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Abrechnung und Finanzen

Steuern in der Physiotherapie: Leistungen und Unterlagen sauber einordnen

Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer unterscheiden: Welche Angaben bei neuen Leistungen helfen und wie easymed private Rechnungen erstellt und Belege mit Lexware Office abgleicht.

easymed.digital Redaktion 6 Min. Lesezeit
Physiotherapiepraxis ordnet Belege und Leistungsunterlagen für die Steuerberatung.

Steuern in der Physiotherapie lassen sich nicht pauschal für eine ganze Praxis einordnen. Die Einkommensteuer richtet sich nach der Einkunftsart, die Umsatzsteuer nach der konkreten Leistung und die Gewerbesteuer nach dem Gewerbebetrieb. Bei einem neuen Kurs oder Selbstzahlerangebot kommt es deshalb auf den tatsächlichen Ablauf und Zweck an, nicht allein auf den Namen.

Für die laufende Abrechnung erstellt easymed private Rechnungen aus den erfassten Leistungen und hinterlegten Preisen. Mit aktivierter Lexware-Office-Anbindung werden fertige Ausgangsrechnungen automatisch an Lexware Office übergeben; Lexware vergibt die Rechnungsnummer, der Zahlungsstatus wird täglich zurückgemeldet. Das schafft nachvollziehbare Leistungs- und Belegangaben für die weitere Abstimmung, ersetzt aber keine steuerliche Einordnung.

Die Steuerarten auseinanderhalten

Die drei Steuerarten betrachten unterschiedliche Sachverhalte: Die Einkommensteuer ordnet die Einkünfte natürlicher Personen ein, die Umsatzsteuer den einzelnen Umsatz und die Gewerbesteuer den Gewerbebetrieb. Deshalb beantwortet eine Einordnung auf einer Ebene nicht automatisch die Fragen auf den anderen Ebenen.

Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer nach ihren Gegenständen unterscheiden
Drei verschiedene BezugspunkteEinkommensteuer§ 18: Krankengymnasten alsfreiberufliche TätigkeitMit qualifizierten Mitarbeitenden:eigene fachliche Leitung und VerantwortungUmsatzsteuer§ 4 Nr. 14: einzelne HeilbehandlungBefähigung und therapeutisches ZielGewerbesteuerGewerbebetrieb nach § 2 GewStGGmbH gilt als Gewerbebetrieb
Die drei Bezüge sind getrennt: Einkunftsart, einzelne Heilbehandlung und Gewerbebetrieb. Für die Umsatzsteuer zählen außerdem therapeutisches Ziel und gesetzliche Voraussetzungen.

Für die Einkommensteuer nennt § 18 EStG die selbständig ausgeübte Berufstätigkeit von Krankengymnasten unter den freiberuflichen Tätigkeiten. Bedient sich ein Angehöriger eines freien Berufs fachlich vorgebildeter Mitarbeitender, verlangt das Gesetz, dass er auf Grundlage eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Die tatsächliche Tätigkeit und fachliche Verantwortung gehören daher in die Beschreibung der Praxis.

Bei der Umsatzsteuer ist das einzelne Angebot maßgeblich. § 4 Nummer 14 UStG befreit bestimmte Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, darunter Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als Physiotherapeut, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für Leistungen außerhalb von Krankenhäusern verlangt das Bundesfinanzministerium in Abschnitt 4.14.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses neben der Heilbehandlung eine entsprechende Befähigung des Unternehmers. Es beschreibt Heilbehandlungen als Leistungen zum Schutz der Gesundheit, etwa zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen; das therapeutische Ziel muss bei der Tätigkeit im Vordergrund stehen.

Ein Beschluss des Bundesfinanzhofs zu Yogakursen verneinte eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung für Kurse ohne unmittelbaren Krankheitsbezug. Das Urteil betrifft den dort beurteilten Fall. Es zeigt, warum weder ein Gesundheitsname noch der Beruf der anbietenden Person allein die Umsatzsteuerfrage beantwortet.

Für die Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb entscheidend. § 2 GewStG behandelt Kapitalgesellschaften wie eine GmbH stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Bei anderen Praxisformen kommt es auf die tatsächliche Tätigkeit und Struktur an. Die Rechtsform sollte deshalb neben dem konkreten Angebot in die Übersicht aufgenommen werden.

Eine vollständige Leistungsübersicht erstellen

Beginnen Sie bei den tatsächlich angebotenen Leistungen, auch bei seltenen Kursen oder einzelnen Selbstzahlerangeboten. Trennen Sie Positionen, wenn sich Inhalt, Zweck oder Ablauf unterscheiden. Notieren Sie jeweils, was geschieht, ob die Leistung einzeln oder als Teil eines Pakets erbracht wird, wer sie fachlich durchführt und welche Unterlagen dazugehören. Ein Sammelbegriff im Kalender kann sonst verdecken, welche Leistung tatsächlich erbracht wurde.

Führen Sie neue und seltene Angebote in der Übersicht mit ihrer tatsächlichen Leistungsbeschreibung und dem geplanten Preis. Ergänzen Sie eine verständliche Bezeichnung, statt allein einen Marketingnamen zu übernehmen. So lassen sich Katalog, Terminart, öffentliche Angebotsbeschreibung und späterer Rechnungsbezug gemeinsam prüfen.

Kennzeichnen Sie in der Übersicht, welche Leistungen neu sind oder deren Umfang sich geändert hat. Nehmen Sie die aktuelle Beschreibung in die Abstimmung mit der Steuerberatung mit. Eine klare Liste macht erkennbar, welche Frage sich auf welche konkrete Leistung bezieht.

Eine neue Leistung für die Steuerberatung beschreiben

Ihre Physiotherapiepraxis möchte ein zusätzliches Angebot aufnehmen. Beschreiben Sie zuerst den tatsächlichen Ablauf: Was wird in einer Einheit gemacht, an wen richtet sich das Angebot, welches Ziel verfolgt es und wer führt es mit welcher Qualifikation durch? Halten Sie auch fest, ob einzelne Leistungen getrennt angeboten oder gemeinsam als Paket erbracht werden und welche Unterlagen oder Voraussetzungen dazugehören. So kann die Steuerberatung die Leistung besser von anderen Angeboten mit ähnlichem Namen unterscheiden.

Eine Hand legt ein unbeschriebenes Blatt in eine offene grüne Arbeitsmappe. KI Generiert
Ablauf, Zielgruppe, Durchführung und Leistungsbezeichnung bilden den gemeinsamen Arbeitsstand für die Abstimmung.

Ein Marketingname wie „Rückenfit“ erklärt noch nicht, ob es sich um eine individuelle Heilbehandlung oder einen allgemeinen Bewegungskurs handelt. Für die Einordnung helfen Angaben zu Anlass und Ziel, Ablauf, Teilnehmerkreis, Qualifikation der durchführenden Person, Preis und geplanter Rechnungsposition. Fragen Sie konkret, welche umsatzsteuerliche Behandlung für genau dieses Angebot gilt und ob getrennte Leistungspositionen erforderlich sind. Der im BFH-Beschluss behandelte Yogakurs ist ein Fallbeispiel dafür, dass die tatsächliche Ausrichtung und der Bezug zu Krankheiten wichtig sind.

Halten Sie fest, auf welche Fassung der Beschreibung sich die Rückmeldung bezieht. Wenn sich Ablauf, Ziel oder Umfang vor der Einführung verändert, aktualisieren Sie die Angaben, bevor Sie die Einordnung in den Katalog übernehmen. Damit sprechen Praxis und Steuerberatung über denselben Arbeitsstand.

Preise und Rechnungsangaben gemeinsam prüfen

Übernehmen Sie die abgestimmten Leistungsbezeichnungen und Preise in den passenden Katalog. Die Rechnungsposition soll die tatsächlich erbrachte Leistung wiedererkennen lassen; Website, Terminart und Rechnung sollten denselben Umfang beschreiben. Ein Preis oder ein eingängiger Name ersetzt die inhaltliche Beschreibung nicht.

Wenn eine Praxis eine allgemeine Bewegungsgruppe neben individuellen Behandlungen anbietet, führen Sie beide Angebote in der Übersicht getrennt auf, sobald Ablauf oder Ziel verschieden sind. So kann eine fachliche Einordnung auf das konkrete Angebot bezogen werden. Nach der Klärung übernimmt die zuständige Person die abgestimmten Bezeichnungen und Preise in den gemeinsamen Leistungsstand.

Belege regelmäßig statt gesammelt bearbeiten

Mit der aktivierten Lexware-Office-Anbindung von easymed wird eine fertige Ausgangsrechnung beim Abschluss automatisch übergeben. Lexware Office vergibt die Rechnungsnummer, die easymed für das PDF und den Versand übernimmt; der Zahlungseingang wird täglich zurückgemeldet. Für Ihr Team entfällt damit die erneute Erfassung dieser Ausgangsrechnung und das manuelle Abhaken bereits ausgeglichener Forderungen.

Für die Zusammenarbeit über DATEV steht ein eigener DATEV-Export zur Verfügung. Vereinbaren Sie den passenden Übergabeweg mit Ihrer Steuerberatung. Lieferantenrechnungen, Verträge und Belege zu Anschaffungen gehören zu den Eingangsunterlagen; sie sind von den automatisch übergebenen Praxisrechnungen zu unterscheiden und benötigen ihren jeweiligen Sachbezug.

Welche Unterlagen fehlen in der monatlichen Übergabe?

Ein praktischer Ausnahmefall ist ein gespeicherter Lieferantenbeleg, bei dem der Bezug zur Anschaffung nicht erkennbar ist. Ergänzen Sie beim zugehörigen Vorgang, was angeschafft wurde und wofür es in der Praxis gebraucht wird. Wenn eine Information fehlt, notieren Sie die konkrete Rückfrage der Steuerberatung dort, wo das Team den Beleg wiederfindet.

Eine konkrete Rückfrage zum gespeicherten Eingangsbeleg klären
Lieferantenbeleg zuordnenAnschaffungsbezug fehltWas wurde wofür angeschafft?Fehlende Angabe und konkrete Fragebeim zugehörigen Vorgang notierenErklärung dem Beleg zuordnenRückmeldung ergänzenArbeitsstand aktuell haltenBei der Rückfrage unterscheiden:vorbereitet, Frage gestellt, Antworteingearbeitet
Der Anschaffungsbezug wird ergänzt, die fehlende Information am Beleg festgehalten und der Arbeitsstand sichtbar gemacht.

Für eine offene Rückfrage können Sie drei Arbeitsstände unterscheiden: vollständig vorbereitet, Rückfrage gestellt und Antwort eingearbeitet. So sieht auch die Vertretung, welcher Punkt noch offen ist. Ausgangsrechnungen, die easymed bereits an Lexware Office übergeben hat, müssen Sie dafür nicht zusätzlich in eine manuelle Übergabeliste übertragen.

Wie bleibt die Leistungsübersicht bei Veränderungen aktuell?

Aktualisieren Sie den Leistungskatalog, wenn ein Angebot seinen Namen oder Umfang verändert. Die Website erläutert das Angebot für Patienten; Terminart und Rechnungsbezeichnung führen denselben Leistungsbezug in den Praxisablauf weiter. Ändert sich auch der Inhalt oder das Ziel, beschreiben Sie die neue Fassung für die steuerliche Abstimmung.

Leistungsbeschreibung, Katalog und Rechnung aktuell halten
Öffentliche BeschreibungWebsite: Name und Inhaltfür Patienten erläuternUmfang oder Ziel geändert?Steuerliche Frage an derneuen Leistung beschreibenKatalog und RechnungBezeichnung und Preisim Katalog pflegenTerminart und Rechnungzeigen denselben Umfangder erfassten Leistung
Website und Terminart erklären dasselbe Angebot. Der Katalog führt Bezeichnung und Preis; die Rechnung bezieht sich auf die erfasste Leistung.

Im Beispiel erhält die neue Bewegungsgruppe eine verständliche Bezeichnung und einen eigenen Preis im Katalog. Bei der nächsten erfassten Leistung stehen diese Angaben für die Rechnung bereit. Ein gemeinsamer Stand hält die Leistungsübersicht nachvollziehbar und erleichtert die Vorbereitung der Unterlagen für die Steuerberatung.

Häufige Fragen

Sind alle Angebote einer Physiotherapiepraxis umsatzsteuerfrei?

Nein. § 4 Nummer 14 UStG befreit bestimmte Heilbehandlungen. Für jedes Angebot zählen sein tatsächlicher Inhalt, der gesundheitliche Zweck, das therapeutische Ziel und die berufliche Befähigung der durchführenden Person. Ein Kursname allein reicht für die Einordnung nicht.

Ist eine selbstständige Physiotherapiepraxis automatisch von der Gewerbesteuer befreit?

Nein, das sind getrennte Fragen. § 18 EStG nennt die selbständige Berufstätigkeit von Krankengymnasten bei den freiberuflichen Tätigkeiten; bei fachlich vorgebildeten Mitarbeitenden sind eigene fachliche Leitung und Verantwortung wichtig. § 2 GewStG behandelt Kapitalgesellschaften wie eine GmbH als Gewerbebetrieb. Die tatsächliche Tätigkeit und Rechtsform gehören deshalb in die Prüfung.

Welche Angaben sollte ich für ein neues Angebot mit der Steuerberatung teilen?

Beschreiben Sie den Ablauf, das Ziel, die Zielgruppe, die Qualifikation der durchführenden Person, den Einzel- oder Paketumfang sowie Preis und geplante Rechnungsposition. Nennen Sie die konkrete offene Frage und halten Sie fest, auf welche Angebotsfassung sich die Rückmeldung bezieht.

Wie hilft easymed bei privaten Rechnungen und der Belegübergabe?

In easymed entstehen private Rechnungen aus erfassten Leistungen und hinterlegten Preisen. Mit aktivierter Lexware-Office-Anbindung wird der fertige Beleg beim Abschluss automatisch übergeben; Lexware vergibt die Rechnungsnummer, der Zahlungsstand kommt täglich zurück. Für DATEV gibt es einen eigenen Export.

Was sollte ich ändern, wenn sich ein Angebot inhaltlich verändert?

Aktualisieren Sie die Beschreibung und den passenden Katalog, wenn sich Name oder Umfang ändern. Stimmen Sie Website, Terminart und Rechnungsposition auf denselben Leistungsstand ab. Ändert sich auch das Ziel oder der tatsächliche Ablauf, teilen Sie die neue Fassung für die steuerliche Abstimmung mit.

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