernahme in das Dokument.

Eine verständliche Notiz beschreibt den geklärten Zusammenhang, etwa „Leistung am Freitag einmal durchgeführt, im Entwurf zweimal enthalten“. Sie ist später aussagekräftiger als ein allgemeines „erledigt“. Die nächste Kollegin erkennt dadurch den Grund der Änderung und den aktuell bearbeiteten Stand.

Einen Entwurfsfehler von einem bereits ausgegebenen Fehler unterscheiden

Eine doppelte Position fällt im ersten Beispiel noch vor dem Versand auf. Der Entwurf kann mit Bezug auf die richtige Leistung bearbeitet werden. Im zweiten Beispiel hat die Person die Rechnung bereits erhalten. Dann gehört auch der ursprünglich ausgegebene Stand zum nachvollziehbaren Rechnungsvorgang.

Entwurf und ausgegebene Rechnung passend bearbeiten
Noch nichtausgegebenBereits beimEmpfängerEntwurfRechnungPositionPositionPositionPositionEntwurfbearbeitenUrsprünglichesDokument erhaltenÄnderung mit derRechnung verbindenAusgegebenes Dokument, Korrekturund neuer Stand bleiben verbunden.
Eine Änderung bleibt mit dem tatsächlich ausgegebenen Dokument verbunden.

Bezeichnen Sie deshalb den Dokumentstand klar: Entwurf oder bereits ausgegebene Rechnung. Hat die Person die Rechnung schon erhalten, dokumentieren Sie den geänderten Punkt am ursprünglichen Rechnungsbezug. Bei einem versandten Dokument verbindet die Korrektur den geänderten Punkt mit der ursprünglichen Rechnung.

Für Angaben nach § 14 Absatz 4 oder § 14a UStG konkretisiert § 31 Absatz 5 UStDV diesen Weg: Eine Rechnungsberichtigung kann durch ein Dokument erfolgen, das spezifisch und eindeutig auf die Rechnung Bezug nimmt; es genügt, die fehlenden oder unzutreffenden Angaben zu übermitteln. Für Form und Inhalt gelten die Anforderungen aus § 14 UStG. Diese Regel betrifft die dort genannten Rechnungsangaben und beschreibt keinen einheitlichen Ablauf für jede Rückfrage zu einem Privatrechnungsentwurf.

Halten Sie die ursprüngliche Fassung und das Korrekturdokument am selben Vorgang auffindbar. Eine Anschrift, ein Behandlungstag, eine Leistungsposition und ein Preis haben unterschiedliche Grundlagen. Notieren Sie deshalb, welche Angabe sich ändert und welcher Stand jetzt gilt, damit auch eine Vertretung die Rückfrage einordnen kann.

Eine Teilzahlung zur korrigierten Rechnung gesondert klären

Nach einer Rechnungskorrektur gleichen Sie den neuen Rechnungsbetrag mit dem Zahlungseingang ab, der diesem Vorgang tatsächlich zugeordnet ist. Die Beispielrechnung beträgt ursprünglich 160 Euro; 80 Euro sind bereits zugeordnet. Nach der Korrektur gilt ein Rechnungsbetrag von 120 Euro. Bleiben die 80 Euro diesem korrigierten Vorgang zugeordnet, ergibt sich ein offener Rest von 40 Euro: 120 Euro minus 80 Euro.

Die drei Angaben gehören zusammen, erfüllen aber unterschiedliche Zwecke. Der ursprüngliche Betrag zeigt den vorherigen Dokumentstand. Der korrigierte Betrag zeigt die aktuelle Forderung. Der zugeordnete Zahlungseingang erklärt, welcher Teil bereits bezahlt ist. Eine vollständige neue Zahlungsaufforderung über 120 Euro würde diesen Eingang übergehen.

Hat eine Person mehrere gleichartige Forderungen aus unterschiedlichen Rechnungen offen und reicht eine Teilzahlung nicht für alle, kann sie bestimmen, welche Forderung damit getilgt wird. Fehlt diese Bestimmung, gelten die Anrechnungsregeln aus § 366 BGB. Prüfen Sie deshalb den Verwendungszweck oder eine erklärte Zuordnung, bevor Sie einen Eingang einer bestimmten Rechnung zuschreiben.

easymed zeigt offene Rechnungen und bietet eine Zahlungserinnerung per Klick. Vor einer Erinnerung nach der Korrektur prüft Ihr Team, welcher Zahlungseingang welchem Vorgang zugeordnet ist, und nennt den tatsächlich offenen Rest. Ergibt sich nach der Korrektur ein Guthaben, halten Sie fest, ob eine Rückzahlung vereinbart oder bereits ausgeführt wurde.

Eine ursprüngliche Rechnung, eine erhaltene Teilzahlung und eine korrigierte Rechnung bleiben als drei verbundene Karten sichtbar; der aktuelle rechnerische Rest ist gesondert beschriftet.
Zuordnungsbeispiel: Ursprünglich 160 Euro, bereits zugeordnet 80 Euro, nach Korrektur 120 Euro. Bleiben die 80 Euro diesem Vorgang zugeordnet, sind 40 Euro offen.

Die Korrektur verständlich mitteilen

Eine kurze Nachricht nennt die ursprüngliche Rechnungsreferenz, den geänderten Punkt und den daraus folgenden Stand. Im Zahlenbeispiel kann sie erläutern, dass der korrigierte Rechnungsbetrag 120 Euro beträgt, 80 Euro bereits zugeordnet sind und deshalb 40 Euro offen bleiben. Die Person kann den Zusammenhang ohne eine zusätzliche Berechnung erkennen.

Wenn die Rechnung bereits an eine Versicherung oder Beihilfestelle weitergegeben wurde, helfen die ursprüngliche Fassung und das zugehörige Korrekturdokument beim Verständnis. Die Praxis erklärt ihre eigenen Leistungsangaben und stellt die passenden Unterlagen bereit. Die Entscheidung über eine Erstattung bleibt mit dem jeweiligen Tarif verbunden.

Für den Versand verwenden Sie den vorgesehenen Rechnungskontakt. War die Anschrift der Anlass der Korrektur, gehört die korrigierte Anschrift zur aktuellen Fassung. Das Dokument und die dazugehörige kurze Mitteilung bleiben beim Vorgang auffindbar, damit auch eine Vertretung den aktuellen Stand erläutern kann.

Einen verschobenen Termin mit seinem tatsächlichen Leistungstag verbinden

Ein Termin war für Mittwoch vorgesehen, wurde auf Freitag verschoben und am Freitag durchgeführt. Freitag ist deshalb der Tag der erbrachten Leistung. Der frühere Mittwoch bleibt eine Planungsinformation; er erklärt, weshalb die Person möglicherweise einen anderen Tag erwartet hat.

Die Rechnung bleibt beim tatsächlichen Freitag
Frühere PlanungMittwoch
  1. Freitag durchgeführtDer tatsächliche Behandlungstag.
  2. Leistung erfasstDie Leistung gehört zum Freitagsbesuch.
  3. PraxisrechnungDer Beleg entsteht aus erfassten Leistungen.
Gemeinsamer VorgangsbezugKalender, Patientenakte und Rechnung.
Der Kalender zeigt die Planung; die erfasste Leistung verbindet den durchgeführten Besuch mit dem Praxisbeleg.

Die Privatabrechnung mit easymed erstellt den Praxisbeleg aus den erfassten Leistungen. Kalender und Patientenakte bilden dafür die gemeinsame Grundlage. Wer den tatsächlichen Behandlungstag erfasst, verbindet die Rechnung direkt mit dem richtigen Termin, statt später eine separate Papierliste abzugleichen.

Wiederholt sich ein Rechnungsfehler nach einer Terminverschiebung, hilft eine konkrete Verbesserung an der Ursache: Der vereinbarte neue Termin und die tatsächliche Durchführung erhalten den passenden Bezug. Das hilft dem Team mehr als eine zusätzliche lange Checkliste vor jedem Versand. Bei einer einzelnen Rückfrage führt der vorhandene Vorgang dann schnell zur passenden Erklärung.

Rechnung, Zahlungsstand und Buchhaltung zusammenführen

Rechnungen können in easymed als PDF per E-Mail versendet werden. Bei offenem Betrag lässt sich eine Zahlungserinnerung per Klick verschicken. Der zugehörige Beleg und sein Zahlungsstand bilden damit auch nach einer Rückmeldung eine gemeinsame Arbeitsgrundlage.

Mit der optionalen Lexware-Office-Anbindung werden die eigenen Praxisrechnungen übergeben; die Rechnungsnummer kommt aus Lexware Office zurück. Anschließend wird das PDF in easymed erstellt. Der tägliche Zahlungsabgleich übernimmt dort vollständig bezahlte Rechnungen als bezahlt. So unterstützt die Integration den laufenden Rechnungsweg, während eine konkrete Korrektur mit ihrem tatsächlichen Dokument- und Zahlungsbezug verständlich bleibt.

Häufige Fragen

Was unterscheidet die Bearbeitung eines Rechnungsentwurfs von einer versandten Rechnung?

Ein Entwurf wird vor der Ausgabe mit Bezug auf die richtige Leistung bearbeitet. Hat die Person die Rechnung bereits erhalten, gehört auch der ursprünglich ausgegebene Stand zum Vorgang. Die Korrektur verbindet den geänderten Punkt mit dieser konkreten Rechnung.

Wie berücksichtige ich eine Teilzahlung nach einer Rechnungskorrektur?

Verwenden Sie den Zahlungseingang mit seinem tatsächlichen Rechnungsbezug. Sind mehrere gleichartige Forderungen offen und deckt eine Teilzahlung nicht alle, berücksichtigen Sie die erklärte Zuordnung; fehlt sie, gelten die gesetzlichen Anrechnungsregeln. Im Beispiel wird die Rechnung von 160 auf 120 Euro korrigiert; bleiben 80 Euro zugeordnet, sind 40 Euro offen. Eine neue vollständige Aufforderung über 120 Euro würde die Teilzahlung übergehen.

Wie erkläre ich die Korrektur einer bereits weitergegebenen Rechnung?

Nennen Sie die ursprüngliche Rechnungsreferenz, den geänderten Punkt und den aktuellen Stand. Ursprüngliche Fassung und zugehöriges Korrekturdokument erklären den Zusammenhang auch dann, wenn die Rechnung bereits an eine Versicherung oder Beihilfestelle weitergegeben wurde.

Wie bleibt ein verschobener Termin mit seiner Rechnung verbunden?

Der tatsächlich durchgeführte Behandlungstag gehört zur erfassten Leistung. Im Beispiel wird der Mittwoch auf Freitag verschoben und die Behandlung am Freitag durchgeführt. Freitag erklärt deshalb die Rechnungsposition; Mittwoch bleibt die frühere Planung.

Wie hilft easymed bei einer Rückfrage zur privaten Praxisrechnung?

easymed erstellt Privatrechnungen aus erfassten Leistungen und verbindet sie mit der Patientenakte. Ihr Team sieht offene Rechnungen in derselben Software und kann eine Zahlungserinnerung per Klick senden. Den konkreten Korrekturpunkt und die Zuordnung eines Zahlungseingangs prüft das Team am jeweiligen Vorgang.

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