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Abrechnung und Finanzen

TI-Anbieter wechseln: Termine und Kosten planen

Vertragsende, Umstellung und doppelte Kosten trennen: Eine Beispielrechnung und die TI-Pauschale helfen Therapiepraxen bei der Planung.

easymed.digital Redaktion 6 Min. Lesezeit
Eine Praxisleiterin klärt am Telefon Unterlagen zu einem Wechsel an einem Tisch mit zwei Ablagen.

Beim TI-Anbieterwechsel halten Sie Vertragsende, neuen Leistungsbeginn und technische Umstellung getrennt fest. Im Beispiel entstehen bei zwei Monaten mit beiden Verträgen 700 Euro Gesamtzahlung; gegenüber zwei weiteren Monaten nur mit dem alten Vertrag kommen 400 Euro hinzu. Einmalige Einrichtungskosten und mögliche TI-Pauschalen rechnen Sie separat.

easymed bündelt Behandlungen, Behandler und Räume im gemeinsamen Teamkalender. Damit lässt sich ein passendes Zeitfenster für die Umstellung mit Blick auf den Praxistag auswählen. Vertrags- und Anschlussfragen stimmen Sie direkt mit den beteiligten TI-Anbietern ab.

Die Vertragsdaten aus den vorhandenen Unterlagen aufnehmen

Für Kostenübersicht und technische Abstimmung halten Sie vier Angaben fest: Datum der Kündigungserklärung, bestätigtes Ende des Altvertrags, geplanten Umstellungstermin und tatsächliche Inbetriebnahme mit Bestätigung des Anbieters.

Vier Termindaten beim Wechsel
Kündigungserklärung Datum der Erklärung Bestätigtes Vertragsende Ende des Altvertrags Geplanter Wechseltermin Anschlussänderung nach Plan Bestätigte Inbetriebnahme Anschluss aktiv, Datum durch Anbieter belegt
Kündigungserklärung, bestätigtes Vertragsende, geplanter Wechsel und tatsächliche Inbetriebnahme haben eigene Bezüge. Die Angaben können an unterschiedlichen Tagen liegen.

Die Kündigungserklärung dokumentiert, wann Sie den Wechsel erklärt haben; das bestätigte Ende zeigt, wie lange der Altvertrag läuft. Der Umstellungstermin ist die technische Planung. Die Inbetriebnahmebestätigung hält fest, ab wann der neue Anschluss tatsächlich eingerichtet ist. Diese Angaben müssen nicht auf denselben Tag fallen. Legen Sie zu jedem Datum das passende Schreiben oder den Nachweis ab.

Für das Vertragsende sind die Laufzeit, eine mögliche Verlängerung und die Kündigungsregel im konkreten Vertrag maßgeblich. Prüfen Sie auch, bis zu welchem Abrechnungszeitraum der bisherige Anbieter berechnet. Mit Kündigung, Bestätigung und den neuen Vertragsdaten an einem Ort lässt sich der neue Leistungsbeginn nachvollziehbar abstimmen.

Das neue Angebot nach seinem Leistungsumfang vergleichen

Für einen TI-Anbietervergleich notieren Sie den angebotenen Zugang und die enthaltenen Leistungen: Welche Komponenten, Einrichtung, Betreuung und laufenden Dienste gehören dazu? Welcher Betrag fällt einmalig an, welcher monatlich? Welcher Leistungsbeginn und welcher Abrechnungszeitraum gelten? Vergleichen Sie Beträge auf derselben Steuerbasis und unterscheiden Sie einen dauerhaften Preis von einem befristeten Nachlass.

Bei einem Angebot für ein TI-Gateway beschreibt die gematik den Zugang über eine VPN-Verbindung zu einem zentral betriebenen Highspeed-Konnektor. Für solche Angebote führt sie eine Liste zugelassener Anbieter. Die gematik weist außerdem darauf hin, dass sich Preise zugelassener Lösungen unterscheiden und sie die Preispolitik der Anbieter nicht festlegt. Ein Anbieterstatus ersetzt deshalb keinen Vergleich der konkreten Positionen im Angebot.

Auch bei einem TI-Gateway bleiben Schritte in der Praxis zu planen. Der gematik-Leitfaden zur Implementierung beschreibt etwa die Einrichtung des Software-Clients, die Anbindung des Kartenterminals und Einstellungen im Primärsystem und Netzwerk. Der Leitfaden bezieht sich auf den Wechsel von einem Einbox-Konnektor zu einem Gateway; Abläufe können sich je Anbieter unterscheiden. Fragen Sie daher konkret, welche dieser Arbeiten im Preis enthalten sind und welche Person am Umstellungstag erreichbar sein soll.

Prüfen Sie außerdem, ob ein Angebot neben dem TI-Zugang auch einen neuen KIM-Dienst oder eine neue KIM-Adresse umfasst. KIM ermöglicht sichere Nachrichten zwischen Leistungserbringern; die gematik erklärt Einrichtung und Adressbestellung. Bei einem Wechsel mit neuer Adresse sieht der gematik-Leitfaden vor, dass der bisherige Anbieter die alte Adresse deaktiviert. Klären Sie mit beiden Anbietern, wer die Abmeldung veranlasst und zu welchem Zeitpunkt, und führen Sie KIM als eigene Vertrags- und Angebotsposition.

Die Überschneidung als eigenen Zeitraum berechnen

Für das Beispiel laufen bisheriger und neuer TI-Vertrag zwei volle Abrechnungsmonate gleichzeitig. Der alte Vertrag kostet monatlich 150 Euro, der neue monatlich 200 Euro. Während der Überschneidung entstehen damit 350 Euro pro Monat und 700 Euro für beide Monate zusammen.

Beispiel: zwei Monate mit beiden Verträgen
Beispiel: zwei Monate Monat 1 Monat 2 150 Euro 150 Euro 200 Euro 200 Euro 350 Euro 350 Euro Blau: bisher · Grün: neu Zusammen: 700 Euro Zusätzlich: 400 Euro
Je Monat 150 Euro bisher und 200 Euro neu ergeben 350 Euro, für zwei Monate insgesamt 700 Euro. Gegenüber dem bisherigen Verlauf kommen 400 Euro hinzu; Einrichtungskosten stehen separat.

Gegenüber dem bisherigen Verlauf kommen während der zwei Monate zweimal 200 Euro hinzu, also 400 Euro. Die 700 Euro zeigen die Gesamtzahlung im Übergangszeitraum; die 400 Euro zeigen den zusätzlichen Betrag gegenüber zwei weiteren Monaten ausschließlich mit dem alten Vertrag. Diese Beträge beantworten unterschiedliche Fragen und gehören deshalb getrennt in die Übersicht.

Übertragen Sie für Ihre Praxis die tatsächlichen Abrechnungszeiträume aus den Verträgen. Wenn ein angebrochener Monat anteilig oder als voller Monat berechnet wird, ändert das die Überschneidung. Ergänzen Sie einmalige Einrichtung, Vor-Ort-Leistungen, befristete Nachlässe und den ersten Monat mit dem neuen Tarif als eigene Positionen.

Wird ein kostenneutraler Wechsel angeboten, fragen Sie nach der konkreten Vereinbarung: Welche Rechnungsposition entfällt oder wird reduziert, für welchen Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen? Ein späterer Beginn des Monatsbetrags, ein befristeter Nachlass und eine erlassene Einrichtungspauschale wirken unterschiedlich. Lassen Sie Zeitraum, Betrag und Voraussetzung im Angebot nennen.

Die TI-Pauschale getrennt vom Anbieterpreis erfassen

Für zugelassene Physiotherapiepraxen führt der GKV-Spitzenverband eine eigene TI-Finanzierungsvereinbarung. Sie knüpft den Anspruch an den TI-Anschluss und an die vereinbarten, funktionsfähigen Komponenten und Dienste. Der erstmalige Anspruch entsteht laut Vereinbarung im Monat der technischen Inbetriebnahme; die Auszahlung erfolgt quartalsweise. Halten Sie deshalb das tatsächliche Inbetriebnahmedatum und die Bestätigung des Dienstleisters fest.

Führen Sie die TI-Pauschale in einer eigenen Zeile neben den Rechnungen des alten und des neuen Anbieters. So sehen Sie den Rechnungsbetrag im Übergangszeitraum und die zeitlich getrennte Erstattung jeweils für sich. Für die Beantragung sieht der GKV-Spitzenverband das Antragsportal vor; gleichen Sie die dort verlangten Nachweise mit dem bestätigten Inbetriebnahmedatum ab.

Den technischen Übergang im Praxistag einplanen

Für die Terminplanung gehören Altvertragsende, neuer Leistungsbeginn, geplanter Umstellungstermin, erreichbare Kontaktperson und späterer Inbetriebnahmenachweis in eine gemeinsame Übersicht. Bei einem TI-Gateway kann der Anbieter eine Vorbereitungsliste bereitstellen; die gematik empfiehlt, diese technischen und organisatorischen Angaben vor dem Termin abzustimmen.

Im easymed-Kalender sehen Sie, welche Behandlungen, Behandler und Räume in dem Zeitfenster eingeplant sind. Das hilft, die Umstellung mit dem laufenden Praxisbetrieb abzustimmen. Wird auch an der Internetverbindung oder Netzwerkkonfiguration gearbeitet, klären Sie mit dem TI-Anbieter, welche Arbeitsplätze betroffen sind und wie lange die Verbindung voraussichtlich gebraucht wird.

Eine kurze Team-Information nennt den Termin, die erreichbare Ansprechperson und den tatsächlich betroffenen Arbeitsweg. Rückfragen zur technischen Einrichtung gehen an den vereinbarten Ansprechpartner. Nach dem Termin legen Sie die Bestätigung der Inbetriebnahme zu den übrigen Vertrags- und Abrechnungsunterlagen.

Die Vereinbarung auf der ersten Rechnung wiederfinden

Vergleichen Sie die erste Rechnung mit Ihrer Übersicht: Zeitraum, laufender Betrag, einmalige Leistung, vereinbarter Nachlass und gegebenenfalls eine separate KIM-Position. Beim Beispiel sollte erkennbar sein, für welchen Abrechnungsmonat der alte Betrag von 150 Euro und der neue Betrag von 200 Euro berechnet werden. Eine zusätzlich vereinbarte Einrichtung steht als eigene Position daneben.

Vier Kostenbezüge auf der ersten Rechnung
Erste Rechnung Zeitraum Laufender Betrag Einmalige Leistung Vereinbarter Nachlass
Zeitraum, laufender Betrag, einmalige Leistung und Nachlass zeigen, ob die Rechnung dem Angebot entspricht. KIM bleibt eine separate Position.

Fehlt ein zugesagter Nachlass, beginnt der neue Monatsbetrag früher als vereinbart oder wird eine nicht enthaltene Leistung berechnet, benennen Sie die konkrete Position. Fügen Sie die passende Angebots- oder Bestätigungsstelle bei. So kann der Anbieter die Abweichung gezielt prüfen.

Für den nächsten Schritt bitten Sie den neuen TI-Anbieter um ein Angebot mit Leistungsumfang, einmaligen und laufenden Beträgen, Abrechnungsbeginn und enthaltenen Umstellungsarbeiten. Stimmen Sie die Termine mit dem bisherigen Anbieter ab und bewahren Sie den Inbetriebnahmenachweis auf. Der easymed-Teamkalender hilft, das vereinbarte Zeitfenster passend zum Praxistag zu wählen.

Häufige Fragen

Welche Termine brauchen wir beim Wechsel des TI-Anbieters?

Halten Sie Datum der Kündigungserklärung, bestätigtes Ende des Altvertrags, geplanten Umstellungstermin und tatsächliche Inbetriebnahme mit Anbieterbestätigung getrennt fest. So sehen Sie, was vertraglich läuft, wann die technische Arbeit geplant ist und wann der neue Anschluss nachweislich in Betrieb ging.

Wie berechnen wir doppelte TI-Kosten im Übergangszeitraum?

Bei 150 Euro für den alten und 200 Euro für den neuen Vertrag entstehen im Beispiel 350 Euro je Monat und 700 Euro für zwei volle Abrechnungsmonate. Gegenüber zwei Monaten nur mit dem alten Vertrag kommen 400 Euro hinzu. Einmalige Leistungen und abweichende Abrechnungszeiträume rechnen Sie separat.

Wann berücksichtigen Physiotherapiepraxen die TI-Pauschale?

Für zugelassene Physiotherapiepraxen entsteht der erstmalige Anspruch im Monat der technischen Inbetriebnahme. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise. Halten Sie die Bestätigung des Dienstleisters bereit und führen Sie die Pauschale als eigene Zahlung neben den Anbieterrechnungen.

Was sollte ein Angebot für einen TI-Gateway-Wechsel enthalten?

Lassen Sie Zugang, Komponenten, einmalige und laufende Beträge, Abrechnungsbeginn und lokale Umstellungsarbeiten aufführen. Fragen Sie, wer Kartenterminal, Primärsystem und Netzwerkeinstellungen einrichtet. Wenn ein neuer KIM-Dienst mit neuer Adresse hinzukommt, stimmen Sie die Abmeldung der alten Adresse mit dem bisherigen Anbieter ab.

Was vergleichen wir auf der ersten Rechnung nach dem TI-Wechsel?

Ordnen Sie Abrechnungszeitraum, laufenden Betrag, einmalige Leistungen, Nachlass und gegebenenfalls KIM dem Angebot zu. Bei einer Abweichung benennen Sie die konkrete Rechnungsposition und fügen Sie die passende Angebots- oder Bestätigungsstelle bei.

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