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Dokumentation und Therapie

Videotherapie in der Logopädie: Voraussetzungen und Ablauf

Welche GKV-Regeln gelten für Videotherapie in der Logopädie? Erfahren Sie, wann Video passt und wie Dienst, Teilnahme, Nachweis und Praxisorganisation zusammenlaufen.

easymed.digital Redaktion 5 Min. Lesezeit
Logopäde prüft Headset und Arbeitsplatz für einen Videotermin.

Videotherapie in der Logopädie kann ausgewählte Behandlungsschritte per Video ergänzen; bei GKV-Leistungen gelten dafür klare Regeln zu Präsenz, Eignung und Videodienst. easymed verbindet Kalender, Patientenakte und Verlaufsdokumentation und kann Video-Konsultationen direkt aus dem Termin starten. Dadurch bleibt die Terminorganisation am zugehörigen Patientenfall. Für die GKV muss der ausgewählte Videodienst zusätzlich im GKV-Verzeichnis für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie geführt sein; die Terminsoftware ersetzt diese Prüfung nicht.

Was der GKV-Vertrag für Videotherapie vorgibt

Für GKV-Leistungen gilt der aktuelle Vertrag für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie in der Fassung vom 1. Mai 2026. Die erste Therapieeinheit sowie die Erst- und Bedarfsdiagnostik finden in Präsenz statt. Regelmäßige Verlaufskontrollen sind ebenfalls in Präsenz durchzuführen. In der Gesamtbetrachtung sollen je zugelassenem Leistungserbringer im Kalenderjahr nicht mehr als 30 Prozent seiner Leistungen telemedizinisch erbracht werden. Diese Vorgabe nimmt den Jahresumfang der Praxis in den Blick, nicht die einzelne Verordnung.

Präsenz bleibt der Rahmen
Präsenz bleibt der Rahmen Zum EinstiegErste Therapieeinheit: PräsenzErst- und Bedarfsdiagnostik: Präsenz Im VerlaufRegelmäßige Verlaufskontrollen: Präsenz JahresgesamtblickJe zugelassenem Leistungserbringerim Kalenderjahr sollen nicht mehrals 30 Prozent seiner Leistungentelemedizinisch erbracht werden Der Vertrag bezieht sich auf alle Leistungen des Jahres.
Einstieg, Verlaufskontrollen und der Jahresumfang telemedizinischer Leistungen im Überblick.

Videotherapie wird nach Aufklärung und Einwilligung schriftlich im gegenseitigen Einverständnis vereinbart. Die Praxis oder die versicherte Person kann eine Videoeinheit ablehnen; dann wird die Therapie in Präsenz durchgeführt oder fortgesetzt. Nach bereits erfolgten Videositzungen kann die versicherte Person ihre Einwilligung vor jeder neuen Terminvereinbarung widerrufen. Das Videoangebot darf auch keine Voraussetzung sein, um eine Verordnung in der Praxis anzunehmen.

Wann die Teilnahme per Video zum konkreten Fall passt

Die behandelnde Fachperson prüft für den konkreten Therapieschritt, ob die versicherte Person aktiv am Therapieprozess teilnehmen kann und ob ihre funktionellen und strukturellen Voraussetzungen sowie ausreichende Medienkompetenz die Teilnahme per Video erlauben. Im Alltag heißt das: Die Person muss das gewählte Gerät nutzen und bei der vorgesehenen Aufgabe mitarbeiten können. Die Entscheidung richtet sich nach der geplanten Behandlung, nicht allein danach, ob ein Tablet vorhanden ist.

Besteht Pflegebedarf oder krankheitsbedingter Hilfebedarf, benennen Sie spätestens zu Beginn der Einheit eine persönliche Ansprechperson, die bei Bedarf unterstützen kann. Sie muss nicht dieselbe Person sein wie die Bezugs- oder Betreuungsperson. Bei Kindern unter sieben Jahren müssen Medienkompetenz und Konzentration über die gesamte Therapieeinheit ausreichen; eine vorab benannte Bezugs- oder Betreuungsperson ist grundsätzlich zur Unterstützung anwesend. Bei Kindern unter vier Jahren prüft die behandelnde Fachperson die Voraussetzungen besonders sorgfältig und dokumentiert die Einschätzung in der Patientenakte.

Der Vertrag schließt Video aus, wenn eine Anleitung unmittelbaren persönlichen Kontakt erfordert, das Patientenwohl dadurch gefährdet wäre und eine persönliche Intervention nötig ist. Der Vertrag nennt unter anderem Aspirationsgefahr, Tonlosigkeit und eine nicht kompensierte Hörminderung als Beispiele. In solchen Situationen wird die Therapie persönlich durchgeführt.

Einen geeigneten Videodienst auswählen und testen

Prüfen Sie im aktuellen GKV-Verzeichnis die Spalte für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass die Liste nach Leistungsbereichen unterscheidet; ein Eintrag für einen anderen Bereich reicht nicht. Das ist auch dann wichtig, wenn easymed den Videokontakt direkt aus dem Kalendereintrag startet: Die Terminverknüpfung und der Eintrag des Videodienstes für die GKV-Leistung sind zwei unterschiedliche Prüfungen.

Die technische Anlage des GKV-Vertrags verlangt einen Verbindungstest, den Versicherte und Leistungserbringer ohne Registrierung nutzen können. Er prüft, ob das eingesetzte Endgerät hard- und softwareseitig geeignet ist, ob Kamera und Mikrofon nutzbar sind, ob die Bandbreite ausreicht und ob die benötigten Server und Dienste erreichbar sind. Die Ergebnisse sollen verständlich angezeigt werden.

Den Verbindungstest am Teilnahmegerät durchführen
Einladung und Test trennen Einladung öffnenLink am Telefon oder TabletZugang zum geplanten Termin Verbindungstest durchführenAuf dem Gerät für die TeilnahmePrüft das vorgesehene Endgerät Linköffnung ersetzt keinen Test am Teilnahmegerät.
Einladung und Verbindungstest gehören zu unterschiedlichen Schritten der Vorbereitung.

Führen Sie den Test auf dem Gerät durch, das beim Termin tatsächlich verwendet wird. Öffnet eine unterstützende Person den Link zuerst auf ihrem Telefon, während die teilnehmende Person das Tablet nutzt, testen Sie zusätzlich das Tablet. Einladung und Verbindungstest haben dabei verschiedene Aufgaben: Die Einladung öffnet den Zugang, der Test prüft das vorgesehene Endgerät.

Einladung und geschützten Raum vorbereiten

Eine verständliche Einladung nennt Datum und Uhrzeit, den verwendeten Videodienst, den Zugangsweg und eine erreichbare Kontaktmöglichkeit für organisatorische Rückfragen. Wenn eine andere Person beim Einstieg hilft, sollte klar sein, ob sie nur die Verbindung vorbereitet oder während der Behandlung als persönliche Ansprechperson erreichbar bleibt.

Eine ältere Frau und eine unterstützende erwachsene Frau bereiten an einem Tisch zu Hause ein Tablet auf einem Ständer vor; ein separates Smartphone liegt mit der Rückseite nach oben daneben. KI Generiert
Die Einladung nennt den Zeitpunkt und den Zugangsweg; das vorgesehene Gerät wird für die Teilnahme vorbereitet.

Im Beispiel öffnet eine Betreuungsperson den Link zunächst auf dem Telefon, während beim Termin ein Tablet bereitsteht. Der Verbindungstest wird auf dem Tablet durchgeführt. So sind Link und tatsächliches Teilnahmegerät einmal geprüft, bevor die Behandlung beginnt.

Die technische Anlage sieht geschlossene Räume mit angemessener Privatsphäre auf beiden Seiten und eine stabile Internetverbindung bei der versicherten Person vor. Zu Beginn stellen sich alle im Raum anwesenden Personen auf beiden Seiten vor. Aufzeichnungen zur Behandlungsdokumentation während der Sitzung sind nur mit Einwilligung zulässig. Diese Schritte helfen, den Termin ruhig und nachvollziehbar zu beginnen.

Tonprobleme und Unterbrechungen konkret bearbeiten

Beschreiben Sie bei einer technischen Rückfrage, was genau auffällt: Ist der Ton leise, wird er unterbrochen oder stören Umgebungsgeräusche? Eine konkrete Beobachtung lässt sich gezielter weitergeben als die allgemeine Meldung, dass der Ton nicht funktioniert. Prüfen Sie anschließend die vereinbarte Einstellung und führen Sie bei Bedarf den Verbindungstest erneut aus.

Tonprobleme konkret beschreiben
Tonproblem konkret melden Ton leise Ton wird unterbrochen Umgebungsgeräusche stören Beobachtung weitergebenund Verbindungstest wiederholen
Leiser Ton, Unterbrechungen und Umgebungsgeräusche lassen sich gezielt weitergeben.

Die behandelnde Fachperson beurteilt, ob die Verständigung für die vorgesehene Aufgabe ausreicht. Wird die Sitzung unterbrochen, halten Sie den tatsächlich erreichten Verlauf fest und vereinbaren Sie den nächsten Kontakt. So kann das Team an der dokumentierten Behandlung und am abgestimmten Termin anknüpfen, ohne aus einem technischen Fehler auf den fachlichen Verlauf zu schließen.

Unterstützung und Terminkontakt im Team zuordnen

Eine Person kann den Termin abstimmen, während eine andere die Teilnahme unterstützt. Benennen Sie die jeweilige Aufgabe und klären Sie, wann die Unterstützung verfügbar ist. Der Empfang kann organisatorische Änderungen am Patientenfall festhalten; die behandelnde Fachperson entscheidet, welche Unterstützung für die Therapie benötigt wird.

Unterstützung und Termin neu abstimmen
Unterstützung neu abstimmen EmpfangÄnderung am Patientenfall festhalten Behandelnde FachpersonAnsprechperson und Verfügbarkeit prüfenTherapieform und Termin abstimmen Beteiligte über den vereinbarten Weg informieren
Empfang und behandelnde Fachperson klären eine kurzfristig geänderte Unterstützung gemeinsam.

Fällt die vereinbarte Unterstützung kurzfristig aus, hält der Empfang die Nachricht am Patientenfall fest. Vor Beginn prüft die behandelnde Fachperson, ob eine persönliche Ansprechperson wie vereinbart verfügbar ist. Ist notwendige Hilfe nicht sichergestellt, stimmen Sie einen neuen oder einen Präsenztermin ab und informieren die Beteiligten. Der vereinbarte Stand lässt sich so mit dem nächsten Kontakt weiterführen.

GKV-Leistung bestätigen und die Dokumentation weiterführen

Nach der telemedizinischen Behandlung bestätigt die versicherte Person die Leistung digital oder per Fax. Die Bestätigung wird in der Patientenakte archiviert. Am Behandlungstag trägt die Praxis auf der Verordnung das Kürzel TML ein. Anstelle der digitalen Bestätigung kann die Unterschrift beim nächsten Termin in Präsenz erfolgen. Für diesen Nachweis hält der Vertrag einen konkreten Ablauf fest.

In der Logopädie-Praxissoftware von easymed können Termin, Patientenakte und Verlaufsdokumentation am Patientenfall zusammengeführt werden; Video-Konsultationen starten direkt aus dem Termin. So findet das Team die organisatorische Vorbereitung und den dokumentierten Therapieverlauf beim passenden Vorgang. In einer persönlichen Vorführung sehen Sie, wie easymed diesen Ablauf in Ihrer Logopädiepraxis verbindet.

Häufige Fragen

Welche Einheiten müssen bei GKV-Videotherapie in Präsenz stattfinden?

Die erste Therapieeinheit, die Erst- und Bedarfsdiagnostik sowie regelmäßige Verlaufskontrollen finden in Präsenz statt. Zusätzlich sollen je zugelassenem Leistungserbringer im Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 30 Prozent der Leistungen telemedizinisch erbracht werden. Die 30 Prozent beziehen sich auf den Jahresumfang des Leistungserbringers.

Welche Teilnahmevoraussetzungen gelten für Kinder unter sieben Jahren?

Medienkompetenz und Konzentration müssen während der gesamten Therapieeinheit ausreichen. Vor Therapiebeginn wird eine Bezugs- oder Betreuungsperson benannt, die grundsätzlich zur Unterstützung anwesend ist. Bei Kindern unter vier Jahren prüft die behandelnde Fachperson die Voraussetzungen besonders sorgfältig und dokumentiert die Einschätzung in der Patientenakte.

Was prüft der Verbindungstest des Videodienstes?

Der Test prüft, ob das konkrete Endgerät hard- und softwareseitig geeignet ist, ob Kamera und Mikrofon nutzbar sind, ob die verfügbare Bandbreite ausreicht und ob die benötigten Server und Dienste erreichbar sind. Versicherte und Leistungserbringer können den Test ohne Registrierung nutzen.

Wie wird eine telemedizinische GKV-Leistung in der Logopädie bestätigt?

Nach der Behandlung bestätigt die versicherte Person die Leistung digital oder per Fax. Die Bestätigung wird in der Patientenakte archiviert, und am Behandlungstag trägt die Praxis auf der Verordnung das Kürzel TML ein. Statt der digitalen Bestätigung kann die Unterschrift beim nächsten Präsenztermin erfolgen.

Woran erkenne ich einen für GKV-Logopädie passenden Videodienst?

Im aktuellen GKV-Verzeichnis prüfen Sie die Spalte für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Die Liste unterscheidet die in diesem Leistungsbereich nutzbaren Videodienste nach Leistungsbereichen; ein Eintrag in einer anderen Spalte reicht deshalb nicht.

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