Videotherapie in der Logopädie kann ausgewählte Behandlungsschritte per Video ergänzen; bei GKV-Leistungen gelten dafür klare Regeln zu Präsenz, Eignung und Videodienst. easymed verbindet Kalender, Patientenakte und Verlaufsdokumentation und kann Video-Konsultationen direkt aus dem Termin starten. Dadurch bleibt die Terminorganisation am zugehörigen Patientenfall. Für die GKV muss der ausgewählte Videodienst zusätzlich im GKV-Verzeichnis für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie geführt sein; die Terminsoftware ersetzt diese Prüfung nicht.
Was der GKV-Vertrag für Videotherapie vorgibt
Für GKV-Leistungen gilt der aktuelle Vertrag für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie in der Fassung vom 1. Mai 2026. Die erste Therapieeinheit sowie die Erst- und Bedarfsdiagnostik finden in Präsenz statt. Regelmäßige Verlaufskontrollen sind ebenfalls in Präsenz durchzuführen. In der Gesamtbetrachtung sollen je zugelassenem Leistungserbringer im Kalenderjahr nicht mehr als 30 Prozent seiner Leistungen telemedizinisch erbracht werden. Diese Vorgabe nimmt den Jahresumfang der Praxis in den Blick, nicht die einzelne Verordnung.
Videotherapie wird nach Aufklärung und Einwilligung schriftlich im gegenseitigen Einverständnis vereinbart. Die Praxis oder die versicherte Person kann eine Videoeinheit ablehnen; dann wird die Therapie in Präsenz durchgeführt oder fortgesetzt. Nach bereits erfolgten Videositzungen kann die versicherte Person ihre Einwilligung vor jeder neuen Terminvereinbarung widerrufen. Das Videoangebot darf auch keine Voraussetzung sein, um eine Verordnung in der Praxis anzunehmen.
Wann die Teilnahme per Video zum konkreten Fall passt
Die behandelnde Fachperson prüft für den konkreten Therapieschritt, ob die versicherte Person aktiv am Therapieprozess teilnehmen kann und ob ihre funktionellen und strukturellen Voraussetzungen sowie ausreichende Medienkompetenz die Teilnahme per Video erlauben. Im Alltag heißt das: Die Person muss das gewählte Gerät nutzen und bei der vorgesehenen Aufgabe mitarbeiten können. Die Entscheidung richtet sich nach der geplanten Behandlung, nicht allein danach, ob ein Tablet vorhanden ist.
Besteht Pflegebedarf oder krankheitsbedingter Hilfebedarf, benennen Sie spätestens zu Beginn der Einheit eine persönliche Ansprechperson, die bei Bedarf unterstützen kann. Sie muss nicht dieselbe Person sein wie die Bezugs- oder Betreuungsperson. Bei Kindern unter sieben Jahren müssen Medienkompetenz und Konzentration über die gesamte Therapieeinheit ausreichen; eine vorab benannte Bezugs- oder Betreuungsperson ist grundsätzlich zur Unterstützung anwesend. Bei Kindern unter vier Jahren prüft die behandelnde Fachperson die Voraussetzungen besonders sorgfältig und dokumentiert die Einschätzung in der Patientenakte.
Der Vertrag schließt Video aus, wenn eine Anleitung unmittelbaren persönlichen Kontakt erfordert, das Patientenwohl dadurch gefährdet wäre und eine persönliche Intervention nötig ist. Der Vertrag nennt unter anderem Aspirationsgefahr, Tonlosigkeit und eine nicht kompensierte Hörminderung als Beispiele. In solchen Situationen wird die Therapie persönlich durchgeführt.
Einen geeigneten Videodienst auswählen und testen
Prüfen Sie im aktuellen GKV-Verzeichnis die Spalte für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass die Liste nach Leistungsbereichen unterscheidet; ein Eintrag für einen anderen Bereich reicht nicht. Das ist auch dann wichtig, wenn easymed den Videokontakt direkt aus dem Kalendereintrag startet: Die Terminverknüpfung und der Eintrag des Videodienstes für die GKV-Leistung sind zwei unterschiedliche Prüfungen.
Die technische Anlage des GKV-Vertrags verlangt einen Verbindungstest, den Versicherte und Leistungserbringer ohne Registrierung nutzen können. Er prüft, ob das eingesetzte Endgerät hard- und softwareseitig geeignet ist, ob Kamera und Mikrofon nutzbar sind, ob die Bandbreite ausreicht und ob die benötigten Server und Dienste erreichbar sind. Die Ergebnisse sollen verständlich angezeigt werden.
Führen Sie den Test auf dem Gerät durch, das beim Termin tatsächlich verwendet wird. Öffnet eine unterstützende Person den Link zuerst auf ihrem Telefon, während die teilnehmende Person das Tablet nutzt, testen Sie zusätzlich das Tablet. Einladung und Verbindungstest haben dabei verschiedene Aufgaben: Die Einladung öffnet den Zugang, der Test prüft das vorgesehene Endgerät.
Einladung und geschützten Raum vorbereiten
Eine verständliche Einladung nennt Datum und Uhrzeit, den verwendeten Videodienst, den Zugangsweg und eine erreichbare Kontaktmöglichkeit für organisatorische Rückfragen. Wenn eine andere Person beim Einstieg hilft, sollte klar sein, ob sie nur die Verbindung vorbereitet oder während der Behandlung als persönliche Ansprechperson erreichbar bleibt.
KI Generiert
Im Beispiel öffnet eine Betreuungsperson den Link zunächst auf dem Telefon, während beim Termin ein Tablet bereitsteht. Der Verbindungstest wird auf dem Tablet durchgeführt. So sind Link und tatsächliches Teilnahmegerät einmal geprüft, bevor die Behandlung beginnt.
Die technische Anlage sieht geschlossene Räume mit angemessener Privatsphäre auf beiden Seiten und eine stabile Internetverbindung bei der versicherten Person vor. Zu Beginn stellen sich alle im Raum anwesenden Personen auf beiden Seiten vor. Aufzeichnungen zur Behandlungsdokumentation während der Sitzung sind nur mit Einwilligung zulässig. Diese Schritte helfen, den Termin ruhig und nachvollziehbar zu beginnen.
Tonprobleme und Unterbrechungen konkret bearbeiten
Beschreiben Sie bei einer technischen Rückfrage, was genau auffällt: Ist der Ton leise, wird er unterbrochen oder stören Umgebungsgeräusche? Eine konkrete Beobachtung lässt sich gezielter weitergeben als die allgemeine Meldung, dass der Ton nicht funktioniert. Prüfen Sie anschließend die vereinbarte Einstellung und führen Sie bei Bedarf den Verbindungstest erneut aus.
Die behandelnde Fachperson beurteilt, ob die Verständigung für die vorgesehene Aufgabe ausreicht. Wird die Sitzung unterbrochen, halten Sie den tatsächlich erreichten Verlauf fest und vereinbaren Sie den nächsten Kontakt. So kann das Team an der dokumentierten Behandlung und am abgestimmten Termin anknüpfen, ohne aus einem technischen Fehler auf den fachlichen Verlauf zu schließen.
Unterstützung und Terminkontakt im Team zuordnen
Eine Person kann den Termin abstimmen, während eine andere die Teilnahme unterstützt. Benennen Sie die jeweilige Aufgabe und klären Sie, wann die Unterstützung verfügbar ist. Der Empfang kann organisatorische Änderungen am Patientenfall festhalten; die behandelnde Fachperson entscheidet, welche Unterstützung für die Therapie benötigt wird.
Fällt die vereinbarte Unterstützung kurzfristig aus, hält der Empfang die Nachricht am Patientenfall fest. Vor Beginn prüft die behandelnde Fachperson, ob eine persönliche Ansprechperson wie vereinbart verfügbar ist. Ist notwendige Hilfe nicht sichergestellt, stimmen Sie einen neuen oder einen Präsenztermin ab und informieren die Beteiligten. Der vereinbarte Stand lässt sich so mit dem nächsten Kontakt weiterführen.
GKV-Leistung bestätigen und die Dokumentation weiterführen
Nach der telemedizinischen Behandlung bestätigt die versicherte Person die Leistung digital oder per Fax. Die Bestätigung wird in der Patientenakte archiviert. Am Behandlungstag trägt die Praxis auf der Verordnung das Kürzel TML ein. Anstelle der digitalen Bestätigung kann die Unterschrift beim nächsten Termin in Präsenz erfolgen. Für diesen Nachweis hält der Vertrag einen konkreten Ablauf fest.
In der Logopädie-Praxissoftware von easymed können Termin, Patientenakte und Verlaufsdokumentation am Patientenfall zusammengeführt werden; Video-Konsultationen starten direkt aus dem Termin. So findet das Team die organisatorische Vorbereitung und den dokumentierten Therapieverlauf beim passenden Vorgang. In einer persönlichen Vorführung sehen Sie, wie easymed diesen Ablauf in Ihrer Logopädiepraxis verbindet.