Beim TI-Anbieterwechsel halten Sie Vertragsende, neuen Leistungsbeginn und technische Umstellung getrennt fest. Im Beispiel entstehen bei zwei Monaten mit beiden Verträgen 700 Euro Gesamtzahlung; gegenüber zwei weiteren Monaten nur mit dem alten Vertrag kommen 400 Euro hinzu. Einmalige Einrichtungskosten und mögliche TI-Pauschalen rechnen Sie separat.
easymed bündelt Behandlungen, Behandler und Räume im gemeinsamen Teamkalender. Damit lässt sich ein passendes Zeitfenster für die Umstellung mit Blick auf den Praxistag auswählen. Vertrags- und Anschlussfragen stimmen Sie direkt mit den beteiligten TI-Anbietern ab.
Die Vertragsdaten aus den vorhandenen Unterlagen aufnehmen
Für Kostenübersicht und technische Abstimmung halten Sie vier Angaben fest: Datum der Kündigungserklärung, bestätigtes Ende des Altvertrags, geplanten Umstellungstermin und tatsächliche Inbetriebnahme mit Bestätigung des Anbieters.
Die Kündigungserklärung dokumentiert, wann Sie den Wechsel erklärt haben; das bestätigte Ende zeigt, wie lange der Altvertrag läuft. Der Umstellungstermin ist die technische Planung. Die Inbetriebnahmebestätigung hält fest, ab wann der neue Anschluss tatsächlich eingerichtet ist. Diese Angaben müssen nicht auf denselben Tag fallen. Legen Sie zu jedem Datum das passende Schreiben oder den Nachweis ab.
Für das Vertragsende sind die Laufzeit, eine mögliche Verlängerung und die Kündigungsregel im konkreten Vertrag maßgeblich. Prüfen Sie auch, bis zu welchem Abrechnungszeitraum der bisherige Anbieter berechnet. Mit Kündigung, Bestätigung und den neuen Vertragsdaten an einem Ort lässt sich der neue Leistungsbeginn nachvollziehbar abstimmen.
Das neue Angebot nach seinem Leistungsumfang vergleichen
Für einen TI-Anbietervergleich notieren Sie den angebotenen Zugang und die enthaltenen Leistungen: Welche Komponenten, Einrichtung, Betreuung und laufenden Dienste gehören dazu? Welcher Betrag fällt einmalig an, welcher monatlich? Welcher Leistungsbeginn und welcher Abrechnungszeitraum gelten? Vergleichen Sie Beträge auf derselben Steuerbasis und unterscheiden Sie einen dauerhaften Preis von einem befristeten Nachlass.
Bei einem Angebot für ein TI-Gateway beschreibt die gematik den Zugang über eine VPN-Verbindung zu einem zentral betriebenen Highspeed-Konnektor. Für solche Angebote führt sie eine Liste zugelassener Anbieter. Die gematik weist außerdem darauf hin, dass sich Preise zugelassener Lösungen unterscheiden und sie die Preispolitik der Anbieter nicht festlegt. Ein Anbieterstatus ersetzt deshalb keinen Vergleich der konkreten Positionen im Angebot.
Auch bei einem TI-Gateway bleiben Schritte in der Praxis zu planen. Der gematik-Leitfaden zur Implementierung beschreibt etwa die Einrichtung des Software-Clients, die Anbindung des Kartenterminals und Einstellungen im Primärsystem und Netzwerk. Der Leitfaden bezieht sich auf den Wechsel von einem Einbox-Konnektor zu einem Gateway; Abläufe können sich je Anbieter unterscheiden. Fragen Sie daher konkret, welche dieser Arbeiten im Preis enthalten sind und welche Person am Umstellungstag erreichbar sein soll.
Prüfen Sie außerdem, ob ein Angebot neben dem TI-Zugang auch einen neuen KIM-Dienst oder eine neue KIM-Adresse umfasst. KIM ermöglicht sichere Nachrichten zwischen Leistungserbringern; die gematik erklärt Einrichtung und Adressbestellung. Bei einem Wechsel mit neuer Adresse sieht der gematik-Leitfaden vor, dass der bisherige Anbieter die alte Adresse deaktiviert. Klären Sie mit beiden Anbietern, wer die Abmeldung veranlasst und zu welchem Zeitpunkt, und führen Sie KIM als eigene Vertrags- und Angebotsposition.
Die Überschneidung als eigenen Zeitraum berechnen
Für das Beispiel laufen bisheriger und neuer TI-Vertrag zwei volle Abrechnungsmonate gleichzeitig. Der alte Vertrag kostet monatlich 150 Euro, der neue monatlich 200 Euro. Während der Überschneidung entstehen damit 350 Euro pro Monat und 700 Euro für beide Monate zusammen.
Gegenüber dem bisherigen Verlauf kommen während der zwei Monate zweimal 200 Euro hinzu, also 400 Euro. Die 700 Euro zeigen die Gesamtzahlung im Übergangszeitraum; die 400 Euro zeigen den zusätzlichen Betrag gegenüber zwei weiteren Monaten ausschließlich mit dem alten Vertrag. Diese Beträge beantworten unterschiedliche Fragen und gehören deshalb getrennt in die Übersicht.
Übertragen Sie für Ihre Praxis die tatsächlichen Abrechnungszeiträume aus den Verträgen. Wenn ein angebrochener Monat anteilig oder als voller Monat berechnet wird, ändert das die Überschneidung. Ergänzen Sie einmalige Einrichtung, Vor-Ort-Leistungen, befristete Nachlässe und den ersten Monat mit dem neuen Tarif als eigene Positionen.
Wird ein kostenneutraler Wechsel angeboten, fragen Sie nach der konkreten Vereinbarung: Welche Rechnungsposition entfällt oder wird reduziert, für welchen Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen? Ein späterer Beginn des Monatsbetrags, ein befristeter Nachlass und eine erlassene Einrichtungspauschale wirken unterschiedlich. Lassen Sie Zeitraum, Betrag und Voraussetzung im Angebot nennen.
Die TI-Pauschale getrennt vom Anbieterpreis erfassen
Für zugelassene Physiotherapiepraxen führt der GKV-Spitzenverband eine eigene TI-Finanzierungsvereinbarung. Sie knüpft den Anspruch an den TI-Anschluss und an die vereinbarten, funktionsfähigen Komponenten und Dienste. Der erstmalige Anspruch entsteht laut Vereinbarung im Monat der technischen Inbetriebnahme; die Auszahlung erfolgt quartalsweise. Halten Sie deshalb das tatsächliche Inbetriebnahmedatum und die Bestätigung des Dienstleisters fest.
Führen Sie die TI-Pauschale in einer eigenen Zeile neben den Rechnungen des alten und des neuen Anbieters. So sehen Sie den Rechnungsbetrag im Übergangszeitraum und die zeitlich getrennte Erstattung jeweils für sich. Für die Beantragung sieht der GKV-Spitzenverband das Antragsportal vor; gleichen Sie die dort verlangten Nachweise mit dem bestätigten Inbetriebnahmedatum ab.
Den technischen Übergang im Praxistag einplanen
Für die Terminplanung gehören Altvertragsende, neuer Leistungsbeginn, geplanter Umstellungstermin, erreichbare Kontaktperson und späterer Inbetriebnahmenachweis in eine gemeinsame Übersicht. Bei einem TI-Gateway kann der Anbieter eine Vorbereitungsliste bereitstellen; die gematik empfiehlt, diese technischen und organisatorischen Angaben vor dem Termin abzustimmen.
Im easymed-Kalender sehen Sie, welche Behandlungen, Behandler und Räume in dem Zeitfenster eingeplant sind. Das hilft, die Umstellung mit dem laufenden Praxisbetrieb abzustimmen. Wird auch an der Internetverbindung oder Netzwerkkonfiguration gearbeitet, klären Sie mit dem TI-Anbieter, welche Arbeitsplätze betroffen sind und wie lange die Verbindung voraussichtlich gebraucht wird.
Eine kurze Team-Information nennt den Termin, die erreichbare Ansprechperson und den tatsächlich betroffenen Arbeitsweg. Rückfragen zur technischen Einrichtung gehen an den vereinbarten Ansprechpartner. Nach dem Termin legen Sie die Bestätigung der Inbetriebnahme zu den übrigen Vertrags- und Abrechnungsunterlagen.
Die Vereinbarung auf der ersten Rechnung wiederfinden
Vergleichen Sie die erste Rechnung mit Ihrer Übersicht: Zeitraum, laufender Betrag, einmalige Leistung, vereinbarter Nachlass und gegebenenfalls eine separate KIM-Position. Beim Beispiel sollte erkennbar sein, für welchen Abrechnungsmonat der alte Betrag von 150 Euro und der neue Betrag von 200 Euro berechnet werden. Eine zusätzlich vereinbarte Einrichtung steht als eigene Position daneben.
Fehlt ein zugesagter Nachlass, beginnt der neue Monatsbetrag früher als vereinbart oder wird eine nicht enthaltene Leistung berechnet, benennen Sie die konkrete Position. Fügen Sie die passende Angebots- oder Bestätigungsstelle bei. So kann der Anbieter die Abweichung gezielt prüfen.
Für den nächsten Schritt bitten Sie den neuen TI-Anbieter um ein Angebot mit Leistungsumfang, einmaligen und laufenden Beträgen, Abrechnungsbeginn und enthaltenen Umstellungsarbeiten. Stimmen Sie die Termine mit dem bisherigen Anbieter ab und bewahren Sie den Inbetriebnahmenachweis auf. Der easymed-Teamkalender hilft, das vereinbarte Zeitfenster passend zum Praxistag zu wählen.