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Abrechnung und Finanzen

Zahlungserinnerung in der Praxis: offene Rechnungen prüfen

Offene Rechnung prüfen, Zahlung zuordnen und sachlich erinnern: So bereiten Therapiepraxen eine passende Zahlungserinnerung vor – mit Mustertext und Fälligkeitscheck.

easymed.digital Redaktion 8 Min. Lesezeit
Praxisverwaltung prüft Rechnungsstand und Unterlagen vor einer Zahlungserinnerung.

Eine Zahlungserinnerung in der Praxis sollte sich auf eine Rechnung beziehen, für die nach dem aktuellen Stand noch ein Betrag offen ist. easymed zeigt offene Rechnungen und ermöglicht eine Zahlungserinnerung per Klick. Ist die Lexware-Office-Anbindung aktiv, werden dort vollständig ausgeglichene Rechnungen täglich in easymed auf „bezahlt“ gesetzt. Wenn Sie vor einer Rückmeldung einen neueren Stand benötigen, können Sie den Abgleich zusätzlich manuell anstoßen.

So bearbeitet das Team vor allem die Fälle, bei denen noch etwas zu klären ist: eine Zahlung ohne eindeutige Referenz, eine Teilzahlung oder eine Rückfrage zur Rechnung. Der folgende Ablauf hilft, den richtigen Vorgang zuzuordnen, eine sachliche Zahlungserinnerung vorzubereiten und den nächsten Schritt passend zu wählen.

Den aktuellen Rechnungsstand feststellen

Öffnen Sie den betroffenen Rechnungsfall und prüfen Sie Rechnung, offenen Betrag und vorhandene Rückmeldungen gemeinsam. Bei einer Korrektur oder einer neuen Rechnungsfassung muss die Nachricht auf den aktuellen Beleg verweisen. Die Privatabrechnung in easymed hält den Bezug zu Rechnung und Praxisfall zusammen.

Vor dem Versand lohnt ein kurzer Abgleich: Welche Fassung ist aktuell, welcher Teilbetrag ist bereits eingegangen und gibt es eine Gutschrift oder eine vereinbarte Fälligkeit? So bezieht sich die Zahlungserinnerung auf den noch offenen Rest statt auf den ursprünglichen Gesamtbetrag. Abgeschlossene Rechnungen müssen dafür nicht nochmals einzeln in einer Nebenliste nachgetragen werden.

Zahlungseingänge vor der Rückmeldung abgleichen

Die Lexware-Office-Anbindung fragt täglich den Stand der dort geführten Rechnungen ab. Wird eine Rechnung in Lexware Office als vollständig ausgeglichen erkannt, setzt der Abgleich sie auch in easymed auf „bezahlt“. Für eine Rückmeldung zwischendurch lässt sich der Abgleich manuell anstoßen. Das Team muss bestätigte vollständige Zahlungseingänge deshalb nicht noch einmal von Hand in easymed übertragen.

Beispiel: 240 Euro offen und 240 Euro eingegangen
Gleicher Betrag, noch ungeklärter Bezug Offene Rechnung240 €240 €Eingang vorhanden ? Zuordnung klären Verwendungszweck unvollständig Danach den Rechnungsstand feststellen.
Gleicher Betrag allein belegt keine Zuordnung; zuerst den Rechnungsbezug klären.

Ein unklarer Eingang braucht dagegen eine gezielte Zuordnung. Betrachten Sie Betrag, Buchungstag und Verwendungszweck zusammen. Bei einer Sammelüberweisung helfen die genannten Rechnungsnummern und Teilbeträge. Fehlt diese Aufteilung, ist die Rückfrage nach den betroffenen Rechnungen hilfreicher als eine Zuordnung allein nach Betrag.

Ein Beispiel: In der Übersicht stehen 240 Euro offen; gleichzeitig liegt ein Eingang über 240 Euro mit unvollständigem Verwendungszweck vor. Der gleiche Betrag beweist noch nicht, dass genau diese Rechnung beglichen wurde. Klären Sie zunächst den Bezug. Erst dann steht fest, ob die Rechnung tatsächlich offen ist oder der Zahlungseingang bereits zugeordnet werden kann.

Rückfragen und Einwände als eigene Aufgaben bearbeiten

Eine Frage zum Leistungsdatum, eine Bitte um eine weitere Rechnungskopie und eine fehlende Zahlung sind unterschiedliche Anliegen. Antworten Sie zunächst auf die konkrete Frage und halten Sie die Zahlungsklärung davon getrennt. So erhält eine Patientin nicht vorschnell eine Zahlungserinnerung, wenn sie eigentlich eine Rechnung sucht oder eine Position verstehen möchte.

Bezieht sich die Rückfrage auf eine einzelne Leistung, genügt zunächst der Bezug zu dieser Position und zum dokumentierten Termin. Die zuständige Person kann genau diesen Punkt prüfen; der gesamte Behandlungsverlauf muss für die Antwort nicht neu zusammengestellt werden. Danach kann die Verwaltung den offenen Rechnungsbetrag wieder mit dem aktuellen Stand abgleichen.

Auch die Nachricht „Ich habe den Restbetrag überwiesen“ ist zunächst eine Information zum Vorgang. Sie ist nicht dasselbe wie ein bereits zugeordneter Zahlungseingang. Prüfen Sie den aktuellen Abgleich und klären Sie nur dann die Referenz, wenn der Eingang noch nicht eindeutig einer Rechnung zugeordnet ist.

Eine verständliche Zahlungserinnerung vorbereiten

Nennen Sie die betreffende Rechnung, ihr Datum und den Betrag, der nach dem aktuellen Abgleich noch offen ist. Schreiben Sie sachlich und geben Sie eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen an. Ist nur der Zahlungsbezug unklar, fragen Sie nach Buchungstag oder Verwendungszweck, statt eine fehlende Zahlung zu unterstellen.

Vor dem Versand: Rechnung, Betrag und Zahlungsstand
Rechnung prüfen, Versand dokumentieren, Wiedervorlage setzen 12345 Richtigen Empfänger prüfen Aktuelle Rechnung verwenden Restbetrag abgleichen Zahlungsstand aktualisieren Nachricht passend versenden Versand notieren · Termin setzen
Empfänger und Rechnung prüfen, danach Versand und Wiedervorlage festhalten.

Eine passende Formulierung für den konkreten Fall könnte lauten: „Zu Ihrer Rechnung Nr. 2026-123 vom 1. Oktober ist in unserem aktuellen Zahlungsstand noch ein Betrag von 120 Euro offen. Bitte überweisen Sie den offenen Betrag unter Angabe der Rechnungsnummer. Falls Sie bereits überwiesen haben, teilen Sie uns gern das Buchungsdatum oder den Verwendungszweck mit. Bei einer Frage zur Rechnung erreichen Sie uns über die in der Rechnung angegebene Kontaktadresse.“ Die Angaben ersetzen Sie durch die Daten des jeweiligen Falls.

Prüfen Sie vor dem Versand den richtigen Empfänger, die aktuelle Rechnungsfassung, den Restbetrag und den jüngsten Zahlungsstand. Halten Sie anschließend fest, welche Rückmeldung Sie verschickt haben und wann der Fall wieder aufgenommen werden soll. Eine solche Wiedervorlage macht den nächsten Schritt für das Team sichtbar, ohne dieselbe Rechnung mehrfach unabhängig voneinander anzuschreiben.

Fälligkeit und Verzug vor dem nächsten Schritt prüfen

Für die Fälligkeit ist zunächst maßgeblich, welche Zahlungszeit in Rechnung oder Vereinbarung genannt ist. § 271 BGB sagt: Ist keine Leistungszeit bestimmt und auch aus den Umständen nicht zu entnehmen, kann die Leistung grundsätzlich sofort verlangt und bewirkt werden. Ist eine Zeit vereinbart, kann die Zahlung im Zweifel nicht vor diesem Zeitpunkt verlangt werden. Prüfen Sie deshalb die konkrete Rechnungsgrundlage, bevor Sie eine pauschale Wartefrist übernehmen.

Für eine ärztliche Privatabrechnung nach GOÄ gilt zusätzlich die dort geregelte Fälligkeit: § 12 GOÄ knüpft sie an die Erteilung einer der Verordnung entsprechenden Rechnung. Diese Vorschrift betrifft GOÄ-Rechnungen; sie ist keine allgemeine Fälligkeitsregel für jede Rechnung einer Therapiepraxis.

Eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit kann nach § 286 BGB Verzug auslösen. Das Gesetz nennt zugleich Fälle, in denen es keiner Mahnung bedarf. Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder Zahlungsaufstellung gezahlt wird. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders auf diese Folge hinweist. Daraus folgt für die Praxis: Eine Nachricht mit der Überschrift „Zahlungserinnerung“ lässt für sich allein nicht erkennen, ob bereits Verzug eingetreten ist. Entscheidend sind Fälligkeit, Zugang und Inhalt der Rechnung sowie der konkrete Wortlaut der Nachricht. Bevor Sie Verzug oder weitere Folgen benennen, prüfen Sie diese Angaben am betreffenden Fall.

Eine übersichtliche Wiedervorlage nutzen

Für die regelmäßige Bearbeitung zählen die tatsächlich ungeklärten Fälle. Der Rechnungsstatus in easymed und der tägliche Zahlungsabgleich mit Lexware Office schaffen dafür eine gemeinsame Grundlage. Eine zweite Liste mit allen bereits ausgeglichenen Rechnungen ist für diesen Arbeitsweg nicht erforderlich. Die Abrechnungsfunktionen von easymed halten den Rechnungsbezug im Arbeitsumfeld der Praxis.

Eine Hand legt einen Briefumschlag neben Rechnungsunterlagen, eine blaue Mappe und eine kleine Uhr. KI Generiert
Geordnete Unterlagen unterstützen die nächste Rückmeldung zum aktuellen Rechnungsstand.

Eine offene Rückfrage erhält eine zuständige Person und einen nächsten Bearbeitungszeitpunkt. Wird der Zahlungseingang geklärt, endet die Zahlungsnachverfolgung für diesen Fall. Eine noch offene Erläuterung bleibt als eigene Aufgabe sichtbar. So bleibt auch bei einer Vertretung nachvollziehbar, ob als Nächstes eine Zahlung zuzuordnen oder eine inhaltliche Frage zu beantworten ist.

Eine Teilzahlung und eine offene Rechnungsfrage auseinanderhalten

Ein weiteres Beispiel: Ein Teilbetrag ist eingegangen; zugleich kündigt die Patientin eine Überweisung des Restbetrags an und fragt nach einem Leistungsdatum. Zahlung und Erläuterung werden getrennt bearbeitet. Das Team muss weder die gesamte Rechnung von vorn rekonstruieren noch beide Anliegen mit derselben Standardnachricht beantworten.

Eine angekündigte Zahlung ist noch kein zugeordneter Eingang

Die Mitteilung, der Restbetrag sei überwiesen, gehört zum Rechnungsfall. Prüfen Sie den verfügbaren Zahlungsstand und stoßen Sie bei Bedarf den manuellen Lexware-Abgleich an. Das kann die aktuelle Zuordnung zeigen, ersetzt aber nicht die Klärung eines fehlenden Rechnungsbezugs.

Ist der Eingang inzwischen zugeordnet, ist keine weitere Zahlungserinnerung nötig. Fehlt eine eindeutige Referenz, fragen Sie nach der konkreten Angabe. Eine Zahlungsankündigung hilft bei der Einordnung, bleibt aber von einem tatsächlich erkannten Eingang unterscheidbar.

Mehrere Rechnungen und eine gemeinsame Überweisung unterscheiden

Eine Sammelüberweisung kann mehrere Rechnungen betreffen. Stimmen Rechnungsnummern und Teilbeträge mit dem Eingang überein, lässt sich die Zuordnung entsprechend vornehmen. Fehlt die Aufteilung, fragen Sie nach den betroffenen Rechnungsnummern und Beträgen.

Zwei Rechnungen über denselben Betrag sind weiterhin unterschiedliche Vorgänge. Der gleiche Betrag allein reicht daher nicht aus, um den gesamten Eingang der zuerst gefundenen Rechnung zuzuordnen. Diese kurze Prüfung verhindert, dass eine Rechnung als bezahlt erscheint, während der Zahlungseingang tatsächlich zu einer anderen gehört.

Eine sachliche Rückfrage auf die betroffene Position begrenzen

Betrifft die Frage ein bestimmtes Leistungsdatum, prüfen Sie genau diese Position und den dokumentierten Termin. Eine gezielte Bitte an die zuständige Person kann lauten: „Bitte den Leistungsbezug dieser Position anhand des dokumentierten Termins klären.“ Nach der Antwort erhält die Patientin eine Erläuterung oder den für diesen Fall passenden nächsten Schritt.

Der Zahlungsteil bleibt davon getrennt erkennbar. Ist er bereits ausgeglichen, wird nicht weiter an die Zahlung erinnert, nur weil die Erläuterung noch aussteht. Ist die Zahlung offen, macht eine verschickte Erklärung den Eingang nicht automatisch nachvollziehbar.

Den Versandstand von der Rechnungsfrage trennen

Hat die Patientin die Rechnung nicht mehr zur Hand, stellen Sie die aktuelle Fassung erneut bereit und halten Sie den Versand fest. Die erneute Bereitstellung beantwortet die Bitte um die Rechnungskopie; sie klärt nicht automatisch eine Frage zu einer Leistungsposition oder einen noch offenen Zahlungseingang. So bleibt für die nächste Rückmeldung erkennbar, welcher Teil des Vorgangs erledigt ist.

Vor dem Versand den Zahlungsstand aktualisieren

Zwischen der Vorbereitung einer Nachricht und ihrem Versand kann ein Zahlungseingang zugeordnet werden. Bei aktivierter Lexware-Office-Anbindung können Sie den täglichen Abgleich vor einer zeitnahen Rückmeldung manuell anstoßen. Prüfen Sie dann erneut, ob der Restbetrag noch offen ist. Dieser Schritt ist besonders sinnvoll, wenn eine Patientin eine Überweisung angekündigt hat oder die Zahlung kurz zuvor eingegangen sein könnte.

Die nächste Rückmeldung am offenen Punkt ausrichten

Fragen Sie bei einer unklaren Überweisung nach der benötigten Referenz. Beantworten Sie bei einer Leistungsfrage den Bezug zur betroffenen Position. Eine kurze Nachricht mit dem passenden Rechnungsbezug hilft mehr als eine Folge von Erinnerungen, solange der Vorgang noch nicht eindeutig zugeordnet ist.

Zahlungsnachverfolgung und Rückfrage getrennt abschließen
Beispiel: Zahlung vollständig zugeordnet
ZahlungsnachverfolgungErledigt.
Sachliche RückfrageErläuterung steht noch aus.
Beispiel: Erläuterung verschickt
ZahlungsnachverfolgungZahlung bleibt ungeklärt.
Sachliche RückfrageErklärung wurde versandt.
In der Wiedervorlage bleibt die jeweilige Folgeaufgabe mit ihrer Zuständigkeit sichtbar.
Eine abgeschlossene Zahlung und eine noch offene Erläuterung bleiben getrennte Aufgaben.

Wann kann der Vorgang abgeschlossen werden?

Im Beispiel kann die vollständige Zahlung zugeordnet sein, während eine sachliche Erläuterung noch aussteht. Dann ist die Zahlungsnachverfolgung erledigt, die Rückfrage aber weiterhin eine eigene Aufgabe. Umgekehrt kann die Erklärung verschickt sein, ohne dass die Zahlung geklärt ist. Die weitere Bearbeitung betrifft nur den noch offenen Gegenstand und die dafür zuständige Person.

Häufige Fragen

Wie unterstützt easymed die Vorbereitung einer Zahlungserinnerung?

easymed zeigt offene Rechnungen und ermöglicht eine Zahlungserinnerung per Klick. Mit aktivierter Lexware-Office-Anbindung werden dort vollständig ausgeglichene Rechnungen täglich in easymed auf „bezahlt“ gesetzt; für eine aktuelle Rückmeldung lässt sich der Abgleich manuell anstoßen. So konzentriert sich die Bearbeitung auf offene Beträge und ungeklärte Zuordnungen. easymed

Was sollte ich vor dem Versand einer Zahlungserinnerung prüfen?

Prüfen Sie die aktuelle Rechnungsfassung, bereits eingegangene Teilbeträge oder Gutschriften, den vereinbarten Zahlungstermin und den neuesten Zahlungsstand. Die Nachricht sollte sich nur auf den danach noch offenen Betrag beziehen. Bei einer GOÄ-Rechnung ist zusätzlich die spezielle Fälligkeitsregel der GOÄ relevant.

Wie ordne ich eine Überweisung ohne eindeutige Rechnungsnummer zu?

Vergleichen Sie Betrag, Buchungstag und Verwendungszweck. Bei einer Sammelüberweisung helfen die Rechnungsnummern und Teilbeträge. Sind mehrere Rechnungen gleich hoch oder fehlt die Aufteilung, fragen Sie nach dem konkreten Rechnungsbezug, statt den Eingang allein anhand des Betrags zuzuordnen.

Wie gehe ich mit einer angekündigten Teilzahlung um?

Behandeln Sie die Ankündigung als Information zum Vorgang und prüfen Sie, ob der Eingang schon zugeordnet ist. Berechnen Sie den noch offenen Rest anhand der tatsächlichen Teilzahlung. Bei unklarer Referenz klären Sie nur diese Zuordnung; eine angekündigte Überweisung ist noch kein bestätigter Zahlungseingang.

Wann kann eine Zahlungserinnerung zum Verzug führen?

Nach § 286 BGB kann eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit Verzug auslösen; das Gesetz kennt außerdem Fälle ohne Mahnung. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung kann bei Entgeltforderungen Verzug eintreten. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese 30-Tage-Regel nur mit einem besonderen Hinweis in Rechnung oder Zahlungsaufstellung.

Welche Angaben gehören in eine sachliche Zahlungserinnerung?

Nennen Sie die Rechnung mit Datum, den aktuellen offenen Betrag und eine Kontaktmöglichkeit. Wenn Sie eine Überweisung noch nicht zuordnen können, fragen Sie nach Buchungstag oder Verwendungszweck. Halten Sie nach dem Versand fest, welche Nachricht verschickt wurde und wann der Vorgang wieder aufgenommen werden soll.

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